Sexualaufklärung. Unterstützt der Bundesrat die Frühsexualisierung nach WHO-Standards?

ShortId
19.3606
Id
20193606
Updated
28.07.2023 02:27
Language
de
Title
Sexualaufklärung. Unterstützt der Bundesrat die Frühsexualisierung nach WHO-Standards?
AdditionalIndexing
28;32;2841;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Antwort auf meine Interpellation 18.3075 führte der Bundesrat aus, dass die WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa "kein normatives Dokument für die einzelnen Länder" seien und dass dem Bundesamt für Gesundheit keine Projekte bekannt wären, welche die Einführung der Standards in der Schweiz vorsehen würden.</p><p>Am 24. Mai 2019 hat Sexuelle Gesundheit Schweiz in einer Medienmitteilung die Lancierung der Plattform www.sexualaufklaerung-schule.ch angekündigt. Diese Plattform verweist auf eine "ganzheitliche" Sexualaufklärung nach WHO-Standards. Zudem findet sich im Communiqué der Satz: "Der Bundesrat versteht unter Sexualaufklärung den ganzheitlichen Ansatz gemäss den Standards der WHO."</p>
  • <p>1. An der vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Frehner 18.3075 erläuterten Sachlage hat sich nichts verändert. Das WHO-Regionalbüro für Europa und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben "Standards für die Sexualaufklärung in Europa" in mehreren Sprachen publiziert (2010 in Englisch, 2011 in Deutsch). Diese werden von Fachpersonen im In- und Ausland als zentrales, internationales und evidenzbasiertes Leitpapier mit inhaltlichen Empfehlungen gewertet, sind aber kein normatives Dokument für die einzelnen Länder (vgl. Bericht in Erfüllung des Postulates Regazzi 14.4115). Auch für die Schweiz sind diese Standards nicht verpflichtend.</p><p>2. Wie in der Antwort auf die Interpellation Frehner 18.3075 erwähnt, respektiert der Bundesrat die kantonale Hoheit im Bereich der Sexualaufklärung. Er überlässt es den Kantonen, die Sexualaufklärung im Rahmen der Schulbildung zu regeln. Es gibt keine vom Bund finanzierten Projekte zur Einführung der WHO/BZgA-Standards.</p><p>3.-5. Der Bundesrat hat im obenerwähnten Bericht in Erfüllung des Postulates 14.4115 basierend auf einem umfassenden Expertenbericht festgehalten, dass er den Ansatz der "ganzheitlichen Sexualaufklärung" nicht nur als sinnvoll erachtet, weil er unter den Fachpersonen im In- und Ausland breit gestützt wird, sondern auch weil er Schutz, Erhalt und Förderung der Gesundheit vereint. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieser Ansatz für die Kantone verpflichtend ist.</p><p>In der Antwort zur Interpellation 18.3075 hat der Bundesrat über die Beiträge des Bundes an die Tätigkeiten der Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) informiert: 2014: 1 300 000 Franken; 2015: 1 285 000 Franken; 2016: 1 266 000 Franken; 2017: 971 000 Franken; 2018: 956 000 Franken. Die Arbeit von SGCH umfasst Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Prävention, Beratung und Unterstützungsaufgaben zuhanden der kantonalen und regionalen Fachstellen. Die Plattform www.sexualaufklaerung-schule.ch liegt nicht in der Kompetenz des Bundes, und sie wird nicht durch den Bund finanziert oder mitfinanziert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Trifft es nach wie vor zu, dass die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa kein normatives Dokument für die Schweiz darstellen?</p><p>2. Gibt es nach wie vor keine Projekte, welche eine Implementierung dieser Standards in der Schweiz vorsehen?</p><p>3. Wie steht der Bundesrat zur Medienmitteilung von Sexuelle Gesundheit Schweiz und zur Lancierung der Plattform <a href="http://www.sexualaufklaerung-schule.ch">www.sexualaufklaerung-schule.ch</a>, insbesondere zum Verweis auf eine "ganzheitliche Aufklärung" nach WHO-Standards?</p><p>4. Wurde diese Seite durch Bundesgelder finanziert/mitfinanziert?</p><p>5. Wie steht der Bundesrat zur Aussage von Sexuelle Gesundheit Schweiz: "Der Bundesrat versteht unter Sexualaufklärung den ganzheitlichen Ansatz gemäss den Standards der WHO"?</p>
  • Sexualaufklärung. Unterstützt der Bundesrat die Frühsexualisierung nach WHO-Standards?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Antwort auf meine Interpellation 18.3075 führte der Bundesrat aus, dass die WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa "kein normatives Dokument für die einzelnen Länder" seien und dass dem Bundesamt für Gesundheit keine Projekte bekannt wären, welche die Einführung der Standards in der Schweiz vorsehen würden.</p><p>Am 24. Mai 2019 hat Sexuelle Gesundheit Schweiz in einer Medienmitteilung die Lancierung der Plattform www.sexualaufklaerung-schule.ch angekündigt. Diese Plattform verweist auf eine "ganzheitliche" Sexualaufklärung nach WHO-Standards. Zudem findet sich im Communiqué der Satz: "Der Bundesrat versteht unter Sexualaufklärung den ganzheitlichen Ansatz gemäss den Standards der WHO."</p>
    • <p>1. An der vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Frehner 18.3075 erläuterten Sachlage hat sich nichts verändert. Das WHO-Regionalbüro für Europa und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben "Standards für die Sexualaufklärung in Europa" in mehreren Sprachen publiziert (2010 in Englisch, 2011 in Deutsch). Diese werden von Fachpersonen im In- und Ausland als zentrales, internationales und evidenzbasiertes Leitpapier mit inhaltlichen Empfehlungen gewertet, sind aber kein normatives Dokument für die einzelnen Länder (vgl. Bericht in Erfüllung des Postulates Regazzi 14.4115). Auch für die Schweiz sind diese Standards nicht verpflichtend.</p><p>2. Wie in der Antwort auf die Interpellation Frehner 18.3075 erwähnt, respektiert der Bundesrat die kantonale Hoheit im Bereich der Sexualaufklärung. Er überlässt es den Kantonen, die Sexualaufklärung im Rahmen der Schulbildung zu regeln. Es gibt keine vom Bund finanzierten Projekte zur Einführung der WHO/BZgA-Standards.</p><p>3.-5. Der Bundesrat hat im obenerwähnten Bericht in Erfüllung des Postulates 14.4115 basierend auf einem umfassenden Expertenbericht festgehalten, dass er den Ansatz der "ganzheitlichen Sexualaufklärung" nicht nur als sinnvoll erachtet, weil er unter den Fachpersonen im In- und Ausland breit gestützt wird, sondern auch weil er Schutz, Erhalt und Förderung der Gesundheit vereint. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieser Ansatz für die Kantone verpflichtend ist.</p><p>In der Antwort zur Interpellation 18.3075 hat der Bundesrat über die Beiträge des Bundes an die Tätigkeiten der Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) informiert: 2014: 1 300 000 Franken; 2015: 1 285 000 Franken; 2016: 1 266 000 Franken; 2017: 971 000 Franken; 2018: 956 000 Franken. Die Arbeit von SGCH umfasst Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Prävention, Beratung und Unterstützungsaufgaben zuhanden der kantonalen und regionalen Fachstellen. Die Plattform www.sexualaufklaerung-schule.ch liegt nicht in der Kompetenz des Bundes, und sie wird nicht durch den Bund finanziert oder mitfinanziert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Trifft es nach wie vor zu, dass die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa kein normatives Dokument für die Schweiz darstellen?</p><p>2. Gibt es nach wie vor keine Projekte, welche eine Implementierung dieser Standards in der Schweiz vorsehen?</p><p>3. Wie steht der Bundesrat zur Medienmitteilung von Sexuelle Gesundheit Schweiz und zur Lancierung der Plattform <a href="http://www.sexualaufklaerung-schule.ch">www.sexualaufklaerung-schule.ch</a>, insbesondere zum Verweis auf eine "ganzheitliche Aufklärung" nach WHO-Standards?</p><p>4. Wurde diese Seite durch Bundesgelder finanziert/mitfinanziert?</p><p>5. Wie steht der Bundesrat zur Aussage von Sexuelle Gesundheit Schweiz: "Der Bundesrat versteht unter Sexualaufklärung den ganzheitlichen Ansatz gemäss den Standards der WHO"?</p>
    • Sexualaufklärung. Unterstützt der Bundesrat die Frühsexualisierung nach WHO-Standards?

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