Schaffung der nationalen Menschenrechtsinstitution und Übergangslösung unter Beibehaltung des Status quo mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte

ShortId
19.3610
Id
20193610
Updated
28.07.2023 14:33
Language
de
Title
Schaffung der nationalen Menschenrechtsinstitution und Übergangslösung unter Beibehaltung des Status quo mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte
AdditionalIndexing
1236;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) ist die einzige Institution in der Schweiz, die sich bereichsübergreifend und interdisziplinär mit menschenrechtlichen Themen auseinandersetzt. Diese Arbeiten sind wichtige Grundlage und Ergänzung zur Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen EKF, EKM und EKR. Die Auflösung des SKMR, ohne einen nahtlosen Übergang zu einer Nachfolgeorganisation sicherzustellen, die die Pariser Prinzipien erfüllt, darf nicht akzeptiert werden.</p><p>Die Situation stellt sich im Moment sehr schwierig dar. Obwohl der Bundesrat am 29. Juni 2016 die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) beschlossen hat und am 28. Juni 2017 die Grundlagen mit einem Gesetzentwurf geschaffen hat, stockt die Weiterarbeit. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, der Botschaftsentwurf liegt seit Anfang 2018 vor. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Weiterleitung der NMRI-Vorlage noch nicht geschehen ist. Vor allem deshalb, weil der Pilotbeschluss mit dem SKMR Ende 2020 ausläuft. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, wenn nicht Know-how und Investitionen in grossem Umfang verlorengehen sollen. Ein nahtloser Übergang ab 1. Januar 2021 bis zur Inkrafttretung des Gesetzes für die NMRI und die Funktionsfähigkeit derselben muss sichergestellt werden.</p>
  • <p>Auf der Grundlage der Vernehmlassung hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verschiedene Aspekte und Modelle vertieft geprüft und mit den Lösungen anderer Länder verglichen. Diese Abklärungen sind mittlerweile weit fortgeschritten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>1. die Gesetzesvorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) dem Parlament rasch zu unterbreiten;</p><p>2. sicherzustellen, dass das seit neun Jahren bestehende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seine Arbeit fortführen kann, bis das NMRI-Gesetz in Kraft tritt.</p>
  • Schaffung der nationalen Menschenrechtsinstitution und Übergangslösung unter Beibehaltung des Status quo mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) ist die einzige Institution in der Schweiz, die sich bereichsübergreifend und interdisziplinär mit menschenrechtlichen Themen auseinandersetzt. Diese Arbeiten sind wichtige Grundlage und Ergänzung zur Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen EKF, EKM und EKR. Die Auflösung des SKMR, ohne einen nahtlosen Übergang zu einer Nachfolgeorganisation sicherzustellen, die die Pariser Prinzipien erfüllt, darf nicht akzeptiert werden.</p><p>Die Situation stellt sich im Moment sehr schwierig dar. Obwohl der Bundesrat am 29. Juni 2016 die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) beschlossen hat und am 28. Juni 2017 die Grundlagen mit einem Gesetzentwurf geschaffen hat, stockt die Weiterarbeit. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, der Botschaftsentwurf liegt seit Anfang 2018 vor. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Weiterleitung der NMRI-Vorlage noch nicht geschehen ist. Vor allem deshalb, weil der Pilotbeschluss mit dem SKMR Ende 2020 ausläuft. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, wenn nicht Know-how und Investitionen in grossem Umfang verlorengehen sollen. Ein nahtloser Übergang ab 1. Januar 2021 bis zur Inkrafttretung des Gesetzes für die NMRI und die Funktionsfähigkeit derselben muss sichergestellt werden.</p>
    • <p>Auf der Grundlage der Vernehmlassung hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verschiedene Aspekte und Modelle vertieft geprüft und mit den Lösungen anderer Länder verglichen. Diese Abklärungen sind mittlerweile weit fortgeschritten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>1. die Gesetzesvorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) dem Parlament rasch zu unterbreiten;</p><p>2. sicherzustellen, dass das seit neun Jahren bestehende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seine Arbeit fortführen kann, bis das NMRI-Gesetz in Kraft tritt.</p>
    • Schaffung der nationalen Menschenrechtsinstitution und Übergangslösung unter Beibehaltung des Status quo mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte

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