Gleichstellung von Migrantinnen

ShortId
19.3615
Id
20193615
Updated
28.07.2023 02:23
Language
de
Title
Gleichstellung von Migrantinnen
AdditionalIndexing
28;44;2811;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Schutz und die Achtung der Menschenwürde, das Rechtsgleichheitsgebot und das Diskriminierungsverbot sind zentrale Individualgarantien; sie schützen alle Menschen in der Schweiz vor staatlichen Eingriffen in grundlegende Rechte. Die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu verlangen, ergibt sich ebenfalls bereits aus der Bundesverfassung (vgl. Art. 29a BV) und darüber hinaus selbstverständlich aus den einschlägigen Verfahrenserlassen. Damit können sich betroffene Personen auch gegen Grundrechtseingriffe zur Wehr setzen. Die kantonalen Integrationsprogramme sehen zudem Beratungsstellen zum Schutz vor Diskriminierungen vor. Sie informieren bei Bedarf auch über die rechtlichen Möglichkeiten.</p><p>2. Die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Drittstaatsangehörigen sind in der Verordnung über die Berufsbildung (BBV, SR 412.101, Art. 69a) und der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (Art. 55 V-HFKG; SR 414.201) geregelt. Es können auch Massnahmen zum Ausgleich der Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem entsprechenden schweizerischen Abschluss vorgesehen werden (Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang, Art. 56 V-HFKG). Bei der Festlegung der Kosten gilt es, den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Mit einer individuellen Prüfung der Dossiers können gewisse Lücken auch über die begleitete und bezahlte Ausübung des Berufs geschlossen werden. Die Schaffung allgemeiner Bildungsprogramme für alle Berufe ist unverhältnismässig und wenig effizient. Im Übrigen sind nur wenige Berufe reglementiert, d. h. zwingend an den Besitz eines bestimmten Diploms gebunden. Die grosse Mehrheit der Berufe kann ohne Anerkennungsverfahren ausgeübt werden.</p><p>Im Rahmen des bis im Herbst 2019 dauernden Pilotprojekts "Potenziale nutzen" des Staatssekretariats für Migration (SEM) wird untersucht, wie mit der von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen im Herkunftsland erworbenen Berufserfahrung eine berufliche Integration ermöglicht werden kann. </p><p>3. Zum Schutz der Arbeitnehmenden unterliegen die erwähnten Tätigkeitsfelder verschiedenen Regulierungen (insbesondere zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts, Entsendegesetz, Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit und kantonale Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft). Die in der Interpellation genannten Probleme betreffen alle Arbeitnehmenden in diesen Bereichen, unabhängig von ihrer Nationalität. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Arbeitsbedingungen in Tieflohnbereichen und im informellen Sektor zu verbessern. So hat er 2010 einen nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen für Hausangestellte erlassen. In Ergänzung dazu beauftragte er das WBF, die Kantone in der Erarbeitung eines Modell-NAV für die 24-Stunden-Betreuung von Betagten in privaten Haushaltungen zu unterstützen und Mitte 2019 darüber Bericht zu erstatten. Weiter hat die Schweiz das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte (SR 0.822.728.9) ratifiziert. Demnach sind Massnahmen zu ergreifen, damit Hausangestellte in leicht verständlicher Weise über ihre Beschäftigungsbedingungen informiert werden.</p><p>4. Die rechtliche Situation von Personen mit einem rechtswidrigen Aufenthalt (Sans-Papiers) wird derzeit in Erfüllung des Postulates der SPK-N 18.3381, "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers", vom 14. April 2018 geprüft. Dies betrifft insbesondere auch den Zugang zu den Sozialversicherungen und mögliche neue Lösungsansätze. Es ist geplant, dass der Bericht des Bundesrates voraussichtlich Mitte 2020 verabschiedet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Geflüchtete und migrierte Frauen bleiben bis heute in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unsichtbar. Dies, obwohl ein grosser Teil der Arbeitnehmenden in der Schweiz Migrantinnen sind. Ohne sie würden wichtige Teile der Wirtschaft stillstehen. Eine besondere Aufmerksamkeit muss den diskriminierenden Strukturen geschenkt werden, in denen Migrantinnen gefangen sind: Migrantinnen sind mehrfach diskriminiert. Sie verlassen ihre Heimatländer, weil eine globalisierte Wirtschaft Armut gebracht hat, weil Kriege herrschen, sie Gewalt erfahren haben oder weil sie als Ehefrauen in die Schweiz nachreisen. Die Diplome und Ausbildungen von Migrantinnen aus Drittstaaten sind in der Schweiz oft nicht anerkannt, was dazu führt, dass sich ihre berufliche Tätigkeit oft auf Haushaltsarbeiten und Pflegeberufe beschränkt. Sie kümmern sich um Kinder, um alte Menschen, um Haushalte oder sind Sexarbeiterinnen. Sie leiten unsichtbare Arbeit: schlecht bezahlt, nicht anerkannt und nicht wertgeschätzt. In manchen Fällen wird eine Verfügbarkeit von 24 Stunden pro Tag verlangt, manchmal haben sie keinen legalen Aufenthaltsstatus. Und der volle Zugang zum Rechtssystem ist nicht gewährleistet, denn die Angst vor einer möglichen Ausschaffung ist eine permanente Hürde. Diese Situation muss sich ändern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie weit werden durch die heutige Situation der Migrantinnen die Artikel 7 (Menschenwürde) und 8 (Rechtsgleichheit) der Bundesverfassung verletzt? Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu tun?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Diplome und Ausbildungen von Migrantinnen aus Drittstaaten grundsätzlich anzuerkennen? Ist er bereit, offensichtliche Ausbildungslücken durch ein entsprechendes kostengünstiges oder kostenloses Bildungsprogramm zu schliessen?</p><p>3. Wie kann der Bundesrat der Tatsache entgegenwirken, dass für Migrantinnen bei gewissen beruflichen Tätigkeiten keinerlei arbeitszeitliche Beschränkungen gelten und keine existenzsichernden Mindestlöhne ausgerichtet werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die bestehenden Hürden beim Zugang zum Rechtssystem von Migrantinnen abzubauen? Wenn ja, mit welchen Massnahmen und Mitteln?</p>
  • Gleichstellung von Migrantinnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Schutz und die Achtung der Menschenwürde, das Rechtsgleichheitsgebot und das Diskriminierungsverbot sind zentrale Individualgarantien; sie schützen alle Menschen in der Schweiz vor staatlichen Eingriffen in grundlegende Rechte. Die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu verlangen, ergibt sich ebenfalls bereits aus der Bundesverfassung (vgl. Art. 29a BV) und darüber hinaus selbstverständlich aus den einschlägigen Verfahrenserlassen. Damit können sich betroffene Personen auch gegen Grundrechtseingriffe zur Wehr setzen. Die kantonalen Integrationsprogramme sehen zudem Beratungsstellen zum Schutz vor Diskriminierungen vor. Sie informieren bei Bedarf auch über die rechtlichen Möglichkeiten.</p><p>2. Die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Drittstaatsangehörigen sind in der Verordnung über die Berufsbildung (BBV, SR 412.101, Art. 69a) und der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (Art. 55 V-HFKG; SR 414.201) geregelt. Es können auch Massnahmen zum Ausgleich der Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem entsprechenden schweizerischen Abschluss vorgesehen werden (Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang, Art. 56 V-HFKG). Bei der Festlegung der Kosten gilt es, den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Mit einer individuellen Prüfung der Dossiers können gewisse Lücken auch über die begleitete und bezahlte Ausübung des Berufs geschlossen werden. Die Schaffung allgemeiner Bildungsprogramme für alle Berufe ist unverhältnismässig und wenig effizient. Im Übrigen sind nur wenige Berufe reglementiert, d. h. zwingend an den Besitz eines bestimmten Diploms gebunden. Die grosse Mehrheit der Berufe kann ohne Anerkennungsverfahren ausgeübt werden.</p><p>Im Rahmen des bis im Herbst 2019 dauernden Pilotprojekts "Potenziale nutzen" des Staatssekretariats für Migration (SEM) wird untersucht, wie mit der von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen im Herkunftsland erworbenen Berufserfahrung eine berufliche Integration ermöglicht werden kann. </p><p>3. Zum Schutz der Arbeitnehmenden unterliegen die erwähnten Tätigkeitsfelder verschiedenen Regulierungen (insbesondere zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts, Entsendegesetz, Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit und kantonale Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft). Die in der Interpellation genannten Probleme betreffen alle Arbeitnehmenden in diesen Bereichen, unabhängig von ihrer Nationalität. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Arbeitsbedingungen in Tieflohnbereichen und im informellen Sektor zu verbessern. So hat er 2010 einen nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen für Hausangestellte erlassen. In Ergänzung dazu beauftragte er das WBF, die Kantone in der Erarbeitung eines Modell-NAV für die 24-Stunden-Betreuung von Betagten in privaten Haushaltungen zu unterstützen und Mitte 2019 darüber Bericht zu erstatten. Weiter hat die Schweiz das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte (SR 0.822.728.9) ratifiziert. Demnach sind Massnahmen zu ergreifen, damit Hausangestellte in leicht verständlicher Weise über ihre Beschäftigungsbedingungen informiert werden.</p><p>4. Die rechtliche Situation von Personen mit einem rechtswidrigen Aufenthalt (Sans-Papiers) wird derzeit in Erfüllung des Postulates der SPK-N 18.3381, "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers", vom 14. April 2018 geprüft. Dies betrifft insbesondere auch den Zugang zu den Sozialversicherungen und mögliche neue Lösungsansätze. Es ist geplant, dass der Bericht des Bundesrates voraussichtlich Mitte 2020 verabschiedet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Geflüchtete und migrierte Frauen bleiben bis heute in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unsichtbar. Dies, obwohl ein grosser Teil der Arbeitnehmenden in der Schweiz Migrantinnen sind. Ohne sie würden wichtige Teile der Wirtschaft stillstehen. Eine besondere Aufmerksamkeit muss den diskriminierenden Strukturen geschenkt werden, in denen Migrantinnen gefangen sind: Migrantinnen sind mehrfach diskriminiert. Sie verlassen ihre Heimatländer, weil eine globalisierte Wirtschaft Armut gebracht hat, weil Kriege herrschen, sie Gewalt erfahren haben oder weil sie als Ehefrauen in die Schweiz nachreisen. Die Diplome und Ausbildungen von Migrantinnen aus Drittstaaten sind in der Schweiz oft nicht anerkannt, was dazu führt, dass sich ihre berufliche Tätigkeit oft auf Haushaltsarbeiten und Pflegeberufe beschränkt. Sie kümmern sich um Kinder, um alte Menschen, um Haushalte oder sind Sexarbeiterinnen. Sie leiten unsichtbare Arbeit: schlecht bezahlt, nicht anerkannt und nicht wertgeschätzt. In manchen Fällen wird eine Verfügbarkeit von 24 Stunden pro Tag verlangt, manchmal haben sie keinen legalen Aufenthaltsstatus. Und der volle Zugang zum Rechtssystem ist nicht gewährleistet, denn die Angst vor einer möglichen Ausschaffung ist eine permanente Hürde. Diese Situation muss sich ändern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie weit werden durch die heutige Situation der Migrantinnen die Artikel 7 (Menschenwürde) und 8 (Rechtsgleichheit) der Bundesverfassung verletzt? Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu tun?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Diplome und Ausbildungen von Migrantinnen aus Drittstaaten grundsätzlich anzuerkennen? Ist er bereit, offensichtliche Ausbildungslücken durch ein entsprechendes kostengünstiges oder kostenloses Bildungsprogramm zu schliessen?</p><p>3. Wie kann der Bundesrat der Tatsache entgegenwirken, dass für Migrantinnen bei gewissen beruflichen Tätigkeiten keinerlei arbeitszeitliche Beschränkungen gelten und keine existenzsichernden Mindestlöhne ausgerichtet werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die bestehenden Hürden beim Zugang zum Rechtssystem von Migrantinnen abzubauen? Wenn ja, mit welchen Massnahmen und Mitteln?</p>
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