Weshalb fahren Lastwagen viel schneller als erlaubt?

ShortId
19.3620
Id
20193620
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Weshalb fahren Lastwagen viel schneller als erlaubt?
AdditionalIndexing
48;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund erhebt an den Messstellen der Schweizerischen automatischen Strassenverkehrszählung (SASVZ) auf dem Nationalstrassennetz neben der Verkehrsmenge auch die Geschwindigkeit der gemessenen Fahrzeuge. Dabei liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit der schweren Nutzfahrzeuge an mehreren ausgewählten Messstellen über 80 Stundenkilometer. Die Zählgeräte der SASVZ sind allerdings nicht geeicht. Zudem umfasst die diesbezügliche Auswertung auch andere Fahrzeugkategorien (u. a. Busse und Cars, deren Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Autostrassen 100 Stundenkilometer beträgt).</p><p>2. Der Vollzug des Strassenverkehrsgesetzes und damit die Durchsetzung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten ist Sache der Kantone. Der Bund verfügt über keine Statistik zu den von den Kantonen durchgeführten Kontrollen und den dabei gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen. In diesem Zusammenhang sind auch die Sicherheitsabzüge zu berücksichtigen, die gemäss Artikel 8 der Verordnung vom 22. Mai 2008 des Astra zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-Astra; SR 741.013.1) zu gewähren sind.</p><p>3. Bei einer Geschwindigkeit schwerer Nutzfahrzeuge in der Ebene von 80 anstatt 90 Stundenkilometer beträgt die Lärmminderung gemäss dem gängigen Strassenlärm-Berechnungsmodell (StL86+) knapp 1 Dezibel ([dB]A). Eine derartige Geräuschveränderung liegt an der Grenze der Wahrnehmbarkeit.</p><p>4. Eine Studie, die 2017 im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr erstellt wurde, geht bei einer Reduktion der Durchschnittsgeschwindigkeit von 87 auf 82 Stundenkilometer von einer CO2-Einsparung von 5 Prozent aus. Bei einer Reduktion von 90 auf 80 Stundenkilometer dürfte die Einsparung demnach zwischen 5 und 10 Prozent liegen (s. Seite 24 der Studie, <a href="https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/themen/verlagerung/kurzbericht_beitrag_gv_klimaziele.pdf.download.pdf/Beitrag_G&amp;Atilde;&amp;frac14;terverkehr_Klimaschutz">https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/themen/verlagerung/kurzbericht_beitrag_gv_klimaziele.pdf.download.pdf/Beitrag_G%C3%BCterverkehr_Klimaschutz</a>_20171130_Kurzbericht.pdf).</p><p>5. Die Berechnungen der externen Kosten erfolgen (mit Ausnahme des Lärms) aufgrund der effektiv gefahrenen Geschwindigkeiten. Die Berechnungen der externen Kosten des Lärms basieren auf dem nationalen Lärmmonitoring 2012. Der Lärm des Strassengüterverkehrs wurde dabei mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer modelliert.</p><p>6. Der Fahrtschreiber zeichnet die gefahrenen Geschwindigkeiten auf. Stellt die Polizei anlässlich der Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit oder einer Unfallabklärung bei der Auswertung der Fahrtschreiberdaten fest, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden hat, so kann diese bereits heute geahndet werden (vgl. Art. 7 VSKV-Astra).</p><p>Lastwagen sind zudem mit einer genormten, automatischen Geschwindigkeitsbegrenzungs-Einrichtung ausgerüstet. Diese sorgt dafür, dass 90 Stundenkilometer nicht überschritten werden können. Die Begrenzung auf 90 Stundenkilometer erfolgt aus Sicherheitsgründen und wurde europaweit auch deshalb in dieser Höhe angesetzt, weil in einigen Ländern (namentlich Frankreich, Spanien und Portugal) für Lastwagen ein Tempolimit von 90 Stundenkilometer gilt.</p><p>Zur Durchsetzung der geltenden Höchstgeschwindigkeit könnte eine Begrenzung auf 80 Stundenkilometer bei in der Schweiz immatrikulierten Lastwagen verlangt werden. Diese würde bei ausländischen Lastwagen jedoch keine Wirkung entfalten. Auch würde eine Begrenzung auf 80 Stundenkilometer verhindern, dass in der Schweiz immatrikulierte Lastwagen in anderen Ländern das erlaubte Tempolimit ausschöpfen könnten.</p><p>7. Der Bundesrat legt die Höhe der Geschwindigkeitsbussen in der Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996 (OBV; SR 741.031) fest. Er behandelt dabei alle Motorfahrzeuge gleich. Der Vollzug obliegt den Kantonen.</p><p>8. Gemäss Artikel 85 Absatz 3 BV sind die Kantone am Reinertrag der LSVA zu beteiligen. Diese Vorgabe wird im Schwerverkehrsabgabegesetz und in der zugehörigen Verordnung konkretisiert. Danach haben die Kantone ihren Anteil vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen Kosten in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zu verwenden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Verkehrsregelnverordnung (VRV) liegt die Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftwagen (LKW) bei 80 Stundenkilometer. Dem Verlagerungsbericht 2017 ist aber zu entnehmen, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit bei fast 90 Stundenkilometer liegt. Messungen aus dem Lärmmonitoring 2015 zeigen an vielen Messstellen sogar noch höhere Tempi. Mit höheren Geschwindigkeiten nehmen die Lärmimmissionen zu, sie könnten bei einer strikten Einhaltung der Geschwindigkeiten um den gleichen Faktor wie bei einer 20-prozentigen Verkehrsabnahme vermindert werden. Weiter verbrauchen Lastwagen mit höherem Tempo auch mehr Treibstoff und verursachen einen höheren CO2-Ausstoss. Ebenfalls führen höhere Tempi zu gravierenderen Unfällen. Zudem scheint es wenig sinnvoll, ein Tempolimit für LKW zwar theoretisch zu haben, es jedoch nicht durchzusetzen. Es ist unfair gegenüber den PKW-Fahrern, welche für Geschwindigkeitsübertretungen gebüsst werden. Eine effektive Durchsetzung des bestehenden Geschwindigkeitslimits für den Schwerverkehr würde einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und auch zur Entlastung der Anrainerinnen und Anrainer durch eine Lärmreduktion leisten.</p><p>Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele LKW sind auf Schweizer Strassen zu schnell unterwegs und wie schnell fahren sie?</p><p>2. Wie kann es sein, dass eine Fahrzeugkategorie seit vielen Jahren systematisch zu schnell unterwegs ist?</p><p>3. Wie gross ist die Lärmminderung bei Tempo 80 gegenüber Tempo 90 bei LKW? </p><p>4. Wie stark reduziert sich der Treibstoffverbrauch und der CO2-Ausstoss, wenn LKW das Tempolimit strikt einhalten, statt durchschnittlich 90 Stundenkilometer zu fahren? </p><p>5. Werden bei der Berechnung der externen Kosten bei den LKW die effektiv gefahrenen Tempi berücksichtigt, oder basieren sie auf der Höchstgeschwindigkeit 80 und sind somit tiefer als in der Realität? </p><p>6. Was für Möglichkeiten sieht der Bundesrat, auch technologischer Art (bspw. über den Fahrtenschreiber), um dem Problem zu begegnen?</p><p>7. Sind die Bussen bei Geschwindigkeitsübertretungen von LKW zu tief, sodass sie nicht abschreckend wirken bzw. es für die Kantone nicht attraktiv ist, LKW zu kontrollieren?</p><p>8. Bräuchte es aus den Einnahmen der LSVA finanzierte Zuschüsse für die kantonalen Behörden, sodass vermehrt kontrolliert wird?</p>
  • Weshalb fahren Lastwagen viel schneller als erlaubt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund erhebt an den Messstellen der Schweizerischen automatischen Strassenverkehrszählung (SASVZ) auf dem Nationalstrassennetz neben der Verkehrsmenge auch die Geschwindigkeit der gemessenen Fahrzeuge. Dabei liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit der schweren Nutzfahrzeuge an mehreren ausgewählten Messstellen über 80 Stundenkilometer. Die Zählgeräte der SASVZ sind allerdings nicht geeicht. Zudem umfasst die diesbezügliche Auswertung auch andere Fahrzeugkategorien (u. a. Busse und Cars, deren Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Autostrassen 100 Stundenkilometer beträgt).</p><p>2. Der Vollzug des Strassenverkehrsgesetzes und damit die Durchsetzung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten ist Sache der Kantone. Der Bund verfügt über keine Statistik zu den von den Kantonen durchgeführten Kontrollen und den dabei gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen. In diesem Zusammenhang sind auch die Sicherheitsabzüge zu berücksichtigen, die gemäss Artikel 8 der Verordnung vom 22. Mai 2008 des Astra zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-Astra; SR 741.013.1) zu gewähren sind.</p><p>3. Bei einer Geschwindigkeit schwerer Nutzfahrzeuge in der Ebene von 80 anstatt 90 Stundenkilometer beträgt die Lärmminderung gemäss dem gängigen Strassenlärm-Berechnungsmodell (StL86+) knapp 1 Dezibel ([dB]A). Eine derartige Geräuschveränderung liegt an der Grenze der Wahrnehmbarkeit.</p><p>4. Eine Studie, die 2017 im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr erstellt wurde, geht bei einer Reduktion der Durchschnittsgeschwindigkeit von 87 auf 82 Stundenkilometer von einer CO2-Einsparung von 5 Prozent aus. Bei einer Reduktion von 90 auf 80 Stundenkilometer dürfte die Einsparung demnach zwischen 5 und 10 Prozent liegen (s. Seite 24 der Studie, <a href="https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/themen/verlagerung/kurzbericht_beitrag_gv_klimaziele.pdf.download.pdf/Beitrag_G&amp;Atilde;&amp;frac14;terverkehr_Klimaschutz">https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/themen/verlagerung/kurzbericht_beitrag_gv_klimaziele.pdf.download.pdf/Beitrag_G%C3%BCterverkehr_Klimaschutz</a>_20171130_Kurzbericht.pdf).</p><p>5. Die Berechnungen der externen Kosten erfolgen (mit Ausnahme des Lärms) aufgrund der effektiv gefahrenen Geschwindigkeiten. Die Berechnungen der externen Kosten des Lärms basieren auf dem nationalen Lärmmonitoring 2012. Der Lärm des Strassengüterverkehrs wurde dabei mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer modelliert.</p><p>6. Der Fahrtschreiber zeichnet die gefahrenen Geschwindigkeiten auf. Stellt die Polizei anlässlich der Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit oder einer Unfallabklärung bei der Auswertung der Fahrtschreiberdaten fest, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden hat, so kann diese bereits heute geahndet werden (vgl. Art. 7 VSKV-Astra).</p><p>Lastwagen sind zudem mit einer genormten, automatischen Geschwindigkeitsbegrenzungs-Einrichtung ausgerüstet. Diese sorgt dafür, dass 90 Stundenkilometer nicht überschritten werden können. Die Begrenzung auf 90 Stundenkilometer erfolgt aus Sicherheitsgründen und wurde europaweit auch deshalb in dieser Höhe angesetzt, weil in einigen Ländern (namentlich Frankreich, Spanien und Portugal) für Lastwagen ein Tempolimit von 90 Stundenkilometer gilt.</p><p>Zur Durchsetzung der geltenden Höchstgeschwindigkeit könnte eine Begrenzung auf 80 Stundenkilometer bei in der Schweiz immatrikulierten Lastwagen verlangt werden. Diese würde bei ausländischen Lastwagen jedoch keine Wirkung entfalten. Auch würde eine Begrenzung auf 80 Stundenkilometer verhindern, dass in der Schweiz immatrikulierte Lastwagen in anderen Ländern das erlaubte Tempolimit ausschöpfen könnten.</p><p>7. Der Bundesrat legt die Höhe der Geschwindigkeitsbussen in der Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996 (OBV; SR 741.031) fest. Er behandelt dabei alle Motorfahrzeuge gleich. Der Vollzug obliegt den Kantonen.</p><p>8. Gemäss Artikel 85 Absatz 3 BV sind die Kantone am Reinertrag der LSVA zu beteiligen. Diese Vorgabe wird im Schwerverkehrsabgabegesetz und in der zugehörigen Verordnung konkretisiert. Danach haben die Kantone ihren Anteil vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen Kosten in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zu verwenden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Verkehrsregelnverordnung (VRV) liegt die Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftwagen (LKW) bei 80 Stundenkilometer. Dem Verlagerungsbericht 2017 ist aber zu entnehmen, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit bei fast 90 Stundenkilometer liegt. Messungen aus dem Lärmmonitoring 2015 zeigen an vielen Messstellen sogar noch höhere Tempi. Mit höheren Geschwindigkeiten nehmen die Lärmimmissionen zu, sie könnten bei einer strikten Einhaltung der Geschwindigkeiten um den gleichen Faktor wie bei einer 20-prozentigen Verkehrsabnahme vermindert werden. Weiter verbrauchen Lastwagen mit höherem Tempo auch mehr Treibstoff und verursachen einen höheren CO2-Ausstoss. Ebenfalls führen höhere Tempi zu gravierenderen Unfällen. Zudem scheint es wenig sinnvoll, ein Tempolimit für LKW zwar theoretisch zu haben, es jedoch nicht durchzusetzen. Es ist unfair gegenüber den PKW-Fahrern, welche für Geschwindigkeitsübertretungen gebüsst werden. Eine effektive Durchsetzung des bestehenden Geschwindigkeitslimits für den Schwerverkehr würde einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und auch zur Entlastung der Anrainerinnen und Anrainer durch eine Lärmreduktion leisten.</p><p>Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele LKW sind auf Schweizer Strassen zu schnell unterwegs und wie schnell fahren sie?</p><p>2. Wie kann es sein, dass eine Fahrzeugkategorie seit vielen Jahren systematisch zu schnell unterwegs ist?</p><p>3. Wie gross ist die Lärmminderung bei Tempo 80 gegenüber Tempo 90 bei LKW? </p><p>4. Wie stark reduziert sich der Treibstoffverbrauch und der CO2-Ausstoss, wenn LKW das Tempolimit strikt einhalten, statt durchschnittlich 90 Stundenkilometer zu fahren? </p><p>5. Werden bei der Berechnung der externen Kosten bei den LKW die effektiv gefahrenen Tempi berücksichtigt, oder basieren sie auf der Höchstgeschwindigkeit 80 und sind somit tiefer als in der Realität? </p><p>6. Was für Möglichkeiten sieht der Bundesrat, auch technologischer Art (bspw. über den Fahrtenschreiber), um dem Problem zu begegnen?</p><p>7. Sind die Bussen bei Geschwindigkeitsübertretungen von LKW zu tief, sodass sie nicht abschreckend wirken bzw. es für die Kantone nicht attraktiv ist, LKW zu kontrollieren?</p><p>8. Bräuchte es aus den Einnahmen der LSVA finanzierte Zuschüsse für die kantonalen Behörden, sodass vermehrt kontrolliert wird?</p>
    • Weshalb fahren Lastwagen viel schneller als erlaubt?

Back to List