Begleitung von Frauen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann. Wie sieht die Zukunft der Beratungsstellen aus?

ShortId
19.3621
Id
20193621
Updated
10.04.2024 16:16
Language
de
Title
Begleitung von Frauen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann. Wie sieht die Zukunft der Beratungsstellen aus?
AdditionalIndexing
28;24;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Subventionsprüfung und Staatsrechnung 2015 hat der Bund entschieden, die Finanzhilfen gemäss Artikel 15 des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) an Beratungsangebote für Einzelpersonen per 31. Dezember 2018 einzustellen (siehe dazu die Prüfberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) Nr. 14417 und Nr. 17490, <a href="http://www.efk.admin.ch">www.efk.admin.ch</a> &gt; Publikationen &gt; Publikation nach Prüfnummer suchen). Dieser Entscheid erfolgte aufgrund der seit der Einführung der Finanzhilfen im Jahr 1996 stark veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1996 (Avig; SR 837.0), der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes 2002 (BBG; SR 412.10) sowie der Einführung des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes 2006 (AIG; SR 142.20) sind heute die Kantone für die Berufs- und Laufbahnberatung sowie die Arbeitsmarktintegration zuständig. In allen Kantonen gibt es - neben den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) - Berufs- und Laufbahnberatungsstellen, an die sich Frauen und Männer wenden können, wenn sie eine berufliche Neuorientierung planen. Deshalb werden seit dem 1. Januar 2019 gestützt auf Artikel 15 GlG keine Finanzhilfen mehr an Beratungsangebote für Einzelpersonen zu Fragen rund um die berufliche Laufbahn gewährt.</p><p>Von diesem Entscheid betroffen waren elf Beratungsstellen in acht Kantonen. Mittlerweile haben sechs Beratungsstellen andere Finanzierungsquellen gefunden. Drei Beratungsstellen haben den Betrieb eingestellt. Bei zwei Stellen ist die Situation noch nicht vollständig geklärt. Die von den Beratungsstellen eingereichten Schlussberichte zum Betriebsjahr 2018 können auf ordentlichem Weg eingesehen werden.</p><p>Am 7. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Rekursen von vier Beratungsstellen entschieden, dass die Kürzung der Finanzhilfen an Beratungsstellen und die Verlagerung der Gelder auf andere Programmbereiche rechtsgleich und willkürfrei erfolgte (Urteil vom 7. Februar 2018, BVGer, B-2184/2017; <a href="http://www.bvger.ch">www.bvger.ch</a> &gt; Rechtsprechung &gt; Entscheiddatenbank BVGer).</p><p>Die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs ist auf Bundesebene im Berufsbildungsgesetz geregelt (Art. 32 und 55 BBG). Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat 2010 eine Marktanalyse zu Angeboten im Bereich des beruflichen Wiedereinstiegs publiziert (GfS Bern: Angebote im Bereich beruflicher Wiedereinstieg. Synthesebericht, 2010). Sie zeigt eine breite und diversifizierte Palette von Kursen und Angeboten in den Kantonen auf.</p><p>Weiter hat der Bundesrat zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials am 15. Mai 2019 entschieden, dass das SBFI während fünf Jahren die kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung von Erwachsenen über 40 Jahre mit 37 Millionen Franken fördern wird (<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.html?dyn_startDate=01.01.2017&amp;dyn_organization=1">www.news.admin.ch</a> &gt; Medienmitteilung vom 15. Mai 2019: Bundesrat verstärkt die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials).</p><p>Entsprechend den obigen Ausführungen erachtet der Bundesrat die Erstellung des von der Postulantin geforderten Berichtes als nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird mit der Erstellung eines Berichtes beauftragt, der einen Überblick verschafft über die Bedürfnisse und das Angebot hinsichtlich Beratung zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben unterbrochen haben. In diesem Bericht wird ausführlich erklärt, wie es um die elf Beratungsstellen vom Zeitpunkt der Ankündigung im Jahr 2016, dass deren Finanzierung eingestellt werde, bis zum 1. Januar 2019 stand. Ebenfalls aufgelistet werden die von den Kantonen entwickelten Massnahmen, um das Verschwinden dieser Dienstleistung zu kompensieren oder um die Stellen ab diesem Datum weiterzuführen. Der Bund erstellt ferner eine Analyse zu den Bedürfnissen hinsichtlich Beratung und Begleitung von Frauen in von Risiken geprägten Momenten ihrer Leben (Schwangerschaft, Geburt, beruflicher Wiedereinstieg, berufliche Neuorientierung usw.). Der Bundesrat schliesst den Bericht, indem er angibt, wie er diesen Bedürfnissen gerecht zu werden gedenkt.</p><p>Seit dem 1. Januar 2019 werden die Finanzhilfen nach Artikel 15 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) nicht mehr ausgezahlt. Grund dafür ist ein Prioritätenwechsel bei der Zuweisung von Subventionen für den Zeitraum 2017-2020. Es obliegt nun den Kantonen, Beratungsangebote und Massnahmen zur Erleichterung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs von Personen auf der Suche nach einer Stelle zu finanzieren. Hiervon betroffen sind auch Personen, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben unterbrochen haben. In seiner Antwort auf die Frage 19.5111 erklärte der Bundesrat, dass die Beratungsstellen dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Anfang 2019 Berichte zu ihrer Situation vorlegen würden. Diese Berichte sind allerdings nicht öffentlich zugänglich. Nur ein Teil der Informationen zum Status von neun Stellen (zwei Stellen fehlen) ist abrufbar, was nicht ausreicht, um sich einen richtigen Überblick über das für Betroffene verfügbare Angebot zu verschaffen.</p><p>In einer Zeit, in der Fragen zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle einnehmen, ist es widersprüchlich, ein Angebot zu reduzieren, das konkret auf die Chancengleichheit im beruflichen Werdegang hinwirkt. Die Beratungsstellen geben den Frauen nämlich das Gefühl, gehört zu werden, und helfen ihnen durch persönliche Beratung dabei, wieder in ihre beruflichen Kompetenzen zu vertrauen und ihr professionelles Netzwerk zu erweitern.</p>
  • Begleitung von Frauen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann. Wie sieht die Zukunft der Beratungsstellen aus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Subventionsprüfung und Staatsrechnung 2015 hat der Bund entschieden, die Finanzhilfen gemäss Artikel 15 des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) an Beratungsangebote für Einzelpersonen per 31. Dezember 2018 einzustellen (siehe dazu die Prüfberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) Nr. 14417 und Nr. 17490, <a href="http://www.efk.admin.ch">www.efk.admin.ch</a> &gt; Publikationen &gt; Publikation nach Prüfnummer suchen). Dieser Entscheid erfolgte aufgrund der seit der Einführung der Finanzhilfen im Jahr 1996 stark veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1996 (Avig; SR 837.0), der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes 2002 (BBG; SR 412.10) sowie der Einführung des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes 2006 (AIG; SR 142.20) sind heute die Kantone für die Berufs- und Laufbahnberatung sowie die Arbeitsmarktintegration zuständig. In allen Kantonen gibt es - neben den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) - Berufs- und Laufbahnberatungsstellen, an die sich Frauen und Männer wenden können, wenn sie eine berufliche Neuorientierung planen. Deshalb werden seit dem 1. Januar 2019 gestützt auf Artikel 15 GlG keine Finanzhilfen mehr an Beratungsangebote für Einzelpersonen zu Fragen rund um die berufliche Laufbahn gewährt.</p><p>Von diesem Entscheid betroffen waren elf Beratungsstellen in acht Kantonen. Mittlerweile haben sechs Beratungsstellen andere Finanzierungsquellen gefunden. Drei Beratungsstellen haben den Betrieb eingestellt. Bei zwei Stellen ist die Situation noch nicht vollständig geklärt. Die von den Beratungsstellen eingereichten Schlussberichte zum Betriebsjahr 2018 können auf ordentlichem Weg eingesehen werden.</p><p>Am 7. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Rekursen von vier Beratungsstellen entschieden, dass die Kürzung der Finanzhilfen an Beratungsstellen und die Verlagerung der Gelder auf andere Programmbereiche rechtsgleich und willkürfrei erfolgte (Urteil vom 7. Februar 2018, BVGer, B-2184/2017; <a href="http://www.bvger.ch">www.bvger.ch</a> &gt; Rechtsprechung &gt; Entscheiddatenbank BVGer).</p><p>Die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs ist auf Bundesebene im Berufsbildungsgesetz geregelt (Art. 32 und 55 BBG). Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat 2010 eine Marktanalyse zu Angeboten im Bereich des beruflichen Wiedereinstiegs publiziert (GfS Bern: Angebote im Bereich beruflicher Wiedereinstieg. Synthesebericht, 2010). Sie zeigt eine breite und diversifizierte Palette von Kursen und Angeboten in den Kantonen auf.</p><p>Weiter hat der Bundesrat zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials am 15. Mai 2019 entschieden, dass das SBFI während fünf Jahren die kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung von Erwachsenen über 40 Jahre mit 37 Millionen Franken fördern wird (<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.html?dyn_startDate=01.01.2017&amp;dyn_organization=1">www.news.admin.ch</a> &gt; Medienmitteilung vom 15. Mai 2019: Bundesrat verstärkt die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials).</p><p>Entsprechend den obigen Ausführungen erachtet der Bundesrat die Erstellung des von der Postulantin geforderten Berichtes als nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird mit der Erstellung eines Berichtes beauftragt, der einen Überblick verschafft über die Bedürfnisse und das Angebot hinsichtlich Beratung zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben unterbrochen haben. In diesem Bericht wird ausführlich erklärt, wie es um die elf Beratungsstellen vom Zeitpunkt der Ankündigung im Jahr 2016, dass deren Finanzierung eingestellt werde, bis zum 1. Januar 2019 stand. Ebenfalls aufgelistet werden die von den Kantonen entwickelten Massnahmen, um das Verschwinden dieser Dienstleistung zu kompensieren oder um die Stellen ab diesem Datum weiterzuführen. Der Bund erstellt ferner eine Analyse zu den Bedürfnissen hinsichtlich Beratung und Begleitung von Frauen in von Risiken geprägten Momenten ihrer Leben (Schwangerschaft, Geburt, beruflicher Wiedereinstieg, berufliche Neuorientierung usw.). Der Bundesrat schliesst den Bericht, indem er angibt, wie er diesen Bedürfnissen gerecht zu werden gedenkt.</p><p>Seit dem 1. Januar 2019 werden die Finanzhilfen nach Artikel 15 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) nicht mehr ausgezahlt. Grund dafür ist ein Prioritätenwechsel bei der Zuweisung von Subventionen für den Zeitraum 2017-2020. Es obliegt nun den Kantonen, Beratungsangebote und Massnahmen zur Erleichterung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs von Personen auf der Suche nach einer Stelle zu finanzieren. Hiervon betroffen sind auch Personen, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben unterbrochen haben. In seiner Antwort auf die Frage 19.5111 erklärte der Bundesrat, dass die Beratungsstellen dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Anfang 2019 Berichte zu ihrer Situation vorlegen würden. Diese Berichte sind allerdings nicht öffentlich zugänglich. Nur ein Teil der Informationen zum Status von neun Stellen (zwei Stellen fehlen) ist abrufbar, was nicht ausreicht, um sich einen richtigen Überblick über das für Betroffene verfügbare Angebot zu verschaffen.</p><p>In einer Zeit, in der Fragen zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle einnehmen, ist es widersprüchlich, ein Angebot zu reduzieren, das konkret auf die Chancengleichheit im beruflichen Werdegang hinwirkt. Die Beratungsstellen geben den Frauen nämlich das Gefühl, gehört zu werden, und helfen ihnen durch persönliche Beratung dabei, wieder in ihre beruflichen Kompetenzen zu vertrauen und ihr professionelles Netzwerk zu erweitern.</p>
    • Begleitung von Frauen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann. Wie sieht die Zukunft der Beratungsstellen aus?

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