Ist das Einkommen, das die ehemaligen Angestellten aus Campione aus den Arbeitslosenentschädigungen erzielen, höher als ihr Arbeitseinkommen?

ShortId
19.3629
Id
20193629
Updated
28.07.2023 02:37
Language
de
Title
Ist das Einkommen, das die ehemaligen Angestellten aus Campione aus den Arbeitslosenentschädigungen erzielen, höher als ihr Arbeitseinkommen?
AdditionalIndexing
2811;44;2836;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz wendet im Rahmen von Anhang II zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) für die Koordination der Sozialversicherungen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 an. Gemäss Artikel 65 der Verordnung (EG) 883/2004 ist bei vollarbeitslosen Grenzgängerinnen und Grenzgängern der Wohnsitzstaat für die Zahlung der Arbeitslosenentschädigung zuständig. Da gewisse ehemalige Mitarbeitende des Casinos oder der Gemeinde Campione d'Italia ihren Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgängerstatus), muss die Schweizer Arbeitslosenversicherung ihnen Arbeitslosenentschädigung ausrichten. Die Schweiz bezahlt nur denjenigen Personen Arbeitslosenentschädigung, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Von Italien wird die Schweiz die Rückerstattung des gesamten Betrags der Leistungen verlangen, die sie in den ersten drei bis fünf Monaten der jeweiligen Arbeitslosigkeit ausbezahlt hat (gemäss Art. 65 Abs. 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004).</p><p>1. In Italien beliefen sich die Abzüge von den Gehältern der von dieser Interpellation betroffenen Mitarbeitenden auf rund 40 Prozent, womit sie auf ein monatliches Nettoeinkommen von rund 60 Prozent kamen.</p><p>In der Schweiz haben diese vollarbeitslosen Personen Anrecht auf 70 bis 80 Prozent ihres ehemaligen Gehalts. Von diesem Betrag werden 7,6 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung) abgezogen. Die in der Schweiz ausbezahlten Leistungen der Arbeitslosenversicherung belaufen sich somit grundsätzlich auf 62,4 oder 72,4 Prozent ihres bisherigen Bruttolohns.</p><p>Die von der Schweiz ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen für ehemalige Mitarbeitende des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia können somit den Nettolöhnen vor der Arbeitslosigkeit entsprechen oder sogar noch höher ausfallen.</p><p>Dennoch sind diese Arbeitslosen finanziell nicht im Vorteil, denn sobald sie in der Schweiz als arbeitslos gemeldet sind, müssen sie ihre Krankenkassenprämien und ihre Steuern selbst bezahlen. Zuvor wurden ihnen diese in Italien direkt von ihrem Lohn abgezogen.</p><p>2. Die aktuelle Situation ergibt sich aus dem FZA und den Unterschieden zwischen dem schweizerischen und dem italienischen Rechtssystem bezüglich der direkten Abzüge von der Arbeitslosenentschädigung und vom Lohn. Es besteht deshalb kein Anlass, diese Situation zu korrigieren.</p><p>3. Siehe Antwort 2.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die ehemaligen Angestellten des Spielkasinos in Campione und der Gemeinde von Campione d'Italia, die arbeitslos sind und im Tessin wohnen, bekommen von der Schweiz Arbeitslosengeld, obwohl sie nie Beiträge bezahlt haben. Wegen der speziellen Zusammensetzung der Löhne der Ex-Angestellten des Spielkasinos und der Gemeinde kann offenbar die Arbeitslosenentschädigung (80 Prozent des letzten Bruttolohns) gleich hoch oder gar höher sein als der Lohn, den sie mit ihrer Arbeit verdienten. </p><p>Der Lohn der ehemaligen Angestellten der Gemeinde und des Spielkasinos Campione besteht nämlich aus verschiedenen Komponenten: Lohn nach italienischer Lohnklasse, Exklavenzulage zum Ausgleich der gegenüber Italien höheren Lebenskosten in der Schweiz, Ad-personam-Zulage. Diese Komponenten werden anders als in der Schweiz ex ante besteuert. So entspricht ein Nettolohn von beispielsweise 6000 Franken einem Bruttolohn von etwa 8000 Franken. Mit 80 Prozent des Bruttolohns könnte also eine arbeitslose Person aus Campione gleich viel oder gar mehr Geld kassieren als aus ihrer Erwerbstätigkeit. Für Tessiner Arbeitslose, die im Tessin erwerbstätig waren, verringert sich hingegen das Einkommen. Mit anderen Worten: Die oder der arbeitslose Ex-Angestellte der Gemeinde oder des Spielkasinos Campione erhält nicht nur Schweizer Arbeitslosenentschädigung, obwohl sie oder er nie Beiträge bezahlt hat, sondern ist gegenüber den Tessiner Arbeitslosen, die zum gleichen Lohn im Tessin arbeiteten, sichtlich bevorteilt.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat: </p><p>1. Trifft es zu, dass das Einkommen, das die Ex-Angestellten der Gemeinde und des Spielkasinos in Campione aus der Schweizer Arbeitslosenentschädigung erzielen, wegen der speziellen Zusammensetzung ihrer Löhne gleich hoch oder höher ist als dasjenige, das sie mit ihrer Arbeit erzielten?</p><p>2. Wenn ja, wie will der Bundesrat diese Verzerrung korrigieren, wo es doch schon unverständlich ist, dass die "Campioneser" Arbeitslosen Arbeitslosenentschädigung erhalten, obwohl sie nie Beiträge bezahlt haben?</p><p>3. Wie wurden die spezielle Zusammensetzung der Löhne der Ex-Angestellten von Campione und die Art und Weise, wie diese Löhne steuerlich behandelt werden, in die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung einbezogen?</p>
  • Ist das Einkommen, das die ehemaligen Angestellten aus Campione aus den Arbeitslosenentschädigungen erzielen, höher als ihr Arbeitseinkommen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz wendet im Rahmen von Anhang II zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) für die Koordination der Sozialversicherungen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 an. Gemäss Artikel 65 der Verordnung (EG) 883/2004 ist bei vollarbeitslosen Grenzgängerinnen und Grenzgängern der Wohnsitzstaat für die Zahlung der Arbeitslosenentschädigung zuständig. Da gewisse ehemalige Mitarbeitende des Casinos oder der Gemeinde Campione d'Italia ihren Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgängerstatus), muss die Schweizer Arbeitslosenversicherung ihnen Arbeitslosenentschädigung ausrichten. Die Schweiz bezahlt nur denjenigen Personen Arbeitslosenentschädigung, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Von Italien wird die Schweiz die Rückerstattung des gesamten Betrags der Leistungen verlangen, die sie in den ersten drei bis fünf Monaten der jeweiligen Arbeitslosigkeit ausbezahlt hat (gemäss Art. 65 Abs. 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004).</p><p>1. In Italien beliefen sich die Abzüge von den Gehältern der von dieser Interpellation betroffenen Mitarbeitenden auf rund 40 Prozent, womit sie auf ein monatliches Nettoeinkommen von rund 60 Prozent kamen.</p><p>In der Schweiz haben diese vollarbeitslosen Personen Anrecht auf 70 bis 80 Prozent ihres ehemaligen Gehalts. Von diesem Betrag werden 7,6 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung) abgezogen. Die in der Schweiz ausbezahlten Leistungen der Arbeitslosenversicherung belaufen sich somit grundsätzlich auf 62,4 oder 72,4 Prozent ihres bisherigen Bruttolohns.</p><p>Die von der Schweiz ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen für ehemalige Mitarbeitende des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia können somit den Nettolöhnen vor der Arbeitslosigkeit entsprechen oder sogar noch höher ausfallen.</p><p>Dennoch sind diese Arbeitslosen finanziell nicht im Vorteil, denn sobald sie in der Schweiz als arbeitslos gemeldet sind, müssen sie ihre Krankenkassenprämien und ihre Steuern selbst bezahlen. Zuvor wurden ihnen diese in Italien direkt von ihrem Lohn abgezogen.</p><p>2. Die aktuelle Situation ergibt sich aus dem FZA und den Unterschieden zwischen dem schweizerischen und dem italienischen Rechtssystem bezüglich der direkten Abzüge von der Arbeitslosenentschädigung und vom Lohn. Es besteht deshalb kein Anlass, diese Situation zu korrigieren.</p><p>3. Siehe Antwort 2.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die ehemaligen Angestellten des Spielkasinos in Campione und der Gemeinde von Campione d'Italia, die arbeitslos sind und im Tessin wohnen, bekommen von der Schweiz Arbeitslosengeld, obwohl sie nie Beiträge bezahlt haben. Wegen der speziellen Zusammensetzung der Löhne der Ex-Angestellten des Spielkasinos und der Gemeinde kann offenbar die Arbeitslosenentschädigung (80 Prozent des letzten Bruttolohns) gleich hoch oder gar höher sein als der Lohn, den sie mit ihrer Arbeit verdienten. </p><p>Der Lohn der ehemaligen Angestellten der Gemeinde und des Spielkasinos Campione besteht nämlich aus verschiedenen Komponenten: Lohn nach italienischer Lohnklasse, Exklavenzulage zum Ausgleich der gegenüber Italien höheren Lebenskosten in der Schweiz, Ad-personam-Zulage. Diese Komponenten werden anders als in der Schweiz ex ante besteuert. So entspricht ein Nettolohn von beispielsweise 6000 Franken einem Bruttolohn von etwa 8000 Franken. Mit 80 Prozent des Bruttolohns könnte also eine arbeitslose Person aus Campione gleich viel oder gar mehr Geld kassieren als aus ihrer Erwerbstätigkeit. Für Tessiner Arbeitslose, die im Tessin erwerbstätig waren, verringert sich hingegen das Einkommen. Mit anderen Worten: Die oder der arbeitslose Ex-Angestellte der Gemeinde oder des Spielkasinos Campione erhält nicht nur Schweizer Arbeitslosenentschädigung, obwohl sie oder er nie Beiträge bezahlt hat, sondern ist gegenüber den Tessiner Arbeitslosen, die zum gleichen Lohn im Tessin arbeiteten, sichtlich bevorteilt.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat: </p><p>1. Trifft es zu, dass das Einkommen, das die Ex-Angestellten der Gemeinde und des Spielkasinos in Campione aus der Schweizer Arbeitslosenentschädigung erzielen, wegen der speziellen Zusammensetzung ihrer Löhne gleich hoch oder höher ist als dasjenige, das sie mit ihrer Arbeit erzielten?</p><p>2. Wenn ja, wie will der Bundesrat diese Verzerrung korrigieren, wo es doch schon unverständlich ist, dass die "Campioneser" Arbeitslosen Arbeitslosenentschädigung erhalten, obwohl sie nie Beiträge bezahlt haben?</p><p>3. Wie wurden die spezielle Zusammensetzung der Löhne der Ex-Angestellten von Campione und die Art und Weise, wie diese Löhne steuerlich behandelt werden, in die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung einbezogen?</p>
    • Ist das Einkommen, das die ehemaligen Angestellten aus Campione aus den Arbeitslosenentschädigungen erzielen, höher als ihr Arbeitseinkommen?

Back to List