Kann sich der Bundesrat vorstellen, das System von Gebühren und Subventionen für den Tabakanbau zu überdenken?

ShortId
19.3637
Id
20193637
Updated
28.07.2023 02:35
Language
de
Title
Kann sich der Bundesrat vorstellen, das System von Gebühren und Subventionen für den Tabakanbau zu überdenken?
AdditionalIndexing
55;24;2446;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im internationalen Vergleich produziert die Schweizer Landwirtschaft in einem Umfeld mit hohen Kosten. Damit die landwirtschaftliche Produktion rentabel erfolgen kann, wendet der Bund verschiedene Stützungsinstrumente an wie Grenzschutz, Flächenbeiträge für besondere Kulturen oder wie im Fall von Tabak den Finanzierungsfonds Inlandtabak. Zielkonflikte treten in verschiedensten Politikbereichen auf und erfordern stets aufs Neue Interessenabwägungen. Eine Einschränkung der inländischen Tabakproduktion würde weder Auswirkungen auf den Tabakkonsum zeitigen noch einen Beitrag zur Prävention leisten, da sie sich bei einem Selbstversorgungsgrad von weniger als 5 Prozent durch Importe substituieren liesse.</p><p>2. Der Finanzierungsfonds Inlandtabak ist im Tabaksteuergesetz (SR 641.31) verankert. Er wird über Abgaben auf Zigaretten oder Feinschnitttabak der Hersteller und Importeure von Zigaretten und Feinschnitttabak geäufnet. Unabhängig von der Beurteilung der Förderwürdigkeit alternativer Pflanzen wie CBD-Hanf enthält das Tabaksteuergesetz keine Rechtsgrundlage für deren Stützung mit Mitteln aus dem Finanzierungsfonds Inlandtabak.</p><p>3. Trotz des Rückgangs der inländischen Tabakfläche auf etwa 450 Hektaren hat sich die produzierte Menge stabilisiert. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf zur Kompensation der rückläufigen Einnahmen im Finanzierungsfonds Inlandtabak, zumal mit der sinkenden Anzahl Tabakpflanzer die Produktion je Betrieb steigt, was Effizienzsteigerungen ermöglicht. </p><p>4. Der Bundesrat verficht eine liberale Wirtschaftspolitik und favorisiert freiwillige Massnahmen der Marktakteure. Die in der Schweiz ansässigen Hersteller von Tabakfabrikaten übernehmen bereits seit mehreren Jahrzehnten die produzierten Tabakmengen auf einvernehmlicher Basis. Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass sich daran etwas ändern sollte. </p><p>5. Der im Inland erzeugte Tabak erreicht eine marktkonforme Qualität, die durch eine paritätische Kommission bei der Ablieferung überprüft wird. Die Tabakqualität ist durchaus vergleichbar mit der Produktion in Regionen, z. B. Elsass, mit ähnlichen klimatischen Bedingungen. Liesse sich die Mindestqualität in Jahren mit durchschnittlichen Witterungsbedingungen nicht mehr erreichen, wäre die Stützung der inländischen Tabakproduktion und die Mittelverwendung jedoch grundsätzlich zu hinterfragen.</p><p>6. Der Bundesrat sieht bei der Förderung des inländischen Tabakanbaus aus den dargelegten Gründen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, weshalb die AP 22 plus keinen Änderungsvorschlag zu dieser Thematik enthält. Er wird die Entwicklungen auf dem Tabakmarkt weiterverfolgen und, wenn es ihm angezeigt erscheint, im Rahmen einer künftigen Gesetzesrevision Änderungsvorschläge unterbreiten. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>148 Schweizer Bauern bauen auf rund 420 Hektaren Tabak an. Sie erhalten jährlich für die Produktion von rund tausend Tonnen Tabak insgesamt 16 Millionen Franken. Der Einkaufspreis von grünem Tabak (nicht fermentiert, nicht gedrescht) liegt zwischen Fr. 5.50 und Fr. 17.40 pro Kilogramm. Der Durchschnittspreis lag 2018 bei rund Fr. 16.15 pro Kilogramm. (gemäss Medienberichterstattung vom 9. Juni 2019, "NZZ am Sonntag"). </p><p>Das Geld erhalten die Bauern aus dem Finanzierungsfonds Inlandtabak (Sota). Der Fonds wird einerseits durch die Tabaksteuern gespiesen (Fr. 1.30 pro 1000 Zigaretten). Andererseits zahlen die Tabakkonzerne jährlich noch einmal direkt rund dreieinhalb Millionen Schweizerfranken in den Fonds ein, indem sie den Schweizer Tabak abnehmen.</p><p>Der Anbau von Tabak in der Schweiz ist umstritten (Anfrage Donzé 04.1166). In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat den Widerspruch aufzulösen, einerseits den Verkauf von Tabakprodukten staatlich immer stärker einzuschränken und gleichzeitig den Anbau des Rohstoffes durch staatliche Massnahmen zu fördern?</p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit, mit dem Fonds Sota den Anbau von anderen Pflanzen zu unterstützen, die weniger Pestizide, Insektizide und Fungizide brauchen oder besser geeignet sind für die Witterungsverhältnisse der Schweiz als der Tabak (z. B. CBD-Hanf)?</p><p>3. Da der Zigarettenkonsum rückläufig ist, muss auch der Tabakanbau aufgrund der vorgegebenen Abnahmepreise der Sota laufend reduziert werden. Wie will der Bundesrat diese Ausfälle für die Tabakbauern in Zukunft kompensieren?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die drei in der Schweiz ansässigen Tabakkonzerne gesetzlich dazu gezwungen werden müssten, die in der Schweiz produzierten Tabakmengen abzunehmen (via Sota), wenn die zugewiesenen Kontingente nicht erworben würden?</p><p>5. Gemäss den Tabakkonzernen weist der in der Schweiz produzierte Tabak die tiefste Qualitätsstufe auf (Qualitätslabel d auf einer Skala von a bis d). Er ist damit beschränkt verwendbar, und eine Kompostierung von Überbeständen kann nicht ausgeschlossen werden. Ist sich der Bundesrat dieser Qualitätsproblematik bewusst, und wie will er eine allfällige Kompostierung nichtverwertbaren Tabaks vermeiden?</p><p>6. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dieses System im Rahmen der AP 22 plus zu überdenken und anzupassen?</p>
  • Kann sich der Bundesrat vorstellen, das System von Gebühren und Subventionen für den Tabakanbau zu überdenken?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im internationalen Vergleich produziert die Schweizer Landwirtschaft in einem Umfeld mit hohen Kosten. Damit die landwirtschaftliche Produktion rentabel erfolgen kann, wendet der Bund verschiedene Stützungsinstrumente an wie Grenzschutz, Flächenbeiträge für besondere Kulturen oder wie im Fall von Tabak den Finanzierungsfonds Inlandtabak. Zielkonflikte treten in verschiedensten Politikbereichen auf und erfordern stets aufs Neue Interessenabwägungen. Eine Einschränkung der inländischen Tabakproduktion würde weder Auswirkungen auf den Tabakkonsum zeitigen noch einen Beitrag zur Prävention leisten, da sie sich bei einem Selbstversorgungsgrad von weniger als 5 Prozent durch Importe substituieren liesse.</p><p>2. Der Finanzierungsfonds Inlandtabak ist im Tabaksteuergesetz (SR 641.31) verankert. Er wird über Abgaben auf Zigaretten oder Feinschnitttabak der Hersteller und Importeure von Zigaretten und Feinschnitttabak geäufnet. Unabhängig von der Beurteilung der Förderwürdigkeit alternativer Pflanzen wie CBD-Hanf enthält das Tabaksteuergesetz keine Rechtsgrundlage für deren Stützung mit Mitteln aus dem Finanzierungsfonds Inlandtabak.</p><p>3. Trotz des Rückgangs der inländischen Tabakfläche auf etwa 450 Hektaren hat sich die produzierte Menge stabilisiert. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf zur Kompensation der rückläufigen Einnahmen im Finanzierungsfonds Inlandtabak, zumal mit der sinkenden Anzahl Tabakpflanzer die Produktion je Betrieb steigt, was Effizienzsteigerungen ermöglicht. </p><p>4. Der Bundesrat verficht eine liberale Wirtschaftspolitik und favorisiert freiwillige Massnahmen der Marktakteure. Die in der Schweiz ansässigen Hersteller von Tabakfabrikaten übernehmen bereits seit mehreren Jahrzehnten die produzierten Tabakmengen auf einvernehmlicher Basis. Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass sich daran etwas ändern sollte. </p><p>5. Der im Inland erzeugte Tabak erreicht eine marktkonforme Qualität, die durch eine paritätische Kommission bei der Ablieferung überprüft wird. Die Tabakqualität ist durchaus vergleichbar mit der Produktion in Regionen, z. B. Elsass, mit ähnlichen klimatischen Bedingungen. Liesse sich die Mindestqualität in Jahren mit durchschnittlichen Witterungsbedingungen nicht mehr erreichen, wäre die Stützung der inländischen Tabakproduktion und die Mittelverwendung jedoch grundsätzlich zu hinterfragen.</p><p>6. Der Bundesrat sieht bei der Förderung des inländischen Tabakanbaus aus den dargelegten Gründen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, weshalb die AP 22 plus keinen Änderungsvorschlag zu dieser Thematik enthält. Er wird die Entwicklungen auf dem Tabakmarkt weiterverfolgen und, wenn es ihm angezeigt erscheint, im Rahmen einer künftigen Gesetzesrevision Änderungsvorschläge unterbreiten. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>148 Schweizer Bauern bauen auf rund 420 Hektaren Tabak an. Sie erhalten jährlich für die Produktion von rund tausend Tonnen Tabak insgesamt 16 Millionen Franken. Der Einkaufspreis von grünem Tabak (nicht fermentiert, nicht gedrescht) liegt zwischen Fr. 5.50 und Fr. 17.40 pro Kilogramm. Der Durchschnittspreis lag 2018 bei rund Fr. 16.15 pro Kilogramm. (gemäss Medienberichterstattung vom 9. Juni 2019, "NZZ am Sonntag"). </p><p>Das Geld erhalten die Bauern aus dem Finanzierungsfonds Inlandtabak (Sota). Der Fonds wird einerseits durch die Tabaksteuern gespiesen (Fr. 1.30 pro 1000 Zigaretten). Andererseits zahlen die Tabakkonzerne jährlich noch einmal direkt rund dreieinhalb Millionen Schweizerfranken in den Fonds ein, indem sie den Schweizer Tabak abnehmen.</p><p>Der Anbau von Tabak in der Schweiz ist umstritten (Anfrage Donzé 04.1166). In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat den Widerspruch aufzulösen, einerseits den Verkauf von Tabakprodukten staatlich immer stärker einzuschränken und gleichzeitig den Anbau des Rohstoffes durch staatliche Massnahmen zu fördern?</p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit, mit dem Fonds Sota den Anbau von anderen Pflanzen zu unterstützen, die weniger Pestizide, Insektizide und Fungizide brauchen oder besser geeignet sind für die Witterungsverhältnisse der Schweiz als der Tabak (z. B. CBD-Hanf)?</p><p>3. Da der Zigarettenkonsum rückläufig ist, muss auch der Tabakanbau aufgrund der vorgegebenen Abnahmepreise der Sota laufend reduziert werden. Wie will der Bundesrat diese Ausfälle für die Tabakbauern in Zukunft kompensieren?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die drei in der Schweiz ansässigen Tabakkonzerne gesetzlich dazu gezwungen werden müssten, die in der Schweiz produzierten Tabakmengen abzunehmen (via Sota), wenn die zugewiesenen Kontingente nicht erworben würden?</p><p>5. Gemäss den Tabakkonzernen weist der in der Schweiz produzierte Tabak die tiefste Qualitätsstufe auf (Qualitätslabel d auf einer Skala von a bis d). Er ist damit beschränkt verwendbar, und eine Kompostierung von Überbeständen kann nicht ausgeschlossen werden. Ist sich der Bundesrat dieser Qualitätsproblematik bewusst, und wie will er eine allfällige Kompostierung nichtverwertbaren Tabaks vermeiden?</p><p>6. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dieses System im Rahmen der AP 22 plus zu überdenken und anzupassen?</p>
    • Kann sich der Bundesrat vorstellen, das System von Gebühren und Subventionen für den Tabakanbau zu überdenken?

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