Schluss mit der Diskriminierung der Frauen in der Krankentaggeldversicherung. Einheitliche Prämien für Frauen und Männer

ShortId
19.3640
Id
20193640
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Schluss mit der Diskriminierung der Frauen in der Krankentaggeldversicherung. Einheitliche Prämien für Frauen und Männer
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Krankenversicherungsgesetz, Artikel 61, ist geregelt, dass Männer und Frauen die gleichen Prämien haben. Im Risikoausgleich werden die unterschiedlichen Kosten, die primär wegen Geburt und Mutterschaft anfallen, ausgeglichen. Somit existieren im KVG keine geschlechterdiskriminierenden Prämien.</p><p>In der Krankentaggeldversicherung hingegen existieren die frauendiskriminierenden unterschiedlichen Prämien nach wie vor. Alle grossen Versicherer, die Krankentaggeldversicherungen anbieten, kennen im Grundsatz unterschiedlich hohe Prämien für Frauen und Männer. Arbeitgeber, die ihr Personal für Krankentaggeld versichern, können zwar selber einen Ausgleich machen und ihren Mitarbeitenden gleich hohe Prämien verrechnen. Dies wird aber oftmals nicht gemacht.</p><p>So sind nicht nur Frauen in den Firmen benachteiligt, sondern auch die Firmen, die viele Frauen angestellt haben.</p><p>Auch wenn die Krankentaggeldversicherung nach wie vor nicht obligatorisch ist, ist diese Diskriminierung der Frauen durch höhere Prämien zu stoppen und aufzuheben.</p>
  • <p>Das Anliegen der vorliegenden Motion im Bereich der Krankentaggeldversicherung ordnet sich in den Gesamtkontext der hängigen Motion Trede 19.3616 ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, Vorschläge zur Änderung der bestehenden Gesetze vorzulegen, damit Frauen keine finanziellen Nachteile mehr aufgrund ihres Geschlechtes haben. Krankentaggeldversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden einerseits von Arbeitgebern als Kollektivversicherung und andererseits von natürlichen Personen als Einzelversicherung abgeschlossen. In beiden Fällen handelt es sich um freiwillige Versicherungen, d. h., der Versicherte ist nicht gezwungen, sich zu versichern, und der Versicherer ist nicht gezwungen, einem bestimmten Kunden oder einer bestimmten Kundin eine Versicherungsdeckung zu gewähren. </p><p>Die Prämien der Krankentaggeldversicherung für Firmen sind abhängig von den zu erwartenden Absenzen in der Belegschaft; damit sind sie branchen- und firmenspezifisch. Würde von staatlicher Seite nivellierend in die Prämie eingegriffen, bestünde die Gefahr, dass Betriebe mit überdurchschnittlich hohen Belegschaftsabsenzen auf dem Versicherungsmarkt keine Versicherungsdeckung mehr erhielten, was den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohnausfall im Krankheitsfall zeitlich erheblich reduzieren würde, nämlich auf die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.</p><p>Das Versicherungsvertragsgesetz befindet sich in Revision und wird derzeit vom Parlament beraten. In der Botschaft (BBl 2017 5089, 5106f.) äusserte sich der Bundesrat zur Frage der geschlechterspezifischen Prämien. Willkürlich veranlagte Prämien sind grundsätzlich nicht zulässig. Eine Differenzierung aufgrund des Geschlechts ist jedoch erlaubt, wenn sie auf relevanten versicherungstechnischen und statistischen Daten beruht und diese zu unterschiedlichen Risikoklassen führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Krankentaggeldprämien für Frauen und Männer gleich hoch sind. Die unterschiedlichen Kosten zwischen den Geschlechtern sind gegebenenfalls mit einem Ausgleich abzugelten.</p>
  • Schluss mit der Diskriminierung der Frauen in der Krankentaggeldversicherung. Einheitliche Prämien für Frauen und Männer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Krankenversicherungsgesetz, Artikel 61, ist geregelt, dass Männer und Frauen die gleichen Prämien haben. Im Risikoausgleich werden die unterschiedlichen Kosten, die primär wegen Geburt und Mutterschaft anfallen, ausgeglichen. Somit existieren im KVG keine geschlechterdiskriminierenden Prämien.</p><p>In der Krankentaggeldversicherung hingegen existieren die frauendiskriminierenden unterschiedlichen Prämien nach wie vor. Alle grossen Versicherer, die Krankentaggeldversicherungen anbieten, kennen im Grundsatz unterschiedlich hohe Prämien für Frauen und Männer. Arbeitgeber, die ihr Personal für Krankentaggeld versichern, können zwar selber einen Ausgleich machen und ihren Mitarbeitenden gleich hohe Prämien verrechnen. Dies wird aber oftmals nicht gemacht.</p><p>So sind nicht nur Frauen in den Firmen benachteiligt, sondern auch die Firmen, die viele Frauen angestellt haben.</p><p>Auch wenn die Krankentaggeldversicherung nach wie vor nicht obligatorisch ist, ist diese Diskriminierung der Frauen durch höhere Prämien zu stoppen und aufzuheben.</p>
    • <p>Das Anliegen der vorliegenden Motion im Bereich der Krankentaggeldversicherung ordnet sich in den Gesamtkontext der hängigen Motion Trede 19.3616 ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, Vorschläge zur Änderung der bestehenden Gesetze vorzulegen, damit Frauen keine finanziellen Nachteile mehr aufgrund ihres Geschlechtes haben. Krankentaggeldversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden einerseits von Arbeitgebern als Kollektivversicherung und andererseits von natürlichen Personen als Einzelversicherung abgeschlossen. In beiden Fällen handelt es sich um freiwillige Versicherungen, d. h., der Versicherte ist nicht gezwungen, sich zu versichern, und der Versicherer ist nicht gezwungen, einem bestimmten Kunden oder einer bestimmten Kundin eine Versicherungsdeckung zu gewähren. </p><p>Die Prämien der Krankentaggeldversicherung für Firmen sind abhängig von den zu erwartenden Absenzen in der Belegschaft; damit sind sie branchen- und firmenspezifisch. Würde von staatlicher Seite nivellierend in die Prämie eingegriffen, bestünde die Gefahr, dass Betriebe mit überdurchschnittlich hohen Belegschaftsabsenzen auf dem Versicherungsmarkt keine Versicherungsdeckung mehr erhielten, was den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohnausfall im Krankheitsfall zeitlich erheblich reduzieren würde, nämlich auf die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.</p><p>Das Versicherungsvertragsgesetz befindet sich in Revision und wird derzeit vom Parlament beraten. In der Botschaft (BBl 2017 5089, 5106f.) äusserte sich der Bundesrat zur Frage der geschlechterspezifischen Prämien. Willkürlich veranlagte Prämien sind grundsätzlich nicht zulässig. Eine Differenzierung aufgrund des Geschlechts ist jedoch erlaubt, wenn sie auf relevanten versicherungstechnischen und statistischen Daten beruht und diese zu unterschiedlichen Risikoklassen führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Krankentaggeldprämien für Frauen und Männer gleich hoch sind. Die unterschiedlichen Kosten zwischen den Geschlechtern sind gegebenenfalls mit einem Ausgleich abzugelten.</p>
    • Schluss mit der Diskriminierung der Frauen in der Krankentaggeldversicherung. Einheitliche Prämien für Frauen und Männer

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