CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel

ShortId
19.3641
Id
20193641
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel
AdditionalIndexing
15;52;55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Von den Konsumentinnen und Konsumenten wird verlangt, dass sie verantwortungsvoll handeln. Aber wie können sie darauf kommen, dass bei in der Schweiz verkauften Tomaten, die in Marokko unter freiem Himmel angebaut wurden, der CO2-Ausstoss tiefer ist als bei Tomaten aus beheizten Gewächshäusern in Holland? Damit der gedankenlose Konsum zu einer verantwortungsvollen Handlung werden kann, müssen zuerst die richtigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.</p><p>Auf die Motion 19.3048 antwortete der Bundesrat, dass nicht das Gesamtbild berücksichtigt werde, wenn man nur angibt, wie viel CO2 durch den Transport ausgestossen wird. Das stimmt in der Tat. Deshalb muss auch die Produktionsmethode mit einberechnet werden (beheizte Gewächshäuser oder nicht, kurze oder lange Lagerdauer usw.). Der Bundesrat gab ausserdem zu bedenken, dass man nicht nur importierte Lebensmittel etikettieren könne. Auch das stimmt, weshalb man alle unverarbeiteten Lebensmittel kennzeichnen muss.</p><p>2007 hat der damalige Nationalrat Pierre Kohler mit der parlamentarischen Initiative 07.431, die im Plenum an nur fünf Stimmen gescheitert ist, dasselbe verlangt. Damals führte man an, dass es schwierig sei, den CO2-Ausstoss zu messen. Heute, 12 Jahre später, verfügen wir über wirkungsvolle Instrumente; es gibt Supermärkte in Frankreich, in denen sogar der CO2-Verbrauch einer Pizza angegeben wird, was viel komplizierter ist, als es für unverarbeitete Lebensmittel wie Äpfel der Fall wäre.</p><p>Bei der Bekämpfung der Treibhausgasemissionen können und müssen wir alle einen Beitrag leisten. Dafür müssen aber zuerst die Voraussetzungen geschaffen werden, damit man die richtigen Entscheidungen treffen kann. Es darf nicht sein, dass jedes Lebensmittelgeschäft sein eigenes Kennzeichnungssystem verwendet, denn dies würde die Konsumentinnen und Konsumenten nur noch weiter verwirren. Wir brauchen eine harmonisierte Etikettierung, wie sie beispielsweise für Haushaltgeräte oder Autos existiert.</p>
  • <p>Grundsätzlich ist die Umweltkennzeichnung ein vielversprechender Ansatz. Er ermöglicht es nämlich, sowohl das Angebot an umweltfreundlicheren Produkten als auch die Nachfrage nach solchen zu beeinflussen. Aus umweltpolitischer Sicht ist der Ansatz allerdings interessanter, wenn er alle relevanten Umweltauswirkungen berücksichtigt. Er ist auch einfacher umzusetzen, wenn es sich um Produktkategorien handelt, deren Produktions- oder Verarbeitungsmethoden weniger vielfältig und variabel sind als die von Lebensmitteln. In der Praxis stösst die Einführung einer obligatorischen Umweltkennzeichnung aller in der Schweiz verkauften unverarbeiteten Lebensmittel auf wirtschaftliche und technische Hindernisse. So würde die Einführung einer obligatorischen CO2-Etikette für alle unverarbeiteten Lebensmittel nach schweizerischen Bestimmungen ein technisches Handelshemmnis darstellen und eine Umetikettierung der importierten Produkte erfordern. In seinem Entwurf zur Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) hat der Bundesrat einen Artikel über Produktumweltinformationen vorgeschlagen, sofern entsprechende internationale Bestimmungen bestehen (Botschaft 14.019). Der Bundesrat hat sich verpflichtet, die Entwicklung solcher technischen Bestimmungen auf europäischer und internationaler Ebene zu verfolgen. So nahm er an einem europäischen Pilotprojekt teil, das darauf abzielte, die Bewertung und Kommunikation der Umweltauswirkungen von Produkten nach der Methodik des Environmental Footprint zu standardisieren und zu vereinfachen. Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die in anderen Ländern und von privaten Organisationen unternommenen Aktivitäten in diesem Bereich sowie die technischen Möglichkeiten, die sich dank der Digitalisierung eröffnen.</p><p>Bei einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Änderung zu beantragen:</p><p>"Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung von gesetzlichen Bestimmungen für die Einführung von Umweltdeklarationen zu prüfen. Er beurteilt die Varianten nach ihrer Wirksamkeit, nach ihren Kosten sowie der Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz."</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine CO2-Etikette für alle unverarbeiteten Lebensmittel einzuführen. Bei dieser Etikette muss sowohl die Produktion als auch der Transport der Lebensmittel berücksichtigt werden. Die grafische Gestaltung kann von der Energieetikette übernommen werden, damit das Resultat einfach lesbar und verständlich ist. Die Masseinheit ist Gramm CO2 pro Kilogramm Ware.</p>
  • CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Von den Konsumentinnen und Konsumenten wird verlangt, dass sie verantwortungsvoll handeln. Aber wie können sie darauf kommen, dass bei in der Schweiz verkauften Tomaten, die in Marokko unter freiem Himmel angebaut wurden, der CO2-Ausstoss tiefer ist als bei Tomaten aus beheizten Gewächshäusern in Holland? Damit der gedankenlose Konsum zu einer verantwortungsvollen Handlung werden kann, müssen zuerst die richtigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.</p><p>Auf die Motion 19.3048 antwortete der Bundesrat, dass nicht das Gesamtbild berücksichtigt werde, wenn man nur angibt, wie viel CO2 durch den Transport ausgestossen wird. Das stimmt in der Tat. Deshalb muss auch die Produktionsmethode mit einberechnet werden (beheizte Gewächshäuser oder nicht, kurze oder lange Lagerdauer usw.). Der Bundesrat gab ausserdem zu bedenken, dass man nicht nur importierte Lebensmittel etikettieren könne. Auch das stimmt, weshalb man alle unverarbeiteten Lebensmittel kennzeichnen muss.</p><p>2007 hat der damalige Nationalrat Pierre Kohler mit der parlamentarischen Initiative 07.431, die im Plenum an nur fünf Stimmen gescheitert ist, dasselbe verlangt. Damals führte man an, dass es schwierig sei, den CO2-Ausstoss zu messen. Heute, 12 Jahre später, verfügen wir über wirkungsvolle Instrumente; es gibt Supermärkte in Frankreich, in denen sogar der CO2-Verbrauch einer Pizza angegeben wird, was viel komplizierter ist, als es für unverarbeitete Lebensmittel wie Äpfel der Fall wäre.</p><p>Bei der Bekämpfung der Treibhausgasemissionen können und müssen wir alle einen Beitrag leisten. Dafür müssen aber zuerst die Voraussetzungen geschaffen werden, damit man die richtigen Entscheidungen treffen kann. Es darf nicht sein, dass jedes Lebensmittelgeschäft sein eigenes Kennzeichnungssystem verwendet, denn dies würde die Konsumentinnen und Konsumenten nur noch weiter verwirren. Wir brauchen eine harmonisierte Etikettierung, wie sie beispielsweise für Haushaltgeräte oder Autos existiert.</p>
    • <p>Grundsätzlich ist die Umweltkennzeichnung ein vielversprechender Ansatz. Er ermöglicht es nämlich, sowohl das Angebot an umweltfreundlicheren Produkten als auch die Nachfrage nach solchen zu beeinflussen. Aus umweltpolitischer Sicht ist der Ansatz allerdings interessanter, wenn er alle relevanten Umweltauswirkungen berücksichtigt. Er ist auch einfacher umzusetzen, wenn es sich um Produktkategorien handelt, deren Produktions- oder Verarbeitungsmethoden weniger vielfältig und variabel sind als die von Lebensmitteln. In der Praxis stösst die Einführung einer obligatorischen Umweltkennzeichnung aller in der Schweiz verkauften unverarbeiteten Lebensmittel auf wirtschaftliche und technische Hindernisse. So würde die Einführung einer obligatorischen CO2-Etikette für alle unverarbeiteten Lebensmittel nach schweizerischen Bestimmungen ein technisches Handelshemmnis darstellen und eine Umetikettierung der importierten Produkte erfordern. In seinem Entwurf zur Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) hat der Bundesrat einen Artikel über Produktumweltinformationen vorgeschlagen, sofern entsprechende internationale Bestimmungen bestehen (Botschaft 14.019). Der Bundesrat hat sich verpflichtet, die Entwicklung solcher technischen Bestimmungen auf europäischer und internationaler Ebene zu verfolgen. So nahm er an einem europäischen Pilotprojekt teil, das darauf abzielte, die Bewertung und Kommunikation der Umweltauswirkungen von Produkten nach der Methodik des Environmental Footprint zu standardisieren und zu vereinfachen. Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die in anderen Ländern und von privaten Organisationen unternommenen Aktivitäten in diesem Bereich sowie die technischen Möglichkeiten, die sich dank der Digitalisierung eröffnen.</p><p>Bei einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Änderung zu beantragen:</p><p>"Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung von gesetzlichen Bestimmungen für die Einführung von Umweltdeklarationen zu prüfen. Er beurteilt die Varianten nach ihrer Wirksamkeit, nach ihren Kosten sowie der Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz."</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine CO2-Etikette für alle unverarbeiteten Lebensmittel einzuführen. Bei dieser Etikette muss sowohl die Produktion als auch der Transport der Lebensmittel berücksichtigt werden. Die grafische Gestaltung kann von der Energieetikette übernommen werden, damit das Resultat einfach lesbar und verständlich ist. Die Masseinheit ist Gramm CO2 pro Kilogramm Ware.</p>
    • CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel

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