Renaturierung von Gewässern gegen den Biodiversitätsverlust

ShortId
19.3642
Id
20193642
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Renaturierung von Gewässern gegen den Biodiversitätsverlust
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Von den 4000 Kilometern, die mit der Gesetzesänderung von 2011 zur Umsetzung beschlossen wurden, sind gemäss ersten Auswertungen bis Ende 2018 schweizweit rund 150 Kilometer Gewässer revitalisiert worden.</p><p>In ihren strategischen Planungen von 2014 haben die Kantone die Umsetzung der Revitalisierungen priorisiert. Für 3470 Kilometer wurde ein hoher und für 6140 Kilometer ein mittlerer Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand identifiziert.</p><p>2. Die regionale Verteilung der Revitalisierungen lässt sich nur grob beschreiben, die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross. Gemessen an der Länge verbauter Gewässer weisen die Westschweizer Kantone sowie einzelne Kantone aus dem Mittelland den höchsten Fortschritt bei der Umsetzung von Revitalisierungen auf, gefolgt von den Ostschweizer Kantonen. Im Mittelland und im Jura sind fast 40 Prozent und in den Alpen 15 Prozent der Fliessgewässer ökologisch verarmt. In Höhenlagen bis 600 Meter über Meer sind rund 50 Prozent in einem ungenügenden Zustand. In Siedlungen weisen 81 Prozent und im Landwirtschaftsgebiet 48 Prozent der Fliessgewässer ökologische Defizite auf. Rund die Hälfte der revitalisierten Kilometer entfällt bisher auf kleine Gewässer (Sohlenbreite kleiner als zwei Meter).</p><p>3. Per Ende 2018 waren 87 Prozent der rund 1000 sanierungspflichtigen Wasserentnahmen saniert. Neun Kantone haben die Restwassersanierung vollständig abgeschlossen.</p><p>4. Mit der Revision der Gewässerschutzgesetzgebung von 2011 hat der Bundesrat konkrete Massnahmen zur Längs- und Quervernetzung der Gewässer beschlossen. Diese gilt es nun konsequent umzusetzen. Längsvernetzungen<b></b>werden heute vor allem in Zusammenhang mit der Sanierung Wasserkraft gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) und dem Bundesgesetz über die Fischerei (BGF; SR 923.0) sowie im Zuge von Revitalisierungen gemäss GSchG umgesetzt. Daneben werden - wie bereits vor 2011 - auch mit Hochwasserschutzprojekten Hindernisse für die Fischwanderung beseitigt, wo dies unter Wahrung der Hochwassersicherheit möglich ist. Gemäss der strategischen Planung zur Wiederherstellung der Fischwanderung von 2014 müssen schweizweit rund 1000 Wasserkraftanlagen saniert werden. Mehr als 100 000 weitere Abstürze unterbrechen die Längsvernetzung. Der Bund wurde bisher zu 101 Projekten an Kraftwerken formell angehört (59 in Planung, 28 bewilligt, 14 in Umsetzung bzw. umgesetzt). Im Zuge von Revitalisierungen wurde seit 2011 die Durchgängigkeit auf den rund 150 Revitalisierungskilometern wiederhergestellt und wurden zusätzlich rund 20 nichtwasserkraftbedingte grosse Hindernisse entfernt. Neben der Längs- ist auch die Quervernetzung (Wasser-Land) für die Biodiversität zentral. Sie wird mit der Festlegung und Extensivierung der Gewässerräume verbessert. Die im Juni 2019 von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) verabschiedete Arbeitshilfe Gewässerraum trägt zu einer schweizweit koordinierten Umsetzung bei.</p><p>5. Mit der Inkraftsetzung des GSchG von 2011 wurde die Renaturierungsforschung intensiviert, da in vielen Bereichen noch Forschungsbedarf besteht. Nicht zuletzt mit Blick auf den Klimawandel gilt es, das Wissen über Erfolgsfaktoren für widerstandsfähige Gewässer und die Förderung der aquatischen Biodiversität kontinuierlich zu erweitern und in die Praxis umzusetzen.</p><p>6. Der mit der Inkraftsetzung der Gewässerschutzgesetzgebung von 2011 beschlossene finanzielle Umfang für Renaturierungen wurde primär aufgrund von Umfang und Zeithorizont der vorgesehenen Renaturierungen (Sanierung aller Wasserkraftanlagen mit wesentlichen Beeinträchtigungen bis 2030; 4000 Kilometer Revitalisierungen bis 2090) festgelegt. Bei konstantem Umsetzungstempo liegt das Revitalisierungssoll bei 50 Kilometer pro Jahr und damit bei 400 Kilometer seit 2011. Dem stehen jedoch per Ende 2018 erst rund 150 revitalisierte Kilometer gegenüber. Grund dafür ist, dass in der Startphase die Projekte erst geplant werden mussten. Für die anstehende Programmperiode 2020-2024 sieht der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 180 Millionen Franken vor. Dem Parlament wird der Verpflichtungskredit mit dem Bundesbeschluss zum Voranschlag 2020 zum Entscheid unterbreitet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Erwärmung der Gewässer ist für viele aquatische Lebewesen ein Problem. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die diesbezügliche Motion 18.3929, dass die Seen und auch die Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg für die Erwärmung der unterliegenden Gewässer verantwortlich seien. Er schreibt weiter, dass bei kleineren Gewässern eine rasche Wiederherstellung der naturnahen Gewässer zielführend für die Temperaturregulierung ist. Diese bietet den Gewässerorganismen den besten Schutz gegenüber Herausforderungen wie dem Klimawandel. Besonders wichtig ist daher, dass die Sanierung der Gewässer (Restwasserbestimmungen, ökologische Sanierung Wasserkraft, Revitalisierung und Verbesserung der chemischen Wasserqualität) rasch und ungeschmälert umgesetzt wird und die noch naturnahen Gewässer möglichst vor Beeinträchtigungen geschützt werden.</p><p>Seit 2011 ist die Änderung des Gewässerschutzgesetzes in Kraft, welche die Revitalisierung von 4000 Kilometern der zirka 16 000 Kilometer ökologisch verarmter Bach- und Flussstrecken sowie Seeufer bis 2090 vorsieht.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele der 4000 Kilometer wurden seit 2011 revitalisiert? Wie viele sind in Planung?</p><p>2. Wie sieht die regionale Verteilung aus bei den Revitalisierungen? Wie sieht die regionale Verteilung aus bei den ökologisch verarmten Gewässern?</p><p>3. Wie ist der Stand bei der Restwassersanierung?</p><p>4. Gibt es konkrete Massnahmen, um Gewässer besser zu vernetzen? Wenn ja: Was ist der Stand? Falls nein: Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen vorzuschlagen?</p><p>5. Braucht es mehr Forschung in diesen Bereichen?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, wegen der sich zuspitzenden Lage für die aquatische Biodiversität die Renaturierungen schneller voranzutreiben und noch stärker zu fördern als ursprünglich geplant?</p>
  • Renaturierung von Gewässern gegen den Biodiversitätsverlust
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Von den 4000 Kilometern, die mit der Gesetzesänderung von 2011 zur Umsetzung beschlossen wurden, sind gemäss ersten Auswertungen bis Ende 2018 schweizweit rund 150 Kilometer Gewässer revitalisiert worden.</p><p>In ihren strategischen Planungen von 2014 haben die Kantone die Umsetzung der Revitalisierungen priorisiert. Für 3470 Kilometer wurde ein hoher und für 6140 Kilometer ein mittlerer Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand identifiziert.</p><p>2. Die regionale Verteilung der Revitalisierungen lässt sich nur grob beschreiben, die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross. Gemessen an der Länge verbauter Gewässer weisen die Westschweizer Kantone sowie einzelne Kantone aus dem Mittelland den höchsten Fortschritt bei der Umsetzung von Revitalisierungen auf, gefolgt von den Ostschweizer Kantonen. Im Mittelland und im Jura sind fast 40 Prozent und in den Alpen 15 Prozent der Fliessgewässer ökologisch verarmt. In Höhenlagen bis 600 Meter über Meer sind rund 50 Prozent in einem ungenügenden Zustand. In Siedlungen weisen 81 Prozent und im Landwirtschaftsgebiet 48 Prozent der Fliessgewässer ökologische Defizite auf. Rund die Hälfte der revitalisierten Kilometer entfällt bisher auf kleine Gewässer (Sohlenbreite kleiner als zwei Meter).</p><p>3. Per Ende 2018 waren 87 Prozent der rund 1000 sanierungspflichtigen Wasserentnahmen saniert. Neun Kantone haben die Restwassersanierung vollständig abgeschlossen.</p><p>4. Mit der Revision der Gewässerschutzgesetzgebung von 2011 hat der Bundesrat konkrete Massnahmen zur Längs- und Quervernetzung der Gewässer beschlossen. Diese gilt es nun konsequent umzusetzen. Längsvernetzungen<b></b>werden heute vor allem in Zusammenhang mit der Sanierung Wasserkraft gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) und dem Bundesgesetz über die Fischerei (BGF; SR 923.0) sowie im Zuge von Revitalisierungen gemäss GSchG umgesetzt. Daneben werden - wie bereits vor 2011 - auch mit Hochwasserschutzprojekten Hindernisse für die Fischwanderung beseitigt, wo dies unter Wahrung der Hochwassersicherheit möglich ist. Gemäss der strategischen Planung zur Wiederherstellung der Fischwanderung von 2014 müssen schweizweit rund 1000 Wasserkraftanlagen saniert werden. Mehr als 100 000 weitere Abstürze unterbrechen die Längsvernetzung. Der Bund wurde bisher zu 101 Projekten an Kraftwerken formell angehört (59 in Planung, 28 bewilligt, 14 in Umsetzung bzw. umgesetzt). Im Zuge von Revitalisierungen wurde seit 2011 die Durchgängigkeit auf den rund 150 Revitalisierungskilometern wiederhergestellt und wurden zusätzlich rund 20 nichtwasserkraftbedingte grosse Hindernisse entfernt. Neben der Längs- ist auch die Quervernetzung (Wasser-Land) für die Biodiversität zentral. Sie wird mit der Festlegung und Extensivierung der Gewässerräume verbessert. Die im Juni 2019 von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) verabschiedete Arbeitshilfe Gewässerraum trägt zu einer schweizweit koordinierten Umsetzung bei.</p><p>5. Mit der Inkraftsetzung des GSchG von 2011 wurde die Renaturierungsforschung intensiviert, da in vielen Bereichen noch Forschungsbedarf besteht. Nicht zuletzt mit Blick auf den Klimawandel gilt es, das Wissen über Erfolgsfaktoren für widerstandsfähige Gewässer und die Förderung der aquatischen Biodiversität kontinuierlich zu erweitern und in die Praxis umzusetzen.</p><p>6. Der mit der Inkraftsetzung der Gewässerschutzgesetzgebung von 2011 beschlossene finanzielle Umfang für Renaturierungen wurde primär aufgrund von Umfang und Zeithorizont der vorgesehenen Renaturierungen (Sanierung aller Wasserkraftanlagen mit wesentlichen Beeinträchtigungen bis 2030; 4000 Kilometer Revitalisierungen bis 2090) festgelegt. Bei konstantem Umsetzungstempo liegt das Revitalisierungssoll bei 50 Kilometer pro Jahr und damit bei 400 Kilometer seit 2011. Dem stehen jedoch per Ende 2018 erst rund 150 revitalisierte Kilometer gegenüber. Grund dafür ist, dass in der Startphase die Projekte erst geplant werden mussten. Für die anstehende Programmperiode 2020-2024 sieht der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 180 Millionen Franken vor. Dem Parlament wird der Verpflichtungskredit mit dem Bundesbeschluss zum Voranschlag 2020 zum Entscheid unterbreitet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Erwärmung der Gewässer ist für viele aquatische Lebewesen ein Problem. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die diesbezügliche Motion 18.3929, dass die Seen und auch die Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg für die Erwärmung der unterliegenden Gewässer verantwortlich seien. Er schreibt weiter, dass bei kleineren Gewässern eine rasche Wiederherstellung der naturnahen Gewässer zielführend für die Temperaturregulierung ist. Diese bietet den Gewässerorganismen den besten Schutz gegenüber Herausforderungen wie dem Klimawandel. Besonders wichtig ist daher, dass die Sanierung der Gewässer (Restwasserbestimmungen, ökologische Sanierung Wasserkraft, Revitalisierung und Verbesserung der chemischen Wasserqualität) rasch und ungeschmälert umgesetzt wird und die noch naturnahen Gewässer möglichst vor Beeinträchtigungen geschützt werden.</p><p>Seit 2011 ist die Änderung des Gewässerschutzgesetzes in Kraft, welche die Revitalisierung von 4000 Kilometern der zirka 16 000 Kilometer ökologisch verarmter Bach- und Flussstrecken sowie Seeufer bis 2090 vorsieht.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele der 4000 Kilometer wurden seit 2011 revitalisiert? Wie viele sind in Planung?</p><p>2. Wie sieht die regionale Verteilung aus bei den Revitalisierungen? Wie sieht die regionale Verteilung aus bei den ökologisch verarmten Gewässern?</p><p>3. Wie ist der Stand bei der Restwassersanierung?</p><p>4. Gibt es konkrete Massnahmen, um Gewässer besser zu vernetzen? Wenn ja: Was ist der Stand? Falls nein: Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen vorzuschlagen?</p><p>5. Braucht es mehr Forschung in diesen Bereichen?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, wegen der sich zuspitzenden Lage für die aquatische Biodiversität die Renaturierungen schneller voranzutreiben und noch stärker zu fördern als ursprünglich geplant?</p>
    • Renaturierung von Gewässern gegen den Biodiversitätsverlust

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