Verletzung des Uno-Pakts I durch die Schweiz

ShortId
19.3646
Id
20193646
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Verletzung des Uno-Pakts I durch die Schweiz
AdditionalIndexing
1236;08;32;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat misst dem Uno-Pakt I eine zentrale Bedeutung bei und ist daran, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Staatenberichte innerhalb des festgelegten Budgets fristgerecht an die Uno-Vertragsorgane abgegeben werden können. </p><p>3. Nach der Auffassung des Bundesrates und des Bundesgerichtes enthält Artikel 13 des Uno-Pakts I kein Studiengebührenverbot für Hochschulen (BGE 120 Ia 1, vgl. Antwort auf Anfrage 17.085 vom 14. Februar 2018). Dem Gesetzgeber ist die Entscheidung überlassen, wie er das Ziel, den Hochschulunterricht allen zugänglich zu machen, erreichen will. Der Bundesrat hat im ersten Staatenbericht über Erhöhungen von Studiengebühren berichtet. Im zweiten und dritten Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Studiengebühren nur wenig erhöht wurden und dass sie nur einen relativ geringen Teil der Lebenshaltungskosten ausmachen. Letzterer Hinweis wurde ebenfalls im vierten Staatenbericht platziert. Nach dem zweiten und dritten Staatenbericht der Schweiz hat der Uno-Ausschuss keine besonderen Empfehlungen zu Artikel 13 Absatz 2 ausgesprochen. Seither wurden jedoch Massnahmen umgesetzt (Stipendienkonkordat der Kantone, Subjektfinanzierung des Bundes in der höheren Berufsbildung). Der Bundesrat sieht zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p>4. Der Bundesrat hat im ersten sowie im zweiten und dritten Staatenbericht Informationen über die Ausbildungszuschüsse, zu Stipendien sowie zur Anzahl Stipendienempfänger geliefert. Angaben zu Schüler-, Lernenden- und Studierendenzahlen wurden in den Staatenberichten ebenfalls gemacht, jedoch nicht direkt in Relation zu den Stipendien. Im vierten Staatenbericht wurde darauf verzichtet, detaillierte Zahlen zu liefern. Diese Zahlen können dem Uno-Ausschuss bei Bedarf jedoch nachgeliefert werden. </p><p>5. Von 43 europäischen Ländern kennen nur 9 keine Studiengebühren (vgl. Publikation "Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im Europäischen Hochschulwesen 2018/2019" des europäischen Bildungsinformationsnetzwerks Eurydice). Zur Situation in den Nachbarländern: Liechtenstein erhebt Studiengebühren im Umfang von 1638 Euro pro Jahr. In Frankreich liegen die Studiengebühren an den Hochschulen zwischen 170 und 601 Euro pro Jahr, in Italien zwischen 202 und 2583 Euro pro Jahr. In Deutschland werden in 10 von 16 Bundesländern Verwaltungsgebühren zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr erhoben. Darüber hinaus müssen Studierende in Deutschland Gebühren in der Höhe von bis zu 1000 Euro pro Jahr zahlen, wenn sie die Regelstudienzeit überschreiten. In Österreich entrichten Studierende nur an Fachhochschulen bis zu 720 Euro pro Jahr Studiengebühren. An allen Hochschulen sind zudem Studiengebühren von rund 730 Euro pro Jahr zu entrichten, falls die Regelstudienzeit um mehr als ein Jahr überschritten wird. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Nachbarländer nur zum Teil Bestrebungen verfolgt haben, Studiengebühren zu reduzieren oder abzuschaffen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gegenwärtig befindet sich der vierte Bericht der Schweiz an das Uno-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über die Umsetzung des Uno-Pakts I beim erwähnten Komitee in Prüfung. Auch dieser Bericht ist von der Schweiz mit erheblicher Verspätung vorgelegt worden. Ausserdem ist der Bericht lückenhaft, indem er insbesondere keine Angaben dazu enthält, in welchen Bereichen die Schweiz den Pakt nicht umzusetzen gedenkt.</p><p>In diesem Zusammenhang lade ich den Bundesrat ein, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält der Bundesrat den Uno-Pakt I für so wenig bedeutend, dass er es nicht für erforderlich erachtet, die Verwaltung so zu organisieren, dass sie in der Lage ist, die vertraglich periodisch geschuldeten Staatenberichte jeweils innerhalb der dafür massgebenden Frist und nicht erst lange nach deren Ablauf vorzulegen?</p><p>2. Sofern für die Verzögerungen Budgetgründe vorliegen sollten: Ist der Bundesrat bereit, die erforderlichen Mittel künftig ins Budget aufzunehmen?</p><p>3. Hat der Bundesrat in den bisher erstatteten Staatenberichten darüber berichtet, dass der Bund und die Kantone immer wieder Erhöhungen von Schul- und Studiengebühren vorgenommen haben und auch für die Zukunft weitere Erhöhungen angedacht haben - was Artikel 13 Absatz 2 Literae a und b des Uno-Pakts I zuwiderläuft -, sodass sich das Uno-Komitee zu dieser Praxis hat äussern können?</p><p>4. Hat der Bundesrat dem Uno-Komitee jemals Aufstellungen über die Entwicklung des Stipendienwesens (nach Anzahl Stipendiatinnen und Stipendiaten, Höhe der Stipendien, Gesamtbetrag ausbezahlter Stipendien) in Relation zur Entwicklung der Schüler- und Studierendenzahlen vorgelegt?</p><p>5. Welche staatlichen Hochschulen in unseren Nachbarländern erheben noch Studiengelder und in welcher Höhe, und wie haben diese Nachbarländer seit deren Beitritt zum Uno-Pakt I die Forderungen aus Artikel 13 Absatz 2 Literae a und b des Pakts I umgesetzt?</p>
  • Verletzung des Uno-Pakts I durch die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat misst dem Uno-Pakt I eine zentrale Bedeutung bei und ist daran, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Staatenberichte innerhalb des festgelegten Budgets fristgerecht an die Uno-Vertragsorgane abgegeben werden können. </p><p>3. Nach der Auffassung des Bundesrates und des Bundesgerichtes enthält Artikel 13 des Uno-Pakts I kein Studiengebührenverbot für Hochschulen (BGE 120 Ia 1, vgl. Antwort auf Anfrage 17.085 vom 14. Februar 2018). Dem Gesetzgeber ist die Entscheidung überlassen, wie er das Ziel, den Hochschulunterricht allen zugänglich zu machen, erreichen will. Der Bundesrat hat im ersten Staatenbericht über Erhöhungen von Studiengebühren berichtet. Im zweiten und dritten Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Studiengebühren nur wenig erhöht wurden und dass sie nur einen relativ geringen Teil der Lebenshaltungskosten ausmachen. Letzterer Hinweis wurde ebenfalls im vierten Staatenbericht platziert. Nach dem zweiten und dritten Staatenbericht der Schweiz hat der Uno-Ausschuss keine besonderen Empfehlungen zu Artikel 13 Absatz 2 ausgesprochen. Seither wurden jedoch Massnahmen umgesetzt (Stipendienkonkordat der Kantone, Subjektfinanzierung des Bundes in der höheren Berufsbildung). Der Bundesrat sieht zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p>4. Der Bundesrat hat im ersten sowie im zweiten und dritten Staatenbericht Informationen über die Ausbildungszuschüsse, zu Stipendien sowie zur Anzahl Stipendienempfänger geliefert. Angaben zu Schüler-, Lernenden- und Studierendenzahlen wurden in den Staatenberichten ebenfalls gemacht, jedoch nicht direkt in Relation zu den Stipendien. Im vierten Staatenbericht wurde darauf verzichtet, detaillierte Zahlen zu liefern. Diese Zahlen können dem Uno-Ausschuss bei Bedarf jedoch nachgeliefert werden. </p><p>5. Von 43 europäischen Ländern kennen nur 9 keine Studiengebühren (vgl. Publikation "Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im Europäischen Hochschulwesen 2018/2019" des europäischen Bildungsinformationsnetzwerks Eurydice). Zur Situation in den Nachbarländern: Liechtenstein erhebt Studiengebühren im Umfang von 1638 Euro pro Jahr. In Frankreich liegen die Studiengebühren an den Hochschulen zwischen 170 und 601 Euro pro Jahr, in Italien zwischen 202 und 2583 Euro pro Jahr. In Deutschland werden in 10 von 16 Bundesländern Verwaltungsgebühren zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr erhoben. Darüber hinaus müssen Studierende in Deutschland Gebühren in der Höhe von bis zu 1000 Euro pro Jahr zahlen, wenn sie die Regelstudienzeit überschreiten. In Österreich entrichten Studierende nur an Fachhochschulen bis zu 720 Euro pro Jahr Studiengebühren. An allen Hochschulen sind zudem Studiengebühren von rund 730 Euro pro Jahr zu entrichten, falls die Regelstudienzeit um mehr als ein Jahr überschritten wird. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Nachbarländer nur zum Teil Bestrebungen verfolgt haben, Studiengebühren zu reduzieren oder abzuschaffen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gegenwärtig befindet sich der vierte Bericht der Schweiz an das Uno-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über die Umsetzung des Uno-Pakts I beim erwähnten Komitee in Prüfung. Auch dieser Bericht ist von der Schweiz mit erheblicher Verspätung vorgelegt worden. Ausserdem ist der Bericht lückenhaft, indem er insbesondere keine Angaben dazu enthält, in welchen Bereichen die Schweiz den Pakt nicht umzusetzen gedenkt.</p><p>In diesem Zusammenhang lade ich den Bundesrat ein, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält der Bundesrat den Uno-Pakt I für so wenig bedeutend, dass er es nicht für erforderlich erachtet, die Verwaltung so zu organisieren, dass sie in der Lage ist, die vertraglich periodisch geschuldeten Staatenberichte jeweils innerhalb der dafür massgebenden Frist und nicht erst lange nach deren Ablauf vorzulegen?</p><p>2. Sofern für die Verzögerungen Budgetgründe vorliegen sollten: Ist der Bundesrat bereit, die erforderlichen Mittel künftig ins Budget aufzunehmen?</p><p>3. Hat der Bundesrat in den bisher erstatteten Staatenberichten darüber berichtet, dass der Bund und die Kantone immer wieder Erhöhungen von Schul- und Studiengebühren vorgenommen haben und auch für die Zukunft weitere Erhöhungen angedacht haben - was Artikel 13 Absatz 2 Literae a und b des Uno-Pakts I zuwiderläuft -, sodass sich das Uno-Komitee zu dieser Praxis hat äussern können?</p><p>4. Hat der Bundesrat dem Uno-Komitee jemals Aufstellungen über die Entwicklung des Stipendienwesens (nach Anzahl Stipendiatinnen und Stipendiaten, Höhe der Stipendien, Gesamtbetrag ausbezahlter Stipendien) in Relation zur Entwicklung der Schüler- und Studierendenzahlen vorgelegt?</p><p>5. Welche staatlichen Hochschulen in unseren Nachbarländern erheben noch Studiengelder und in welcher Höhe, und wie haben diese Nachbarländer seit deren Beitritt zum Uno-Pakt I die Forderungen aus Artikel 13 Absatz 2 Literae a und b des Pakts I umgesetzt?</p>
    • Verletzung des Uno-Pakts I durch die Schweiz

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