Verhütungsmittel gehören in den Grundkatalog der Krankenversicherung

ShortId
19.3660
Id
20193660
Updated
28.07.2023 02:26
Language
de
Title
Verhütungsmittel gehören in den Grundkatalog der Krankenversicherung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zugang zu Verhütung gehört zu den grundlegenden Bedürfnissen und zu den reproduktiven Rechten. Er gewährleistet die persönliche Selbstbestimmung und stärkt die öffentliche Gesundheit. Doch der Zugang zu Verhütung ist teuer. Gerade für junge Erwachsene, Menschen in Ausbildung oder mit geringen Einkommen bedeutet sie eine finanzielle Belastung. Oft wird darum auf Verhütungsmittel verzichtet und eine ungewollte Schwangerschaft bzw. die Ansteckung von sexuell übertragbaren Krankheiten in Kauf genommen.</p><p>Mit der Aufnahme in den Grundkatalog der Krankenversicherung kann dem fundamentalen Anspruch auf Verhütung und den Schutz vor Krankheiten Rechnung getragen werden - im Wissen, dass es sich dabei zwar nicht um die Behandlung einer Krankheit, aber durchaus um eine medizinische Präventionsmassnahme handelt und darum in die Zuständigkeit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fällt.</p>
  • <p>Mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verfügt der Bund über ein Instrument, das ihm ermöglicht, die Vergütung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu regeln. Wie der Bundesrat jedoch bereits ausgeführt hat, unter anderem in seinen Stellungnahmen zu den Interpellationen Gilli 10.3104, "Sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau in der Schweiz. Eine Privatsache?", und Seydoux 10.3765, "Abgabe von Gratis-Musterpackungen oraler Kontrazeptiva an verschreibende Ärztinnen und Ärzte und Familienplanungsstellen", zu den Motionen Stump 10.3306, "Zugang zu Verhütungsmitteln für alle Bevölkerungsgruppen", Stump 10.4119, "Verhütungsmittel für Jugendliche und Personen in prekären finanziellen Verhältnissen", und (Hodgers) Gilli 13.3494, "Kostenlose Verhütungsmittel für Frauen unter zwanzig Jahren", sowie zum Postulat Feri Yvonne 18.4228, "Zugang zu Verhütung für alle garantieren", fällt die Abgabe von Verhütungsmitteln nicht in die Zuständigkeit der Krankenversicherung.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten von Leistungen zur Diagnose und Behandlung bei Krankheit, von gewissen medizinischen Präventionsmassnahmen sowie von Leistungen bei Mutterschaft. Orale Verhütungsmittel und Spiralen dienen weder der Prävention oder Behandlung einer Krankheit, noch stellen sie eine Leistung bei Mutterschaft dar. Ihre Vergütung fällt folglich nicht unter die OKP. Wie in der Antwort auf die Frage Stump 10.5073, "Kostenloser Zugang zur Schwangerschaftsverhütung für alle", dargelegt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung der Versicherten liegt, unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden.</p><p>Die Unterstützung von Personen in prekären finanziellen Verhältnissen ist Sache der Kantone und Gemeinden.</p><p>Der Schweizerische Verhütungsbericht vom 23. Juni 2017 zeigt, dass in der Schweiz 80 Prozent der sexuell aktiven Personen im Alter von 15 bis 49 Jahren mit irgendeiner Methode verhüten. Das ist ein ziemlich hoher Anteil im internationalen Vergleich und bedeutet auch eine leichte Zunahme über die letzten Jahre. Zudem weist die Schweiz im internationalen Vergleich tiefe Raten bei den Schwangerschaftsabbrüchen auf. Die am häufigsten verwendeten Verhütungsmittel sind das Kondom oder die hormonelle Verhütung. Der Kondomgebrauch durch Männer zwischen 15 und 74 Jahren ist leicht gestiegen, nämlich von 23,8 Prozent (2002) auf 27,5 Prozent (2012). In der Schweiz sind Kondome leicht zugänglich. Im Gegensatz zu anderen Verhütungsmitteln schützen sie nicht nur vor unerwünschten Schwangerschaften, sondern auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten, und sie haben keine unerwünschten Nebenwirkungen auf die Gesundheit.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln nicht nötig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, medizinisch verschriebene Verhütungsmittel für alle Bevölkerungsgruppen leicht zugänglich zu machen, indem er diese Verhütungsmittel in den Grundkatalog der Krankenversicherung aufnimmt.</p>
  • Verhütungsmittel gehören in den Grundkatalog der Krankenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zugang zu Verhütung gehört zu den grundlegenden Bedürfnissen und zu den reproduktiven Rechten. Er gewährleistet die persönliche Selbstbestimmung und stärkt die öffentliche Gesundheit. Doch der Zugang zu Verhütung ist teuer. Gerade für junge Erwachsene, Menschen in Ausbildung oder mit geringen Einkommen bedeutet sie eine finanzielle Belastung. Oft wird darum auf Verhütungsmittel verzichtet und eine ungewollte Schwangerschaft bzw. die Ansteckung von sexuell übertragbaren Krankheiten in Kauf genommen.</p><p>Mit der Aufnahme in den Grundkatalog der Krankenversicherung kann dem fundamentalen Anspruch auf Verhütung und den Schutz vor Krankheiten Rechnung getragen werden - im Wissen, dass es sich dabei zwar nicht um die Behandlung einer Krankheit, aber durchaus um eine medizinische Präventionsmassnahme handelt und darum in die Zuständigkeit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fällt.</p>
    • <p>Mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verfügt der Bund über ein Instrument, das ihm ermöglicht, die Vergütung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu regeln. Wie der Bundesrat jedoch bereits ausgeführt hat, unter anderem in seinen Stellungnahmen zu den Interpellationen Gilli 10.3104, "Sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau in der Schweiz. Eine Privatsache?", und Seydoux 10.3765, "Abgabe von Gratis-Musterpackungen oraler Kontrazeptiva an verschreibende Ärztinnen und Ärzte und Familienplanungsstellen", zu den Motionen Stump 10.3306, "Zugang zu Verhütungsmitteln für alle Bevölkerungsgruppen", Stump 10.4119, "Verhütungsmittel für Jugendliche und Personen in prekären finanziellen Verhältnissen", und (Hodgers) Gilli 13.3494, "Kostenlose Verhütungsmittel für Frauen unter zwanzig Jahren", sowie zum Postulat Feri Yvonne 18.4228, "Zugang zu Verhütung für alle garantieren", fällt die Abgabe von Verhütungsmitteln nicht in die Zuständigkeit der Krankenversicherung.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten von Leistungen zur Diagnose und Behandlung bei Krankheit, von gewissen medizinischen Präventionsmassnahmen sowie von Leistungen bei Mutterschaft. Orale Verhütungsmittel und Spiralen dienen weder der Prävention oder Behandlung einer Krankheit, noch stellen sie eine Leistung bei Mutterschaft dar. Ihre Vergütung fällt folglich nicht unter die OKP. Wie in der Antwort auf die Frage Stump 10.5073, "Kostenloser Zugang zur Schwangerschaftsverhütung für alle", dargelegt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung der Versicherten liegt, unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden.</p><p>Die Unterstützung von Personen in prekären finanziellen Verhältnissen ist Sache der Kantone und Gemeinden.</p><p>Der Schweizerische Verhütungsbericht vom 23. Juni 2017 zeigt, dass in der Schweiz 80 Prozent der sexuell aktiven Personen im Alter von 15 bis 49 Jahren mit irgendeiner Methode verhüten. Das ist ein ziemlich hoher Anteil im internationalen Vergleich und bedeutet auch eine leichte Zunahme über die letzten Jahre. Zudem weist die Schweiz im internationalen Vergleich tiefe Raten bei den Schwangerschaftsabbrüchen auf. Die am häufigsten verwendeten Verhütungsmittel sind das Kondom oder die hormonelle Verhütung. Der Kondomgebrauch durch Männer zwischen 15 und 74 Jahren ist leicht gestiegen, nämlich von 23,8 Prozent (2002) auf 27,5 Prozent (2012). In der Schweiz sind Kondome leicht zugänglich. Im Gegensatz zu anderen Verhütungsmitteln schützen sie nicht nur vor unerwünschten Schwangerschaften, sondern auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten, und sie haben keine unerwünschten Nebenwirkungen auf die Gesundheit.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln nicht nötig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, medizinisch verschriebene Verhütungsmittel für alle Bevölkerungsgruppen leicht zugänglich zu machen, indem er diese Verhütungsmittel in den Grundkatalog der Krankenversicherung aufnimmt.</p>
    • Verhütungsmittel gehören in den Grundkatalog der Krankenversicherung

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