Arbeitsvermittlung für ältere ausgesteuerte Arbeitslose

ShortId
19.3662
Id
20193662
Updated
28.07.2023 02:27
Language
de
Title
Arbeitsvermittlung für ältere ausgesteuerte Arbeitslose
AdditionalIndexing
44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die älteren Arbeitslosen haben mehr Schwierigkeiten als Personen aus anderen Altersgruppen, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen.</p><p>Nach dem Stand der Dinge können Arbeitslose, die kein Recht mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben, ausserdem nicht mehr von der Arbeitsvermittlung durch das RAV profitieren, was ihre berufliche Wiedereingliederung weiter erschwert.</p>
  • <p>Grundsätzlich steht es allen arbeitsberechtigten Personen frei, sich bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung als Stellensuchende anzumelden, sofern sie sich in der Schweiz aufhalten (Art. 26 Abs. 1 und 2 AVG). Stellensuchende können - unabhängig davon ob sie Anspruch auf Taggelder der ALV haben - die Dienstleistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen. Dazu gehört die Beratung und die Unterstützung bei der Stellensuche. Auch ausgesteuerte Personen können diese Leistungen beanspruchen. Das Anliegen des Motionärs ist damit bereits erfüllt.</p><p>Der Bundesrat hat zudem am 15. Mai 2019 in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zusätzliche Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Die Massnahmen zielen auch darauf ab, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu sichern, die Integration schwer vermittelbarer älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt mit einem befristeten Impulsprogramm zu stärken und die Situation ausgesteuerter älterer Arbeitsloser sozial abzusichern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der es über 50-jährigen Arbeitslosen, die kein Recht mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben, erlaubt, bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) angemeldet zu bleiben, damit sie weiterhin von der Arbeitsvermittlung profitieren können.</p>
  • Arbeitsvermittlung für ältere ausgesteuerte Arbeitslose
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die älteren Arbeitslosen haben mehr Schwierigkeiten als Personen aus anderen Altersgruppen, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen.</p><p>Nach dem Stand der Dinge können Arbeitslose, die kein Recht mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben, ausserdem nicht mehr von der Arbeitsvermittlung durch das RAV profitieren, was ihre berufliche Wiedereingliederung weiter erschwert.</p>
    • <p>Grundsätzlich steht es allen arbeitsberechtigten Personen frei, sich bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung als Stellensuchende anzumelden, sofern sie sich in der Schweiz aufhalten (Art. 26 Abs. 1 und 2 AVG). Stellensuchende können - unabhängig davon ob sie Anspruch auf Taggelder der ALV haben - die Dienstleistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen. Dazu gehört die Beratung und die Unterstützung bei der Stellensuche. Auch ausgesteuerte Personen können diese Leistungen beanspruchen. Das Anliegen des Motionärs ist damit bereits erfüllt.</p><p>Der Bundesrat hat zudem am 15. Mai 2019 in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zusätzliche Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Die Massnahmen zielen auch darauf ab, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu sichern, die Integration schwer vermittelbarer älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt mit einem befristeten Impulsprogramm zu stärken und die Situation ausgesteuerter älterer Arbeitsloser sozial abzusichern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der es über 50-jährigen Arbeitslosen, die kein Recht mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben, erlaubt, bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) angemeldet zu bleiben, damit sie weiterhin von der Arbeitsvermittlung profitieren können.</p>
    • Arbeitsvermittlung für ältere ausgesteuerte Arbeitslose

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