Überschüsse des Bundes dem Ausgleichsfonds der AHV zuweisen

ShortId
19.3671
Id
20193671
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Überschüsse des Bundes dem Ausgleichsfonds der AHV zuweisen
AdditionalIndexing
24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 2006 weist die Staatsrechnung jedes Jahr sehr hohe strukturelle Überschüsse aus. 2017 erzielte der Bund ein Plus von 2,8 Milliarden Schweizerfranken, das selbst er als "überraschend hoch" bezeichnete. Erst kürzlich hat der Nationalrat über die Staatsrechnung 2018 debattiert, die auch mit einem beträchtlichen Überschuss von 2,9 Milliarden Schweizerfranken abschloss, während lediglich 300 Millionen budgetiert waren. Natürlich kann man sich über diese gute finanzielle Verfassung freuen, allerdings stellt sich dann auch die Frage, wie man diesen Überschuss sinnvoll verwendet. Heute besteht in vielen Bereichen Handlungsbedarf, weshalb wir uns nicht damit begnügen können, diesen Überschuss lediglich für den Schuldenabbau einzusetzen. In der Zuweisung des Überschusses müssen wir also flexibler sein.</p><p>Der Bundesrat hat das Parlament und die Bevölkerung regelmässig vor der Tatsache gewarnt, dass der AHV-Fonds tendenziell dahinschmilzt - vor allem jetzt, da die Babyboomer in Pension gehen. Das Volk hat zwar kürzlich die Reform der Unternehmensbesteuerung angenommen, mit der nun jährlich 2 Milliarden Franken in die AHV fliessen werden. Das Problem wurde aber nur aufgeschoben, und es müssen andere Möglichkeiten für die Alimentierung der AHV gefunden werden. 2018 hat der Ausgleichsfonds der AHV keinen Gewinn erzielt, sondern ein Defizit von drei bis vier Prozent geschrieben, was sich in einem Verlust von 1 bis 1,5 Milliarden Schweizerfranken niederschlägt. Deshalb wäre es sinnvoll, diese nicht vorhergesehenen Haushaltüberschüsse dem Ausgleichsfonds der AHV zuzuweisen.</p>
  • <p>Seit Einführung der Schuldenbremse haben die strukturellen Überschüsse des Bundes zu einem deutlichen Schuldenabbau geführt. Beliefen sich die Bruttoschulden im Einführungsjahr der Schuldenbremse noch auf 124 Milliarden, konnten sie bis 2018 auf knapp 100 Milliarden Franken gesenkt werden. Aufgrund des Wirtschaftswachstums im selben Zeitraum hat sich die Schuldenquote von 25,7 Prozent auf 14,4 Prozent zurückgebildet. Im Jahr 1990 - vor dem Schuldenanstieg der Neunzigerjahre - belief sich die Schuldenquote noch auf 10,8 Prozent. </p><p>Die vorliegende Motion möchte mit einer Ergänzung der Schuldenbremse einen Teil der künftigen strukturellen Überschüsse für die Finanzierung der AHV verwenden. Dabei sollten aber nur Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben zur Verfügung stehen, die systematisch anfallen. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre beliefen sich diese auf rund 800 Millionen pro Jahr. Die Prognosefehler bei den Einnahmen und der Konjunktur gleichen sich über die Zeit aus und könnten deshalb nicht verwendet werden. Die Verwendung der Kreditreste zugunsten der AHV hätte zur Folge, dass der Bundesbeitrag an die AHV erneut erhöht würde. Dieser wurde bereits im Rahmen der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) um knapp 2 Prozent der Ausgaben der AHV erhöht, was einem Betrag von rund 800 Millionen Franken pro Jahr entspricht. </p><p>Auf Basis eines Berichtes über die Entwicklung der Budgetunterschreitungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 beschlossen, auf eine Ergänzung der Schuldenbremse zu verzichten. Der Bund kann seine laufenden Ausgaben, seine Investitionen und auch das Wachstum in prioritären Aufgabengebieten durch die bestehenden Einnahmen ausreichend decken. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid auch berücksichtigt, dass die Motion der Finanzkommission des Nationalrates 16.3634, "Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse", vom Parlament angenommen wurde. </p><p>Für die finanzielle Stabilisierung der AHV sind Massnahmen nötig. Einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leistet die vom Volk am 19. Mai 2019 angenommene Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf). Daraus fliessen der AHV bereits ab 2020 pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden Franken zu. Darüber hinaus will der Bundesrat mit der Reformvorlage AHV 21 das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der AHV sichern. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der rechtlichen Grundlagen vorzulegen, damit ein Teil des Überschusses des Bundes dem Ausgleichsfonds der AHV zugewiesen werden kann.</p>
  • Überschüsse des Bundes dem Ausgleichsfonds der AHV zuweisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 2006 weist die Staatsrechnung jedes Jahr sehr hohe strukturelle Überschüsse aus. 2017 erzielte der Bund ein Plus von 2,8 Milliarden Schweizerfranken, das selbst er als "überraschend hoch" bezeichnete. Erst kürzlich hat der Nationalrat über die Staatsrechnung 2018 debattiert, die auch mit einem beträchtlichen Überschuss von 2,9 Milliarden Schweizerfranken abschloss, während lediglich 300 Millionen budgetiert waren. Natürlich kann man sich über diese gute finanzielle Verfassung freuen, allerdings stellt sich dann auch die Frage, wie man diesen Überschuss sinnvoll verwendet. Heute besteht in vielen Bereichen Handlungsbedarf, weshalb wir uns nicht damit begnügen können, diesen Überschuss lediglich für den Schuldenabbau einzusetzen. In der Zuweisung des Überschusses müssen wir also flexibler sein.</p><p>Der Bundesrat hat das Parlament und die Bevölkerung regelmässig vor der Tatsache gewarnt, dass der AHV-Fonds tendenziell dahinschmilzt - vor allem jetzt, da die Babyboomer in Pension gehen. Das Volk hat zwar kürzlich die Reform der Unternehmensbesteuerung angenommen, mit der nun jährlich 2 Milliarden Franken in die AHV fliessen werden. Das Problem wurde aber nur aufgeschoben, und es müssen andere Möglichkeiten für die Alimentierung der AHV gefunden werden. 2018 hat der Ausgleichsfonds der AHV keinen Gewinn erzielt, sondern ein Defizit von drei bis vier Prozent geschrieben, was sich in einem Verlust von 1 bis 1,5 Milliarden Schweizerfranken niederschlägt. Deshalb wäre es sinnvoll, diese nicht vorhergesehenen Haushaltüberschüsse dem Ausgleichsfonds der AHV zuzuweisen.</p>
    • <p>Seit Einführung der Schuldenbremse haben die strukturellen Überschüsse des Bundes zu einem deutlichen Schuldenabbau geführt. Beliefen sich die Bruttoschulden im Einführungsjahr der Schuldenbremse noch auf 124 Milliarden, konnten sie bis 2018 auf knapp 100 Milliarden Franken gesenkt werden. Aufgrund des Wirtschaftswachstums im selben Zeitraum hat sich die Schuldenquote von 25,7 Prozent auf 14,4 Prozent zurückgebildet. Im Jahr 1990 - vor dem Schuldenanstieg der Neunzigerjahre - belief sich die Schuldenquote noch auf 10,8 Prozent. </p><p>Die vorliegende Motion möchte mit einer Ergänzung der Schuldenbremse einen Teil der künftigen strukturellen Überschüsse für die Finanzierung der AHV verwenden. Dabei sollten aber nur Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben zur Verfügung stehen, die systematisch anfallen. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre beliefen sich diese auf rund 800 Millionen pro Jahr. Die Prognosefehler bei den Einnahmen und der Konjunktur gleichen sich über die Zeit aus und könnten deshalb nicht verwendet werden. Die Verwendung der Kreditreste zugunsten der AHV hätte zur Folge, dass der Bundesbeitrag an die AHV erneut erhöht würde. Dieser wurde bereits im Rahmen der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) um knapp 2 Prozent der Ausgaben der AHV erhöht, was einem Betrag von rund 800 Millionen Franken pro Jahr entspricht. </p><p>Auf Basis eines Berichtes über die Entwicklung der Budgetunterschreitungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 beschlossen, auf eine Ergänzung der Schuldenbremse zu verzichten. Der Bund kann seine laufenden Ausgaben, seine Investitionen und auch das Wachstum in prioritären Aufgabengebieten durch die bestehenden Einnahmen ausreichend decken. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid auch berücksichtigt, dass die Motion der Finanzkommission des Nationalrates 16.3634, "Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse", vom Parlament angenommen wurde. </p><p>Für die finanzielle Stabilisierung der AHV sind Massnahmen nötig. Einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leistet die vom Volk am 19. Mai 2019 angenommene Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf). Daraus fliessen der AHV bereits ab 2020 pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden Franken zu. Darüber hinaus will der Bundesrat mit der Reformvorlage AHV 21 das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der AHV sichern. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der rechtlichen Grundlagen vorzulegen, damit ein Teil des Überschusses des Bundes dem Ausgleichsfonds der AHV zugewiesen werden kann.</p>
    • Überschüsse des Bundes dem Ausgleichsfonds der AHV zuweisen

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