Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Privatsektor

ShortId
19.3675
Id
20193675
Updated
28.07.2023 02:21
Language
de
Title
Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Privatsektor
AdditionalIndexing
08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Für den Bundesrat sind günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Privatsektors und die Schaffung von Arbeitsplätzen wichtige Elemente zur Verbesserung der Lebensbedingungen ärmerer Bevölkerungsschichten. Aufgrund seiner Innovationskraft, Fachkenntnisse, weitverzweigten Organisationsstrukturen und Investitionsmöglichkeiten ist der Privatsektor unabdingbar für die Erreichung der in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) festgelegten Ziele und für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. In der Agenda 2030 selbst ist dieser Ansatz im Entwicklungsziel 17 explizit festgehalten. Für Regierungen, die Zivilgesellschaft, den Privatsektor und die Wissenschaft gilt es, gemeinsame Lösungen für die anstehenden globalen Herausforderungen wie den Klimawandel zu finden.</p><p>Unterschiedliche Akteure des Privatsektors sind für unterschiedliche Formen und Zwecke der Zusammenarbeit besonders geeignet. So bieten sich im Grundbildungsbereich Kooperationen mit Stiftungen und Sozialunternehmen an, während im Berufsbildungsbereich häufig produzierende Unternehmen als Partner auftreten. Weitere Beispiele sind die Verbindung von Satellitentechnologie und Versicherungsexpertise zum Schutz vor Ernteausfällen oder der Einsatz von Drohnen für die Planung von Notunterkünften in humanitären Krisen. Von diesem Know-how aus dem Privatsektor profitiert die internationale Zusammenarbeit (IZA).</p><p>Die Akteure der IZA prüfen bei jedem Unternehmen dessen Nachhaltigkeitsmanagement und passen ihre Zusammenarbeit entsprechend an. Die Einhaltung der massgeblichen Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards ist eine zentrale Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Dazu gehören die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Hinsichtlich grundsätzlicher Ausschlusskriterien orientiert sich die Schweiz an internationalen Standards, wie sie von der Weltbankgruppe bei der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor verwendet werden. Im spezialisierten Geberforum Donor Committee for Enterprise Development engagiert sich die Schweiz zudem für die Entwicklung gemeinsamer Standards und Richtlinien.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) des WBF hat die Grundsätze für das Engagement mit dem Privatsektor in einem Orientierungspapier festgehalten (<a href="http://www.seco-cooperation.admin.ch">www.seco-cooperation.admin.ch</a> &gt; Über uns &gt; Partnerschaften). Das Seco und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA wenden diese Grundsätze konsequent an. Besondere Aufmerksamkeit kommt dabei dem Prinzip der Subsidiarität und der Vermeidung von Marktverzerrung zu. Die Deza erarbeitet derzeit Richtlinien zur Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.</p><p>5./6. Der Leitsatz, niemanden zurückzulassen ("Leave no one behind"), wird in allen Kooperationsstrategien der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit systematisch berücksichtigt und ist damit auch integraler Bestandteil der Projektentwicklung. Er gilt auch für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.</p><p>In der Regel sind die Rahmenbedingungen für Investitionen in fragilen Kontexten schwierig, sodass private Investoren aufgrund des (zu) hohen Risikos von Investitionen absehen. Die für die IZA der Schweiz zuständigen Bundesstellen arbeiten jedoch an Instrumenten, um auch unter schwierigsten Bedingungen Möglichkeiten für den Privatsektor zu schaffen, sich zu engagieren. Mit sogenannten Social Impact Incentives kann die Schweiz den Beitrag eines Unternehmens an die Prävention oder Linderung eines sozialen Problems, beispielsweise die Gesundheitsversorgung für die Ärmsten, in fragilen Kontexten entgelten. Dies kann zusätzliche private Investitionen anziehen. Auch andere Instrumente für gemischte öffentliche und private Finanzierung ("blended finance") ermöglichen unter widrigen Umständen einen Beitrag des Privatsektors zur Umsetzung des Leitsatzes "Leave no one behind". Die Instrumente werden regelmässig auf ihre Wirksamkeit für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Reduktion der Armut überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz orientiert sich in den internationalen Beziehungen an der humanitären Tradition der Schweiz und an Werten wie Verantwortung, Chancengleichheit und Weltoffenheit. Laut Bundesverfassung setzt sich der Bund ein "für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen". Die Schweiz hat sich auch den nachhaltigen Entwicklungszielen verpflichtet, die dem Leitsatz folgen, dass die am stärksten Benachteiligten nicht zurückgelassen werden dürfen ("Leave no one behind"). Gerne wird neuerdings vermehrt auch von staatlichen Akteuren in der Schweiz im Kontext der internationalen Entwicklungszusammenarbeit die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft hervorgehoben. Diesbezüglich stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit bei einer Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die obengenannten und in der Bundesverfassung verankerten Werte gewahrt und umgesetzt werden?</p><p>2. Gibt es Leitlinien, die verbindlich die Bedingungen definieren, unter denen der Bund die Privatwirtschaft im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit einbezieht?</p><p>3. Welches sind die konkreten Anforderungen und Kriterien, die erfüllt sein müssen, als Voraussetzung für einen Einbezug der Privatwirtschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?</p><p>4. Sind diese konform mit den Zielsetzungen der Agenda 2030 zu nachhaltiger Entwicklung?</p><p>5. Welchen Stellenwert hat der Leitsatz "Leave no one behind" der Agenda 2030 zu nachhaltiger Entwicklung in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit?</p><p>6. Wie wird sichergestellt, dass dieser Leitsatz "Leave no one behind" auch bei Kooperationen mit der Privatwirtschaft umgesetzt wird und dass allen voran die Schwächsten gestärkt werden?</p>
  • Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Privatsektor
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Für den Bundesrat sind günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Privatsektors und die Schaffung von Arbeitsplätzen wichtige Elemente zur Verbesserung der Lebensbedingungen ärmerer Bevölkerungsschichten. Aufgrund seiner Innovationskraft, Fachkenntnisse, weitverzweigten Organisationsstrukturen und Investitionsmöglichkeiten ist der Privatsektor unabdingbar für die Erreichung der in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) festgelegten Ziele und für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. In der Agenda 2030 selbst ist dieser Ansatz im Entwicklungsziel 17 explizit festgehalten. Für Regierungen, die Zivilgesellschaft, den Privatsektor und die Wissenschaft gilt es, gemeinsame Lösungen für die anstehenden globalen Herausforderungen wie den Klimawandel zu finden.</p><p>Unterschiedliche Akteure des Privatsektors sind für unterschiedliche Formen und Zwecke der Zusammenarbeit besonders geeignet. So bieten sich im Grundbildungsbereich Kooperationen mit Stiftungen und Sozialunternehmen an, während im Berufsbildungsbereich häufig produzierende Unternehmen als Partner auftreten. Weitere Beispiele sind die Verbindung von Satellitentechnologie und Versicherungsexpertise zum Schutz vor Ernteausfällen oder der Einsatz von Drohnen für die Planung von Notunterkünften in humanitären Krisen. Von diesem Know-how aus dem Privatsektor profitiert die internationale Zusammenarbeit (IZA).</p><p>Die Akteure der IZA prüfen bei jedem Unternehmen dessen Nachhaltigkeitsmanagement und passen ihre Zusammenarbeit entsprechend an. Die Einhaltung der massgeblichen Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards ist eine zentrale Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Dazu gehören die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Hinsichtlich grundsätzlicher Ausschlusskriterien orientiert sich die Schweiz an internationalen Standards, wie sie von der Weltbankgruppe bei der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor verwendet werden. Im spezialisierten Geberforum Donor Committee for Enterprise Development engagiert sich die Schweiz zudem für die Entwicklung gemeinsamer Standards und Richtlinien.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) des WBF hat die Grundsätze für das Engagement mit dem Privatsektor in einem Orientierungspapier festgehalten (<a href="http://www.seco-cooperation.admin.ch">www.seco-cooperation.admin.ch</a> &gt; Über uns &gt; Partnerschaften). Das Seco und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA wenden diese Grundsätze konsequent an. Besondere Aufmerksamkeit kommt dabei dem Prinzip der Subsidiarität und der Vermeidung von Marktverzerrung zu. Die Deza erarbeitet derzeit Richtlinien zur Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.</p><p>5./6. Der Leitsatz, niemanden zurückzulassen ("Leave no one behind"), wird in allen Kooperationsstrategien der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit systematisch berücksichtigt und ist damit auch integraler Bestandteil der Projektentwicklung. Er gilt auch für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.</p><p>In der Regel sind die Rahmenbedingungen für Investitionen in fragilen Kontexten schwierig, sodass private Investoren aufgrund des (zu) hohen Risikos von Investitionen absehen. Die für die IZA der Schweiz zuständigen Bundesstellen arbeiten jedoch an Instrumenten, um auch unter schwierigsten Bedingungen Möglichkeiten für den Privatsektor zu schaffen, sich zu engagieren. Mit sogenannten Social Impact Incentives kann die Schweiz den Beitrag eines Unternehmens an die Prävention oder Linderung eines sozialen Problems, beispielsweise die Gesundheitsversorgung für die Ärmsten, in fragilen Kontexten entgelten. Dies kann zusätzliche private Investitionen anziehen. Auch andere Instrumente für gemischte öffentliche und private Finanzierung ("blended finance") ermöglichen unter widrigen Umständen einen Beitrag des Privatsektors zur Umsetzung des Leitsatzes "Leave no one behind". Die Instrumente werden regelmässig auf ihre Wirksamkeit für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Reduktion der Armut überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz orientiert sich in den internationalen Beziehungen an der humanitären Tradition der Schweiz und an Werten wie Verantwortung, Chancengleichheit und Weltoffenheit. Laut Bundesverfassung setzt sich der Bund ein "für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen". Die Schweiz hat sich auch den nachhaltigen Entwicklungszielen verpflichtet, die dem Leitsatz folgen, dass die am stärksten Benachteiligten nicht zurückgelassen werden dürfen ("Leave no one behind"). Gerne wird neuerdings vermehrt auch von staatlichen Akteuren in der Schweiz im Kontext der internationalen Entwicklungszusammenarbeit die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft hervorgehoben. Diesbezüglich stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit bei einer Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die obengenannten und in der Bundesverfassung verankerten Werte gewahrt und umgesetzt werden?</p><p>2. Gibt es Leitlinien, die verbindlich die Bedingungen definieren, unter denen der Bund die Privatwirtschaft im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit einbezieht?</p><p>3. Welches sind die konkreten Anforderungen und Kriterien, die erfüllt sein müssen, als Voraussetzung für einen Einbezug der Privatwirtschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?</p><p>4. Sind diese konform mit den Zielsetzungen der Agenda 2030 zu nachhaltiger Entwicklung?</p><p>5. Welchen Stellenwert hat der Leitsatz "Leave no one behind" der Agenda 2030 zu nachhaltiger Entwicklung in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit?</p><p>6. Wie wird sichergestellt, dass dieser Leitsatz "Leave no one behind" auch bei Kooperationen mit der Privatwirtschaft umgesetzt wird und dass allen voran die Schwächsten gestärkt werden?</p>
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