Prävention und Bekämpfung von Armut bei Menschen mit Beeinträchtigungen

ShortId
19.3676
Id
20193676
Updated
28.07.2023 02:21
Language
de
Title
Prävention und Bekämpfung von Armut bei Menschen mit Beeinträchtigungen
AdditionalIndexing
28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Armut ist ein komplexes Problem mit verschiedenen Ursachen, die sich je nach Lebensphase unterscheiden und in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, im sozialen Umfeld oder auch auf der persönlichen Ebene angelegt sein können. Die Armutsprävention umfasst somit eine Vielzahl von potenziellen Themen. Entsprechend war es notwendig, zu Beginn der Arbeiten gemeinsam mit den Partnern des Programms (Kantone, Städte, Gemeinden, private Organisationen) eine Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Dabei wurde entschieden, den Fokus nicht auf spezifische soziale Gruppen, sondern auf übergreifende Handlungsfelder zu legen: die Förderung von Bildungschancen, soziale und berufliche Teilhabe sowie Fragen der allgemeinen Lebensbedingungen. Die Situation von Menschen mit Behinderungen bildete in diesen Handlungsfeldern keinen eigenständigen Schwerpunkt. Jedoch war sie in mehreren Studien ein Thema. Zudem wurden mit Mitteln des Programms einzelne Praxisprojekte gefördert, zu deren Zielgruppen auch Jugendliche mit Behinderungen zählen. Diese beteiligten sich an Vernetzungsanlässen des Programms.</p><p>3. Im Rahmen der Programmevaluation wurden hauptsächlich Institutionen und Personen befragt, die am Programm mitgewirkt oder den Newsletter abonniert hatten. Behindertenorganisationen waren einbezogen, soweit sie zu diesem Kreis gehörten. </p><p>4./5. Der Bundesrat beschloss im April 2018, seine Massnahmen zur Armutsprävention im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut befristet bis 2024 weiterzuführen. Er verfolgt das Ziel, die Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen, die im Rahmen des Nationalen Programms erarbeitet worden waren. Darüber hinaus orientiert sich die Plattform weiterhin an ausgewählten Handlungsfeldern und Schwerpunkten. Im Rahmen dieser Schwerpunkte kann die Situation von Menschen mit gesundheitlichen Problemen zum Thema werden. Dies dürfte insbesondere auf den Schwerpunkt zu den Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von sozial benachteiligten Jugendlichen zutreffen, der sich derzeit in Vorbereitung befindet.</p><p>Was den Einbezug von Akteuren betrifft, ist wie bisher vorgesehen, dass in den Gremien der Nationalen Plattform gegen Armut Organisationen von Armutsbetroffenen vertreten sind, nicht jedoch Organisationen von spezifischen Betroffenengruppen wie Jugendorganisationen, Altersorganisationen oder eben Behindertenorganisationen. In einzelnen Projekten findet je nach thematischem Fokus eine Zusammenarbeit mit solchen Gruppierungen statt.</p><p>Es ist abschliessend darauf hinzuweisen, dass sich der Bund ausserhalb der Nationalen Plattform gegen Armut auf verschiedenen Ebenen dafür einsetzt, das Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu reduzieren. So wird beispielsweise bei der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung eine Ausweitung der Früherfassung sowie der Integrationsmassnahmen auf Jugendliche angestrebt. Parallel dazu ist die gesundheitliche Chancengleichheit ein wichtiges Thema, welches das Bundesamt für Gesundheit im Rahmen von gesundheitspolitischen Strategien wie der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) sowie bei der Verbesserung der Datengrundlagen zur Gesundheitsversorgung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen verfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Um die Armut in der Schweiz langfristig zu verringern, setzte der Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten, Gemeinden und NGO in den Jahren 2014 bis 2018 das Nationale Programm gegen Armut um (vgl. <a href="http://www.gegenarmut.ch">www.gegenarmut.ch</a>). In seinem Bericht "Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018" vom April 2018 zog der Bundesrat eine positive Bilanz und stellte in Aussicht, sein Engagement in der Armutsprävention bis 2024 weiterzuführen.</p><p>Menschen mit Behinderungen sind deutlich stärker armutsgefährdet als Menschen ohne Behinderungen: Im Jahr 2015 lag die Armutsgefährdung bei Menschen mit Beeinträchtigungen mit 14,5 Prozent deutlich über jener von Menschen ohne Beeinträchtigungen (10,9 Prozent). Menschen mit starken Einschränkungen waren in speziell hohem Masse von Armutsgefährdung betroffen (24,6 Prozent). Es muss angenommen werden, dass sich auch Menschen mit Behinderungen, die keine Leistungen der Invalidenversicherung (IV) erhalten, häufig in sehr prekären Lebenssituationen befinden. Das betrifft u. a. Menschen, deren Erkrankung von der IV nicht anerkannt wird (insbesondere somatoforme Schmerzstörungen) oder die aufgrund der hohen Eintrittsschwelle (IV-Grad von mind. 40 Prozent) keine Rente erhalten.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Interpellation Schenker Silvia 17.3833 bestätigte der Bundesrat, dass Menschen mit Behinderungen mehr von Armut betroffen sind als die restliche Bevölkerung. Die Frage, wie wirksame Massnahmen für armutsbedrohte Menschen mit Behinderungen im Folgeprogramm vorgesehen werden können, konnte der Bundesrat damals nicht beantworten, da der Schlussbericht zum Nationalen Programm noch nicht vorlag.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welchen Beitrag konnte das Nationale Programm gegen Armut für Menschen mit Behinderungen leisten?</p><p>2. Wurden Menschen mit Behinderungen bei dessen Umsetzung als besonders armutsgefährdete Gruppe bei der Erarbeitung von Grundlagen, der Förderung von Pilotprojekten, der Identifikation von Good-Practices sowie der Vernetzung der involvierten Akteure berücksichtigt?</p><p>3. Wurden Behindertenorganisationen in die Evaluation des Programms einbezogen?</p><p>4. Sind wirksame Massnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen in möglichst allen Handlungsfeldern der Folgearbeiten (2019-2024) vorgesehen?</p><p>5. Wie werden Behindertenorganisationen angemessen in die Folgearbeiten einbezogen?</p>
  • Prävention und Bekämpfung von Armut bei Menschen mit Beeinträchtigungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Armut ist ein komplexes Problem mit verschiedenen Ursachen, die sich je nach Lebensphase unterscheiden und in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, im sozialen Umfeld oder auch auf der persönlichen Ebene angelegt sein können. Die Armutsprävention umfasst somit eine Vielzahl von potenziellen Themen. Entsprechend war es notwendig, zu Beginn der Arbeiten gemeinsam mit den Partnern des Programms (Kantone, Städte, Gemeinden, private Organisationen) eine Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Dabei wurde entschieden, den Fokus nicht auf spezifische soziale Gruppen, sondern auf übergreifende Handlungsfelder zu legen: die Förderung von Bildungschancen, soziale und berufliche Teilhabe sowie Fragen der allgemeinen Lebensbedingungen. Die Situation von Menschen mit Behinderungen bildete in diesen Handlungsfeldern keinen eigenständigen Schwerpunkt. Jedoch war sie in mehreren Studien ein Thema. Zudem wurden mit Mitteln des Programms einzelne Praxisprojekte gefördert, zu deren Zielgruppen auch Jugendliche mit Behinderungen zählen. Diese beteiligten sich an Vernetzungsanlässen des Programms.</p><p>3. Im Rahmen der Programmevaluation wurden hauptsächlich Institutionen und Personen befragt, die am Programm mitgewirkt oder den Newsletter abonniert hatten. Behindertenorganisationen waren einbezogen, soweit sie zu diesem Kreis gehörten. </p><p>4./5. Der Bundesrat beschloss im April 2018, seine Massnahmen zur Armutsprävention im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut befristet bis 2024 weiterzuführen. Er verfolgt das Ziel, die Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen, die im Rahmen des Nationalen Programms erarbeitet worden waren. Darüber hinaus orientiert sich die Plattform weiterhin an ausgewählten Handlungsfeldern und Schwerpunkten. Im Rahmen dieser Schwerpunkte kann die Situation von Menschen mit gesundheitlichen Problemen zum Thema werden. Dies dürfte insbesondere auf den Schwerpunkt zu den Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von sozial benachteiligten Jugendlichen zutreffen, der sich derzeit in Vorbereitung befindet.</p><p>Was den Einbezug von Akteuren betrifft, ist wie bisher vorgesehen, dass in den Gremien der Nationalen Plattform gegen Armut Organisationen von Armutsbetroffenen vertreten sind, nicht jedoch Organisationen von spezifischen Betroffenengruppen wie Jugendorganisationen, Altersorganisationen oder eben Behindertenorganisationen. In einzelnen Projekten findet je nach thematischem Fokus eine Zusammenarbeit mit solchen Gruppierungen statt.</p><p>Es ist abschliessend darauf hinzuweisen, dass sich der Bund ausserhalb der Nationalen Plattform gegen Armut auf verschiedenen Ebenen dafür einsetzt, das Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu reduzieren. So wird beispielsweise bei der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung eine Ausweitung der Früherfassung sowie der Integrationsmassnahmen auf Jugendliche angestrebt. Parallel dazu ist die gesundheitliche Chancengleichheit ein wichtiges Thema, welches das Bundesamt für Gesundheit im Rahmen von gesundheitspolitischen Strategien wie der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) sowie bei der Verbesserung der Datengrundlagen zur Gesundheitsversorgung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen verfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Um die Armut in der Schweiz langfristig zu verringern, setzte der Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten, Gemeinden und NGO in den Jahren 2014 bis 2018 das Nationale Programm gegen Armut um (vgl. <a href="http://www.gegenarmut.ch">www.gegenarmut.ch</a>). In seinem Bericht "Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018" vom April 2018 zog der Bundesrat eine positive Bilanz und stellte in Aussicht, sein Engagement in der Armutsprävention bis 2024 weiterzuführen.</p><p>Menschen mit Behinderungen sind deutlich stärker armutsgefährdet als Menschen ohne Behinderungen: Im Jahr 2015 lag die Armutsgefährdung bei Menschen mit Beeinträchtigungen mit 14,5 Prozent deutlich über jener von Menschen ohne Beeinträchtigungen (10,9 Prozent). Menschen mit starken Einschränkungen waren in speziell hohem Masse von Armutsgefährdung betroffen (24,6 Prozent). Es muss angenommen werden, dass sich auch Menschen mit Behinderungen, die keine Leistungen der Invalidenversicherung (IV) erhalten, häufig in sehr prekären Lebenssituationen befinden. Das betrifft u. a. Menschen, deren Erkrankung von der IV nicht anerkannt wird (insbesondere somatoforme Schmerzstörungen) oder die aufgrund der hohen Eintrittsschwelle (IV-Grad von mind. 40 Prozent) keine Rente erhalten.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Interpellation Schenker Silvia 17.3833 bestätigte der Bundesrat, dass Menschen mit Behinderungen mehr von Armut betroffen sind als die restliche Bevölkerung. Die Frage, wie wirksame Massnahmen für armutsbedrohte Menschen mit Behinderungen im Folgeprogramm vorgesehen werden können, konnte der Bundesrat damals nicht beantworten, da der Schlussbericht zum Nationalen Programm noch nicht vorlag.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welchen Beitrag konnte das Nationale Programm gegen Armut für Menschen mit Behinderungen leisten?</p><p>2. Wurden Menschen mit Behinderungen bei dessen Umsetzung als besonders armutsgefährdete Gruppe bei der Erarbeitung von Grundlagen, der Förderung von Pilotprojekten, der Identifikation von Good-Practices sowie der Vernetzung der involvierten Akteure berücksichtigt?</p><p>3. Wurden Behindertenorganisationen in die Evaluation des Programms einbezogen?</p><p>4. Sind wirksame Massnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen in möglichst allen Handlungsfeldern der Folgearbeiten (2019-2024) vorgesehen?</p><p>5. Wie werden Behindertenorganisationen angemessen in die Folgearbeiten einbezogen?</p>
    • Prävention und Bekämpfung von Armut bei Menschen mit Beeinträchtigungen

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