Stipendien statt Armut

ShortId
19.3677
Id
20193677
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Stipendien statt Armut
AdditionalIndexing
28;32;2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schlussbericht des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung der Armut hält fest, dass gerade bei der "Ablösung junger Erwachsener aus der Sozialhilfe ... die bisherigen Arbeiten vertieft" und "auf eine Verbreitung guter Ansätze hingewirkt" werden soll (S. 57). Der Kanton Waadt praktiziert seit Anfang 2017 ein Programm für junge Erwachsene in der Sozialhilfe. Bei allen jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich bei der Sozialhilfe anmelden, wird geprüft, ob sie, anstatt Sozialhilfe zu beziehen, eine Ausbildung absolvieren können. Dabei werden sie während dieser Ausbildung mit einem existenzsichernden Stipendium unterstützt. Erste Evaluationen zeigen, dass das Programm sehr erfolgreich ist. Mehr als 40 Prozent der jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe beantragen, können dem Ausbildungssystem zugewiesen werden. Davon absolviert die Hälfte eine Ausbildung. Ein Drittel beantragt keine Sozialhilfe mehr, und weniger als 20 Prozent kommen aus verschiedenen Gründen zurück in das System der Sozialhilfe. Auch langfristig sind positive Auswirkungen zu erwarten, weil Bildung vor Armut schützt. Dies wird bereits heute in allen relevanten Statistiken sichtbar.</p>
  • <p>Für den Bundesrat sind Bildung und Chancengleichheit im Bildungssystem sehr wichtig. Auch Jugendliche und junge Erwachsene in der Sozialhilfe sollen ein Anrecht darauf haben. </p><p>Das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 hat Aktivitäten und Projekte in diesem Bereich unterstützt. In Erfüllung der Motion der sozialdemokratischen Fraktion 14.3890, "Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe", wurde eine Studie in Auftrag gegeben. Diese liefert eine Übersicht über bestehende Massnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Schwierigkeiten (Across Concept, Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe; Bern: BSV, 2018). Ausserdem beinhaltet sie Empfehlungen zur Optimierung des Zugangs zu Ausbildungsbeiträgen und zur Gewährleistung der Existenzsicherung während der Ausbildung. Die Studie erörterte insbesondere das von der Motionärin erwähnte Berufsbildungsprogramm "Forjad" des Kantons Waadt und hat zu dessen Bekanntheit beigetragen. Das Programm richtet sich an junge Erwachsene mit Schwierigkeiten und ist nicht etwa ein grosszügigeres Stipendiensystem: Die Jugendlichen sind verpflichtet, an einem Ausbildungsprojekt teilzunehmen. Der Kanton stellt die Ausbildungsplätze und die Betreuung während der Ausbildung sicher.</p><p>Der Bund kann gestützt auf Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) Grundsätze für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen festlegen. Diese Grundsätze könnten auch Mindestsätze für Stipendien oder Darlehen umfassen. Die Bundeskompetenz gilt jedoch nur für Ausbildungsbeiträge im Tertiärbereich, im Übrigen liegt die Kompetenz im Bereich der Ausbildungsbeiträge bei den Kantonen; dazu gibt es die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat). Die Existenzsicherung und deren Ausgestaltung - im Rahmen der Sozialhilfe oder anderer Bedarfsleistungen - fallen indes in die alleinige Zuständigkeit der Kantone. Der Bund kann daher nicht von den Kantonen verlangen, dass sie ein System zur Ausbildungsförderung für junge Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger einführen.</p><p>Allerdings eröffnet Artikel 66 Absatz 2 BV dem Bund die Möglichkeit, eigene Massnahmen in Ergänzung zu den Kantonen zu ergreifen. Angesichts der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone für die Stipendien und des engen Bezugs zur Sozialhilfe hält der Bundesrat dies jedoch nicht für angezeigt.</p><p>Die Kantone, Städte, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft, die gemeinsam mit dem Bund an der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024 mitwirken, haben die Chancengleichheit im Bildungssystem zur Priorität erklärt. Dabei sollen die Ergebnisse der Arbeiten des Programms 2014-2018 vertieft werden. Im Herbst 2019 werden die Aktivitäten bestimmt, die in diesem Bereich umgesetzt werden. Hier kann der Bund Impulse geben und die Akteure vor Ort punktuell unterstützen, indem er ihnen zum Beispiel praxisorientierte Studien und Instrumente zur Verfügung stellt. Der Bundesrat wird 2024 einen Bericht zur aktuellen Situation und zu den Ergebnissen und Wirkungen dieser Massnahmen vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Chancengleichheit bei der Ausbildung von jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe zu garantieren und die vorbildliche und erfolgreiche Praxis von existenzsichernden Stipendien für Sozialhilfebeziehende im Alter von 18 bis 25 Jahren gesamtschweizerisch einzuführen.</p>
  • Stipendien statt Armut
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schlussbericht des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung der Armut hält fest, dass gerade bei der "Ablösung junger Erwachsener aus der Sozialhilfe ... die bisherigen Arbeiten vertieft" und "auf eine Verbreitung guter Ansätze hingewirkt" werden soll (S. 57). Der Kanton Waadt praktiziert seit Anfang 2017 ein Programm für junge Erwachsene in der Sozialhilfe. Bei allen jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich bei der Sozialhilfe anmelden, wird geprüft, ob sie, anstatt Sozialhilfe zu beziehen, eine Ausbildung absolvieren können. Dabei werden sie während dieser Ausbildung mit einem existenzsichernden Stipendium unterstützt. Erste Evaluationen zeigen, dass das Programm sehr erfolgreich ist. Mehr als 40 Prozent der jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe beantragen, können dem Ausbildungssystem zugewiesen werden. Davon absolviert die Hälfte eine Ausbildung. Ein Drittel beantragt keine Sozialhilfe mehr, und weniger als 20 Prozent kommen aus verschiedenen Gründen zurück in das System der Sozialhilfe. Auch langfristig sind positive Auswirkungen zu erwarten, weil Bildung vor Armut schützt. Dies wird bereits heute in allen relevanten Statistiken sichtbar.</p>
    • <p>Für den Bundesrat sind Bildung und Chancengleichheit im Bildungssystem sehr wichtig. Auch Jugendliche und junge Erwachsene in der Sozialhilfe sollen ein Anrecht darauf haben. </p><p>Das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 hat Aktivitäten und Projekte in diesem Bereich unterstützt. In Erfüllung der Motion der sozialdemokratischen Fraktion 14.3890, "Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe", wurde eine Studie in Auftrag gegeben. Diese liefert eine Übersicht über bestehende Massnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Schwierigkeiten (Across Concept, Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe; Bern: BSV, 2018). Ausserdem beinhaltet sie Empfehlungen zur Optimierung des Zugangs zu Ausbildungsbeiträgen und zur Gewährleistung der Existenzsicherung während der Ausbildung. Die Studie erörterte insbesondere das von der Motionärin erwähnte Berufsbildungsprogramm "Forjad" des Kantons Waadt und hat zu dessen Bekanntheit beigetragen. Das Programm richtet sich an junge Erwachsene mit Schwierigkeiten und ist nicht etwa ein grosszügigeres Stipendiensystem: Die Jugendlichen sind verpflichtet, an einem Ausbildungsprojekt teilzunehmen. Der Kanton stellt die Ausbildungsplätze und die Betreuung während der Ausbildung sicher.</p><p>Der Bund kann gestützt auf Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) Grundsätze für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen festlegen. Diese Grundsätze könnten auch Mindestsätze für Stipendien oder Darlehen umfassen. Die Bundeskompetenz gilt jedoch nur für Ausbildungsbeiträge im Tertiärbereich, im Übrigen liegt die Kompetenz im Bereich der Ausbildungsbeiträge bei den Kantonen; dazu gibt es die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat). Die Existenzsicherung und deren Ausgestaltung - im Rahmen der Sozialhilfe oder anderer Bedarfsleistungen - fallen indes in die alleinige Zuständigkeit der Kantone. Der Bund kann daher nicht von den Kantonen verlangen, dass sie ein System zur Ausbildungsförderung für junge Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger einführen.</p><p>Allerdings eröffnet Artikel 66 Absatz 2 BV dem Bund die Möglichkeit, eigene Massnahmen in Ergänzung zu den Kantonen zu ergreifen. Angesichts der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone für die Stipendien und des engen Bezugs zur Sozialhilfe hält der Bundesrat dies jedoch nicht für angezeigt.</p><p>Die Kantone, Städte, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft, die gemeinsam mit dem Bund an der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024 mitwirken, haben die Chancengleichheit im Bildungssystem zur Priorität erklärt. Dabei sollen die Ergebnisse der Arbeiten des Programms 2014-2018 vertieft werden. Im Herbst 2019 werden die Aktivitäten bestimmt, die in diesem Bereich umgesetzt werden. Hier kann der Bund Impulse geben und die Akteure vor Ort punktuell unterstützen, indem er ihnen zum Beispiel praxisorientierte Studien und Instrumente zur Verfügung stellt. Der Bundesrat wird 2024 einen Bericht zur aktuellen Situation und zu den Ergebnissen und Wirkungen dieser Massnahmen vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Chancengleichheit bei der Ausbildung von jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe zu garantieren und die vorbildliche und erfolgreiche Praxis von existenzsichernden Stipendien für Sozialhilfebeziehende im Alter von 18 bis 25 Jahren gesamtschweizerisch einzuführen.</p>
    • Stipendien statt Armut

Back to List