Erneute Erpressung seitens der EU. Der Kohäsionsbeitrag muss ausgesetzt werden

ShortId
19.3679
Id
20193679
Updated
28.07.2023 02:20
Language
de
Title
Erneute Erpressung seitens der EU. Der Kohäsionsbeitrag muss ausgesetzt werden
AdditionalIndexing
10;2811;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit einem institutionellen Abkommen will der Bundesrat den bilateralen Weg bzw. den EU-Binnenmarktzugang konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. Nach den Konsultationen der letzten Monate hat der Bundesrat am 7. Juni seine insgesamt positive Einschätzung des Entwurfes des institutionellen Abkommens bekräftigt. Wie an seiner Pressekonferenz angekündigt, will der Bundesrat drei offene Fragen klären und zusammen mit den Sozialpartnern und den Kantonen eine Lösung suchen. </p><p>Der Bundesrat hat mehrmals betont, dass die Verlängerung der Börsenäquivalenz und der Abschluss eines institutionellen Abkommens nicht verknüpft werden sollten. Die Schweiz erfüllt nach wie vor alle Bedingungen für eine unbefristete Gewährung der Börsenäquivalenz. Der Bundesrat hat am 30. November 2018 eine Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur im Falle einer Nichtverlängerung der Äquivalenz verabschiedet. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat diese Massnahme per 1. Juli 2019 gemäss Verordnung aktiviert.</p><p>Am 28. September 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zu einem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (BBl 2018 6665) in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken gutgeheissen. Der abschliessende Entscheid über den zweiten Schweizer Beitrag liegt nun beim Parlament. </p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist der autonome Schweizer Beitrag eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Er ist zudem ein wichtiges Element geregelter, konstruktiver Beziehungen der Schweiz zur EU und zu den EU-Mitgliedstaaten und trägt dazu bei, diese zu stärken und weiter zu vertiefen. Anlässlich der Verabschiedung der Botschaft hat der Bundesrat festgehalten, dass die weiteren Entwicklungen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU in die parlamentarische Debatte über den Beitrag einfliessen können. </p><p>Der Ständerat und der Nationalrat haben in den Entwürfen der Bundesbeschlüsse über die entsprechenden Rahmenkredite eine Bestimmung eingefügt, gemäss welcher Verpflichtungen auf der Grundlage der Rahmenkredite nicht eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt. Rechtliche Verpflichtungen über einen Beitrag geht die Schweiz erst mit der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen mit den Partnerländern zur Umsetzung des Beitrags ein. Damit ist auch nach einer allfälligen Genehmigung der Rahmenkredite klar, dass mit Blick auf die Umsetzung eines zweiten Beitrags die europapolitische Gesamtsituation berücksichtigt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Genau zum "richtigen" Zeitpunkt werden wir zum x-ten Mal von der Europäischen Union (EU) erpresst.</p><p>Einmal mehr übt Brüssel ungerechtfertigterweise Druck auf die Schweiz aus, um etwas, das sie will, zu erreichen, diesmal die rasche Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens; dies beweist, dass es dabei nur um die Interessen der EU und nicht um diejenigen unseres Landes geht.</p><p>Die EU beweist damit erneut ihre absolute Respektlosigkeit gegenüber der Unabhängigkeit und der direkten Demokratie der Schweiz. Damit bestätigt die EU ihren Willen, den bilateralen Weg mit unserem Land nicht weiterzuverfolgen: Ihr Plan besteht nämlich darin, die Schweiz in eine Situation der Abhängigkeit zu versetzen. Für den Fall - der hoffentlich nicht eintreten wird -, dass die Schweiz das institutionelle Rahmenabkommen unterzeichnet, erwartet sie das Schicksal einer EU-Kolonie. </p><p>Brüssel droht nun damit, die Börsenäquivalenz der Schweiz nicht über den 1. Juli hinaus zu verlängern, was ganz klar einer Diskriminierung unseres Landes gleichkommen würde. </p><p>Anlässlich der parlamentarischen Debatte über den Kohäsionsbeitrag von 1,3 Milliarden Schweizerfranken wurde vorgeschlagen, die Gelder nur unter der Bedingung zu überweisen, dass die Schweiz von der EU nicht diskriminiert wird.</p><p>Ich frage den Bundesrat: </p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat angesichts der kürzlich gemachten erpresserischen Aussagen der EU gegenüber der Schweiz, in denen eine Diskriminierung unseres Landes angekündigt wird, die in Aussicht gestellte Überweisung des Kohäsionsbeitrags auszusetzen und so gegenüber der EU ein klares Signal auszusenden?</p>
  • Erneute Erpressung seitens der EU. Der Kohäsionsbeitrag muss ausgesetzt werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit einem institutionellen Abkommen will der Bundesrat den bilateralen Weg bzw. den EU-Binnenmarktzugang konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. Nach den Konsultationen der letzten Monate hat der Bundesrat am 7. Juni seine insgesamt positive Einschätzung des Entwurfes des institutionellen Abkommens bekräftigt. Wie an seiner Pressekonferenz angekündigt, will der Bundesrat drei offene Fragen klären und zusammen mit den Sozialpartnern und den Kantonen eine Lösung suchen. </p><p>Der Bundesrat hat mehrmals betont, dass die Verlängerung der Börsenäquivalenz und der Abschluss eines institutionellen Abkommens nicht verknüpft werden sollten. Die Schweiz erfüllt nach wie vor alle Bedingungen für eine unbefristete Gewährung der Börsenäquivalenz. Der Bundesrat hat am 30. November 2018 eine Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur im Falle einer Nichtverlängerung der Äquivalenz verabschiedet. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat diese Massnahme per 1. Juli 2019 gemäss Verordnung aktiviert.</p><p>Am 28. September 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zu einem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (BBl 2018 6665) in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken gutgeheissen. Der abschliessende Entscheid über den zweiten Schweizer Beitrag liegt nun beim Parlament. </p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist der autonome Schweizer Beitrag eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Er ist zudem ein wichtiges Element geregelter, konstruktiver Beziehungen der Schweiz zur EU und zu den EU-Mitgliedstaaten und trägt dazu bei, diese zu stärken und weiter zu vertiefen. Anlässlich der Verabschiedung der Botschaft hat der Bundesrat festgehalten, dass die weiteren Entwicklungen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU in die parlamentarische Debatte über den Beitrag einfliessen können. </p><p>Der Ständerat und der Nationalrat haben in den Entwürfen der Bundesbeschlüsse über die entsprechenden Rahmenkredite eine Bestimmung eingefügt, gemäss welcher Verpflichtungen auf der Grundlage der Rahmenkredite nicht eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt. Rechtliche Verpflichtungen über einen Beitrag geht die Schweiz erst mit der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen mit den Partnerländern zur Umsetzung des Beitrags ein. Damit ist auch nach einer allfälligen Genehmigung der Rahmenkredite klar, dass mit Blick auf die Umsetzung eines zweiten Beitrags die europapolitische Gesamtsituation berücksichtigt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Genau zum "richtigen" Zeitpunkt werden wir zum x-ten Mal von der Europäischen Union (EU) erpresst.</p><p>Einmal mehr übt Brüssel ungerechtfertigterweise Druck auf die Schweiz aus, um etwas, das sie will, zu erreichen, diesmal die rasche Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens; dies beweist, dass es dabei nur um die Interessen der EU und nicht um diejenigen unseres Landes geht.</p><p>Die EU beweist damit erneut ihre absolute Respektlosigkeit gegenüber der Unabhängigkeit und der direkten Demokratie der Schweiz. Damit bestätigt die EU ihren Willen, den bilateralen Weg mit unserem Land nicht weiterzuverfolgen: Ihr Plan besteht nämlich darin, die Schweiz in eine Situation der Abhängigkeit zu versetzen. Für den Fall - der hoffentlich nicht eintreten wird -, dass die Schweiz das institutionelle Rahmenabkommen unterzeichnet, erwartet sie das Schicksal einer EU-Kolonie. </p><p>Brüssel droht nun damit, die Börsenäquivalenz der Schweiz nicht über den 1. Juli hinaus zu verlängern, was ganz klar einer Diskriminierung unseres Landes gleichkommen würde. </p><p>Anlässlich der parlamentarischen Debatte über den Kohäsionsbeitrag von 1,3 Milliarden Schweizerfranken wurde vorgeschlagen, die Gelder nur unter der Bedingung zu überweisen, dass die Schweiz von der EU nicht diskriminiert wird.</p><p>Ich frage den Bundesrat: </p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat angesichts der kürzlich gemachten erpresserischen Aussagen der EU gegenüber der Schweiz, in denen eine Diskriminierung unseres Landes angekündigt wird, die in Aussicht gestellte Überweisung des Kohäsionsbeitrags auszusetzen und so gegenüber der EU ein klares Signal auszusenden?</p>
    • Erneute Erpressung seitens der EU. Der Kohäsionsbeitrag muss ausgesetzt werden

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