Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe

ShortId
19.3684
Id
20193684
Updated
10.04.2024 16:29
Language
de
Title
Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe
AdditionalIndexing
28;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz leben zirka 10 000 Gehörlose und 1 Million Hörbehinderte. Für Gehörlose ist die Gebärdensprache die Muttersprache, welche Schlüssel zur sozialen, kognitiven und emotionalen Entwicklung ist. Drei regionale Gebärdensprachen werden benutzt: Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), Langue des signes française (LSF), Lingua dei Segni Italiana (LIS).</p><p>Nach wie vor sind Gehörlose aufgrund von Kommunikationsbarrieren unverhältnismässig benachteiligt. Insbesondere die Lese- und Schreibkompetenz ist durch unzureichende bilinguale Bildung in Gebärdensprache wesentlich niedriger. Dies hat zum Ergebnis, dass Gehörlose z. B. dreimal mehr von Arbeitslosigkeit betroffen sind und weniger Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten haben. Der Bericht zur nationalen Behindertenpolitik zeigt Positives (politische Teilhabe, öffentliches Fernsehen). Im Gegensatz zur expliziten Nennung in der Uno-BRK wurden jedoch die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der Gehörlosenkultur nicht erwähnt.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darzulegen. Es soll insbesondere analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache oder Kultur- bzw. Sprachminderheit möglich ist, um Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur zu schützen und zu fördern. Es sollen konkrete Umsetzungsmassnahmen mit einem Aktionsplan im Sinne des Uno-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Uno-BRK) erstellt werden, um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen.</p><p>1. Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?</p><p>2. Wo sieht der Bundesrat Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht "Behindertenpolitik", um Diskriminierung von Gehörlosen zu vermeiden?</p><p>3. Wie können Bund und Kantone sicherstellen, dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und deren Angehörige in der Frühförderung angeboten wird und eine inklusive bilinguale (Berufs-)Bildung, d. h. gleichzeitiger Erwerb von Gebärdensprache und gesprochener Sprache oder Schriftsprache, erreicht wird?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass Gehörlose gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können?</p><p>5. Wie erreicht der Bundesrat barrierefreie Gesundheitsversorgung für Gehörlose?</p>
  • Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz leben zirka 10 000 Gehörlose und 1 Million Hörbehinderte. Für Gehörlose ist die Gebärdensprache die Muttersprache, welche Schlüssel zur sozialen, kognitiven und emotionalen Entwicklung ist. Drei regionale Gebärdensprachen werden benutzt: Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), Langue des signes française (LSF), Lingua dei Segni Italiana (LIS).</p><p>Nach wie vor sind Gehörlose aufgrund von Kommunikationsbarrieren unverhältnismässig benachteiligt. Insbesondere die Lese- und Schreibkompetenz ist durch unzureichende bilinguale Bildung in Gebärdensprache wesentlich niedriger. Dies hat zum Ergebnis, dass Gehörlose z. B. dreimal mehr von Arbeitslosigkeit betroffen sind und weniger Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten haben. Der Bericht zur nationalen Behindertenpolitik zeigt Positives (politische Teilhabe, öffentliches Fernsehen). Im Gegensatz zur expliziten Nennung in der Uno-BRK wurden jedoch die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der Gehörlosenkultur nicht erwähnt.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darzulegen. Es soll insbesondere analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache oder Kultur- bzw. Sprachminderheit möglich ist, um Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur zu schützen und zu fördern. Es sollen konkrete Umsetzungsmassnahmen mit einem Aktionsplan im Sinne des Uno-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Uno-BRK) erstellt werden, um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen.</p><p>1. Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?</p><p>2. Wo sieht der Bundesrat Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht "Behindertenpolitik", um Diskriminierung von Gehörlosen zu vermeiden?</p><p>3. Wie können Bund und Kantone sicherstellen, dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und deren Angehörige in der Frühförderung angeboten wird und eine inklusive bilinguale (Berufs-)Bildung, d. h. gleichzeitiger Erwerb von Gebärdensprache und gesprochener Sprache oder Schriftsprache, erreicht wird?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass Gehörlose gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können?</p><p>5. Wie erreicht der Bundesrat barrierefreie Gesundheitsversorgung für Gehörlose?</p>
    • Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe

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