Zugang zu einem Minimum an medizinischer Vorsorge für alle

ShortId
19.3688
Id
20193688
Updated
28.07.2023 02:35
Language
de
Title
Zugang zu einem Minimum an medizinischer Vorsorge für alle
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Regelmässig wird darauf hingewiesen, dass in unserem Land ein nicht zu vernachlässigender Teil der Bevölkerung aus finanziellen Gründen sich nicht ärztlich untersuchen lässt. Diese Situation beunruhigt und kann dazu führen, dass gewisse Diagnosen und Behandlungen zu spät kommen. Dies hat nicht nur Folgen für die Gesundheit der betroffenen Personen, sondern generell auch für die Gesundheitskosten. Zu späte Diagnosen führen nämlich oft zu letztlich höheren Kosten.</p><p>Grund für diese Situation sind die Summen, die im Spiel sind: Bevor eine Krankenkasse überhaupt etwas bezahlt, muss die versicherte Person, Prämien und Franchisen eingerechnet, rund 5000 Schweizerfranken aus der eigenen Tasche bezahlen. Ein enormer Betrag für gewisse Budgets und, je nach Familiensituation, eine eigentliche Strafe, die das Familienbudget aus dem Gleichgewicht wirft. Für Personen mit tiefem Einkommen sind die Prämien tiefer, die Probleme aber ähnlich. Die Folge davon ist, dass jede zusätzliche Ausgabe eine Ausgabe zu viel ist ... Ich stelle das fest, und es gibt Patientinnen und Patienten, die mir sagen, dass sie aus diesem Grund auf ärztliche Hilfe verzichten ... Es gibt Leute, die hohe Franchisen wählen und damit Geld sparen. Andere aber können es sich nicht erlauben, mit dem Feuer zu spielen und sich plötzlich mit der Pflicht konfrontiert zu sehen, bei einem gesundheitlichen Problem riesige Summen bezahlen zu müssen. Es gibt zudem auch alle diejenigen, die die Franchise tief halten und sich solidarisch zeigen mit der ganzen Gemeinschaft und letzten Endes die Gelackmeierten sind, weil sie wegen ihrer prekären finanziellen Situation sich eine medizinische Untersuchung nicht leisten können.</p><p>Die Gesundheitsrisiken steigen ab 40, und damit sind auch Vorsorgemassnahmen ab diesem Alter sinnvoll. Ich fordere, dass die solidarischen, aber wirtschaftlich benachteiligten Personen eine Anamnese, ein Check-up, die grundlegenden Zusatzuntersuchungen und Beratung gratis in Anspruch nehmen können. So bleiben Bluthochdruck, Diabetes oder, schlimmer noch, Vorstufen von Krebs nicht unbehandelt.</p>
  • <p>Wenn bestimmte Versicherte über 40 Jahre eine kostenlose medizinische Vorsorgeuntersuchung mit Beratung erhalten, müssen die Kosten dieser Leistungen vollumfänglich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und damit der Allgemeinheit der Versicherten getragen werden, deren Prämien folglich steigen würden. Der Bundesrat fragt sich ausserdem, womit es sich rechtfertigen liesse, die Unentgeltlichkeit auf die Versicherten zu beschränken, die eine Franchise von 300 oder 500 Franken gewählt haben und ihre Krankenkasse in den letzten zwei Jahren nichts gekostet haben. Vorsorgeuntersuchungen richten sich vor allem an Versicherte, die noch bei guter Gesundheit sind. In der Regel neigen diese dazu, eher hohe Franchisen zu wählen, sodass sie nicht von einer kostenlosen medizinischen Vorsorgeuntersuchung mit Beratung profitieren könnten. Darüber hinaus ist das System gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) eine Versicherung, die das Krankheitsrisiko deckt, und nicht ein Fonds, gegenüber dem bestimmte Versicherte einen Anspruch geltend machen können, wenn sie während einer bestimmten Zeitspanne keine Leistungen bezogen haben. Des Weiteren würde die Umsetzung der Motion zusätzliche Arbeit für den Datenaustausch zwischen den Versicherern mit sich bringen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Prämien das Budget der Versicherten und insbesondere der Familien schwer belasten. Der Gesetzgeber ist in diesem Bereich aktiv geworden. Seit dem 1. Januar 2019 verbilligen die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent (Art. 65 Abs. 1bis KVG).</p><p>Gemäss dem geltenden Recht (Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVG) kann der Bundesrat einzelne Leistungen der medizinischen Prävention im Rahmen von national oder kantonal organisierten Präventionsprogrammen von der Franchise ausnehmen. Die versicherte Person muss in diesem Fall zwar noch den Selbstbehalt zahlen, aber die Kosten solcher Kontrolluntersuchungen liegen in der Regel nicht über 200 bis 300 Franken, was bedeutet, dass die versicherte Person 20 bis 30 Franken übernehmen muss. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Betrag eine versicherte Person nicht davon abhalten sollte, an einem Präventionsprogramm teilzunehmen. Es ist Sache der Kantone, Vorsorgeprogramme in diesem Sinne zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine kostenlose medizinische Vorsorgeuntersuchung mit Beratung vorsehen für krankenversicherte Personen über 40, die eine tiefe Franchise von 300 oder 500 Schweizerfranken gewählt haben und in den vorangehenden zwei Jahren keine Krankenkassenleistungen bezogen haben.</p>
  • Zugang zu einem Minimum an medizinischer Vorsorge für alle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Regelmässig wird darauf hingewiesen, dass in unserem Land ein nicht zu vernachlässigender Teil der Bevölkerung aus finanziellen Gründen sich nicht ärztlich untersuchen lässt. Diese Situation beunruhigt und kann dazu führen, dass gewisse Diagnosen und Behandlungen zu spät kommen. Dies hat nicht nur Folgen für die Gesundheit der betroffenen Personen, sondern generell auch für die Gesundheitskosten. Zu späte Diagnosen führen nämlich oft zu letztlich höheren Kosten.</p><p>Grund für diese Situation sind die Summen, die im Spiel sind: Bevor eine Krankenkasse überhaupt etwas bezahlt, muss die versicherte Person, Prämien und Franchisen eingerechnet, rund 5000 Schweizerfranken aus der eigenen Tasche bezahlen. Ein enormer Betrag für gewisse Budgets und, je nach Familiensituation, eine eigentliche Strafe, die das Familienbudget aus dem Gleichgewicht wirft. Für Personen mit tiefem Einkommen sind die Prämien tiefer, die Probleme aber ähnlich. Die Folge davon ist, dass jede zusätzliche Ausgabe eine Ausgabe zu viel ist ... Ich stelle das fest, und es gibt Patientinnen und Patienten, die mir sagen, dass sie aus diesem Grund auf ärztliche Hilfe verzichten ... Es gibt Leute, die hohe Franchisen wählen und damit Geld sparen. Andere aber können es sich nicht erlauben, mit dem Feuer zu spielen und sich plötzlich mit der Pflicht konfrontiert zu sehen, bei einem gesundheitlichen Problem riesige Summen bezahlen zu müssen. Es gibt zudem auch alle diejenigen, die die Franchise tief halten und sich solidarisch zeigen mit der ganzen Gemeinschaft und letzten Endes die Gelackmeierten sind, weil sie wegen ihrer prekären finanziellen Situation sich eine medizinische Untersuchung nicht leisten können.</p><p>Die Gesundheitsrisiken steigen ab 40, und damit sind auch Vorsorgemassnahmen ab diesem Alter sinnvoll. Ich fordere, dass die solidarischen, aber wirtschaftlich benachteiligten Personen eine Anamnese, ein Check-up, die grundlegenden Zusatzuntersuchungen und Beratung gratis in Anspruch nehmen können. So bleiben Bluthochdruck, Diabetes oder, schlimmer noch, Vorstufen von Krebs nicht unbehandelt.</p>
    • <p>Wenn bestimmte Versicherte über 40 Jahre eine kostenlose medizinische Vorsorgeuntersuchung mit Beratung erhalten, müssen die Kosten dieser Leistungen vollumfänglich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und damit der Allgemeinheit der Versicherten getragen werden, deren Prämien folglich steigen würden. Der Bundesrat fragt sich ausserdem, womit es sich rechtfertigen liesse, die Unentgeltlichkeit auf die Versicherten zu beschränken, die eine Franchise von 300 oder 500 Franken gewählt haben und ihre Krankenkasse in den letzten zwei Jahren nichts gekostet haben. Vorsorgeuntersuchungen richten sich vor allem an Versicherte, die noch bei guter Gesundheit sind. In der Regel neigen diese dazu, eher hohe Franchisen zu wählen, sodass sie nicht von einer kostenlosen medizinischen Vorsorgeuntersuchung mit Beratung profitieren könnten. Darüber hinaus ist das System gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) eine Versicherung, die das Krankheitsrisiko deckt, und nicht ein Fonds, gegenüber dem bestimmte Versicherte einen Anspruch geltend machen können, wenn sie während einer bestimmten Zeitspanne keine Leistungen bezogen haben. Des Weiteren würde die Umsetzung der Motion zusätzliche Arbeit für den Datenaustausch zwischen den Versicherern mit sich bringen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Prämien das Budget der Versicherten und insbesondere der Familien schwer belasten. Der Gesetzgeber ist in diesem Bereich aktiv geworden. Seit dem 1. Januar 2019 verbilligen die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent (Art. 65 Abs. 1bis KVG).</p><p>Gemäss dem geltenden Recht (Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVG) kann der Bundesrat einzelne Leistungen der medizinischen Prävention im Rahmen von national oder kantonal organisierten Präventionsprogrammen von der Franchise ausnehmen. Die versicherte Person muss in diesem Fall zwar noch den Selbstbehalt zahlen, aber die Kosten solcher Kontrolluntersuchungen liegen in der Regel nicht über 200 bis 300 Franken, was bedeutet, dass die versicherte Person 20 bis 30 Franken übernehmen muss. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Betrag eine versicherte Person nicht davon abhalten sollte, an einem Präventionsprogramm teilzunehmen. Es ist Sache der Kantone, Vorsorgeprogramme in diesem Sinne zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine kostenlose medizinische Vorsorgeuntersuchung mit Beratung vorsehen für krankenversicherte Personen über 40, die eine tiefe Franchise von 300 oder 500 Schweizerfranken gewählt haben und in den vorangehenden zwei Jahren keine Krankenkassenleistungen bezogen haben.</p>
    • Zugang zu einem Minimum an medizinischer Vorsorge für alle

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