Elektronische Aufbewahrung der Verlustscheine

ShortId
19.3694
Id
20193694
Updated
11.06.2024 12:53
Language
de
Title
Elektronische Aufbewahrung der Verlustscheine
AdditionalIndexing
1211;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kann eine Person eine Rechnung nicht bezahlen, wird nach durchgeführten Verfahren ein Verlustschein ausgestellt. Der Verlustschein ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Forderung am Ende des Betreibungs- oder Konkursverfahrens unbezahlt geblieben ist. Er ist unverzinslich und verjährt innerhalb von 20 Jahren. Wenn der Schuldner wieder neu betrieben wird, verlängert sich die Frist um weitere 20 Jahre.</p><p>Im Sinne des Gesetzes gelten die Verlustscheine als Schuldanerkennungen. Sie müssen in Papierform aufbewahrt werden, um ihren Wert zu behalten. Da gesamtschweizerisch Millionen von Verlustscheinen aufbewahrt werden müssen, entstehen erhebliche Kosten für die Aufbewahrung dieser Dokumente, insbesondere für die Kosten der notwendigen Flächen/Räume.</p><p>Im Zeitalter der Digitalisierung sollten die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, damit eine elektronische Version der Verlustscheine aufbewahrt werden kann und diese ihre Gültigkeit behalten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und, falls notwendig, andere gesetzliche Bestimmungen sind so anzupassen, dass die Verlustscheine auch elektronisch aufbewahrt werden können.</p>
  • Elektronische Aufbewahrung der Verlustscheine
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kann eine Person eine Rechnung nicht bezahlen, wird nach durchgeführten Verfahren ein Verlustschein ausgestellt. Der Verlustschein ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Forderung am Ende des Betreibungs- oder Konkursverfahrens unbezahlt geblieben ist. Er ist unverzinslich und verjährt innerhalb von 20 Jahren. Wenn der Schuldner wieder neu betrieben wird, verlängert sich die Frist um weitere 20 Jahre.</p><p>Im Sinne des Gesetzes gelten die Verlustscheine als Schuldanerkennungen. Sie müssen in Papierform aufbewahrt werden, um ihren Wert zu behalten. Da gesamtschweizerisch Millionen von Verlustscheinen aufbewahrt werden müssen, entstehen erhebliche Kosten für die Aufbewahrung dieser Dokumente, insbesondere für die Kosten der notwendigen Flächen/Räume.</p><p>Im Zeitalter der Digitalisierung sollten die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, damit eine elektronische Version der Verlustscheine aufbewahrt werden kann und diese ihre Gültigkeit behalten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und, falls notwendig, andere gesetzliche Bestimmungen sind so anzupassen, dass die Verlustscheine auch elektronisch aufbewahrt werden können.</p>
    • Elektronische Aufbewahrung der Verlustscheine

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