Genügen die neuen Führungsstrukturen der ETH Zürich den Ansprüchen einer modernen Hochschule?

ShortId
19.3700
Id
20193700
Updated
28.07.2023 02:31
Language
de
Title
Genügen die neuen Führungsstrukturen der ETH Zürich den Ansprüchen einer modernen Hochschule?
AdditionalIndexing
32;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3. Der ETH-Bereich und v. a. die EPFL und die ETH Zürich haben sich in den letzten Jahren stark entwickelt, was zwangsläufig auch ihre organisatorischen Strukturen tangierte. Der Bundesrat erwartet, dass im ETH-Bereich die Governance-Strukturen stetig überwacht und dabei auch Best Practices anderer führender Hochschulen berücksichtigt werden. Eine schon bestehende solche Massnahme ist die sogenannte Transition Review. Die aus Anlass des Präsidentenwechsels auf Anfang 2019 im Auftrag des ETH-Rates durch sein internes Audit und eine externe Treuhand- und Revisionsgesellschaft durchgeführte Transition Review hat die Angemessenheit der Governance-Strukturen an der ETH Zürich bestätigt. In den internationalen Hochschulallianzen, welchen die ETH Zürich angehört, findet auch ein regelmässiger Austausch zu modernem Hochschulmanagement statt.</p><p>2./4. Der Bundesrat erwartet von den Institutionen des ETH-Bereichs ein aktives Vorgehen gegen allfällige Missstände im Arbeitsbereich, inkl. Mobbing und sexuelle Belästigung. Mit der am 6. Juni 2019 angekündigten Erweiterung der Führungsstrukturen will die ETH Zürich wichtige Anspruchsgruppen differenzierter betreuen. Der neue Schulleitungsbereich "Leadership und Personalentwicklung" (prov. Bezeichnung) wird z. B. eine ganzheitliche Betreuung und Entwicklung aller Mitarbeitenden sicherstellen. Bereits Anfang 2018 wurde das Projekt "Führung" lanciert. Viele der identifizierten Massnahmen wurden bereits umgesetzt oder gestartet. So wurden die Ansprüche an die Führungskompetenzen der Professorenschaft neu formuliert und als Komponente des Anforderungsprofils in Berufungsverfahren etabliert. Beim Doktorat wird die strukturelle Abhängigkeit der Doktorierenden reduziert. Ihnen wird eine zweite Betreuungsperson zugewiesen und sie werden in Veranstaltungen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Eine Wirkungsprüfung dieser noch neuen Massnahmen wird noch vorgenommen werden müssen.</p><p>5. Eine vor Kurzem durchgeführte Befragung des Verbands der Studierenden hat ergeben, dass die Studierenden die ETH Zürich allgemein als respektvolle Umgebung wahrnehmen. Von einem generellen Sexismus-Problem kann nicht gesprochen werden. Dennoch können Einzelfälle nicht ausgeschlossen werden. Mit periodischen Respektkampagnen adressiert die ETH Zürich deshalb relevante Themen, um ihre Angehörigen zu sensibilisieren.</p><p>6./7. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat kürzlich geprüft, ob die Mittelzuteilung an die Professorinnen und Professoren nachvollziehbar, transparent und objektiv ist und ob Professorinnen dabei systematisch benachteiligt werden. Thematisiert wurden ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten. Die EFK kommt bei dieser Prüfung zum Schluss, dass wesentliche Verbesserungen notwendig sind. Es fanden sich keine Hinweise auf eine systematische Benachteiligung von Professorinnen, festgestellt wurde aber eine teilweise fehlende Transparenz in der Zuteilung der ordentlichen Budgets und der kompetitiven internen Zusatzfinanzierungen der ETH Zürich. </p><p>Die EFK empfiehlt der ETH Zürich, über die Höhe der ordentlichen Budgets und die gewährten Zusatzfinanzierungen innerhalb der ETH Zürich Transparenz zu schaffen. Dies ist eine wichtige Massnahme, die auch präventiv wirkt, um tatsächliche oder wahrgenommene Benachteiligungen zu verhindern. Die EFK beurteilt es zudem nicht als zielführend, dass sich die aktuelle Ombudsstelle aus Personen zusammensetzt, die allesamt langjährige, ehemalige oder aktuelle Mitarbeitende der ETH Zürich sind. Im Hinblick auf die notwendige Glaubwürdigkeit einer solchen Anlaufstelle empfiehlt die EFK der ETH Zürich, eine unabhängige externe Ombudsstelle zu schaffen. </p><p>Die ETH Zürich stellt bei Meldungen mutmasslichen Fehlverhaltens für alle Beteiligten ein rechtsstaatlich korrektes und faires Verfahren sicher. Dieses Verfahren wird derzeit im Hinblick auf mögliche Verbesserungen überarbeitet. Dabei wird u. a. auch die Schaffung einer zusätzlichen externen Ombudsstelle (neben den bestehenden internen und derjenigen des ETH-Rates) geprüft. Ausserdem wird die ETH Zürich die Transparenz über die Höhe der ordentlichen Budgets und der gewährten Zusatzfinanzierungen verbessern. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die ETH war in den letzten Monaten mehrfach wegen Führungsmängeln, Machtmissbrauch und Sexismus in den Schlagzeilen. Die ETH Zürich hat nun bekanntgegeben, dass sie sich eine neue Führungsstruktur gibt. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Departemente sollen erweitert und die Funktionen der Departmentsvorsteherinnen und -vorsteher gestärkt werden. Das gemeinsame Wertesystem werde vertieft und die Führungskultur der ETH gezielt weiterentwickelt.</p><p>Um als Spitzenuniversität bestehen zu können, muss die ETH ihre Führungsstruktur nach den Prinzipien von Good Governance reorganisieren. Das schnelle Wachstum der Hochschule verlangt nach klaren Kompetenzen sowie transparenten Entscheidungsprozessen, wie beispielsweise Forschungsgelder vergeben werden. Für die Glaubwürdigkeit der Hochschule ist auch ein effizientes und unparteiisches Beschwerdewesen entscheidend.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird die ETH den Ansprüchen einer modernen Hochschule bezüglich Good Governance gerecht?</p><p>2. Sind die neuen Führungsstrukturen umfassend genug, um den Ansprüchen von Good Governance vollständig gerecht zu werden?</p><p>3. Orientiert sich die ETH an Universitäten, die bezüglich moderner Führungs- und Steuerungsstrukturen führend sind?</p><p>4. Wie wird in Zukunft Machtmissbrauch verhindert und Kompetenzen klarer geregelt?</p><p>5. Wie wird das Problem Sexismus an der ETH angegangen? Werden Opfer in Zukunft schneller und besser geschützt?</p><p>6. Werden Entscheidungsprozesse in Zukunft transparenter gestaltet? Kann dies an der Vergabe von Forschungsgeldern aufgezeigt werden?</p><p>7. Wie wird sichergestellt, dass das Beschwerdewesen unparteiisch abläuft?</p>
  • Genügen die neuen Führungsstrukturen der ETH Zürich den Ansprüchen einer modernen Hochschule?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Der ETH-Bereich und v. a. die EPFL und die ETH Zürich haben sich in den letzten Jahren stark entwickelt, was zwangsläufig auch ihre organisatorischen Strukturen tangierte. Der Bundesrat erwartet, dass im ETH-Bereich die Governance-Strukturen stetig überwacht und dabei auch Best Practices anderer führender Hochschulen berücksichtigt werden. Eine schon bestehende solche Massnahme ist die sogenannte Transition Review. Die aus Anlass des Präsidentenwechsels auf Anfang 2019 im Auftrag des ETH-Rates durch sein internes Audit und eine externe Treuhand- und Revisionsgesellschaft durchgeführte Transition Review hat die Angemessenheit der Governance-Strukturen an der ETH Zürich bestätigt. In den internationalen Hochschulallianzen, welchen die ETH Zürich angehört, findet auch ein regelmässiger Austausch zu modernem Hochschulmanagement statt.</p><p>2./4. Der Bundesrat erwartet von den Institutionen des ETH-Bereichs ein aktives Vorgehen gegen allfällige Missstände im Arbeitsbereich, inkl. Mobbing und sexuelle Belästigung. Mit der am 6. Juni 2019 angekündigten Erweiterung der Führungsstrukturen will die ETH Zürich wichtige Anspruchsgruppen differenzierter betreuen. Der neue Schulleitungsbereich "Leadership und Personalentwicklung" (prov. Bezeichnung) wird z. B. eine ganzheitliche Betreuung und Entwicklung aller Mitarbeitenden sicherstellen. Bereits Anfang 2018 wurde das Projekt "Führung" lanciert. Viele der identifizierten Massnahmen wurden bereits umgesetzt oder gestartet. So wurden die Ansprüche an die Führungskompetenzen der Professorenschaft neu formuliert und als Komponente des Anforderungsprofils in Berufungsverfahren etabliert. Beim Doktorat wird die strukturelle Abhängigkeit der Doktorierenden reduziert. Ihnen wird eine zweite Betreuungsperson zugewiesen und sie werden in Veranstaltungen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Eine Wirkungsprüfung dieser noch neuen Massnahmen wird noch vorgenommen werden müssen.</p><p>5. Eine vor Kurzem durchgeführte Befragung des Verbands der Studierenden hat ergeben, dass die Studierenden die ETH Zürich allgemein als respektvolle Umgebung wahrnehmen. Von einem generellen Sexismus-Problem kann nicht gesprochen werden. Dennoch können Einzelfälle nicht ausgeschlossen werden. Mit periodischen Respektkampagnen adressiert die ETH Zürich deshalb relevante Themen, um ihre Angehörigen zu sensibilisieren.</p><p>6./7. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat kürzlich geprüft, ob die Mittelzuteilung an die Professorinnen und Professoren nachvollziehbar, transparent und objektiv ist und ob Professorinnen dabei systematisch benachteiligt werden. Thematisiert wurden ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten. Die EFK kommt bei dieser Prüfung zum Schluss, dass wesentliche Verbesserungen notwendig sind. Es fanden sich keine Hinweise auf eine systematische Benachteiligung von Professorinnen, festgestellt wurde aber eine teilweise fehlende Transparenz in der Zuteilung der ordentlichen Budgets und der kompetitiven internen Zusatzfinanzierungen der ETH Zürich. </p><p>Die EFK empfiehlt der ETH Zürich, über die Höhe der ordentlichen Budgets und die gewährten Zusatzfinanzierungen innerhalb der ETH Zürich Transparenz zu schaffen. Dies ist eine wichtige Massnahme, die auch präventiv wirkt, um tatsächliche oder wahrgenommene Benachteiligungen zu verhindern. Die EFK beurteilt es zudem nicht als zielführend, dass sich die aktuelle Ombudsstelle aus Personen zusammensetzt, die allesamt langjährige, ehemalige oder aktuelle Mitarbeitende der ETH Zürich sind. Im Hinblick auf die notwendige Glaubwürdigkeit einer solchen Anlaufstelle empfiehlt die EFK der ETH Zürich, eine unabhängige externe Ombudsstelle zu schaffen. </p><p>Die ETH Zürich stellt bei Meldungen mutmasslichen Fehlverhaltens für alle Beteiligten ein rechtsstaatlich korrektes und faires Verfahren sicher. Dieses Verfahren wird derzeit im Hinblick auf mögliche Verbesserungen überarbeitet. Dabei wird u. a. auch die Schaffung einer zusätzlichen externen Ombudsstelle (neben den bestehenden internen und derjenigen des ETH-Rates) geprüft. Ausserdem wird die ETH Zürich die Transparenz über die Höhe der ordentlichen Budgets und der gewährten Zusatzfinanzierungen verbessern. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die ETH war in den letzten Monaten mehrfach wegen Führungsmängeln, Machtmissbrauch und Sexismus in den Schlagzeilen. Die ETH Zürich hat nun bekanntgegeben, dass sie sich eine neue Führungsstruktur gibt. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Departemente sollen erweitert und die Funktionen der Departmentsvorsteherinnen und -vorsteher gestärkt werden. Das gemeinsame Wertesystem werde vertieft und die Führungskultur der ETH gezielt weiterentwickelt.</p><p>Um als Spitzenuniversität bestehen zu können, muss die ETH ihre Führungsstruktur nach den Prinzipien von Good Governance reorganisieren. Das schnelle Wachstum der Hochschule verlangt nach klaren Kompetenzen sowie transparenten Entscheidungsprozessen, wie beispielsweise Forschungsgelder vergeben werden. Für die Glaubwürdigkeit der Hochschule ist auch ein effizientes und unparteiisches Beschwerdewesen entscheidend.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird die ETH den Ansprüchen einer modernen Hochschule bezüglich Good Governance gerecht?</p><p>2. Sind die neuen Führungsstrukturen umfassend genug, um den Ansprüchen von Good Governance vollständig gerecht zu werden?</p><p>3. Orientiert sich die ETH an Universitäten, die bezüglich moderner Führungs- und Steuerungsstrukturen führend sind?</p><p>4. Wie wird in Zukunft Machtmissbrauch verhindert und Kompetenzen klarer geregelt?</p><p>5. Wie wird das Problem Sexismus an der ETH angegangen? Werden Opfer in Zukunft schneller und besser geschützt?</p><p>6. Werden Entscheidungsprozesse in Zukunft transparenter gestaltet? Kann dies an der Vergabe von Forschungsgeldern aufgezeigt werden?</p><p>7. Wie wird sichergestellt, dass das Beschwerdewesen unparteiisch abläuft?</p>
    • Genügen die neuen Führungsstrukturen der ETH Zürich den Ansprüchen einer modernen Hochschule?

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