Reduktion der Krankheitslast von nichtübertragbaren Krankheiten

ShortId
19.3706
Id
20193706
Updated
28.07.2023 02:30
Language
de
Title
Reduktion der Krankheitslast von nichtübertragbaren Krankheiten
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Nichtübertragbare Krankheiten verursachen 80 Prozent der gesamten Gesundheitskosten in der Schweiz. Rund 2,2 Millionen Menschen leiden an einer nichtübertragbaren Krankheit. Jährlich sterben fast 9000 Menschen vorzeitig (vor dem 70. Lebensjahr) an einer solchen Krankheit. Bei den Männern sind nichtübertragbare Krankheiten für die Hälfte, bei den Frauen für 60 Prozent aller frühzeitigen verlorenen Lebensjahre (vor dem 70. Lebensjahr) verantwortlich. Die alte Volksweisheit "Vorbeugen ist besser als Heilen" hat nach wie vor ihre Gültigkeit, und trotzdem werden in der Schweiz lediglich 2,2 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitssystem in die Vorsorge investiert.</p><p>Mit Gesundheitsförderung und Prävention können nichtübertragbare Krankheiten vermindert und die durch die Krankheitslast direkt und indirekt verursachten Kosten reduziert werden. Bund und Kantone wollen dieser Erkenntnis mit der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017-2024 Rechnung tragen. Die übergeordneten langfristigen Ziele dieser Strategie lauten:</p><p>1. Dämpfung des durch nichtübertragbare Krankheiten bedingten Anstiegs der Krankheitslast</p><p>2. Dämpfung der durch nichtübertragbare Krankheiten bedingten Kostensteigerung</p><p>3. Verringerung der durch nichtübertragbare Krankheiten bedingten vorzeitigen Todesfälle</p><p>4. Erhaltung und Verbesserung von Leistungsfähigkeit und Teilhabe der Bevölkerung in Wirtschaft und Gesellschaft</p><p>Eine wichtige Form der Gesundheitsförderung und Prävention ist die medizinische Vorsorge. Beispielsweise ist bekannt, dass eine systematische Darmkrebsvorsorge rund 50 Prozent der darmkrebsbedingten Todesfälle verhindert - in der Schweiz sterben heute rund 1600 Personen jährlich an Darmkrebs. Ebenfalls bekannt ist, dass eine ärztliche Kurzberatung das Verhalten der Patienten wirkungsvoll beeinflussen kann - rund 30 Prozent der Todesfälle in der Schweiz sind auf Tabakkonsum, Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung und Alkohol zurückzuführen. Oder: Rund 25 Prozent der schweizerischen Erwachsenenbevölkerung haben einen hohen Blutdruck. Blutdruck verursacht mehr als 15 Prozent der frühzeitigen Todesfälle. Dennoch fehlt bei fast der Hälfte der Betroffenen eine korrekte Diagnose, oder die Behandlung erfolgt nicht konsequent.</p><p>Der Bund engagiert sich zu Recht und schon seit vielen Jahren im Bereich der systematischen Prävention von Kinderkrankheiten. Er gibt für die gesamte Bevölkerung Empfehlungen zum Impfen heraus, fördert das Impfen mit Information und Kampagnen und erleichtert den Zugang zu Impfungen. Der Bund investiert auch grosse Ressourcen in die Vermeidung von Unfällen auf Strassen, am Arbeitsplatz und im Privaten.</p><p>Die Krankheitslast und die damit verbundenen Kosten von nichtübertragbaren Krankheiten übersteigen bei Weitem jene der Kinderkrankheiten, von Infektionskrankheiten und auch von Unfällen. Eine gezielte Vorsorge, die wirkungsvolle Massnahmen systematisch fördert (und wirkungslose verhindert), mit denen die Krankheitslast reduziert, frühzeitige Todesfälle verhindert und unsinnige Kosten vermieden werden können, drängt sich somit auf.</p>
  • <p>Es gibt zahlreiche Vorsorgemassnahmen durch Gesundheitsfachleute, die sowohl wirksam wie auch kosteneffektiv sind und somit die Krankheitslast weiter reduzieren können. </p><p>Unterschieden werden muss jedoch zwischen Vorsorge- und Präventionsmassnahmen, das heisst zwischen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren und den Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention.</p><p>Bei den Früherkennungsuntersuchungen ist zu berücksichtigen, dass sich solche Leistungen an (subjektiv) gesunde Personen richten. Es muss mit falsch positiven Resultaten (Krankheitsverdacht, obwohl keine Erkrankung vorliegt) und mit falsch negativen Resultaten (Verpassen einer Krankheit) gerechnet werden. Falsch positive Resultate führen zu unnötigen und möglicherweise potenziell schädlichen Weiterabklärungen sowie psychischen Belastungen. Es ist somit wichtig, dass nur Vorsorgeuntersuchungen zur Anwendung kommen, bei denen wissenschaftlich ein den potenziellen Schaden überwiegender Nutzen nachgewiesen ist. Weiter muss gewährleistet werden, dass Vorsorgeuntersuchungen richtig und mit der gebotenen Qualitätssicherung durchgeführt werden. Solche Vorsorgeuntersuchungen erachtet der Bundesrat als sinnvoll, und sie sollen gefördert werden. Im Bereich Früherkennung verfügt der Bund aber über wenig Kompetenzen. Nur bei den übertragbaren Krankheiten hat der Bund aufgrund des Epidemiengesetzes (SR 818.101) die entsprechende gesetzliche Grundlage, um Früherkennungsmassnahmen zu etablieren. Darauf basierend erarbeitet und veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen Impfempfehlungen. Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung regelt der Bund auf Antrag hin die Leistungspflicht von Früherkennungsmassnahmen und kann diese von der Franchise befreien, wenn sie im Rahmen von kantonal oder national organisierten Programmen durchgeführt werden. </p><p>Die Initiierung und Umsetzung von Programmen zur Früherkennung und Prävention ist eine Aufgabe der Kantone, welche auch in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise der Früherkennung von Brust- und Darmkrebs aktiv sind. Im Rahmen des Dialogs nationale Gesundheitspolitik haben Bund und Kantone die nationale Krebsstrategie verabschiedet. Als eine der Massnahmen wurde ein Expertengremium für Krebsfrüherkennung geschaffen, welches von den Akteuren gemeinsam getragen wird. Dieses soll Empfehlungen zu Krebsfrüherkennungsmassnahmen erarbeiten und veröffentlichen. Im Bereich der anderen nichtübertragbaren Krankheiten gibt es medizinische Fachgesellschaften, die Empfehlungen zu Früherkennungsuntersuchungen herausgeben. Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention hat die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz einen gesetzlichen Auftrag (Art. 19 und 20 des Krankenversicherungsgesetzes). Sie unterstützt z. B. kantonale Aktionspläne im Bereich Ernährung und Bewegung. </p><p>Gesundheitsfachleute spielen bei der Gesundheitsförderung und Prävention eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachleuten eine wichtige Massnahme der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (kurz: NCD-Strategie). Zu diesem Zweck arbeitet der Bund im Rahmen der NCD-Strategie mit den Kantonen und den Fachgesellschaften zusammen, um z. B. gesundheitsfördernde Beratungen von Gesundheitsfachleuten in der Grundausbildung zu verankern. Der Bund beteiligt sich auch an der Förderung von Weiterbildungen, indem er beispielsweise eine verbesserte Bekanntmachung und Koordination des Angebots unterstützt. Weiter wird der Bund auch das Selbstmanagement von chronisch kranken Personen und ihren Angehörigen stärken. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bund und Kantone haben die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 verabschiedet. Mit Blick auf deren Umsetzung bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Überzeugung, dass mit ausgewählten, wissenschaftlich abgestützten Vorsorgemassnahmen durch Gesundheitsfachleute (z. B. im Rahmen eines Check-ups) die Krankheitslast und frühzeitige Todesfälle durch chronische Krankheiten in der Schweizer Bevölkerung signifikant reduziert werden können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, den Gesundheitsfachleuten - analog zu den offiziellen Impfempfehlungen - jene Vorsorgemassnahmen zu empfehlen, welche nachgewiesenermassen wirkungsvoll sind und deshalb sinnvollerweise systematisch ergriffen werden sollten - mit dem erwünschten Nebeneffekt, dass nicht sinnvolle Massnahmen und deren Kosten vermieden werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, solche offiziellen nationalen Empfehlungen gestützt auf die aktuelle wissenschaftliche Evidenz laufend auf dem neusten Stand zu halten, diese zu verbreiten und deren Anwendung zu fördern?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die wirkungsvollen Vorsorgemassnahmen nicht konsequent und systematisch genug angewendet werden, um deren volles Potenzial auszuschöpfen, und gedenkt er, sich hierfür mindestens so engagiert einzusetzen wie beispielsweise bei der Vermeidung von Infektionskrankheiten oder Unfällen?</p>
  • Reduktion der Krankheitslast von nichtübertragbaren Krankheiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nichtübertragbare Krankheiten verursachen 80 Prozent der gesamten Gesundheitskosten in der Schweiz. Rund 2,2 Millionen Menschen leiden an einer nichtübertragbaren Krankheit. Jährlich sterben fast 9000 Menschen vorzeitig (vor dem 70. Lebensjahr) an einer solchen Krankheit. Bei den Männern sind nichtübertragbare Krankheiten für die Hälfte, bei den Frauen für 60 Prozent aller frühzeitigen verlorenen Lebensjahre (vor dem 70. Lebensjahr) verantwortlich. Die alte Volksweisheit "Vorbeugen ist besser als Heilen" hat nach wie vor ihre Gültigkeit, und trotzdem werden in der Schweiz lediglich 2,2 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitssystem in die Vorsorge investiert.</p><p>Mit Gesundheitsförderung und Prävention können nichtübertragbare Krankheiten vermindert und die durch die Krankheitslast direkt und indirekt verursachten Kosten reduziert werden. Bund und Kantone wollen dieser Erkenntnis mit der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017-2024 Rechnung tragen. Die übergeordneten langfristigen Ziele dieser Strategie lauten:</p><p>1. Dämpfung des durch nichtübertragbare Krankheiten bedingten Anstiegs der Krankheitslast</p><p>2. Dämpfung der durch nichtübertragbare Krankheiten bedingten Kostensteigerung</p><p>3. Verringerung der durch nichtübertragbare Krankheiten bedingten vorzeitigen Todesfälle</p><p>4. Erhaltung und Verbesserung von Leistungsfähigkeit und Teilhabe der Bevölkerung in Wirtschaft und Gesellschaft</p><p>Eine wichtige Form der Gesundheitsförderung und Prävention ist die medizinische Vorsorge. Beispielsweise ist bekannt, dass eine systematische Darmkrebsvorsorge rund 50 Prozent der darmkrebsbedingten Todesfälle verhindert - in der Schweiz sterben heute rund 1600 Personen jährlich an Darmkrebs. Ebenfalls bekannt ist, dass eine ärztliche Kurzberatung das Verhalten der Patienten wirkungsvoll beeinflussen kann - rund 30 Prozent der Todesfälle in der Schweiz sind auf Tabakkonsum, Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung und Alkohol zurückzuführen. Oder: Rund 25 Prozent der schweizerischen Erwachsenenbevölkerung haben einen hohen Blutdruck. Blutdruck verursacht mehr als 15 Prozent der frühzeitigen Todesfälle. Dennoch fehlt bei fast der Hälfte der Betroffenen eine korrekte Diagnose, oder die Behandlung erfolgt nicht konsequent.</p><p>Der Bund engagiert sich zu Recht und schon seit vielen Jahren im Bereich der systematischen Prävention von Kinderkrankheiten. Er gibt für die gesamte Bevölkerung Empfehlungen zum Impfen heraus, fördert das Impfen mit Information und Kampagnen und erleichtert den Zugang zu Impfungen. Der Bund investiert auch grosse Ressourcen in die Vermeidung von Unfällen auf Strassen, am Arbeitsplatz und im Privaten.</p><p>Die Krankheitslast und die damit verbundenen Kosten von nichtübertragbaren Krankheiten übersteigen bei Weitem jene der Kinderkrankheiten, von Infektionskrankheiten und auch von Unfällen. Eine gezielte Vorsorge, die wirkungsvolle Massnahmen systematisch fördert (und wirkungslose verhindert), mit denen die Krankheitslast reduziert, frühzeitige Todesfälle verhindert und unsinnige Kosten vermieden werden können, drängt sich somit auf.</p>
    • <p>Es gibt zahlreiche Vorsorgemassnahmen durch Gesundheitsfachleute, die sowohl wirksam wie auch kosteneffektiv sind und somit die Krankheitslast weiter reduzieren können. </p><p>Unterschieden werden muss jedoch zwischen Vorsorge- und Präventionsmassnahmen, das heisst zwischen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren und den Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention.</p><p>Bei den Früherkennungsuntersuchungen ist zu berücksichtigen, dass sich solche Leistungen an (subjektiv) gesunde Personen richten. Es muss mit falsch positiven Resultaten (Krankheitsverdacht, obwohl keine Erkrankung vorliegt) und mit falsch negativen Resultaten (Verpassen einer Krankheit) gerechnet werden. Falsch positive Resultate führen zu unnötigen und möglicherweise potenziell schädlichen Weiterabklärungen sowie psychischen Belastungen. Es ist somit wichtig, dass nur Vorsorgeuntersuchungen zur Anwendung kommen, bei denen wissenschaftlich ein den potenziellen Schaden überwiegender Nutzen nachgewiesen ist. Weiter muss gewährleistet werden, dass Vorsorgeuntersuchungen richtig und mit der gebotenen Qualitätssicherung durchgeführt werden. Solche Vorsorgeuntersuchungen erachtet der Bundesrat als sinnvoll, und sie sollen gefördert werden. Im Bereich Früherkennung verfügt der Bund aber über wenig Kompetenzen. Nur bei den übertragbaren Krankheiten hat der Bund aufgrund des Epidemiengesetzes (SR 818.101) die entsprechende gesetzliche Grundlage, um Früherkennungsmassnahmen zu etablieren. Darauf basierend erarbeitet und veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen Impfempfehlungen. Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung regelt der Bund auf Antrag hin die Leistungspflicht von Früherkennungsmassnahmen und kann diese von der Franchise befreien, wenn sie im Rahmen von kantonal oder national organisierten Programmen durchgeführt werden. </p><p>Die Initiierung und Umsetzung von Programmen zur Früherkennung und Prävention ist eine Aufgabe der Kantone, welche auch in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise der Früherkennung von Brust- und Darmkrebs aktiv sind. Im Rahmen des Dialogs nationale Gesundheitspolitik haben Bund und Kantone die nationale Krebsstrategie verabschiedet. Als eine der Massnahmen wurde ein Expertengremium für Krebsfrüherkennung geschaffen, welches von den Akteuren gemeinsam getragen wird. Dieses soll Empfehlungen zu Krebsfrüherkennungsmassnahmen erarbeiten und veröffentlichen. Im Bereich der anderen nichtübertragbaren Krankheiten gibt es medizinische Fachgesellschaften, die Empfehlungen zu Früherkennungsuntersuchungen herausgeben. Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention hat die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz einen gesetzlichen Auftrag (Art. 19 und 20 des Krankenversicherungsgesetzes). Sie unterstützt z. B. kantonale Aktionspläne im Bereich Ernährung und Bewegung. </p><p>Gesundheitsfachleute spielen bei der Gesundheitsförderung und Prävention eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachleuten eine wichtige Massnahme der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (kurz: NCD-Strategie). Zu diesem Zweck arbeitet der Bund im Rahmen der NCD-Strategie mit den Kantonen und den Fachgesellschaften zusammen, um z. B. gesundheitsfördernde Beratungen von Gesundheitsfachleuten in der Grundausbildung zu verankern. Der Bund beteiligt sich auch an der Förderung von Weiterbildungen, indem er beispielsweise eine verbesserte Bekanntmachung und Koordination des Angebots unterstützt. Weiter wird der Bund auch das Selbstmanagement von chronisch kranken Personen und ihren Angehörigen stärken. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bund und Kantone haben die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 verabschiedet. Mit Blick auf deren Umsetzung bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Überzeugung, dass mit ausgewählten, wissenschaftlich abgestützten Vorsorgemassnahmen durch Gesundheitsfachleute (z. B. im Rahmen eines Check-ups) die Krankheitslast und frühzeitige Todesfälle durch chronische Krankheiten in der Schweizer Bevölkerung signifikant reduziert werden können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, den Gesundheitsfachleuten - analog zu den offiziellen Impfempfehlungen - jene Vorsorgemassnahmen zu empfehlen, welche nachgewiesenermassen wirkungsvoll sind und deshalb sinnvollerweise systematisch ergriffen werden sollten - mit dem erwünschten Nebeneffekt, dass nicht sinnvolle Massnahmen und deren Kosten vermieden werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, solche offiziellen nationalen Empfehlungen gestützt auf die aktuelle wissenschaftliche Evidenz laufend auf dem neusten Stand zu halten, diese zu verbreiten und deren Anwendung zu fördern?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die wirkungsvollen Vorsorgemassnahmen nicht konsequent und systematisch genug angewendet werden, um deren volles Potenzial auszuschöpfen, und gedenkt er, sich hierfür mindestens so engagiert einzusetzen wie beispielsweise bei der Vermeidung von Infektionskrankheiten oder Unfällen?</p>
    • Reduktion der Krankheitslast von nichtübertragbaren Krankheiten

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