Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer

ShortId
19.3708
Id
20193708
Updated
28.07.2023 14:33
Language
de
Title
Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer
AdditionalIndexing
48;28;15;66
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Es gibt immer mehr E-Bikes und -Mountainbikes, die eine Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer haben und andere, die eine Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer aufweisen. Im Nachfolgenden geht es nur um die Kategorie der langsameren Variante, also der Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer.</p><p>Jedes dritte neu verkaufte Fahrrad in der Schweiz war 2018 elektrifiziert - Tendenz weiterhin steigend. E-Bike-Fahrer sind angehalten, Velowege zu benutzen, und sie haben auch das Recht, Wege zu befahren, die nur für Fahrräder freigegeben sind, für Mofas hingegen verboten bleiben. Folglich sind E-Mountainbikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer heute schon gesetzlich den Fahrrädern gleichgestellt.</p><p>In der Schweiz dürfen Jugendliche jedoch heute nur dann ab 14 Jahren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer fahren, wenn sie einen gültigen Mofa-Ausweis vorweisen können. Ansonsten ist das Fahren mit dieser Bike-Kategorie erst ab 16 Jahren gestattet. Mit dieser Regelung steht die Schweiz im europäischen Vergleich allein da.</p><p>Die Motion verlangt, dass das Mindestalter von 16 Jahren auf 12 Jahre gesenkt wird, analog zu unseren Nachbarn Deutschland oder Österreich.</p><p>Aus der Praxis gibt es folgende Beispiele, welche aufzeigen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben ist. Möchte heute eine Familie in ihren Ferien das E-Mountainbike benützen, so geht das nur, wenn die Kinder entweder 16-jährig sind oder wenigstens 14-jährig und einen gültigen Mofa-Ausweis vorweisen können. Damit sind unsere Tourismusdestinationen gegenüber Destinationen im benachbarten Ausland klar benachteiligt.</p><p>Diese Motion ist auch für die Städte und Agglomerationen wichtig. Der Anteil sogenannter City-E-Bikes steigt laufend. Unsere junge Generation dürfen wir von diesem Trend nicht ausschliessen. Das E-City-Bike kann auch eine Alternative zum Autotransport durch die Eltern werden. Das E-Bike soll auch attraktiver sein für Jugendliche als das Mofa. Zudem zeigt die Regelung in den anderen Ländern, dass damit auch keine negativen Begleiterscheinungen verbunden sind, welche gegen eine solche Anpassung sprechen würden.</p>
  • <p>E-Bikes leisten als umweltfreundliches und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität. Ein Grossteil des Verkehrsaufkommens mit E-Bikes ersetzt Fahrten mit dem Auto und dem öffentlichen Verkehr. Die Verbreitung von E-Bikes hat in den letzten Jahren zugenommen. Es besteht jedoch ein hohes, noch nicht ausgeschöpftes Potenzial. Die Förderung von E-Bikes ist dem Bundesrat entsprechend ein wichtiges Anliegen.</p><p>Wichtig ist dem Bundesrat indessen auch die Verkehrssicherheit. Dazu gehört, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln kennen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren, die ein E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer führen wollen, müssen deshalb eine Theorieprüfung ablegen. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch aufgrund der aktuellen Verkehrsunfallstatistik, die eine Zunahme der Unfälle mit E-Bikes verzeichnet. Vor demselben Hintergrund lehnt der Bundesrat auch eine Senkung des Mindestalters von 14 auf 12 Jahre für das Führen von E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen der Strassenverkehrsgesetzgebung so anzupassen, dass Jugendliche ab 12 Jahren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer ohne Fahrausweis fahren dürfen.</p>
  • Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt immer mehr E-Bikes und -Mountainbikes, die eine Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer haben und andere, die eine Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer aufweisen. Im Nachfolgenden geht es nur um die Kategorie der langsameren Variante, also der Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer.</p><p>Jedes dritte neu verkaufte Fahrrad in der Schweiz war 2018 elektrifiziert - Tendenz weiterhin steigend. E-Bike-Fahrer sind angehalten, Velowege zu benutzen, und sie haben auch das Recht, Wege zu befahren, die nur für Fahrräder freigegeben sind, für Mofas hingegen verboten bleiben. Folglich sind E-Mountainbikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer heute schon gesetzlich den Fahrrädern gleichgestellt.</p><p>In der Schweiz dürfen Jugendliche jedoch heute nur dann ab 14 Jahren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer fahren, wenn sie einen gültigen Mofa-Ausweis vorweisen können. Ansonsten ist das Fahren mit dieser Bike-Kategorie erst ab 16 Jahren gestattet. Mit dieser Regelung steht die Schweiz im europäischen Vergleich allein da.</p><p>Die Motion verlangt, dass das Mindestalter von 16 Jahren auf 12 Jahre gesenkt wird, analog zu unseren Nachbarn Deutschland oder Österreich.</p><p>Aus der Praxis gibt es folgende Beispiele, welche aufzeigen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben ist. Möchte heute eine Familie in ihren Ferien das E-Mountainbike benützen, so geht das nur, wenn die Kinder entweder 16-jährig sind oder wenigstens 14-jährig und einen gültigen Mofa-Ausweis vorweisen können. Damit sind unsere Tourismusdestinationen gegenüber Destinationen im benachbarten Ausland klar benachteiligt.</p><p>Diese Motion ist auch für die Städte und Agglomerationen wichtig. Der Anteil sogenannter City-E-Bikes steigt laufend. Unsere junge Generation dürfen wir von diesem Trend nicht ausschliessen. Das E-City-Bike kann auch eine Alternative zum Autotransport durch die Eltern werden. Das E-Bike soll auch attraktiver sein für Jugendliche als das Mofa. Zudem zeigt die Regelung in den anderen Ländern, dass damit auch keine negativen Begleiterscheinungen verbunden sind, welche gegen eine solche Anpassung sprechen würden.</p>
    • <p>E-Bikes leisten als umweltfreundliches und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität. Ein Grossteil des Verkehrsaufkommens mit E-Bikes ersetzt Fahrten mit dem Auto und dem öffentlichen Verkehr. Die Verbreitung von E-Bikes hat in den letzten Jahren zugenommen. Es besteht jedoch ein hohes, noch nicht ausgeschöpftes Potenzial. Die Förderung von E-Bikes ist dem Bundesrat entsprechend ein wichtiges Anliegen.</p><p>Wichtig ist dem Bundesrat indessen auch die Verkehrssicherheit. Dazu gehört, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln kennen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren, die ein E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer führen wollen, müssen deshalb eine Theorieprüfung ablegen. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch aufgrund der aktuellen Verkehrsunfallstatistik, die eine Zunahme der Unfälle mit E-Bikes verzeichnet. Vor demselben Hintergrund lehnt der Bundesrat auch eine Senkung des Mindestalters von 14 auf 12 Jahre für das Führen von E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen der Strassenverkehrsgesetzgebung so anzupassen, dass Jugendliche ab 12 Jahren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer ohne Fahrausweis fahren dürfen.</p>
    • Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer

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