Dem Fachkräftemangel im Eisenbahnbetrieb und -verkehr entgegentreten

ShortId
19.3716
Id
20193716
Updated
28.07.2023 02:27
Language
de
Title
Dem Fachkräftemangel im Eisenbahnbetrieb und -verkehr entgegentreten
AdditionalIndexing
48;44;28;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In diesen Tagen haben die Medien berichtet, dass aufgrund Lokführermangel Zugausfälle bei den SBB stattgefunden haben. Die Diskussionen rund um den Lokführermangel zeigen deutlich auf, dass mit Hochdruck nach Lösungen in verschiedene Richtungen gesucht werden muss. Eine Stellschraube können die alle fünf Jahre wiederkehrenden PP zur Aufrechterhaltung des BAV (Bundesamt für Verkehr)-Fähigkeitsausweises sein. Es ist leider bekannt, dass insbesondere langjährige, erfahrene ältere (50 Jahre und älter) Lokführer, Zugverkehrsleiter und weitere Berufskategorien im Eisenbahnbetrieb vorzeitig in Pension gehen, damit nicht noch einmal eine PP absolviert werden muss. Die PP im heutigen Umfang sind insbesondere für das ältere Personal anspruchsvoll, und die Vorbereitungsphase ist zu aufwendig. Es sollte dem entgegengetreten werden. Denn dies entspricht auch der Stossrichtung zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Allgemein steigen zudem die täglichen Belastungen in diesen Berufskategorien durch die zunehmende Informationsflut und kurzfristige Dienständerungen.</p><p>Zeitgemäss und effizient wäre es, wenn das BAV eine Plattform zur Verfügung stellen würde, auf welcher die Lokführenden lernen könnten und die Bahnen die Einheitsprüfung (Basiswissen Sicherheit) beziehen könnten. Einheitliche Ausbildungsstandards bedürfen auch einer einheitlichen Prüfung, davon sind wir heute weit entfernt. Aktuell muss jedes Bahnunternehmen für sich selbst schauen, das kostet Ressourcen, und das finanziert schlussendlich die öffentliche Hand.</p>
  • <p>Die Eisenbahn ist ein komplexes System, welches für die Wahrung einer grösstmöglichen Sicherheit ein optimales Zusammenwirken der Faktoren Mensch und Technik verlangt. Eine zentrale, sicherheitsrelevante Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Triebfahrzeugführer und -führerinnen. Spezifische Grundanforderungen und einheitliche Prüfungen sind die Eckpfeiler. Sie sind in der Verordnung des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE; SR 742.141.21) verbindlich und transparent geregelt.</p><p>1. Die Inhalte der theoretischen Prüfung sind für alle Kategorien von Triebfahrzeugführenden in Artikel 30 VTE einheitlich geregelt. Die in der theoretischen periodischen Prüfung gestellten Fragen umfassen neben den vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erlassenen Fahrdienstvorschriften auch die Betriebsvorschriften für die Bahnnetze der Eisenbahnunternehmen nach Anhang 1 VTE sowie die Betriebsvorschriften der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Da die Betriebsvorschriften der Eisenbahnunternehmen nicht einheitlich sind, ergeben sich unterschiedliche Fragen und Antworten. Es gibt verschiedene Zusammenschlüsse von Eisenbahnunternehmen (z. B. Railplus mit 18 Bahnen), welche die Prüfungsfragen soweit möglich vereinheitlicht haben. Eine Vereinheitlichung über sämtliche Unternehmen wäre nicht sachgerecht.</p><p>2. Wer seine Zulassung erneuern will, muss periodisch an einer Prüfung nachweisen, dass er die erforderlichen minimalen Fachkenntnisse besitzt (Art. 38 VTE). Die periodische Prüfung, welche alle fünf Jahre zur Erneuerung der Zulassung führt, gilt als bestanden, wenn an der Prüfung 60 Prozent erreicht werden. Eine nicht bestandene periodische Prüfung kann wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, nach einer vorgängig bestandenen psychologischen Untersuchung der Tauglichkeit die periodische Prüfung ein drittes Mal zu absolvieren (Art. 38 Abs. 2bis VTE). Dieses Zulassungsverfahren entspricht auch dem Europäischen Zulassungsverfahren für Triebfahrzeugführende. Mit der periodischen Prüfung wird sichergestellt, dass die minimalen Fachkenntnisse aktuell vorhanden sind, unabhängig vom Alter einer Person. Die Prüfung dient der Gewährleistung der Betriebssicherheit der Bahnen. Die vorzeitige Pensionierung vieler Triebfahrzeugführenden geht nach Auffassung des Bundesrates nicht auf die gesetzlichen Vorgaben zurück, sondern auf die berufsspezifischen Erschwernisse (Dienstschichten, Einsatzrayon usw.). </p><p>3./4. Das UVEK hat in der VTE Bestimmungen erlassen, welche die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen einheitlich, transparent und sachgerecht regeln und den Triebfahrzeugführenden mehr Berufsmöglichkeiten eröffnen. Sicherheit ist das oberste Gebot im Eisenbahnverkehr. Die Festlegung der Anstellungsbedingungen und der Einsatzgebiete ist jedoch Aufgabe der Eisenbahnunternehmen und nicht Aufgabe des Bundes. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit,</p><p>1. die periodischen Prüfungen (PP) zur Aufrechterhaltung des BAV-Fähigkeitsausweises nach einheitlichen Vorgaben in allen relevanten Kategorien bei allen Transportunternehmen durchzusetzen?</p><p>2. die PP für ältere Bahnmitarbeitende (50 Jahre und älter) so anzupassen, damit diese mit einem umgestalteten und weniger anspruchsvollen Prüfungsregime vermehrt wieder bis 65 Jahre im Betrieb verbleiben wollen und können?</p><p>3. Ein umgestaltetes Prüfungsregime heisst nicht, dass sicherheitsrelevante Punkte vernachlässigt werden sollen.</p><p>4. Massnahmen einzuleiten, welche die Attraktivität der Berufe im Eisenbahnbetrieb und -verkehr steigern und die Zukunftsfähigkeit wieder positiv darstellen und verstärken?</p>
  • Dem Fachkräftemangel im Eisenbahnbetrieb und -verkehr entgegentreten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In diesen Tagen haben die Medien berichtet, dass aufgrund Lokführermangel Zugausfälle bei den SBB stattgefunden haben. Die Diskussionen rund um den Lokführermangel zeigen deutlich auf, dass mit Hochdruck nach Lösungen in verschiedene Richtungen gesucht werden muss. Eine Stellschraube können die alle fünf Jahre wiederkehrenden PP zur Aufrechterhaltung des BAV (Bundesamt für Verkehr)-Fähigkeitsausweises sein. Es ist leider bekannt, dass insbesondere langjährige, erfahrene ältere (50 Jahre und älter) Lokführer, Zugverkehrsleiter und weitere Berufskategorien im Eisenbahnbetrieb vorzeitig in Pension gehen, damit nicht noch einmal eine PP absolviert werden muss. Die PP im heutigen Umfang sind insbesondere für das ältere Personal anspruchsvoll, und die Vorbereitungsphase ist zu aufwendig. Es sollte dem entgegengetreten werden. Denn dies entspricht auch der Stossrichtung zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Allgemein steigen zudem die täglichen Belastungen in diesen Berufskategorien durch die zunehmende Informationsflut und kurzfristige Dienständerungen.</p><p>Zeitgemäss und effizient wäre es, wenn das BAV eine Plattform zur Verfügung stellen würde, auf welcher die Lokführenden lernen könnten und die Bahnen die Einheitsprüfung (Basiswissen Sicherheit) beziehen könnten. Einheitliche Ausbildungsstandards bedürfen auch einer einheitlichen Prüfung, davon sind wir heute weit entfernt. Aktuell muss jedes Bahnunternehmen für sich selbst schauen, das kostet Ressourcen, und das finanziert schlussendlich die öffentliche Hand.</p>
    • <p>Die Eisenbahn ist ein komplexes System, welches für die Wahrung einer grösstmöglichen Sicherheit ein optimales Zusammenwirken der Faktoren Mensch und Technik verlangt. Eine zentrale, sicherheitsrelevante Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Triebfahrzeugführer und -führerinnen. Spezifische Grundanforderungen und einheitliche Prüfungen sind die Eckpfeiler. Sie sind in der Verordnung des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE; SR 742.141.21) verbindlich und transparent geregelt.</p><p>1. Die Inhalte der theoretischen Prüfung sind für alle Kategorien von Triebfahrzeugführenden in Artikel 30 VTE einheitlich geregelt. Die in der theoretischen periodischen Prüfung gestellten Fragen umfassen neben den vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erlassenen Fahrdienstvorschriften auch die Betriebsvorschriften für die Bahnnetze der Eisenbahnunternehmen nach Anhang 1 VTE sowie die Betriebsvorschriften der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Da die Betriebsvorschriften der Eisenbahnunternehmen nicht einheitlich sind, ergeben sich unterschiedliche Fragen und Antworten. Es gibt verschiedene Zusammenschlüsse von Eisenbahnunternehmen (z. B. Railplus mit 18 Bahnen), welche die Prüfungsfragen soweit möglich vereinheitlicht haben. Eine Vereinheitlichung über sämtliche Unternehmen wäre nicht sachgerecht.</p><p>2. Wer seine Zulassung erneuern will, muss periodisch an einer Prüfung nachweisen, dass er die erforderlichen minimalen Fachkenntnisse besitzt (Art. 38 VTE). Die periodische Prüfung, welche alle fünf Jahre zur Erneuerung der Zulassung führt, gilt als bestanden, wenn an der Prüfung 60 Prozent erreicht werden. Eine nicht bestandene periodische Prüfung kann wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, nach einer vorgängig bestandenen psychologischen Untersuchung der Tauglichkeit die periodische Prüfung ein drittes Mal zu absolvieren (Art. 38 Abs. 2bis VTE). Dieses Zulassungsverfahren entspricht auch dem Europäischen Zulassungsverfahren für Triebfahrzeugführende. Mit der periodischen Prüfung wird sichergestellt, dass die minimalen Fachkenntnisse aktuell vorhanden sind, unabhängig vom Alter einer Person. Die Prüfung dient der Gewährleistung der Betriebssicherheit der Bahnen. Die vorzeitige Pensionierung vieler Triebfahrzeugführenden geht nach Auffassung des Bundesrates nicht auf die gesetzlichen Vorgaben zurück, sondern auf die berufsspezifischen Erschwernisse (Dienstschichten, Einsatzrayon usw.). </p><p>3./4. Das UVEK hat in der VTE Bestimmungen erlassen, welche die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen einheitlich, transparent und sachgerecht regeln und den Triebfahrzeugführenden mehr Berufsmöglichkeiten eröffnen. Sicherheit ist das oberste Gebot im Eisenbahnverkehr. Die Festlegung der Anstellungsbedingungen und der Einsatzgebiete ist jedoch Aufgabe der Eisenbahnunternehmen und nicht Aufgabe des Bundes. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit,</p><p>1. die periodischen Prüfungen (PP) zur Aufrechterhaltung des BAV-Fähigkeitsausweises nach einheitlichen Vorgaben in allen relevanten Kategorien bei allen Transportunternehmen durchzusetzen?</p><p>2. die PP für ältere Bahnmitarbeitende (50 Jahre und älter) so anzupassen, damit diese mit einem umgestalteten und weniger anspruchsvollen Prüfungsregime vermehrt wieder bis 65 Jahre im Betrieb verbleiben wollen und können?</p><p>3. Ein umgestaltetes Prüfungsregime heisst nicht, dass sicherheitsrelevante Punkte vernachlässigt werden sollen.</p><p>4. Massnahmen einzuleiten, welche die Attraktivität der Berufe im Eisenbahnbetrieb und -verkehr steigern und die Zukunftsfähigkeit wieder positiv darstellen und verstärken?</p>
    • Dem Fachkräftemangel im Eisenbahnbetrieb und -verkehr entgegentreten

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