Familiennachzug im Asylbereich. Kosten und Konsequenzen

ShortId
19.3721
Id
20193721
Updated
28.07.2023 02:24
Language
de
Title
Familiennachzug im Asylbereich. Kosten und Konsequenzen
AdditionalIndexing
2811;28;24;32;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Familiennachzug von Personen mit Asyl und die Einreise anspruchsberechtigter Personen richtet sich nach Artikel 51 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31): Anspruchsberechtigt sind Ehegatten von Flüchtlingen und ihre minderjährigen Kinder. Sie werden als Flüchtlinge anerkannt und erhalten Asyl, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen (sog. derivative Asylgewährung). Diesen Personen ist nach Absatz 4 die Einreise auf Gesuch hin zu bewilligen, sofern die Familienbeziehung schon vor der Flucht aus dem Heimatstaat Bestand hatte. Der Familiennachzug von Personen mit vorläufiger Aufnahme richtet sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (SR 142.20) und setzt unter anderem voraus, dass die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. </p><p>1. Die jährliche Anzahl der originären Asylgewährungen ist in den letzten fünf Jahren von 3308 im Jahr 2014 auf 2249 im Jahr 2018 kontinuierlich gesunken. Diese Tendenz setzt sich im laufenden Jahr fort. Bis Mai 2019 wurde 531 Personen originär Asyl gewährt.</p><p>Den originären Asylgewährungen nachgelagert sind die derivativen Asylgewährungen nach Familiennachzug gestützt auf Artikel 51 Absatz 1 AsylG. Eine steigende Anzahl originärer Asylgewährungen führt naturgemäss mit einer zeitlichen Verzögerung zu einer steigenden Anzahl von Familiennachzügen. Als Folge der hohen Anzahl originärer Asylgewährungen in den Jahren 2014 und 2015 wurde daher in den letzten fünf Jahren ein Anstieg der Familiennachzüge verzeichnet. Entsprechende Zahlen können der untenstehenden Tabelle entnommen werden.</p><table width="435.7pt"><tr><td width="220.3pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p><b>2014</b></p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p><b>2015</b></p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p><b>2016</b></p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p><b>2017</b></p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p><b>2018</b></p></td><td width="64.4pt" valign="center"><p><b>2019</b></p><p><b>(Stand: 31.05.)</b></p></td></tr><tr><td width="220.3pt" valign="center"><p><b>Asyl originär</b></p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p>3308</p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p>3159</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>2876</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>2799</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>2249</p></td><td width="64.4pt" valign="center"><p>531</p></td></tr><tr><td width="220.3pt" valign="center"><p><b>Asyl derivativ nach Familiennachzug</b></p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p>533</p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p>891</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>1023</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>1099</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>1232</p></td><td width="64.4pt" valign="center"><p>592</p></td></tr></table><p></p><p>2. Die prozentualen Anteile der derivativen Asylgewährungen nach Familiennachzug am Total aller Asylgewährungen betrugen in den letzten fünf Jahren 9 Prozent (2014), 14 Prozent (2015), 17 Prozent (2016), 17 Prozent (2017) und 19 Prozent (2018). Der prozentuale Anteil der Personen, welche auf der Basis eines Familiennachzugs vorläufig aufgenommen wurden, am Total aller vorläufigen Aufnahmen im Asylbereich betrug in den letzten fünf Jahren 1 Prozent (2014), 1,7 Prozent (2015), 1 Prozent (2016), 0,9 Prozent (2017) und 0,9 Prozent (2018).</p><p>3. Während eines hängigen Asylverfahrens ist kein Familiennachzug möglich. Reisen Familienmitglieder nicht unter dem Titel des Familiennachzugs nach und stellen in der Schweiz ein Asylgesuch, haben sie wie alle Asylsuchenden das Recht, sich bis zum Abschluss des Verfahrens in der Schweiz aufzuhalten.</p><p>4. Im Zeitraum 2014 bis Mai 2019 waren durchschnittlich rund 60 Prozent der nachgezogenen Personen mit derivativer Asylgewährung bei der Erteilung der Einreisebewilligung unter 15 Jahre alt, davon war der grösste Teil 7 bis 15 Jahre alt. Bei den nachgezogenen erwachsenen Personen entfällt der prozentual grösste Anteil im Auswertungszeitraum auf die Alterskategorie 26 bis 35 Jahre bei Einreisebewilligung.</p><p>5./6. Daten zum Ausbildungsstand und zum Verlauf der Arbeitsmarktintegration der nachgezogenen Familienmitglieder mit derivativer Asylgewährung werden zurzeit nicht systematisch erhoben. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Noser 19.3073 dargelegt hat, wird zurzeit ein Monitoring zur Integration und Integrationsförderung im Asylbereich entwickelt. Gemäss aktueller Planung soll das Monitoringkonzept bis Mitte 2020 vorliegen. Dieses Monitoring soll das bereits heute bestehende Controlling des SEM zu den Zielen und Finanzen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) ergänzen. Dabei sollen auch Analysen des Integrationsverlaufs je Einreisekohorte geprüft werden, die auch den Vergleich mit anderen Zuwanderungsgruppen ermöglichen.</p><p>7. Von den nachgezogenen Personen im erwerbsfähigen Alter, denen im Zeitraum 2014 bis Mai 2019 derivativ Asyl gewährt wurde, waren im angegebenen Zeitraum 9 Prozent zumindest zeitweise erwerbstätig. Studien zu Kohorten zeigen jedoch, dass die Erwerbsquote von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen mit Fortdauer des Aufenthalts in der Schweiz stetig steigt. Zehn Jahre nach der Einreise gehen über 50 Prozent der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen einer Erwerbstätigkeit nach. </p><p>8. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Einschätzung, dass im Asylbereich Daten zur Integration und Bildung für die Gemeinden und Kantone von Relevanz sind. Er verweist hierzu auf die Antwort zu den Fragen 5./6. Im Rahmen des erwähnten Monitorings, das die zuständigen Partner u. a. von Bund, Kantonen und Gemeinden entwickeln, wird geprüft, ob und wie diese sowie auch weitere Daten zur Integration erhoben werden können - um namentlich die fünf Wirkungsziele, die im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz von Bund und Kantonen verabschiedet wurden, messbar zu machen.</p><p>9. Die Umsetzungszuständigkeit für die genannten Aufgaben liegt bei den Kantonen oder Gemeinden. Für den Bund ist es nicht möglich, auf Kantons- oder Gemeindeebene Erhebungen durchzuführen, die über die Sozialhilfestatistik hinausgehen. Im Rahmen der Integrationsagenda vorgenommene Modellrechnungen für die Integration von Personen aus dem Asylbereich ergaben, dass die Gesamtaufwendungen für die Integration in der spezifischen Integrationsförderung und der Regelstruktur Bildung zu rund sechs Zehnteln von den Kantonen und zu rund vier Zehnteln vom Bund getragen werden. Mit der am 1. Mai 2019 in Kraft gesetzten Integrationsagenda hat der Bund die Integrationspauschale von 6000 auf 18 000 Schweizerfranken erhöht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Folgen der verfehlten Asylpolitik werden für die Bürger und Steuerzahler deutlich spürbar. Kleine Gemeinden sind mit Kosten konfrontiert, die sie kaum mehr bewältigen können. Als besonders kostenintensiv erweisen sich Familien mit Kindern. Viele Gemeinden stellen fest, dass die Integration von Kindern - entgegen einer verbreiteten Annahme - oft sehr schwierig ist. Gemeindehaushalt und der Lehrbetrieb in den Schulen werden erschwert.</p><p>Deshalb ist der Familiennachzug im Asylbereich stärker in den Blick zu rücken. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die Asylstatistik für das laufende Jahr zeigt, dass die Zahlen der Familienzusammenführungen jene der Asylerteilungen klar übersteigen. Ist dies ein längerfristiger Trend? Wie haben sich in den letzten Jahren die Zahlen zum Familiennachzug im Asylbereich entwickelt?</p><p>2. Wie gross war der prozentuale Anteil des Familiennachzugs im Asylbereich über die letzten Jahre im Verhältnis zu anderen Asylerteilungen? Wie viele Fälle entfallen auf anerkannte Flüchtlinge? Wie viele auf vorläufig Aufgenommene?</p><p>3. Personen im Asylverfahren haben eigentlich keinen Anspruch auf Familiennachzug. Gibt es Zahlen zu Familienmitgliedern, die durch faktische Duldung oder aufgrund von Härtefallerwägungen bleiben können?</p><p>4. Welches ist das Durchschnittsalter der nachgezogenen Familienmitglieder?</p><p>5. Schulungewohnte Kinder erschweren den Unterricht für ganze Schulklassen. Liegen dem Bundesrat Zahlen zum Ausbildungsstand der nachgezogenen Familienmitglieder vor?</p><p>6. Liegen dem Bundesrat Zahlen vor, wie die Integration von nachgezogenen Familienmitgliedern in den Arbeitsmarkt verläuft?</p><p>7. Welches ist die Erwerbsquote von Personen, die mit Familiennachzug eingereist sind?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, dieses Zahlenmaterial zu erheben, soweit es nicht vorliegt? Ist er auch der Meinung, dass eine solche Erhebung aufgrund der Konsequenzen für Gemeinden und Kantone relevanter wäre als viele Statistiken, die er sonst erheben lässt?</p><p>9. Für Gemeinden fallen durch Klassenassistenzen, Fremdplatzierungen, sozialpädagogische Familienbegleitung, interkulturelle Vermittlung, Integrationskurse, schulische Nachbildung, Arztbesuche usw. hohe Kosten an. Ist der Bund daran interessiert, diese Kosten (zumindest durch Hochrechnungen) schweizweit zu erheben?</p>
  • Familiennachzug im Asylbereich. Kosten und Konsequenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Familiennachzug von Personen mit Asyl und die Einreise anspruchsberechtigter Personen richtet sich nach Artikel 51 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31): Anspruchsberechtigt sind Ehegatten von Flüchtlingen und ihre minderjährigen Kinder. Sie werden als Flüchtlinge anerkannt und erhalten Asyl, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen (sog. derivative Asylgewährung). Diesen Personen ist nach Absatz 4 die Einreise auf Gesuch hin zu bewilligen, sofern die Familienbeziehung schon vor der Flucht aus dem Heimatstaat Bestand hatte. Der Familiennachzug von Personen mit vorläufiger Aufnahme richtet sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (SR 142.20) und setzt unter anderem voraus, dass die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. </p><p>1. Die jährliche Anzahl der originären Asylgewährungen ist in den letzten fünf Jahren von 3308 im Jahr 2014 auf 2249 im Jahr 2018 kontinuierlich gesunken. Diese Tendenz setzt sich im laufenden Jahr fort. Bis Mai 2019 wurde 531 Personen originär Asyl gewährt.</p><p>Den originären Asylgewährungen nachgelagert sind die derivativen Asylgewährungen nach Familiennachzug gestützt auf Artikel 51 Absatz 1 AsylG. Eine steigende Anzahl originärer Asylgewährungen führt naturgemäss mit einer zeitlichen Verzögerung zu einer steigenden Anzahl von Familiennachzügen. Als Folge der hohen Anzahl originärer Asylgewährungen in den Jahren 2014 und 2015 wurde daher in den letzten fünf Jahren ein Anstieg der Familiennachzüge verzeichnet. Entsprechende Zahlen können der untenstehenden Tabelle entnommen werden.</p><table width="435.7pt"><tr><td width="220.3pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p><b>2014</b></p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p><b>2015</b></p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p><b>2016</b></p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p><b>2017</b></p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p><b>2018</b></p></td><td width="64.4pt" valign="center"><p><b>2019</b></p><p><b>(Stand: 31.05.)</b></p></td></tr><tr><td width="220.3pt" valign="center"><p><b>Asyl originär</b></p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p>3308</p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p>3159</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>2876</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>2799</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>2249</p></td><td width="64.4pt" valign="center"><p>531</p></td></tr><tr><td width="220.3pt" valign="center"><p><b>Asyl derivativ nach Familiennachzug</b></p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p>533</p></td><td width="25.1pt" valign="center"><p>891</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>1023</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>1099</p></td><td width="25.2pt" valign="center"><p>1232</p></td><td width="64.4pt" valign="center"><p>592</p></td></tr></table><p></p><p>2. Die prozentualen Anteile der derivativen Asylgewährungen nach Familiennachzug am Total aller Asylgewährungen betrugen in den letzten fünf Jahren 9 Prozent (2014), 14 Prozent (2015), 17 Prozent (2016), 17 Prozent (2017) und 19 Prozent (2018). Der prozentuale Anteil der Personen, welche auf der Basis eines Familiennachzugs vorläufig aufgenommen wurden, am Total aller vorläufigen Aufnahmen im Asylbereich betrug in den letzten fünf Jahren 1 Prozent (2014), 1,7 Prozent (2015), 1 Prozent (2016), 0,9 Prozent (2017) und 0,9 Prozent (2018).</p><p>3. Während eines hängigen Asylverfahrens ist kein Familiennachzug möglich. Reisen Familienmitglieder nicht unter dem Titel des Familiennachzugs nach und stellen in der Schweiz ein Asylgesuch, haben sie wie alle Asylsuchenden das Recht, sich bis zum Abschluss des Verfahrens in der Schweiz aufzuhalten.</p><p>4. Im Zeitraum 2014 bis Mai 2019 waren durchschnittlich rund 60 Prozent der nachgezogenen Personen mit derivativer Asylgewährung bei der Erteilung der Einreisebewilligung unter 15 Jahre alt, davon war der grösste Teil 7 bis 15 Jahre alt. Bei den nachgezogenen erwachsenen Personen entfällt der prozentual grösste Anteil im Auswertungszeitraum auf die Alterskategorie 26 bis 35 Jahre bei Einreisebewilligung.</p><p>5./6. Daten zum Ausbildungsstand und zum Verlauf der Arbeitsmarktintegration der nachgezogenen Familienmitglieder mit derivativer Asylgewährung werden zurzeit nicht systematisch erhoben. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Noser 19.3073 dargelegt hat, wird zurzeit ein Monitoring zur Integration und Integrationsförderung im Asylbereich entwickelt. Gemäss aktueller Planung soll das Monitoringkonzept bis Mitte 2020 vorliegen. Dieses Monitoring soll das bereits heute bestehende Controlling des SEM zu den Zielen und Finanzen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) ergänzen. Dabei sollen auch Analysen des Integrationsverlaufs je Einreisekohorte geprüft werden, die auch den Vergleich mit anderen Zuwanderungsgruppen ermöglichen.</p><p>7. Von den nachgezogenen Personen im erwerbsfähigen Alter, denen im Zeitraum 2014 bis Mai 2019 derivativ Asyl gewährt wurde, waren im angegebenen Zeitraum 9 Prozent zumindest zeitweise erwerbstätig. Studien zu Kohorten zeigen jedoch, dass die Erwerbsquote von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen mit Fortdauer des Aufenthalts in der Schweiz stetig steigt. Zehn Jahre nach der Einreise gehen über 50 Prozent der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen einer Erwerbstätigkeit nach. </p><p>8. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Einschätzung, dass im Asylbereich Daten zur Integration und Bildung für die Gemeinden und Kantone von Relevanz sind. Er verweist hierzu auf die Antwort zu den Fragen 5./6. Im Rahmen des erwähnten Monitorings, das die zuständigen Partner u. a. von Bund, Kantonen und Gemeinden entwickeln, wird geprüft, ob und wie diese sowie auch weitere Daten zur Integration erhoben werden können - um namentlich die fünf Wirkungsziele, die im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz von Bund und Kantonen verabschiedet wurden, messbar zu machen.</p><p>9. Die Umsetzungszuständigkeit für die genannten Aufgaben liegt bei den Kantonen oder Gemeinden. Für den Bund ist es nicht möglich, auf Kantons- oder Gemeindeebene Erhebungen durchzuführen, die über die Sozialhilfestatistik hinausgehen. Im Rahmen der Integrationsagenda vorgenommene Modellrechnungen für die Integration von Personen aus dem Asylbereich ergaben, dass die Gesamtaufwendungen für die Integration in der spezifischen Integrationsförderung und der Regelstruktur Bildung zu rund sechs Zehnteln von den Kantonen und zu rund vier Zehnteln vom Bund getragen werden. Mit der am 1. Mai 2019 in Kraft gesetzten Integrationsagenda hat der Bund die Integrationspauschale von 6000 auf 18 000 Schweizerfranken erhöht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Folgen der verfehlten Asylpolitik werden für die Bürger und Steuerzahler deutlich spürbar. Kleine Gemeinden sind mit Kosten konfrontiert, die sie kaum mehr bewältigen können. Als besonders kostenintensiv erweisen sich Familien mit Kindern. Viele Gemeinden stellen fest, dass die Integration von Kindern - entgegen einer verbreiteten Annahme - oft sehr schwierig ist. Gemeindehaushalt und der Lehrbetrieb in den Schulen werden erschwert.</p><p>Deshalb ist der Familiennachzug im Asylbereich stärker in den Blick zu rücken. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die Asylstatistik für das laufende Jahr zeigt, dass die Zahlen der Familienzusammenführungen jene der Asylerteilungen klar übersteigen. Ist dies ein längerfristiger Trend? Wie haben sich in den letzten Jahren die Zahlen zum Familiennachzug im Asylbereich entwickelt?</p><p>2. Wie gross war der prozentuale Anteil des Familiennachzugs im Asylbereich über die letzten Jahre im Verhältnis zu anderen Asylerteilungen? Wie viele Fälle entfallen auf anerkannte Flüchtlinge? Wie viele auf vorläufig Aufgenommene?</p><p>3. Personen im Asylverfahren haben eigentlich keinen Anspruch auf Familiennachzug. Gibt es Zahlen zu Familienmitgliedern, die durch faktische Duldung oder aufgrund von Härtefallerwägungen bleiben können?</p><p>4. Welches ist das Durchschnittsalter der nachgezogenen Familienmitglieder?</p><p>5. Schulungewohnte Kinder erschweren den Unterricht für ganze Schulklassen. Liegen dem Bundesrat Zahlen zum Ausbildungsstand der nachgezogenen Familienmitglieder vor?</p><p>6. Liegen dem Bundesrat Zahlen vor, wie die Integration von nachgezogenen Familienmitgliedern in den Arbeitsmarkt verläuft?</p><p>7. Welches ist die Erwerbsquote von Personen, die mit Familiennachzug eingereist sind?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, dieses Zahlenmaterial zu erheben, soweit es nicht vorliegt? Ist er auch der Meinung, dass eine solche Erhebung aufgrund der Konsequenzen für Gemeinden und Kantone relevanter wäre als viele Statistiken, die er sonst erheben lässt?</p><p>9. Für Gemeinden fallen durch Klassenassistenzen, Fremdplatzierungen, sozialpädagogische Familienbegleitung, interkulturelle Vermittlung, Integrationskurse, schulische Nachbildung, Arztbesuche usw. hohe Kosten an. Ist der Bund daran interessiert, diese Kosten (zumindest durch Hochrechnungen) schweizweit zu erheben?</p>
    • Familiennachzug im Asylbereich. Kosten und Konsequenzen

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