Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind

ShortId
19.3725
Id
20193725
Updated
28.07.2023 02:21
Language
de
Title
Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind
AdditionalIndexing
2831;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bildung und Kultur gehören zusammen, sind quasi zweieiige Zwillinge. Verwaltungstechnisch sind jedoch SBFI oder BAK zuständig. Heute ist es nicht möglich, einen Teil einer Aufgabe dem SBFI und den anderen dem BAK zuzuordnen. Das führt dazu, dass Aufgaben nicht optimal gelöst werden können. Begründet wird diese Praxis damit, dass Doppelfinanzierungen zu verhindern seien.</p><p>Exemplarisch zeigt sich diese Schwierigkeit z. B. bei der Umsetzung des Verfassungsartikels 67a oder bei der Finanzierung des Technoramas oder des Verkehrshauses. Obschon Artikel 67a BV "Musikalische Bildung" heisst, erfolgte die Umsetzung auf Gesetzesebene bis jetzt ausschliesslich im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und damit durch das Bundesamt für Kultur (BAK). Dies führt dazu, dass sich die Umsetzung bis jetzt auf Kulturförderung beschränkt (beschränken muss) und nicht auch auf Bildung erstreckt. Beim Technorama und beim Verkehrshaus wäre eine Trennung zwischen Bildung und Kultur ebenfalls überaus sinnvoll, da diese Institutionen sowohl Museum als auch Bildungsstätte sind.</p><p>Dieses Entweder-oder ist oft nicht zeitgemäss, verhindert auch beste Lösungen. Vernetztes Denken, aber auch Handeln wird immer mehr gefordert, weshalb die bisherige Praxis angepasst werden muss. Eine Institution wie das Technorama, welches einen hohen edukativen Anteil hat, muss mit diesem Teil dem SBFI und damit der BFI-Botschaft zugeordnet werden können, während der andere Teil beim BAK und bei der Kulturbotschaft sinnvollerweise bleiben soll. Das Gleiche gilt bei der Umsetzung von Artikel 67a BV. Diese wurde dem BAK zugeteilt, welches enorm viel unternommen und auch einiges erreicht hat. Naturgemäss müssen hier aber die kulturpolitischen Aspekte im Vordergrund stehen, während die bildungspolitischen Aspekte kaum eine Rolle spielen dürfen. Das kann teilweise mit der kantonalen Bildungshoheit begründet werden, aber eben nicht nur.</p><p>Es muss deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, dass Themenbereiche wie z. B. die eben genannten im Sinne eines Sowohl-als-auch" zwei Ämtern zugeteilt werden können. Mit dem Bericht soll also aufgezeigt werden, wie dies umgesetzt werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird die gestellten Fragen zur Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK im Rahmen der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021 bis 2024 beantworten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Aufgaben, die in der Kultur als auch in der Bildung anzusiedeln sind, durch das Bundesamt für Kultur als auch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation gelöst werden können.</p>
  • Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bildung und Kultur gehören zusammen, sind quasi zweieiige Zwillinge. Verwaltungstechnisch sind jedoch SBFI oder BAK zuständig. Heute ist es nicht möglich, einen Teil einer Aufgabe dem SBFI und den anderen dem BAK zuzuordnen. Das führt dazu, dass Aufgaben nicht optimal gelöst werden können. Begründet wird diese Praxis damit, dass Doppelfinanzierungen zu verhindern seien.</p><p>Exemplarisch zeigt sich diese Schwierigkeit z. B. bei der Umsetzung des Verfassungsartikels 67a oder bei der Finanzierung des Technoramas oder des Verkehrshauses. Obschon Artikel 67a BV "Musikalische Bildung" heisst, erfolgte die Umsetzung auf Gesetzesebene bis jetzt ausschliesslich im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und damit durch das Bundesamt für Kultur (BAK). Dies führt dazu, dass sich die Umsetzung bis jetzt auf Kulturförderung beschränkt (beschränken muss) und nicht auch auf Bildung erstreckt. Beim Technorama und beim Verkehrshaus wäre eine Trennung zwischen Bildung und Kultur ebenfalls überaus sinnvoll, da diese Institutionen sowohl Museum als auch Bildungsstätte sind.</p><p>Dieses Entweder-oder ist oft nicht zeitgemäss, verhindert auch beste Lösungen. Vernetztes Denken, aber auch Handeln wird immer mehr gefordert, weshalb die bisherige Praxis angepasst werden muss. Eine Institution wie das Technorama, welches einen hohen edukativen Anteil hat, muss mit diesem Teil dem SBFI und damit der BFI-Botschaft zugeordnet werden können, während der andere Teil beim BAK und bei der Kulturbotschaft sinnvollerweise bleiben soll. Das Gleiche gilt bei der Umsetzung von Artikel 67a BV. Diese wurde dem BAK zugeteilt, welches enorm viel unternommen und auch einiges erreicht hat. Naturgemäss müssen hier aber die kulturpolitischen Aspekte im Vordergrund stehen, während die bildungspolitischen Aspekte kaum eine Rolle spielen dürfen. Das kann teilweise mit der kantonalen Bildungshoheit begründet werden, aber eben nicht nur.</p><p>Es muss deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, dass Themenbereiche wie z. B. die eben genannten im Sinne eines Sowohl-als-auch" zwei Ämtern zugeteilt werden können. Mit dem Bericht soll also aufgezeigt werden, wie dies umgesetzt werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird die gestellten Fragen zur Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK im Rahmen der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021 bis 2024 beantworten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Aufgaben, die in der Kultur als auch in der Bildung anzusiedeln sind, durch das Bundesamt für Kultur als auch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation gelöst werden können.</p>
    • Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind

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