Neues Modell für die Verkehrsfinanzierung des Bundes

ShortId
19.3726
Id
20193726
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Neues Modell für die Verkehrsfinanzierung des Bundes
AdditionalIndexing
48;66;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die verschiedenen Initiativen des Bundes, aus den fossilen Energieträgern auszusteigen, werden nicht ohne Wirkung auf den Treibstoffverbrauch bzw. den Absatz fossiler Treibstoffe in der Schweiz bleiben. Das deutet sich auch bereits in den letzten Jahren an. Wenn die eingeleiteten Massnahmen der Roadmap Elektromobilität wie auch die Verbrauchsvorgaben für Neufahrzeuge greifen, ist absehbar, dass die Einnahmenausfälle zur Strassenfinanzierung bei der Mineralölsteuer und beim Zuschlag nicht mehr durch Preiserhöhungen kompensiert werden können. Das dürfte nach groben Abschätzungen ab dem Jahr 2030 der Fall sein.</p><p>Zudem steigt der klimapolitische Druck zur Einführung einer echten Lenkungsabgabe auf Treibstoff. Eine solche Zusatzabgabe würde jedoch Teile der heutigen Mineralölsteuer infrage stellen. Aufgrund dieser Darstellung kann ein starker Einnahmerückgang bei der Mineralölsteuer und bei den Zuschlägen schon in Bälde Tatsache werden.</p><p>Es ist daher naheliegend, dass der Bundesrat darlegt, wie er die langfristige Finanzierung des Ausbaus und des Unterhalts der Verkehrsinfrastruktur unseres Landes sichern und gleichzeitig die Ziele der Reduktion der Treibhausgasemissionen wahrnehmen will.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in Beantwortung der Interpellation Addor 18.4334, "Finanzierung der Strasseninfrastruktur. Werden Nutzerinnen und Nutzer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor benachteiligt?", auf die in der Bundesverfassung bestehende Möglichkeit zur Erhebung einer Abgabe hingewiesen, wenn für Motorfahrzeuge andere Treibstoffe verwendet werden, die nicht der Mineralölsteuer unterliegen (siehe Art. 131 Abs. 2 Bst. b BV). Die Einnahmen einer solchen Abgabe fliessen gemäss Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe d BV in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds und dienen somit zur Mitfinanzierung des Strassenverkehrs. Wie in der erwähnten Antwort dargelegt, sind zur Erhebung der Abgabe Ausführungsbestimmungen auf Gesetzesstufe notwendig, welche der Bundesrat zu gegebener Zeit dem Parlament unterbreiten wird. Mit dieser Abgabe kann somit der drohende Einnahmeverlust, welcher mit einer Dekarbonisierung im Strassenverkehr verbunden ist, grundsätzlich aufgefangen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie im Hinblick auf das langfristige Ziel der Dekarbonisierung des Strassenverkehrs und der Reduktion der Treibhausgasemissionen ein neues Modell für die Verkehrsfinanzierung des Bundes aussehen soll. Namentlich sind folgende Fragen zu klären:</p><p>1. Auf welches Steuersubstrat will sich der Bundesrat bei der Finanzierung des Strassenverkehrs in Zukunft stützen?</p><p>2. Wie soll die Ablösung der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags als Grundlage für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes aussehen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat alle Strassenbenutzer (Fahrzeuge mit klimafreundlichem Antrieb, Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr usw.) für die künftige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur einzubinden?</p><p>4. Wie sollen die Nachbarländer in diese Berechnungen mit einbezogen werden?</p>
  • Neues Modell für die Verkehrsfinanzierung des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die verschiedenen Initiativen des Bundes, aus den fossilen Energieträgern auszusteigen, werden nicht ohne Wirkung auf den Treibstoffverbrauch bzw. den Absatz fossiler Treibstoffe in der Schweiz bleiben. Das deutet sich auch bereits in den letzten Jahren an. Wenn die eingeleiteten Massnahmen der Roadmap Elektromobilität wie auch die Verbrauchsvorgaben für Neufahrzeuge greifen, ist absehbar, dass die Einnahmenausfälle zur Strassenfinanzierung bei der Mineralölsteuer und beim Zuschlag nicht mehr durch Preiserhöhungen kompensiert werden können. Das dürfte nach groben Abschätzungen ab dem Jahr 2030 der Fall sein.</p><p>Zudem steigt der klimapolitische Druck zur Einführung einer echten Lenkungsabgabe auf Treibstoff. Eine solche Zusatzabgabe würde jedoch Teile der heutigen Mineralölsteuer infrage stellen. Aufgrund dieser Darstellung kann ein starker Einnahmerückgang bei der Mineralölsteuer und bei den Zuschlägen schon in Bälde Tatsache werden.</p><p>Es ist daher naheliegend, dass der Bundesrat darlegt, wie er die langfristige Finanzierung des Ausbaus und des Unterhalts der Verkehrsinfrastruktur unseres Landes sichern und gleichzeitig die Ziele der Reduktion der Treibhausgasemissionen wahrnehmen will.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in Beantwortung der Interpellation Addor 18.4334, "Finanzierung der Strasseninfrastruktur. Werden Nutzerinnen und Nutzer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor benachteiligt?", auf die in der Bundesverfassung bestehende Möglichkeit zur Erhebung einer Abgabe hingewiesen, wenn für Motorfahrzeuge andere Treibstoffe verwendet werden, die nicht der Mineralölsteuer unterliegen (siehe Art. 131 Abs. 2 Bst. b BV). Die Einnahmen einer solchen Abgabe fliessen gemäss Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe d BV in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds und dienen somit zur Mitfinanzierung des Strassenverkehrs. Wie in der erwähnten Antwort dargelegt, sind zur Erhebung der Abgabe Ausführungsbestimmungen auf Gesetzesstufe notwendig, welche der Bundesrat zu gegebener Zeit dem Parlament unterbreiten wird. Mit dieser Abgabe kann somit der drohende Einnahmeverlust, welcher mit einer Dekarbonisierung im Strassenverkehr verbunden ist, grundsätzlich aufgefangen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie im Hinblick auf das langfristige Ziel der Dekarbonisierung des Strassenverkehrs und der Reduktion der Treibhausgasemissionen ein neues Modell für die Verkehrsfinanzierung des Bundes aussehen soll. Namentlich sind folgende Fragen zu klären:</p><p>1. Auf welches Steuersubstrat will sich der Bundesrat bei der Finanzierung des Strassenverkehrs in Zukunft stützen?</p><p>2. Wie soll die Ablösung der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags als Grundlage für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes aussehen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat alle Strassenbenutzer (Fahrzeuge mit klimafreundlichem Antrieb, Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr usw.) für die künftige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur einzubinden?</p><p>4. Wie sollen die Nachbarländer in diese Berechnungen mit einbezogen werden?</p>
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