Kreislaufwirtschaft fördern, Fehlregulierung beheben

ShortId
19.3727
Id
20193727
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Kreislaufwirtschaft fördern, Fehlregulierung beheben
AdditionalIndexing
52;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl dank den Anpassungen der VVEA in den letzten Jahren diverse Erfolge verbucht werden konnten und damit ein wichtiger Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und zur nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen geleistet wurde, gibt es weiterhin regulatorische Hindernisse. Eine solche Fehlregulierung betrifft das Verbot der Nutzung von gemischt gesammelten Siedlungsabfällen beispielsweise in Zementwerken. Durch das explizite Verbot in der VVEA, gemischte Siedlungsabfälle sowie gemischt gesammelte und nachträglich sortierte Siedlungsabfälle als Rohmaterial oder als Brennstoffe in Zementwerken einzusetzen, werden Effizienzgewinne zugunsten einer optimierten Nutzung der Ressourcen und Schliessung der Stoffkreisläufe verhindert. Zementwerke hinterlassen nämlich bei der thermischen und stofflichen Abfallverwertung keine Schlacken, die zulasten zukünftiger Generationen deponiert werden müssen. Zudem führen geschlossene Stoffkreisläufe mittel- und langfristig zu einer günstigeren Entsorgungsinfrastruktur und einer Gebührenentlastung der Bevölkerung, da bei den Kehrichtverbrennungsanlagen Kapazitäten eingespart werden können.</p>
  • <p>Mit der Inkraftsetzung der Abfallverordnung am 1. Januar 2016 (VVEA; SR 814.600) wurden die Vorschriften zum Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken neu geregelt (Art. 24 und Anhang 4 VVEA). Damit wurde den Zementwerken ermöglicht, noch stärker am Abfallmarkt zu partizipieren, um einen grösseren Anteil der konventionellen fossilen Brennstoffe mit Abfällen zu ersetzen.</p><p>Mit der Regelung sollen jedoch Abfälle ausgeschlossen werden, die nicht für die thermische Verwertung im Zementwerk geeignet sind, weil entweder Schadstoffe ins Produkt transferiert werden oder weil mit erhöhten Emissionen von Schadstoffen in die Luft gerechnet werden muss. Zementwerke sind in der Regel nicht mit einer weiter gehenden Abluftreinigung ausgestattet. Geeignet sind deshalb Brennstoffe mit bekannter und gleichbleibender Zusammensetzung und mit geringer Belastung an Schadstoffen, wie sie beispielsweise in Industrie und Gewerbe anfallen (z. B. Altreifen, Holzabfälle, Lösungsmittel, Altöl, Kunststoffreste).</p><p>Gemischt gesammelte Siedlungsabfälle aus Haushalten können sehr unterschiedlich zusammengesetzt und teilweise stark mit Schadstoffen belastet sein. Auch wenn aus den Gemischen heizwertreiche Fraktionen abgetrennt werden, ist mit einem Transfer von Schadstoffen zu rechnen. Solche Abfälle können deshalb unerkannt zu erhöhten Emissionen in die Luft führen.</p><p>Werden jedoch spezifische Fraktionen von Siedlungsabfällen separat gesammelt (z. B. Verpackungen aus Karton oder Kunststoffen), können die nicht stofflich verwertbaren Anteile nach einem Sortierungsprozess thermisch im Zementwerk eingesetzt werden. Damit hat die Zementindustrie bereits heute Zugang zu den heizwertreichen und schadstoffarmen Anteilen des Siedlungsabfalls aus dem In- und Ausland.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher weitere Regelungen auf Verordnungsebene nicht als notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) dahingehend anzupassen, dass sortierte Abfälle (wie z. B. Kunststoffe) aus gemischt gesammelten Siedlungsabfällen auch ausserhalb der Kehrichtverbrennungsanlagen, beispielsweise in Zementwerken, verwertet werden können. Damit soll ein Beitrag zur effizienteren Nutzung der Ressourcen und Schliessung der Stoffkreisläufe geleistet werden.</p>
  • Kreislaufwirtschaft fördern, Fehlregulierung beheben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl dank den Anpassungen der VVEA in den letzten Jahren diverse Erfolge verbucht werden konnten und damit ein wichtiger Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und zur nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen geleistet wurde, gibt es weiterhin regulatorische Hindernisse. Eine solche Fehlregulierung betrifft das Verbot der Nutzung von gemischt gesammelten Siedlungsabfällen beispielsweise in Zementwerken. Durch das explizite Verbot in der VVEA, gemischte Siedlungsabfälle sowie gemischt gesammelte und nachträglich sortierte Siedlungsabfälle als Rohmaterial oder als Brennstoffe in Zementwerken einzusetzen, werden Effizienzgewinne zugunsten einer optimierten Nutzung der Ressourcen und Schliessung der Stoffkreisläufe verhindert. Zementwerke hinterlassen nämlich bei der thermischen und stofflichen Abfallverwertung keine Schlacken, die zulasten zukünftiger Generationen deponiert werden müssen. Zudem führen geschlossene Stoffkreisläufe mittel- und langfristig zu einer günstigeren Entsorgungsinfrastruktur und einer Gebührenentlastung der Bevölkerung, da bei den Kehrichtverbrennungsanlagen Kapazitäten eingespart werden können.</p>
    • <p>Mit der Inkraftsetzung der Abfallverordnung am 1. Januar 2016 (VVEA; SR 814.600) wurden die Vorschriften zum Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken neu geregelt (Art. 24 und Anhang 4 VVEA). Damit wurde den Zementwerken ermöglicht, noch stärker am Abfallmarkt zu partizipieren, um einen grösseren Anteil der konventionellen fossilen Brennstoffe mit Abfällen zu ersetzen.</p><p>Mit der Regelung sollen jedoch Abfälle ausgeschlossen werden, die nicht für die thermische Verwertung im Zementwerk geeignet sind, weil entweder Schadstoffe ins Produkt transferiert werden oder weil mit erhöhten Emissionen von Schadstoffen in die Luft gerechnet werden muss. Zementwerke sind in der Regel nicht mit einer weiter gehenden Abluftreinigung ausgestattet. Geeignet sind deshalb Brennstoffe mit bekannter und gleichbleibender Zusammensetzung und mit geringer Belastung an Schadstoffen, wie sie beispielsweise in Industrie und Gewerbe anfallen (z. B. Altreifen, Holzabfälle, Lösungsmittel, Altöl, Kunststoffreste).</p><p>Gemischt gesammelte Siedlungsabfälle aus Haushalten können sehr unterschiedlich zusammengesetzt und teilweise stark mit Schadstoffen belastet sein. Auch wenn aus den Gemischen heizwertreiche Fraktionen abgetrennt werden, ist mit einem Transfer von Schadstoffen zu rechnen. Solche Abfälle können deshalb unerkannt zu erhöhten Emissionen in die Luft führen.</p><p>Werden jedoch spezifische Fraktionen von Siedlungsabfällen separat gesammelt (z. B. Verpackungen aus Karton oder Kunststoffen), können die nicht stofflich verwertbaren Anteile nach einem Sortierungsprozess thermisch im Zementwerk eingesetzt werden. Damit hat die Zementindustrie bereits heute Zugang zu den heizwertreichen und schadstoffarmen Anteilen des Siedlungsabfalls aus dem In- und Ausland.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher weitere Regelungen auf Verordnungsebene nicht als notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) dahingehend anzupassen, dass sortierte Abfälle (wie z. B. Kunststoffe) aus gemischt gesammelten Siedlungsabfällen auch ausserhalb der Kehrichtverbrennungsanlagen, beispielsweise in Zementwerken, verwertet werden können. Damit soll ein Beitrag zur effizienteren Nutzung der Ressourcen und Schliessung der Stoffkreisläufe geleistet werden.</p>
    • Kreislaufwirtschaft fördern, Fehlregulierung beheben

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