Eine private Geheimdienstausbildung im Tessin

ShortId
19.3729
Id
20193729
Updated
28.07.2023 02:20
Language
de
Title
Eine private Geheimdienstausbildung im Tessin
AdditionalIndexing
09;1216;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 17. November 2004 betreffend die Interpellation Müller Geri 04.3501, "Antiterrorausbildung von ehemaligen Mossad-Mitarbeitern in der Schweiz". Die International Security Academy - Israel (ISA) ist ein Unternehmen, welches Aus- und Weiterbildungskurse im Bereich Selbst- und Personenschutz anbietet und in diesem Zusammenhang auf ihrem Internetauftritt das International Training Center - Switzerland bewirbt. Gemäss öffentlichen Quellen befindet sich der Hauptsitz des Unternehmens in Israel.</p><p>Für eine mögliche Anwendung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS; SR 935.41) ist ein rechtlicher Anknüpfungspunkt in der Schweiz notwendig. Die zuständige Behörde war in der Vergangenheit mehrmals mit dem Unternehmen in Kontakt und hat dieses über die Meldepflicht gemäss BPS informiert. Gemäss Abklärungen mit den zuständigen kantonalen Behörden kann im Moment nicht bestätigt werden, dass tatsächlich entsprechende Ausbildungen stattfinden.</p><p>Der Nachrichtendienst des Bundes geht darüber hinaus allen Hinweisen auf nachrichtendienstliche Aktivitäten in der Schweiz nach. Er hat bis zum heutigen Zeitpunkt im Zusammenhang mit den vorliegenden Ausbildungsaktivitäten keine solchen festgestellt.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keinen begründeten Anlass, sich mit der Person von Herrn Zafrir Pazi zu befassen.</p><p>4. Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41) regelt, welche Personen unter die Bewilligungspflicht fallen. Dem Bundesamt für Justiz sind keine BewG-Verfügungen des Kantons Tessin mit den Parteibezeichnungen "International Security Academy" oder "Herr Zafrir Pazi" bekannt.</p><p>5. Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass Schweizer Staatsangehörige dieses Unternehmen kontrollieren.</p><p>6. Es ist nicht ersichtlich, dass durch die beschriebenen Aktivitäten Straftatbestände des Militärstrafgesetzes (MStG, SR 321.0) tangiert wären. Insbesondere kommt aufgrund der vorliegenden Informationen eine Anwendung von Artikel 94 MStG kaum infrage.</p><p>7. Die angegebenen Institutionen nutzen die Angebote der ISA nicht. Ob das Unternehmen Aufträge von Kantonen oder Gemeinden erhält, entzieht sich der Kenntnis des Bundesrates.</p><p>8. Das Gewaltmonopol der staatlichen Behörden und Institutionen (Polizei, Armee) betrifft die Anwendung oder Androhung von Gewalt zur Durchsetzung der Rechtsordnung in der Schweiz. Von inländischen oder ausländischen privaten Anbietern auf Privatgeländen organisierte Kurse zur bewaffneten Selbstverteidigung, inklusive Schiesstraining, sind zulässig, sofern die schweizerische Rechtsordnung respektiert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Kanton Tessin bildet Chief Instructor Zafrir Pazi Interessierte im International Training Center - Switzerland in "Security awareness and preparatory training" aus. Auf der Homepage <a href="https://securityacademy.com/training-center-switzerland/">https://securityacademy.com/training-center-switzerland/</a> wird ersichtlich, dass sich Lerninhalte an Geheimdienstpraktiken des Staates Israel orientieren und der Chief Instructor diesbezüglich auf seine langjährige Tätigkeit für den israelischen Geheimdienst verweist.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat das International Training Center - Switzerland bekannt, und werden dessen Aktivitäten beobachtet?</p><p>2. Falls nicht, gedenkt er, die Aktivitäten des International Training Center - Switzerland genauer zu untersuchen?</p><p>3. Ist dem Bundesrat die Person des Chief Instructor Zafrir Pazi bekannt?</p><p>4. Ist die Liegenschaft des International Training Center "Lex-Koller-konform" erworben worden?</p><p>5. Wird das Unternehmen durch Schweizer Staatsangehörige kontrolliert?</p><p>6. Sind die auf der Homepage offerierten Aktivitäten mit dem schweizerischen (Militär-)Strafrecht vereinbar?</p><p>7. Nutzen schweizerische Institutionen (Armee, Polizei, Geheimdienst, Strafverfolgungsbehörden und dergleichen) die Angebote des International Training Center - Switzerland?</p><p>8. Unterläuft der im Kursangebot beschriebene Kurs zur bewaffneten Selbstverteidigung nicht das ausschliessliche Gewaltmonopol der staatlichen Polizei- und Armeeorganisationen?</p>
  • Eine private Geheimdienstausbildung im Tessin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 17. November 2004 betreffend die Interpellation Müller Geri 04.3501, "Antiterrorausbildung von ehemaligen Mossad-Mitarbeitern in der Schweiz". Die International Security Academy - Israel (ISA) ist ein Unternehmen, welches Aus- und Weiterbildungskurse im Bereich Selbst- und Personenschutz anbietet und in diesem Zusammenhang auf ihrem Internetauftritt das International Training Center - Switzerland bewirbt. Gemäss öffentlichen Quellen befindet sich der Hauptsitz des Unternehmens in Israel.</p><p>Für eine mögliche Anwendung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS; SR 935.41) ist ein rechtlicher Anknüpfungspunkt in der Schweiz notwendig. Die zuständige Behörde war in der Vergangenheit mehrmals mit dem Unternehmen in Kontakt und hat dieses über die Meldepflicht gemäss BPS informiert. Gemäss Abklärungen mit den zuständigen kantonalen Behörden kann im Moment nicht bestätigt werden, dass tatsächlich entsprechende Ausbildungen stattfinden.</p><p>Der Nachrichtendienst des Bundes geht darüber hinaus allen Hinweisen auf nachrichtendienstliche Aktivitäten in der Schweiz nach. Er hat bis zum heutigen Zeitpunkt im Zusammenhang mit den vorliegenden Ausbildungsaktivitäten keine solchen festgestellt.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keinen begründeten Anlass, sich mit der Person von Herrn Zafrir Pazi zu befassen.</p><p>4. Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41) regelt, welche Personen unter die Bewilligungspflicht fallen. Dem Bundesamt für Justiz sind keine BewG-Verfügungen des Kantons Tessin mit den Parteibezeichnungen "International Security Academy" oder "Herr Zafrir Pazi" bekannt.</p><p>5. Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass Schweizer Staatsangehörige dieses Unternehmen kontrollieren.</p><p>6. Es ist nicht ersichtlich, dass durch die beschriebenen Aktivitäten Straftatbestände des Militärstrafgesetzes (MStG, SR 321.0) tangiert wären. Insbesondere kommt aufgrund der vorliegenden Informationen eine Anwendung von Artikel 94 MStG kaum infrage.</p><p>7. Die angegebenen Institutionen nutzen die Angebote der ISA nicht. Ob das Unternehmen Aufträge von Kantonen oder Gemeinden erhält, entzieht sich der Kenntnis des Bundesrates.</p><p>8. Das Gewaltmonopol der staatlichen Behörden und Institutionen (Polizei, Armee) betrifft die Anwendung oder Androhung von Gewalt zur Durchsetzung der Rechtsordnung in der Schweiz. Von inländischen oder ausländischen privaten Anbietern auf Privatgeländen organisierte Kurse zur bewaffneten Selbstverteidigung, inklusive Schiesstraining, sind zulässig, sofern die schweizerische Rechtsordnung respektiert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Kanton Tessin bildet Chief Instructor Zafrir Pazi Interessierte im International Training Center - Switzerland in "Security awareness and preparatory training" aus. Auf der Homepage <a href="https://securityacademy.com/training-center-switzerland/">https://securityacademy.com/training-center-switzerland/</a> wird ersichtlich, dass sich Lerninhalte an Geheimdienstpraktiken des Staates Israel orientieren und der Chief Instructor diesbezüglich auf seine langjährige Tätigkeit für den israelischen Geheimdienst verweist.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat das International Training Center - Switzerland bekannt, und werden dessen Aktivitäten beobachtet?</p><p>2. Falls nicht, gedenkt er, die Aktivitäten des International Training Center - Switzerland genauer zu untersuchen?</p><p>3. Ist dem Bundesrat die Person des Chief Instructor Zafrir Pazi bekannt?</p><p>4. Ist die Liegenschaft des International Training Center "Lex-Koller-konform" erworben worden?</p><p>5. Wird das Unternehmen durch Schweizer Staatsangehörige kontrolliert?</p><p>6. Sind die auf der Homepage offerierten Aktivitäten mit dem schweizerischen (Militär-)Strafrecht vereinbar?</p><p>7. Nutzen schweizerische Institutionen (Armee, Polizei, Geheimdienst, Strafverfolgungsbehörden und dergleichen) die Angebote des International Training Center - Switzerland?</p><p>8. Unterläuft der im Kursangebot beschriebene Kurs zur bewaffneten Selbstverteidigung nicht das ausschliessliche Gewaltmonopol der staatlichen Polizei- und Armeeorganisationen?</p>
    • Eine private Geheimdienstausbildung im Tessin

Back to List