Stopp dem Einsatz synthetischer Pestizide durch die Gemeinwesen

ShortId
19.3761
Id
20193761
Updated
28.07.2023 02:32
Language
de
Title
Stopp dem Einsatz synthetischer Pestizide durch die Gemeinwesen
AdditionalIndexing
04;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bienensterben, Verschwinden von Insekten und Vögeln: Die biologische Vielfalt ist gefährdet, in der Schweiz wie auch anderswo auf der Welt. Die synthetischen Pestizide spielen bei diesem Massensterben eine bedeutende Rolle. Sie werden in der Landwirtschaft und von Privaten verwendet, aber auch die Gemeinwesen stehen in der Verantwortung, denn auch sie bringen Pestizide zum Einsatz, auf öffentlichen Flächen und auf ihren Grundstücken. Wie aber eine Studie des Bafu kürzlich aufgezeigt hat, werden von mehr als der Hälfte der Gemeinden nicht einmal die einschränkenden Vorgaben zur Verwendung einzelner dieser Produkte befolgt. Offensichtlich sind die geltenden Bestimmungen nicht klar genug und zeigen keinerlei Wirkung.</p><p>Eine Vorgabe, gemäss welcher synthetische Pestizide von den Gemeinwesen nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wäre klarer, einfacher umzusetzen und aus der Sicht des Umweltschutzes wirksamer. Sie könnte mit einer Umsetzungsfrist und mit Ausnahmen gekoppelt werden. Die Gemeinwesen müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Nur so können sie glaubwürdig von Privatpersonen und der Landwirtschaft verlangen, dass auch sie ihre Praxis anpassen, um die biologische Vielfalt zu erhalten. Einzelne Gemeinden gehen bereits in die richtige Richtung. Genf beispielsweise hat sich für 2020 das Ziel gesetzt, völlig auf Pestizide zu verzichten. Des Weiteren haben andere Länder bereits legiferiert. So verbietet etwa in Frankreich die Loi Labbé seit 2017 den Einsatz von synthetischen Pestiziden in den Gemeinwesen. Zulässig sind nur Biocontrol-Produkte (biologische Pflanzenschutzmittel), Produkte, deren Risiken als gering eingestuft werden, und Produkte, die in der biologischen Landwirtschaft verwendet werden dürfen. Ausnahmen sind vorgesehen für schädliche Quarantäneorganismen und für besondere Situationen. Die Schweiz könnte sich für die Umsetzung dieser Motion von den Erfahrungen aus Frankreich und den dortigen Vorgaben inspirieren lassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren. Es wurde eine Situationsanalyse in Bezug auf die verschiedenen Anwendungsgebiete durchgeführt. Es wurden Prioritäten gesetzt, um dort die Probleme zu lösen, wo sie am dringendsten sind. Die nichtlandwirtschaftliche Verwendung wurde nicht als prioritär eingestuft. Trotzdem enthält der Aktionsplan einige Massnahmen für diesen Bereich, wie beispielsweise die Kontrolle der Spritzgeräte ausserhalb der Landwirtschaft oder die Erstellung einer Liste der Produkte, die für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind. Der Bundesrat wird die Umsetzung des Aktionsplans im Verlaufe des Jahres 2023 evaluieren. Bei Bedarf können neue Massnahmen für ausserhalb der Landwirtschaft ergriffen werden. </p><p>Die nichtlandwirtschaftliche Verwendung ist bereits heute durch einige Massnahmen abgedeckt. Dazu zählt beispielsweise die gezielte Überprüfung der Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel. Diese hat zum Ziel, neue Erkenntnisse bezüglich der Risiken zu berücksichtigen und zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zulassung zurzeit immer noch erfüllt sind. Dieses Verfahren gilt auch für die nichtberufliche Verwendung. </p><p>Nach den geltenden Rechtsvorschriften kann ein Pflanzenschutzmittel bewilligt werden, wenn es bei vorschriftsgemässer Verwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt hat. Dieser Grundsatz gilt auch für Pflanzenschutzmittel, die ausserhalb der Landwirtschaft eingesetzt werden, und es besteht kein Grund zur Annahme, dass Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes oder von Unternehmen, die mit der Pflege der Grünflächen betraut sind, nicht in der Lage sein sollten, sich an die Anwendungsvorschriften zu halten. Ausserdem sind diese Personen dazu verpflichtet, eine Fachbewilligung einzuholen, um im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Pflanzenschutzmittel einsetzen zu können. </p><p>Einige Gemeinden haben beschlossen, bei der Pflege ihrer öffentlichen Grünflächen auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Diese Entscheidung liegt bei ihnen. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass der Bund den Gemeinden diese Entscheidung nicht aufzwingen kann, weil diese in der Kompetenz Letzterer oder der Kantone liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat ergreift die erforderlichen Massnahmen, damit die Gemeinwesen keine synthetischen Pestizide mehr verwenden. Es können Fristen für die Umsetzung dieser Massnahmen vorgesehen werden sowie Ausnahmeregelungen für Fälle, in denen keine nachhaltigere Alternative zur Verfügung steht, und für Einsätze, für die ein grosses öffentliches Interesse besteht (z. B. im Kampf gegen besonders schädliche Organismen). Die Produkte, die im Rahmen der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden, bleiben zulässig.</p>
  • Stopp dem Einsatz synthetischer Pestizide durch die Gemeinwesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bienensterben, Verschwinden von Insekten und Vögeln: Die biologische Vielfalt ist gefährdet, in der Schweiz wie auch anderswo auf der Welt. Die synthetischen Pestizide spielen bei diesem Massensterben eine bedeutende Rolle. Sie werden in der Landwirtschaft und von Privaten verwendet, aber auch die Gemeinwesen stehen in der Verantwortung, denn auch sie bringen Pestizide zum Einsatz, auf öffentlichen Flächen und auf ihren Grundstücken. Wie aber eine Studie des Bafu kürzlich aufgezeigt hat, werden von mehr als der Hälfte der Gemeinden nicht einmal die einschränkenden Vorgaben zur Verwendung einzelner dieser Produkte befolgt. Offensichtlich sind die geltenden Bestimmungen nicht klar genug und zeigen keinerlei Wirkung.</p><p>Eine Vorgabe, gemäss welcher synthetische Pestizide von den Gemeinwesen nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wäre klarer, einfacher umzusetzen und aus der Sicht des Umweltschutzes wirksamer. Sie könnte mit einer Umsetzungsfrist und mit Ausnahmen gekoppelt werden. Die Gemeinwesen müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Nur so können sie glaubwürdig von Privatpersonen und der Landwirtschaft verlangen, dass auch sie ihre Praxis anpassen, um die biologische Vielfalt zu erhalten. Einzelne Gemeinden gehen bereits in die richtige Richtung. Genf beispielsweise hat sich für 2020 das Ziel gesetzt, völlig auf Pestizide zu verzichten. Des Weiteren haben andere Länder bereits legiferiert. So verbietet etwa in Frankreich die Loi Labbé seit 2017 den Einsatz von synthetischen Pestiziden in den Gemeinwesen. Zulässig sind nur Biocontrol-Produkte (biologische Pflanzenschutzmittel), Produkte, deren Risiken als gering eingestuft werden, und Produkte, die in der biologischen Landwirtschaft verwendet werden dürfen. Ausnahmen sind vorgesehen für schädliche Quarantäneorganismen und für besondere Situationen. Die Schweiz könnte sich für die Umsetzung dieser Motion von den Erfahrungen aus Frankreich und den dortigen Vorgaben inspirieren lassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren. Es wurde eine Situationsanalyse in Bezug auf die verschiedenen Anwendungsgebiete durchgeführt. Es wurden Prioritäten gesetzt, um dort die Probleme zu lösen, wo sie am dringendsten sind. Die nichtlandwirtschaftliche Verwendung wurde nicht als prioritär eingestuft. Trotzdem enthält der Aktionsplan einige Massnahmen für diesen Bereich, wie beispielsweise die Kontrolle der Spritzgeräte ausserhalb der Landwirtschaft oder die Erstellung einer Liste der Produkte, die für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind. Der Bundesrat wird die Umsetzung des Aktionsplans im Verlaufe des Jahres 2023 evaluieren. Bei Bedarf können neue Massnahmen für ausserhalb der Landwirtschaft ergriffen werden. </p><p>Die nichtlandwirtschaftliche Verwendung ist bereits heute durch einige Massnahmen abgedeckt. Dazu zählt beispielsweise die gezielte Überprüfung der Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel. Diese hat zum Ziel, neue Erkenntnisse bezüglich der Risiken zu berücksichtigen und zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zulassung zurzeit immer noch erfüllt sind. Dieses Verfahren gilt auch für die nichtberufliche Verwendung. </p><p>Nach den geltenden Rechtsvorschriften kann ein Pflanzenschutzmittel bewilligt werden, wenn es bei vorschriftsgemässer Verwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt hat. Dieser Grundsatz gilt auch für Pflanzenschutzmittel, die ausserhalb der Landwirtschaft eingesetzt werden, und es besteht kein Grund zur Annahme, dass Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes oder von Unternehmen, die mit der Pflege der Grünflächen betraut sind, nicht in der Lage sein sollten, sich an die Anwendungsvorschriften zu halten. Ausserdem sind diese Personen dazu verpflichtet, eine Fachbewilligung einzuholen, um im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Pflanzenschutzmittel einsetzen zu können. </p><p>Einige Gemeinden haben beschlossen, bei der Pflege ihrer öffentlichen Grünflächen auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Diese Entscheidung liegt bei ihnen. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass der Bund den Gemeinden diese Entscheidung nicht aufzwingen kann, weil diese in der Kompetenz Letzterer oder der Kantone liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat ergreift die erforderlichen Massnahmen, damit die Gemeinwesen keine synthetischen Pestizide mehr verwenden. Es können Fristen für die Umsetzung dieser Massnahmen vorgesehen werden sowie Ausnahmeregelungen für Fälle, in denen keine nachhaltigere Alternative zur Verfügung steht, und für Einsätze, für die ein grosses öffentliches Interesse besteht (z. B. im Kampf gegen besonders schädliche Organismen). Die Produkte, die im Rahmen der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden, bleiben zulässig.</p>
    • Stopp dem Einsatz synthetischer Pestizide durch die Gemeinwesen

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