Ist der ökologische Leistungsnachweis nach wie vor wirkungslos?

ShortId
19.3790
Id
20193790
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Ist der ökologische Leistungsnachweis nach wie vor wirkungslos?
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit 2014 wurden keine spezifischen Anpassungen am ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) vorgenommen, welche zu einer signifikanten Entlastung der Gewässer von Pflanzenschutzmittel(PSM)-Verunreinigungen hätten führen können. Eine Anpassung ist im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) vorgesehen (vgl. Antwort auf die Frage 6).</p><p>2. Mit der Agrarpolitik 2014 wurden in Ergänzung zum ÖLN die Ressourceneffizienzbeiträge (REB) eingeführt. Mit diesen freiwilligen Programmen werden der Herbizidverzicht und die präzise Applikationstechnik für den Ackerbau und die Spezialkulturen gefördert. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) mit 51 Massnahmen (vgl. Antwort auf die Frage 5). Weiter hat die Europäische Union seit 2014 diverse PSM-Wirkstoffe verboten oder in der Verwendung eingeschränkt. Diese Entscheide wurden von der Schweizer Zulassungsbehörde nachvollzogen. Dadurch dürfen heute einige PSM, welche für die Wasserlebewesen besonders problematisch sind, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt eingesetzt werden.</p><p>3. Seit 2014 ist noch keine Verbesserung der Wasserqualität festzustellen. Vergleichbare Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2017 bestätigten die zu hohe Belastung der mittleren und kleinen Fliessgewässer (Aqua&amp;Gas, Nr. 4, 2017; Aqua&amp;Gas Nr. 4, 2019). Der Aktionsplan wurde im Herbst 2017 beschlossen, und die ersten Massnahmen wurden 2018 eingeführt (vgl. Antwort auf die Frage 5). Eine Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer kann sich nicht so rasch einstellen.</p><p>4. Der AP PSM beinhaltet unter anderem Massnahmen, mit denen Förderprogramme zum Verzicht oder Teilverzicht auf Herbizide und Verzicht auf Fungizide und Insektizide mittels extensiver Produktion ausgebaut werden. Die Zunahme der Anbauflächen, die nach den entsprechenden Programmen bewirtschaftet werden, wird erfasst. Zudem werden emissionsarme Spritzgeräte und kontinuierliche Innenreinigungssysteme für Spritzgeräte gefördert. Auch die Anzahl der geförderten Geräte wird erfasst. Derzeit kann nicht belegt werden, dass der PSM-Einsatz gewässerschonender erfolgt. Im Rahmen des AP PSM wird ebenfalls das Gewässermonitoring ausgebaut. Die entsprechenden Messstationen sollen bis Ende 2019 aufgebaut sein, sodass erste Ergebnisse bis Ende 2020 ausgewertet werden können. Um eine Aussage machen zu können, ob Pflanzenschutzmittel gewässerschonender eingesetzt werden, bedarf es jedoch mehrjähriger Messreihen.</p><p>5. Die Umsetzung der meisten Massnahmen des AP PSM wurde seit 2018 angegangen. Das heisst, ihren konkreten Beitrag zur Risikoreduktion können sie heute noch nicht leisten. Dies ist erst in einigen Jahren zu erwarten. Die Massnahmen haben jedoch das Potenzial, bei konsequenter Ausgestaltung und Umsetzung im Sinne des Gewässerschutzes einen Beitrag zur Entlastung der Gewässer zu leisten. Die wichtigsten Massnahmen sind: i) die Förderung des Verzichts auf den Einsatz von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden und die Reduktion der Emissionen, ii) ein Verbot des Einsatzes von PSM mit erhöhtem Umweltrisiko für direktzahlungsberechtigte Betriebe, iii) strengere Anwendungsvorschriften zur Reduktion der Gewässerbelastung durch Abschwemmung und iv) die Reduktion der Einträge via Punktquellen (z. B. von Waschplätzen).</p><p>6. Die Vernehmlassungsvorlage zur AP 22 plus enthält ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Gewässerschutzes, welches im Bereich Pflanzenschutzmittel folgende Massnahmen vorsieht: Im ökologischen Leistungsnachweis sollen Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko nicht mehr angewendet werden dürfen (vgl. Antwort auf die Frage 5). Die Emissionen aus Drift und Abschwemmung sollen um 75 Prozent und diejenigen von Waschplätzen um 95 Prozent reduziert werden. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel soll mit Produktionssystembeiträgen verstärkt gefördert werden. Wenn trotzdem regional zu hohe Stoffeinträge in Gewässern festgestellt werden, sollen Bund und Kantone im Rahmen von regionalen landwirtschaftlichen Strategien regionsspezifische Massnahmen fördern und gezielt die Anforderungen regional verschärfen können.</p><p>7. Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) beinhaltet das Grundprinzip des integrierten Pflanzenschutzes, welches Anfang der Neunzigerjahre entwickelt und ab 1999 im ÖLN verankert wurde. Es bildet heute die Basis des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, das mit der AP 22 plus mit Massnahmen im ÖLN konkretisiert wird.</p><p>Zu Artikel 18 Absatz 1 der DZV gibt es aktuell keine konkreten Massnahmen. Anhand der Einhaltung der Bekämpfungsschwellen und der Berücksichtigung der Informationen von Prognose- und Warndiensten (Art. 18 Abs. 2 DZV) kann für diejenigen Indikationen, für welche es Schadschwellen oder Warndienste gibt, beurteilt werden, ob eine Pflanzenschutzmittelbehandlung erforderlich war oder nicht. Ob der Landwirt allerdings zuvor präventive oder nichtchemische Methoden priorisiert angewendet hat (z. B. eine mechanische Unkrautbekämpfung oder der Anbau resistenter Sorten), wird bis anhin nicht überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Interpellation 14.3142 schrieb ich im März 2014: "Die kürzlich veröffentlichte Studie der Eawag hat ergeben, dass in den Schweizer Gewässern ein ganzer Cocktail an Pestiziden enthalten ist. Von rund 300 zugelassenen und erfassbaren Wirkstoffen wurden über 100 Wirkstoffe in Wasserproben gefunden. In 78 Prozent der Proben lag die aufaddierte Pestizidkonzentration über 1 Mikrogramm pro Liter. Für 31 Substanzen wurde sogar der Grenzwert der Gewässerschutzverordnung verletzt. Die Untersuchung ... kommt zum Schluss, dass eine Beeinträchtigung von Organismen in den Gewässern durch Pflanzenschutzmittel nicht ausgeschlossen werden kann."</p><p>Auf die Frage, warum 16 Jahre nach Einführung des ÖLN immer noch dermassen hohe Pestizideinträge aus der Landwirtschaft zu verzeichnen sind, antwortete der Bundesrat damals, dass "die Wirkung der Ökomassnahmen auf Stoffeinträge, u. a. auch auf die Einträge von Pflanzenschutzmitteln, in die Gewässer wenig Einfluss hat", sowie: Die "ab 2005 zusätzlich ergriffenen Massnahmen ... konnten ebenfalls die Einträge von PSM in die Gewässer nicht signifikant reduzieren". Er schliesst seinen Befund mit den Worten: "Ohne neue und wirkungsvolle Massnahmen werden die Gewässer daher weiterhin stark mit PSM belastet werden."</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wenn 16 Jahre nach seiner Einführung das Verdikt des Bundesrates "wirkungslos" lautete: Wie wurde der ÖLN inzwischen konkret angepasst?</p><p>2. Welche konkrete Massnahmen sind seit diesem Befund ergriffen worden, um die alarmierende Pestizidkonzentration in Gewässern signifikant zu senken?</p><p>3. Sind seit 2014 messbare Verbesserungen bezüglich der Belastung von Gewässern durch Pestizide zu verzeichnen, insbesondere auch durch Insektizide?</p><p>4. Wie wird belegt, dass PSM in der Schweiz inzwischen gewässerschonender eingesetzt werden?</p><p>5. Welche Massnahmen im Aktionsplan Pestizide führen zu einer messbaren Reduktion der toxischen Belastung bzw. der Mehrfachbelastung von Gewässern?</p><p>6. Welche konkreten Massnahmen sind in der Agrarpolitik 22 plus vorgesehen, um solche toxischen Konzentrationen bzw. Mehrfachbelastungen signifikant und dauerhaft zu senken?</p><p>7. Mit welchen konkreten Massnahmen wird sichergestellt, dass direktzahlungsberechtigte Betriebe beim Schutz der Kulturen nicht chemische Methoden primär anwenden, entgegen Artikel 18 Absatz 1 DZV?</p>
  • Ist der ökologische Leistungsnachweis nach wie vor wirkungslos?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit 2014 wurden keine spezifischen Anpassungen am ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) vorgenommen, welche zu einer signifikanten Entlastung der Gewässer von Pflanzenschutzmittel(PSM)-Verunreinigungen hätten führen können. Eine Anpassung ist im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) vorgesehen (vgl. Antwort auf die Frage 6).</p><p>2. Mit der Agrarpolitik 2014 wurden in Ergänzung zum ÖLN die Ressourceneffizienzbeiträge (REB) eingeführt. Mit diesen freiwilligen Programmen werden der Herbizidverzicht und die präzise Applikationstechnik für den Ackerbau und die Spezialkulturen gefördert. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) mit 51 Massnahmen (vgl. Antwort auf die Frage 5). Weiter hat die Europäische Union seit 2014 diverse PSM-Wirkstoffe verboten oder in der Verwendung eingeschränkt. Diese Entscheide wurden von der Schweizer Zulassungsbehörde nachvollzogen. Dadurch dürfen heute einige PSM, welche für die Wasserlebewesen besonders problematisch sind, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt eingesetzt werden.</p><p>3. Seit 2014 ist noch keine Verbesserung der Wasserqualität festzustellen. Vergleichbare Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2017 bestätigten die zu hohe Belastung der mittleren und kleinen Fliessgewässer (Aqua&amp;Gas, Nr. 4, 2017; Aqua&amp;Gas Nr. 4, 2019). Der Aktionsplan wurde im Herbst 2017 beschlossen, und die ersten Massnahmen wurden 2018 eingeführt (vgl. Antwort auf die Frage 5). Eine Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer kann sich nicht so rasch einstellen.</p><p>4. Der AP PSM beinhaltet unter anderem Massnahmen, mit denen Förderprogramme zum Verzicht oder Teilverzicht auf Herbizide und Verzicht auf Fungizide und Insektizide mittels extensiver Produktion ausgebaut werden. Die Zunahme der Anbauflächen, die nach den entsprechenden Programmen bewirtschaftet werden, wird erfasst. Zudem werden emissionsarme Spritzgeräte und kontinuierliche Innenreinigungssysteme für Spritzgeräte gefördert. Auch die Anzahl der geförderten Geräte wird erfasst. Derzeit kann nicht belegt werden, dass der PSM-Einsatz gewässerschonender erfolgt. Im Rahmen des AP PSM wird ebenfalls das Gewässermonitoring ausgebaut. Die entsprechenden Messstationen sollen bis Ende 2019 aufgebaut sein, sodass erste Ergebnisse bis Ende 2020 ausgewertet werden können. Um eine Aussage machen zu können, ob Pflanzenschutzmittel gewässerschonender eingesetzt werden, bedarf es jedoch mehrjähriger Messreihen.</p><p>5. Die Umsetzung der meisten Massnahmen des AP PSM wurde seit 2018 angegangen. Das heisst, ihren konkreten Beitrag zur Risikoreduktion können sie heute noch nicht leisten. Dies ist erst in einigen Jahren zu erwarten. Die Massnahmen haben jedoch das Potenzial, bei konsequenter Ausgestaltung und Umsetzung im Sinne des Gewässerschutzes einen Beitrag zur Entlastung der Gewässer zu leisten. Die wichtigsten Massnahmen sind: i) die Förderung des Verzichts auf den Einsatz von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden und die Reduktion der Emissionen, ii) ein Verbot des Einsatzes von PSM mit erhöhtem Umweltrisiko für direktzahlungsberechtigte Betriebe, iii) strengere Anwendungsvorschriften zur Reduktion der Gewässerbelastung durch Abschwemmung und iv) die Reduktion der Einträge via Punktquellen (z. B. von Waschplätzen).</p><p>6. Die Vernehmlassungsvorlage zur AP 22 plus enthält ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Gewässerschutzes, welches im Bereich Pflanzenschutzmittel folgende Massnahmen vorsieht: Im ökologischen Leistungsnachweis sollen Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko nicht mehr angewendet werden dürfen (vgl. Antwort auf die Frage 5). Die Emissionen aus Drift und Abschwemmung sollen um 75 Prozent und diejenigen von Waschplätzen um 95 Prozent reduziert werden. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel soll mit Produktionssystembeiträgen verstärkt gefördert werden. Wenn trotzdem regional zu hohe Stoffeinträge in Gewässern festgestellt werden, sollen Bund und Kantone im Rahmen von regionalen landwirtschaftlichen Strategien regionsspezifische Massnahmen fördern und gezielt die Anforderungen regional verschärfen können.</p><p>7. Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) beinhaltet das Grundprinzip des integrierten Pflanzenschutzes, welches Anfang der Neunzigerjahre entwickelt und ab 1999 im ÖLN verankert wurde. Es bildet heute die Basis des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, das mit der AP 22 plus mit Massnahmen im ÖLN konkretisiert wird.</p><p>Zu Artikel 18 Absatz 1 der DZV gibt es aktuell keine konkreten Massnahmen. Anhand der Einhaltung der Bekämpfungsschwellen und der Berücksichtigung der Informationen von Prognose- und Warndiensten (Art. 18 Abs. 2 DZV) kann für diejenigen Indikationen, für welche es Schadschwellen oder Warndienste gibt, beurteilt werden, ob eine Pflanzenschutzmittelbehandlung erforderlich war oder nicht. Ob der Landwirt allerdings zuvor präventive oder nichtchemische Methoden priorisiert angewendet hat (z. B. eine mechanische Unkrautbekämpfung oder der Anbau resistenter Sorten), wird bis anhin nicht überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Interpellation 14.3142 schrieb ich im März 2014: "Die kürzlich veröffentlichte Studie der Eawag hat ergeben, dass in den Schweizer Gewässern ein ganzer Cocktail an Pestiziden enthalten ist. Von rund 300 zugelassenen und erfassbaren Wirkstoffen wurden über 100 Wirkstoffe in Wasserproben gefunden. In 78 Prozent der Proben lag die aufaddierte Pestizidkonzentration über 1 Mikrogramm pro Liter. Für 31 Substanzen wurde sogar der Grenzwert der Gewässerschutzverordnung verletzt. Die Untersuchung ... kommt zum Schluss, dass eine Beeinträchtigung von Organismen in den Gewässern durch Pflanzenschutzmittel nicht ausgeschlossen werden kann."</p><p>Auf die Frage, warum 16 Jahre nach Einführung des ÖLN immer noch dermassen hohe Pestizideinträge aus der Landwirtschaft zu verzeichnen sind, antwortete der Bundesrat damals, dass "die Wirkung der Ökomassnahmen auf Stoffeinträge, u. a. auch auf die Einträge von Pflanzenschutzmitteln, in die Gewässer wenig Einfluss hat", sowie: Die "ab 2005 zusätzlich ergriffenen Massnahmen ... konnten ebenfalls die Einträge von PSM in die Gewässer nicht signifikant reduzieren". Er schliesst seinen Befund mit den Worten: "Ohne neue und wirkungsvolle Massnahmen werden die Gewässer daher weiterhin stark mit PSM belastet werden."</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wenn 16 Jahre nach seiner Einführung das Verdikt des Bundesrates "wirkungslos" lautete: Wie wurde der ÖLN inzwischen konkret angepasst?</p><p>2. Welche konkrete Massnahmen sind seit diesem Befund ergriffen worden, um die alarmierende Pestizidkonzentration in Gewässern signifikant zu senken?</p><p>3. Sind seit 2014 messbare Verbesserungen bezüglich der Belastung von Gewässern durch Pestizide zu verzeichnen, insbesondere auch durch Insektizide?</p><p>4. Wie wird belegt, dass PSM in der Schweiz inzwischen gewässerschonender eingesetzt werden?</p><p>5. Welche Massnahmen im Aktionsplan Pestizide führen zu einer messbaren Reduktion der toxischen Belastung bzw. der Mehrfachbelastung von Gewässern?</p><p>6. Welche konkreten Massnahmen sind in der Agrarpolitik 22 plus vorgesehen, um solche toxischen Konzentrationen bzw. Mehrfachbelastungen signifikant und dauerhaft zu senken?</p><p>7. Mit welchen konkreten Massnahmen wird sichergestellt, dass direktzahlungsberechtigte Betriebe beim Schutz der Kulturen nicht chemische Methoden primär anwenden, entgegen Artikel 18 Absatz 1 DZV?</p>
    • Ist der ökologische Leistungsnachweis nach wie vor wirkungslos?

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