Pestizide. Werden Cocktaileffekte im Zulassungssystem vorwiegend reaktiv geprüft?

ShortId
19.3791
Id
20193791
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Pestizide. Werden Cocktaileffekte im Zulassungssystem vorwiegend reaktiv geprüft?
AdditionalIndexing
55;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./5. Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel basiert die Risikobewertung grösstenteils auf Tests, denen die Wirkstoffe unterzogen werden. Es werden auch die gebrauchsfertigen Produkte getestet, um die Kombinationswirkung der verschiedenen Substanzen, aus denen sich das Produkt zusammensetzt, zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Tests werden im Entscheidungsprozess berücksichtigt. Die Überprüfung aller möglichen Kombinationen von Wirkstoffen, die in der Umwelt vorkommen können, würde eine unendliche Anzahl von Tests an lebenden Organismen erfordern und ist deshalb keine Option. Solche Kombinationen betreffen nämlich nicht nur die rund 300 Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel, sondern auch eine Vielzahl anderer Substanzen. Bisherige Bewertungen zeigen, dass das Gesundheitsrisiko aufgrund von Kombinationswirkungen als gering eingeschätzt wird. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wird dennoch die Beurteilung von Kombinationswirkungen näher untersucht. In der EU werden aktuell umfangreiche probabilistische Modelle entwickelt. Gewässermonitorings zeigen, dass negative Kombinationswirkungen hauptsächlich auf das Vorhandensein einiger weniger Wirkstoffe mit höherer Toxizität zurückzuführen sind. Ein gezielter Ansatz zur Reduzierung dieser Substanzen wird deshalb als sinnvoller erachtet, als blind Tests an lebenden Organismen durchzuführen.</p><p>2. Das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel erfüllt inhärent das Vorsorgeprinzip, da alle Pflanzenschutzmittel, bevor sie in Verkehr kommen und angewendet werden dürfen, umfassend nach international akzeptierten Vorgehensweisen geprüft werden müssen.</p><p>3. Mögliche Reaktionen zwischen Wirkstoffen aus anderen Zulassungen wie der der Pharmaka, der Biozide und der Chemikalien im Generellen werden nicht geprüft. </p><p>4. Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der Schweiz ist mit dem Verfahren der EU weitgehend harmonisiert. Im Rahmen der Verhandlungen im Bereich Lebensmittelsicherheit streben die Schweiz und die EU die gegenseitige Anerkennung ihrer Zulassungsverfahren an. Die Weiterentwicklung neuer Test- und Beurteilungsmethoden auf internationaler Ebene wird aktiv verfolgt, und neue Erkenntnisse werden zeitnah in die regulatorischen Anforderungen des Zulassungssystems der Schweiz integriert und angewendet. Unabhängig von den Tests, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens verlangt werden, sieht die AP 22 plus Massnahmen vor, um die Verwendung der Wirkstoffe, die das höchste Risiko aufweisen, zu reduzieren.</p><p>6. In der Zulassung werden aufgrund von Toxizitätstests regulatorisch akzeptable Konzentrationen abgeleitet, die zu keinen unannehmbaren Effekten für den Menschen und die Umwelt führen. Der Schwerpunkt in der Zulassung liegt daher darauf sicherzustellen, dass diese Konzentrationen nicht überschritten werden. Es sind aktuell Konzepte in Erarbeitung, Wirkstoffe mit gleichen toxischen Wirkungen zu gruppieren und kumulativ in die Risikobewertung einzubeziehen, um so die Mischtoxizität besser zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Pestizide werden im Labor unter Bedingungen getestet, die in der Praxis oft nicht vorkommen. Bei der Anwendung von Pestiziden finden verschiedenste natürliche und synthetische Wirkstoffe zusammen: Ein konventionell produzierter Apfel wird, je nach Quelle, bis zu 30-mal mit diversen Pestiziden behandelt. Pestizide vermischen sich, einerseits am Feldrand, wenn verschiedene Landwirte unabhängig voneinander Wirkstoffe ausbringen. Mit dem Wind kann Sprühnebel zudem weit in andere Felder oder in nahegelegene Siedlungszonen abdriften. Weiter kann der Regen Wirkstoffe in Gewässer spülen, wo sie einzeln oder als Cocktail oft in unannehmbarer Weise auf Gewässerlebewesen einwirken.</p><p>Wie der Bundesrat festhält, werden solche Cocktaileffekte "im Rahmen des heutigen Zulassungsverfahrens nicht systematisch geprüft" (19.3296). Dabei ist bekannt, dass gewisse Wirkstoffe, wenn sie sich vermischen und miteinander reagieren, viel giftiger sind als einzeln: "Sind solche Wirkungen für spezifische Pflanzenschutzmittel erkannt, so werden diese im Rahmen der Zulassung berücksichtigt."</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Cocktaileffekte werden bei der Zulassung nicht systematisch geprüft. Bedeutet dies, dass sie heute vorwiegend dann im Zulassungsprozess berücksichtigt werden, wenn nach vielen Jahren der Anwendung in der Praxis erkannt worden ist, dass sie unannehmbare Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben?</p><p>2. Wenn Cocktaileffekte im Zulassungssystem primär reaktiv berücksichtigt werden: Werden mit diesem Vorgehen nicht das in der Bundesverfassung verankerte Vorsorgeprinzip sowie Artikel 8 des Umweltschutzgesetzes verletzt bzw. gebrochen?</p><p>3. Ist davon auszugehen, dass mögliche Reaktionen zwischen Wirkstoffen, die in anderen Verfahren zugelassen werden, nicht geprüft werden?</p><p>4. Will der Bundesrat auch hier mit Massnahmen warten, bis die EU einen Takt vorgibt?</p><p>5. Ist die riesige Zahl an möglichen Interaktionen zwischen den rund 300 für den Pflanzenschutz zugelassenen Wirkstoffen der Grund dafür, dass diese in der Zulassung nicht systematisch geprüft werden?</p><p>6. Heute gelten Grenzwerte für jedes einzelne Pestizid. Für Pestizidcocktails gibt es keine Grenzwerte. Ist vorgesehen, in Zukunft die Mischtoxizität im Sinne des Vorsorgeprinzips zu berücksichtigen?</p>
  • Pestizide. Werden Cocktaileffekte im Zulassungssystem vorwiegend reaktiv geprüft?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./5. Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel basiert die Risikobewertung grösstenteils auf Tests, denen die Wirkstoffe unterzogen werden. Es werden auch die gebrauchsfertigen Produkte getestet, um die Kombinationswirkung der verschiedenen Substanzen, aus denen sich das Produkt zusammensetzt, zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Tests werden im Entscheidungsprozess berücksichtigt. Die Überprüfung aller möglichen Kombinationen von Wirkstoffen, die in der Umwelt vorkommen können, würde eine unendliche Anzahl von Tests an lebenden Organismen erfordern und ist deshalb keine Option. Solche Kombinationen betreffen nämlich nicht nur die rund 300 Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel, sondern auch eine Vielzahl anderer Substanzen. Bisherige Bewertungen zeigen, dass das Gesundheitsrisiko aufgrund von Kombinationswirkungen als gering eingeschätzt wird. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wird dennoch die Beurteilung von Kombinationswirkungen näher untersucht. In der EU werden aktuell umfangreiche probabilistische Modelle entwickelt. Gewässermonitorings zeigen, dass negative Kombinationswirkungen hauptsächlich auf das Vorhandensein einiger weniger Wirkstoffe mit höherer Toxizität zurückzuführen sind. Ein gezielter Ansatz zur Reduzierung dieser Substanzen wird deshalb als sinnvoller erachtet, als blind Tests an lebenden Organismen durchzuführen.</p><p>2. Das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel erfüllt inhärent das Vorsorgeprinzip, da alle Pflanzenschutzmittel, bevor sie in Verkehr kommen und angewendet werden dürfen, umfassend nach international akzeptierten Vorgehensweisen geprüft werden müssen.</p><p>3. Mögliche Reaktionen zwischen Wirkstoffen aus anderen Zulassungen wie der der Pharmaka, der Biozide und der Chemikalien im Generellen werden nicht geprüft. </p><p>4. Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der Schweiz ist mit dem Verfahren der EU weitgehend harmonisiert. Im Rahmen der Verhandlungen im Bereich Lebensmittelsicherheit streben die Schweiz und die EU die gegenseitige Anerkennung ihrer Zulassungsverfahren an. Die Weiterentwicklung neuer Test- und Beurteilungsmethoden auf internationaler Ebene wird aktiv verfolgt, und neue Erkenntnisse werden zeitnah in die regulatorischen Anforderungen des Zulassungssystems der Schweiz integriert und angewendet. Unabhängig von den Tests, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens verlangt werden, sieht die AP 22 plus Massnahmen vor, um die Verwendung der Wirkstoffe, die das höchste Risiko aufweisen, zu reduzieren.</p><p>6. In der Zulassung werden aufgrund von Toxizitätstests regulatorisch akzeptable Konzentrationen abgeleitet, die zu keinen unannehmbaren Effekten für den Menschen und die Umwelt führen. Der Schwerpunkt in der Zulassung liegt daher darauf sicherzustellen, dass diese Konzentrationen nicht überschritten werden. Es sind aktuell Konzepte in Erarbeitung, Wirkstoffe mit gleichen toxischen Wirkungen zu gruppieren und kumulativ in die Risikobewertung einzubeziehen, um so die Mischtoxizität besser zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Pestizide werden im Labor unter Bedingungen getestet, die in der Praxis oft nicht vorkommen. Bei der Anwendung von Pestiziden finden verschiedenste natürliche und synthetische Wirkstoffe zusammen: Ein konventionell produzierter Apfel wird, je nach Quelle, bis zu 30-mal mit diversen Pestiziden behandelt. Pestizide vermischen sich, einerseits am Feldrand, wenn verschiedene Landwirte unabhängig voneinander Wirkstoffe ausbringen. Mit dem Wind kann Sprühnebel zudem weit in andere Felder oder in nahegelegene Siedlungszonen abdriften. Weiter kann der Regen Wirkstoffe in Gewässer spülen, wo sie einzeln oder als Cocktail oft in unannehmbarer Weise auf Gewässerlebewesen einwirken.</p><p>Wie der Bundesrat festhält, werden solche Cocktaileffekte "im Rahmen des heutigen Zulassungsverfahrens nicht systematisch geprüft" (19.3296). Dabei ist bekannt, dass gewisse Wirkstoffe, wenn sie sich vermischen und miteinander reagieren, viel giftiger sind als einzeln: "Sind solche Wirkungen für spezifische Pflanzenschutzmittel erkannt, so werden diese im Rahmen der Zulassung berücksichtigt."</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Cocktaileffekte werden bei der Zulassung nicht systematisch geprüft. Bedeutet dies, dass sie heute vorwiegend dann im Zulassungsprozess berücksichtigt werden, wenn nach vielen Jahren der Anwendung in der Praxis erkannt worden ist, dass sie unannehmbare Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben?</p><p>2. Wenn Cocktaileffekte im Zulassungssystem primär reaktiv berücksichtigt werden: Werden mit diesem Vorgehen nicht das in der Bundesverfassung verankerte Vorsorgeprinzip sowie Artikel 8 des Umweltschutzgesetzes verletzt bzw. gebrochen?</p><p>3. Ist davon auszugehen, dass mögliche Reaktionen zwischen Wirkstoffen, die in anderen Verfahren zugelassen werden, nicht geprüft werden?</p><p>4. Will der Bundesrat auch hier mit Massnahmen warten, bis die EU einen Takt vorgibt?</p><p>5. Ist die riesige Zahl an möglichen Interaktionen zwischen den rund 300 für den Pflanzenschutz zugelassenen Wirkstoffen der Grund dafür, dass diese in der Zulassung nicht systematisch geprüft werden?</p><p>6. Heute gelten Grenzwerte für jedes einzelne Pestizid. Für Pestizidcocktails gibt es keine Grenzwerte. Ist vorgesehen, in Zukunft die Mischtoxizität im Sinne des Vorsorgeprinzips zu berücksichtigen?</p>
    • Pestizide. Werden Cocktaileffekte im Zulassungssystem vorwiegend reaktiv geprüft?

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