Mehr Fachkräfte für die Schweiz mit der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und von Frau und Mann auf Stufe Tertiär B

ShortId
19.3794
Id
20193794
Updated
28.07.2023 02:21
Language
de
Title
Mehr Fachkräfte für die Schweiz mit der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und von Frau und Mann auf Stufe Tertiär B
AdditionalIndexing
44;28;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Rund 60 Prozent der schweizerischen Bevölkerung schliessen eine Lehre mit Abschluss EFZ ab. Inklusion ist im Lehrplan 21 verankert. Auf Stufe Sek II ist die Inklusion an Berufsschulen, BMS und Lernorten oft erfolgreich umgesetzt. Die Absolventinnen und Absolventen sind jetzt bereit für die erste und zweite Führungsstufe. Aber die höhere Berufsbildung auf Stufe Tertiär B ist es nicht. So sind viele fähige und begabte Menschen mit Behinderung davon ausgeschlossen, eidgenössisch anerkannte Diplome, die für die weitere Karriere vorausgesetzt werden, zu erwerben. Diese Systemfehler sollen im Rahmen von Berufsbildung 2030 bis 2024 in enger Zusammenarbeit mit den Behinderten- und Frauendachverbänden korrigiert werden. Die Finanzierung der höhere Berufsbildung über die BFI ist an die Umsetzungen der nationalen Gesetze gebunden. Es wird ein Anreizsystem geschaffen für jene Bildungsanbieter, welche die Chancengleichheit bis 2024 intern freiwillig umsetzen, wenn dies extern überprüfbar ist. Und es wird ein Penalty-System eingerichtet für jene, welche die Chancengleichheit bis 2024 nicht realisieren.</p>
  • <p>Die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung und die Gleichstellung von Frau und Mann sind für den Bund wichtig. Sie fördern die Teilhabe an der und die Inklusion in die Gesellschaft und tragen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials bei.</p><p>Im Bildungsbereich sind die rechtlichen Grundlagen für eine konsequente und systematische Umsetzung vorhanden. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Berufsbildungsverordnung (BBV) diskriminieren nicht, sondern fördern sogar den Ausgleich der Bildungschancen. Dazu gehört auch, dass der Bund Massnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen fördern kann. </p><p>Der Nachteilsausgleich zur Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen (Art. 3 Bst. c BBG) beispielsweise sieht die Anpassung der Arbeits- und Studienbedingungen sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden und Dienstleistungen vor. Im Rahmen des Strategieprozesses Berufsbildung 2030 haben die Verbundpartner gemeinsam beschlossen, innovative Praxiskonzepte zur Integration benachteiligter Gruppen zu entwickeln. Noch in diesem Jahr soll das transversale Projekt "Menschen mit Behinderungen und ihr Zugang zur Bildung" lanciert werden. Es fokussiert auf die Verbesserung der Chancengleichheit dieser Personengruppe und trägt somit auch dem Anliegen dieser Motion Rechnung. </p><p>Seit Januar 2018 werden in der höheren Berufsbildung Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund direkt finanziell unterstützt. Dadurch ist der Erwerb von Fach- und Führungskompetenzen im Rahmen der höheren Berufsbildung weniger von den Arbeitgebenden abhängig. Dies erleichtert insbesondere Frauen, die den Um- und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt suchen, die Aus- und Weiterbildung.</p><p>Die Forschung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 60, "Gleichstellung der Geschlechter", wirkt langfristig auf das ganze Bildungssystem. Einige Projekte fokussierten auf Kinder und Jugendliche, z. B. Mint-Förderung, oder die Weiterbildung von Lehrkräften in den Naturwissenschaften. Um Geschlechterstereotype in der Berufsbildung aufzubrechen, fördert der Bund gezielt Projekte (z. B. nationaler Zukunftstag).</p><p>Aufgrund der beschriebenen Massnahmen sieht der Bundesrat zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bund wird beauftragt, die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und von Frau und Mann, wie in der Bundesverfassung, Artikel 8, und in BBG, HFKG, WeBiG verankert, auch auf der Stufe Tertiär B bis Ende 2024 zu realisieren und nach extern überprüfbaren Kriterien umzusetzen. Nur mit tatsächlicher Chancengleichheit auf den Stufen Tertiär B und A kann die Schweiz das inländische Fachkräftepotenzial viel stärker nutzen und von neuen wirtschaftlichen Innovationen profitieren.</p><p>Für die Stufe Tertiär A sind seit 2000 drei Chancengleichheitsprogramme für über 120 Millionen Franken durchgeführt worden, dazu kommen Mittel aus dem Nationalfonds von rund 45 Millionen für die Umsetzung der Chancengleichheit an Hochschulen.</p><p>Aufgrund der Gleichwertigkeit der Bildungsstufen Tertiär A und Tertiär B fordern wir den Bund auf, bis Ende 2024 die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung und von Frau und Mann auch auf der gesamten Stufe Tertiär B, höhere Berufsbildung, zu realisieren und diese mit extern überprüfbaren Zielvorgaben zu belegen. Der Bund stellt hierfür in der nächsten Legislaturperiode für Tertiär B analoge Mittel ein, wie sie bisher und in Zukunft für Tertiär A vorgesehen werden.</p>
  • Mehr Fachkräfte für die Schweiz mit der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und von Frau und Mann auf Stufe Tertiär B
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Rund 60 Prozent der schweizerischen Bevölkerung schliessen eine Lehre mit Abschluss EFZ ab. Inklusion ist im Lehrplan 21 verankert. Auf Stufe Sek II ist die Inklusion an Berufsschulen, BMS und Lernorten oft erfolgreich umgesetzt. Die Absolventinnen und Absolventen sind jetzt bereit für die erste und zweite Führungsstufe. Aber die höhere Berufsbildung auf Stufe Tertiär B ist es nicht. So sind viele fähige und begabte Menschen mit Behinderung davon ausgeschlossen, eidgenössisch anerkannte Diplome, die für die weitere Karriere vorausgesetzt werden, zu erwerben. Diese Systemfehler sollen im Rahmen von Berufsbildung 2030 bis 2024 in enger Zusammenarbeit mit den Behinderten- und Frauendachverbänden korrigiert werden. Die Finanzierung der höhere Berufsbildung über die BFI ist an die Umsetzungen der nationalen Gesetze gebunden. Es wird ein Anreizsystem geschaffen für jene Bildungsanbieter, welche die Chancengleichheit bis 2024 intern freiwillig umsetzen, wenn dies extern überprüfbar ist. Und es wird ein Penalty-System eingerichtet für jene, welche die Chancengleichheit bis 2024 nicht realisieren.</p>
    • <p>Die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung und die Gleichstellung von Frau und Mann sind für den Bund wichtig. Sie fördern die Teilhabe an der und die Inklusion in die Gesellschaft und tragen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials bei.</p><p>Im Bildungsbereich sind die rechtlichen Grundlagen für eine konsequente und systematische Umsetzung vorhanden. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Berufsbildungsverordnung (BBV) diskriminieren nicht, sondern fördern sogar den Ausgleich der Bildungschancen. Dazu gehört auch, dass der Bund Massnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen fördern kann. </p><p>Der Nachteilsausgleich zur Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen (Art. 3 Bst. c BBG) beispielsweise sieht die Anpassung der Arbeits- und Studienbedingungen sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden und Dienstleistungen vor. Im Rahmen des Strategieprozesses Berufsbildung 2030 haben die Verbundpartner gemeinsam beschlossen, innovative Praxiskonzepte zur Integration benachteiligter Gruppen zu entwickeln. Noch in diesem Jahr soll das transversale Projekt "Menschen mit Behinderungen und ihr Zugang zur Bildung" lanciert werden. Es fokussiert auf die Verbesserung der Chancengleichheit dieser Personengruppe und trägt somit auch dem Anliegen dieser Motion Rechnung. </p><p>Seit Januar 2018 werden in der höheren Berufsbildung Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund direkt finanziell unterstützt. Dadurch ist der Erwerb von Fach- und Führungskompetenzen im Rahmen der höheren Berufsbildung weniger von den Arbeitgebenden abhängig. Dies erleichtert insbesondere Frauen, die den Um- und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt suchen, die Aus- und Weiterbildung.</p><p>Die Forschung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 60, "Gleichstellung der Geschlechter", wirkt langfristig auf das ganze Bildungssystem. Einige Projekte fokussierten auf Kinder und Jugendliche, z. B. Mint-Förderung, oder die Weiterbildung von Lehrkräften in den Naturwissenschaften. Um Geschlechterstereotype in der Berufsbildung aufzubrechen, fördert der Bund gezielt Projekte (z. B. nationaler Zukunftstag).</p><p>Aufgrund der beschriebenen Massnahmen sieht der Bundesrat zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bund wird beauftragt, die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und von Frau und Mann, wie in der Bundesverfassung, Artikel 8, und in BBG, HFKG, WeBiG verankert, auch auf der Stufe Tertiär B bis Ende 2024 zu realisieren und nach extern überprüfbaren Kriterien umzusetzen. Nur mit tatsächlicher Chancengleichheit auf den Stufen Tertiär B und A kann die Schweiz das inländische Fachkräftepotenzial viel stärker nutzen und von neuen wirtschaftlichen Innovationen profitieren.</p><p>Für die Stufe Tertiär A sind seit 2000 drei Chancengleichheitsprogramme für über 120 Millionen Franken durchgeführt worden, dazu kommen Mittel aus dem Nationalfonds von rund 45 Millionen für die Umsetzung der Chancengleichheit an Hochschulen.</p><p>Aufgrund der Gleichwertigkeit der Bildungsstufen Tertiär A und Tertiär B fordern wir den Bund auf, bis Ende 2024 die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung und von Frau und Mann auch auf der gesamten Stufe Tertiär B, höhere Berufsbildung, zu realisieren und diese mit extern überprüfbaren Zielvorgaben zu belegen. Der Bund stellt hierfür in der nächsten Legislaturperiode für Tertiär B analoge Mittel ein, wie sie bisher und in Zukunft für Tertiär A vorgesehen werden.</p>
    • Mehr Fachkräfte für die Schweiz mit der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und von Frau und Mann auf Stufe Tertiär B

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