Längere Kostenübernahme durch den Bund im Asylbereich

ShortId
19.3796
Id
20193796
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Längere Kostenübernahme durch den Bund im Asylbereich
AdditionalIndexing
2811;24;2836;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der finanzielle und soziale Druck auf Gemeinden wird infolge der bisherigen Asylpolitik immer höher. Die Integration von bildungsfernen, aus teilweise höchst urbanen Regionen stammenden Personen verläuft trotz aktiven Integrationsbemühungen wesentlich langsamer als erwartet. Diese verzögerte Integration verursacht erhebliche Kosten unter verschiedenen Titeln. Die Folgekosten der Flüchtlingswelle nach Europa treffen die Schweizer Gemeinden erst nachgelagert. Die Sozialhilfeausgaben für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene haben sich trotzdem bereits in wenigen Jahren verdoppelt und steigen weiter rasant. Es erfolgen Steuererhöhungen aufgrund der hohen Asylsozialkosten. Die Helfenden in den Gemeinden kommen an ihre Grenzen. Gerade auch auf kleinere Gemeinden kommen grosse finanzielle Schwierigkeiten zu, die dann auch die Gemeindestrukturen massgeblich beeinträchtigen und beispielsweise Fusionen forcieren. Der Bund als Hauptverursacher und Hauptverantwortlicher in der Asylpolitik muss hier bei den konkreten Konsequenzen seiner Politik mehr Verantwortung übernehmen und die Lasten der Kantone und Gemeinden genügend mittragen. Die heutige Übernahmedauer der Kosten ist zu kurz. Nach dieser kurzen Zeit sind nicht viele Flüchtlinge so in den Arbeitsmarkt integriert, dass sie keine Unterstützung mehr brauchen. Die Praxis steht hier im Widerspruch zur Beurteilung in der fernen Amtsstube in Bern. Gemeindeverantwortliche sprechen hier von einer Zeitbombe, und selbst Experten reden von beunruhigenden Entwicklungen. Das müssen wir in Bern ernst nehmen. Es muss das Verursacherprinzip gelten. Die Zuwanderung verantwortet der Bund. Und somit soll er auch die Folgekosten übernehmen.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat unter anderem bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Müller Philipp 16.3395, "Höhere Kostenbeteiligung des Bundes im Asylbereich", ausgeführt hat, handelt es sich bei der Frage, ob jemand in der Schweiz Schutz bekommt, nicht um einen politischen, sondern um einen rechtlichen Entscheid. Die Behörden haben sich dabei an das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention zu halten. Verursacht wird die zuweilen relativ hohe Zahl an Schutzberechtigten nicht durch den Bund, sondern durch die Zunahme von Konflikten und Gewalt in den Herkunftsstaaten dieser Menschen. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Integration dieser Personen die Kantone und Gemeinden vor Herausforderungen stellt. Aus diesem Grund hat er sich im Jahr 2018 mit den Kantonen auf die Integrationsagenda Schweiz geeinigt, in deren Rahmen der Bund die Integrationspauschale von 6000 auf 18 000 Franken für jeden anerkannten Flüchtling bzw. jede vorläufig aufgenommene Person erhöht hat. Die Integrationsagenda sieht zudem konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vor. Mit höheren Investitionen und konkreten Zielen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese Personen rascher im Berufsleben Fuss fassen können. So können sie für sich selber aufkommen und ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Dadurch wird auch die Sozialhilfe finanziell tendenziell entlastet. </p><p>Der Bund erstattet den Kantonen die Sozialhilfekosten für anerkannte Flüchtlinge während fünf Jahren und für vorläufig aufgenommene Personen während sieben Jahren mittels Globalpauschalen. Bei den besonders verletzlichen Resettlement-Flüchtlingen ist die Abgeltung für die Kantone höher, und sie dauert nicht bloss fünf, sondern sieben Jahre. Der Bund richtet für diese Personengruppe die Globalpauschalen unabhängig von der Erwerbstätigkeit und dem allfälligen Bezug von Sozialhilfe der betreffenden Personen aus (vgl. Art. 27a AsylV 2). So stehen den Kantonen für diese Personengruppe insgesamt mehr Mittel zur Verfügung. Die gleichmässige Verteilung der Lasten auf die Gemeinden ist Sache der Kantone.</p><p>Die zeitliche Begrenzung der Bundesabgeltungen ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben (vgl. Art. 88 AsylG bzw. Art. 87 AIG). Sie ist notwendig, um den Kantonen finanzielle Anreize für eine möglichst rasche und nachhaltige Integration zu setzen. Im Rahmen eines Folgemandats zur Integrationsagenda laufen aktuell Diskussionen zur Anpassung des Finanzierungssystems. Diese haben zum Ziel, die Anreize zur Integration weiter zu verstärken. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass eine längere Kostenübernahme durch den Bund für vorläufig Aufgenommene, anerkannte Flüchtlinge und namentlich Resettlement-Flüchtlinge umgesetzt wird.</p>
  • Längere Kostenübernahme durch den Bund im Asylbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der finanzielle und soziale Druck auf Gemeinden wird infolge der bisherigen Asylpolitik immer höher. Die Integration von bildungsfernen, aus teilweise höchst urbanen Regionen stammenden Personen verläuft trotz aktiven Integrationsbemühungen wesentlich langsamer als erwartet. Diese verzögerte Integration verursacht erhebliche Kosten unter verschiedenen Titeln. Die Folgekosten der Flüchtlingswelle nach Europa treffen die Schweizer Gemeinden erst nachgelagert. Die Sozialhilfeausgaben für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene haben sich trotzdem bereits in wenigen Jahren verdoppelt und steigen weiter rasant. Es erfolgen Steuererhöhungen aufgrund der hohen Asylsozialkosten. Die Helfenden in den Gemeinden kommen an ihre Grenzen. Gerade auch auf kleinere Gemeinden kommen grosse finanzielle Schwierigkeiten zu, die dann auch die Gemeindestrukturen massgeblich beeinträchtigen und beispielsweise Fusionen forcieren. Der Bund als Hauptverursacher und Hauptverantwortlicher in der Asylpolitik muss hier bei den konkreten Konsequenzen seiner Politik mehr Verantwortung übernehmen und die Lasten der Kantone und Gemeinden genügend mittragen. Die heutige Übernahmedauer der Kosten ist zu kurz. Nach dieser kurzen Zeit sind nicht viele Flüchtlinge so in den Arbeitsmarkt integriert, dass sie keine Unterstützung mehr brauchen. Die Praxis steht hier im Widerspruch zur Beurteilung in der fernen Amtsstube in Bern. Gemeindeverantwortliche sprechen hier von einer Zeitbombe, und selbst Experten reden von beunruhigenden Entwicklungen. Das müssen wir in Bern ernst nehmen. Es muss das Verursacherprinzip gelten. Die Zuwanderung verantwortet der Bund. Und somit soll er auch die Folgekosten übernehmen.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat unter anderem bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Müller Philipp 16.3395, "Höhere Kostenbeteiligung des Bundes im Asylbereich", ausgeführt hat, handelt es sich bei der Frage, ob jemand in der Schweiz Schutz bekommt, nicht um einen politischen, sondern um einen rechtlichen Entscheid. Die Behörden haben sich dabei an das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention zu halten. Verursacht wird die zuweilen relativ hohe Zahl an Schutzberechtigten nicht durch den Bund, sondern durch die Zunahme von Konflikten und Gewalt in den Herkunftsstaaten dieser Menschen. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Integration dieser Personen die Kantone und Gemeinden vor Herausforderungen stellt. Aus diesem Grund hat er sich im Jahr 2018 mit den Kantonen auf die Integrationsagenda Schweiz geeinigt, in deren Rahmen der Bund die Integrationspauschale von 6000 auf 18 000 Franken für jeden anerkannten Flüchtling bzw. jede vorläufig aufgenommene Person erhöht hat. Die Integrationsagenda sieht zudem konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vor. Mit höheren Investitionen und konkreten Zielen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese Personen rascher im Berufsleben Fuss fassen können. So können sie für sich selber aufkommen und ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Dadurch wird auch die Sozialhilfe finanziell tendenziell entlastet. </p><p>Der Bund erstattet den Kantonen die Sozialhilfekosten für anerkannte Flüchtlinge während fünf Jahren und für vorläufig aufgenommene Personen während sieben Jahren mittels Globalpauschalen. Bei den besonders verletzlichen Resettlement-Flüchtlingen ist die Abgeltung für die Kantone höher, und sie dauert nicht bloss fünf, sondern sieben Jahre. Der Bund richtet für diese Personengruppe die Globalpauschalen unabhängig von der Erwerbstätigkeit und dem allfälligen Bezug von Sozialhilfe der betreffenden Personen aus (vgl. Art. 27a AsylV 2). So stehen den Kantonen für diese Personengruppe insgesamt mehr Mittel zur Verfügung. Die gleichmässige Verteilung der Lasten auf die Gemeinden ist Sache der Kantone.</p><p>Die zeitliche Begrenzung der Bundesabgeltungen ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben (vgl. Art. 88 AsylG bzw. Art. 87 AIG). Sie ist notwendig, um den Kantonen finanzielle Anreize für eine möglichst rasche und nachhaltige Integration zu setzen. Im Rahmen eines Folgemandats zur Integrationsagenda laufen aktuell Diskussionen zur Anpassung des Finanzierungssystems. Diese haben zum Ziel, die Anreize zur Integration weiter zu verstärken. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass eine längere Kostenübernahme durch den Bund für vorläufig Aufgenommene, anerkannte Flüchtlinge und namentlich Resettlement-Flüchtlinge umgesetzt wird.</p>
    • Längere Kostenübernahme durch den Bund im Asylbereich

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