Unsere Fahrenden zuerst

ShortId
19.3797
Id
20193797
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Unsere Fahrenden zuerst
AdditionalIndexing
2831;04;2811;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat mit dem Aktionsplan "Jenische, Sinti und Roma" seinen Willen zum Ausdruck gebracht, den Schutz dieser Minderheiten zu intensivieren. Dafür sind verschiedene Massnahmen erarbeitet und umgesetzt worden. </p><p>Es liegt in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden, Halteplätze für fahrende Minderheiten zu schaffen. Ergänzend dazu hat die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" den Auftrag, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der fahrenden Bevölkerung zu leisten. Dazu evaluiert die Stiftung regelmässig die Platzsituation, und sie fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen. Ausserdem setzt sich die Stiftung dafür ein, die Diskriminierung von Menschen mit fahrender Lebensweise zu verhindern und zu beseitigen, und sie unterstützt Kulturprojekte von Jenischen und Sinti. Die Stiftung hat sich als Kompetenzzentrum etabliert. Sie leistet wichtige Beratungs- und Grundlagenarbeit. </p><p>1. Fahrende Minderheiten aus dem In- und Ausland beanspruchen den gleichen Lebensraum. Wegen des Mangels an Halteplätzen kann es zu Spannungen unter den fahrenden Minderheiten und mit der sesshaften Bevölkerung kommen, unter denen die Schweizer Jenischen und Sinti besonders zu leiden haben. Darum wird die Stiftung in der Praxis auch mit Herausforderungen mit transitfahrenden Roma konfrontiert und wirkt bei der Suche von Lösungen mit.</p><p>2. Der Schwerpunkt der Arbeit der Stiftung liegt bei der Schaffung von Halteplätzen sowie der Förderung von Kultur und Sprache der Schweizer Jenischen und Sinti. Aus den genannten Gründen wird ihre Expertise von den Behörden aber auch im Zusammenhang mit ausländischen Roma und der Erstellung von Transitplätzen nachgefragt. Der Bundesrat unterstützt diese breite Bearbeitung der Thematik.</p><p>3. Der Anstoss zur Regelung der Frage der Transitplätze ging von den Kantonen aus (Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, BPUK). Der Bund wird die Kantone bei der Bewältigung dieser Aufgabe im Rahmen seiner Mittel unterstützen. Die Grundlagen der Zusammenarbeit sollen in einem Raumplanungskonzept "Transitplätze" gemeinsam definiert werden. Ein ausreichendes Platzangebot für alle Gruppen wird massgeblich zur nachhaltigen Beruhigung der Situation beitragen.</p><p>4. Die Kinder von ausländischen Roma sind in ihrem Herkunftsland registriert und eingeschult, und es obliegt den dortigen Schulbehörden, die Schulpflicht sicherzustellen und über die Sommermonate den Kontakt zu diesen Kindern zu halten. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" (Stiftung), die 1997 vom Bund gegründet wurde und vom Bundesamt für Kultur unterstützt wird, ist seit einiger Zeit - entgegen ihrem Namen - immer mehr auf die Förderung von ausländischen Fahrenden ausgerichtet.</p><p>Diese Verschiebung des Fokus der Stiftungstätigkeit auf die Rechte der ausländischen Fahrenden geschieht auf Kosten der Rechte der Schweizer Fahrenden.</p><p>Die Stiftung drängt zudem bei den Kantonen darauf, dass gemischte Halteplätze für Schweizer und ausländische Fahrende bereitgestellt werden - gegen den Willen der Schweizer Fahrenden, die dieses Zusammenleben ablehnen.</p><p>Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 13. Februar 2019 (1C_188/2018) zu einer Beschwerde gegen das Gesetz über Standplätze für Fahrende (Loi sur le stationnement des communautés nomades) des Kantons Neuenburg festgehalten, dass Kantone und Gemeinden in keiner Weise verpflichtet sind, Halteplätze für ausländische Fahrende bereitzustellen, und dass eine unterschiedliche Regelung für Schweizer Fahrende und für ausländische Fahrende keine Diskriminierung darstellt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Warum befasst sich die vom Bund gegründete und unterstützte Stiftung seit einiger Zeit immer mehr mit ausländischen Fahrenden, was im Widerspruch zu ihrem Namen steht und auf Kosten der Schweizer Fahrenden geschieht?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Absicht, bei der Stiftung zu intervenieren, damit sich diese wie früher wieder um die Schweizer Fahrenden kümmert, statt unter dem "Schirm" und mit den Mitteln des Bundes ausländische Fahrende zu fördern?</p><p>3. Wie erwähnt hält das Bundesgericht im Urteil zum Gesetz des Kantons Neuenburg fest, dass es keine Pflicht zur Bereitstellung von Standplätzen für ausländische Fahrende gibt und dass eine Ungleichbehandlung der beiden Gruppen legitim ist. Ist der Bundesrat angesichts dieses Urteils bereit, künftig davon abzusehen, auf die Kantone Druck auszuüben, damit diese Durchgangsplätze für ausländische Fahrende zur Verfügung stellen?</p><p>4. Die Kinder der ausländischen Roma, die die Durchgangsplätze benutzen, besuchen - im Gegensatz zu Schweizer Fahrenden - keine Schulen und leben in gelinde gesagt prekären hygienischen Verhältnissen. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass dies gegen die allgemein anerkannten Kinderrechte verstösst? Gedenkt der Bundesrat, hier einzugreifen?</p>
  • Unsere Fahrenden zuerst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat mit dem Aktionsplan "Jenische, Sinti und Roma" seinen Willen zum Ausdruck gebracht, den Schutz dieser Minderheiten zu intensivieren. Dafür sind verschiedene Massnahmen erarbeitet und umgesetzt worden. </p><p>Es liegt in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden, Halteplätze für fahrende Minderheiten zu schaffen. Ergänzend dazu hat die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" den Auftrag, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der fahrenden Bevölkerung zu leisten. Dazu evaluiert die Stiftung regelmässig die Platzsituation, und sie fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen. Ausserdem setzt sich die Stiftung dafür ein, die Diskriminierung von Menschen mit fahrender Lebensweise zu verhindern und zu beseitigen, und sie unterstützt Kulturprojekte von Jenischen und Sinti. Die Stiftung hat sich als Kompetenzzentrum etabliert. Sie leistet wichtige Beratungs- und Grundlagenarbeit. </p><p>1. Fahrende Minderheiten aus dem In- und Ausland beanspruchen den gleichen Lebensraum. Wegen des Mangels an Halteplätzen kann es zu Spannungen unter den fahrenden Minderheiten und mit der sesshaften Bevölkerung kommen, unter denen die Schweizer Jenischen und Sinti besonders zu leiden haben. Darum wird die Stiftung in der Praxis auch mit Herausforderungen mit transitfahrenden Roma konfrontiert und wirkt bei der Suche von Lösungen mit.</p><p>2. Der Schwerpunkt der Arbeit der Stiftung liegt bei der Schaffung von Halteplätzen sowie der Förderung von Kultur und Sprache der Schweizer Jenischen und Sinti. Aus den genannten Gründen wird ihre Expertise von den Behörden aber auch im Zusammenhang mit ausländischen Roma und der Erstellung von Transitplätzen nachgefragt. Der Bundesrat unterstützt diese breite Bearbeitung der Thematik.</p><p>3. Der Anstoss zur Regelung der Frage der Transitplätze ging von den Kantonen aus (Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, BPUK). Der Bund wird die Kantone bei der Bewältigung dieser Aufgabe im Rahmen seiner Mittel unterstützen. Die Grundlagen der Zusammenarbeit sollen in einem Raumplanungskonzept "Transitplätze" gemeinsam definiert werden. Ein ausreichendes Platzangebot für alle Gruppen wird massgeblich zur nachhaltigen Beruhigung der Situation beitragen.</p><p>4. Die Kinder von ausländischen Roma sind in ihrem Herkunftsland registriert und eingeschult, und es obliegt den dortigen Schulbehörden, die Schulpflicht sicherzustellen und über die Sommermonate den Kontakt zu diesen Kindern zu halten. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" (Stiftung), die 1997 vom Bund gegründet wurde und vom Bundesamt für Kultur unterstützt wird, ist seit einiger Zeit - entgegen ihrem Namen - immer mehr auf die Förderung von ausländischen Fahrenden ausgerichtet.</p><p>Diese Verschiebung des Fokus der Stiftungstätigkeit auf die Rechte der ausländischen Fahrenden geschieht auf Kosten der Rechte der Schweizer Fahrenden.</p><p>Die Stiftung drängt zudem bei den Kantonen darauf, dass gemischte Halteplätze für Schweizer und ausländische Fahrende bereitgestellt werden - gegen den Willen der Schweizer Fahrenden, die dieses Zusammenleben ablehnen.</p><p>Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 13. Februar 2019 (1C_188/2018) zu einer Beschwerde gegen das Gesetz über Standplätze für Fahrende (Loi sur le stationnement des communautés nomades) des Kantons Neuenburg festgehalten, dass Kantone und Gemeinden in keiner Weise verpflichtet sind, Halteplätze für ausländische Fahrende bereitzustellen, und dass eine unterschiedliche Regelung für Schweizer Fahrende und für ausländische Fahrende keine Diskriminierung darstellt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Warum befasst sich die vom Bund gegründete und unterstützte Stiftung seit einiger Zeit immer mehr mit ausländischen Fahrenden, was im Widerspruch zu ihrem Namen steht und auf Kosten der Schweizer Fahrenden geschieht?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Absicht, bei der Stiftung zu intervenieren, damit sich diese wie früher wieder um die Schweizer Fahrenden kümmert, statt unter dem "Schirm" und mit den Mitteln des Bundes ausländische Fahrende zu fördern?</p><p>3. Wie erwähnt hält das Bundesgericht im Urteil zum Gesetz des Kantons Neuenburg fest, dass es keine Pflicht zur Bereitstellung von Standplätzen für ausländische Fahrende gibt und dass eine Ungleichbehandlung der beiden Gruppen legitim ist. Ist der Bundesrat angesichts dieses Urteils bereit, künftig davon abzusehen, auf die Kantone Druck auszuüben, damit diese Durchgangsplätze für ausländische Fahrende zur Verfügung stellen?</p><p>4. Die Kinder der ausländischen Roma, die die Durchgangsplätze benutzen, besuchen - im Gegensatz zu Schweizer Fahrenden - keine Schulen und leben in gelinde gesagt prekären hygienischen Verhältnissen. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass dies gegen die allgemein anerkannten Kinderrechte verstösst? Gedenkt der Bundesrat, hier einzugreifen?</p>
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