Zielvorgabe für das Wachstum in der OKP. Beschlossene Sache?

ShortId
19.3798
Id
20193798
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Zielvorgabe für das Wachstum in der OKP. Beschlossene Sache?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. An seiner Sitzung vom 8. März 2019 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2019 eine Vorlage zur Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu erarbeiten. Dass die Prüfung der Einführung einer Zielvorgabe Teil des zweiten Pakets zur Kostendämpfung sein würde, wurde entsprechend in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. März 2019 kommuniziert.</p><p>2.-4. Die Zielvorgabe ist eine der zentralen Massnahmen der Expertengruppe, die 2017 im Auftrag des EDI Vorschläge zur Dämpfung des Kostenwachstums in der OKP erarbeitet hat. Die Frage nach der Vereinbarkeit der Zielvorgabe mit verfassungsrechtlichen Prinzipien wurde bereits früh in den Arbeiten zur Konkretisierung dieser Massnahme aufgeworfen. Erst ein konkreter Regelungsentwurf kann jedoch umfassend auf die Verfassungskonformität hin beurteilt werden. Diese Überprüfung geschieht im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage. Das EDI arbeitet dabei - wie dies bei allen Gesetzesprojekten üblich ist - mit dem Bundesamt für Justiz, weiteren mitinteressierten Verwaltungseinheiten sowie falls erforderlich externen Experten zusammen.</p><p>5. Der Bundesrat hat das EDI mit der Erarbeitung der Vorlage (Regelungsentwurf und erläuternder Bericht) beauftragt. Dieser Auftrag beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit Umsetzungsfragen zur Einführung einer Zielvorgabe. Soweit es sich als erforderlich erweist, kann das EDI im Rahmen der Umsetzungsarbeiten auch externe Unterstützung, beispielsweise für Studien, hinzuziehen. Weiter hat das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung zur Zielvorgabe in Auftrag gegeben, die auch Fragen der Implementierung behandeln wird. Die verschiedenen Interessengruppen werden im Rahmen der Vernehmlassung Gelegenheit erhalten, die Vorlage und deren Umsetzbarkeit ausführlich zu beurteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 8. März 2019 teilte der Bundesrat mit, dass er die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) prüfe und dass er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt habe, eine entsprechende Vorlage bis Ende 2019 zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche uns nicht bekannten Entscheide sind in der Zwischenzeit gefällt worden, sodass der Bundesrat am 23. Mai 2019 in seiner Medienmitteilung über die Sitzung "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" festhalten kann, dass eine Zielvorgabe Teil des zweiten Kostendämpfungspakets sein werde?</p><p>2. Ist aufgrund der Kommunikation des Bundesrates vom 23. Mai 2019 die Annahme richtig, dass die Prüfung der Verfassungsmässigkeit einer Zielvorgabe für das Gesamtkostenwachstum bzw. eines Globalbudgets zusammen mit dem Bundesamt für Justiz bereits erfolgt ist?</p><p>3. Welche Dispositionen für die Prüfung der Verfassungskonformität von Gesamtkostenzielen und insbesondere deren Vereinbarkeit mit dem Versicherungsprinzip hatte der Bundesrat vorgenommen?</p><p>4. War durch den Bundesrat geplant, neben dem Bundesamt für Justiz auch Expertenrat von ausserhalb der Verwaltung für die Prüfung der Verfassungskonformität beizuziehen?</p><p>5. Ist es zutreffend, dass der Bundesrat nicht vorgesehen hat, die mit der Umsetzung einer (verbindlichen) Zielvorgabe für das Gesamtkostenwachstum verbundenen schwierigsten Durchführungsprobleme mittels einer Machbarkeitsstudie zu evaluieren, sondern vielmehr die Beantwortung der Implementierungsfragen, welche zentral ist für das gute Funktionieren des Gesundheitswesens, dem EDI überlässt?</p>
  • Zielvorgabe für das Wachstum in der OKP. Beschlossene Sache?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. An seiner Sitzung vom 8. März 2019 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2019 eine Vorlage zur Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu erarbeiten. Dass die Prüfung der Einführung einer Zielvorgabe Teil des zweiten Pakets zur Kostendämpfung sein würde, wurde entsprechend in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. März 2019 kommuniziert.</p><p>2.-4. Die Zielvorgabe ist eine der zentralen Massnahmen der Expertengruppe, die 2017 im Auftrag des EDI Vorschläge zur Dämpfung des Kostenwachstums in der OKP erarbeitet hat. Die Frage nach der Vereinbarkeit der Zielvorgabe mit verfassungsrechtlichen Prinzipien wurde bereits früh in den Arbeiten zur Konkretisierung dieser Massnahme aufgeworfen. Erst ein konkreter Regelungsentwurf kann jedoch umfassend auf die Verfassungskonformität hin beurteilt werden. Diese Überprüfung geschieht im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage. Das EDI arbeitet dabei - wie dies bei allen Gesetzesprojekten üblich ist - mit dem Bundesamt für Justiz, weiteren mitinteressierten Verwaltungseinheiten sowie falls erforderlich externen Experten zusammen.</p><p>5. Der Bundesrat hat das EDI mit der Erarbeitung der Vorlage (Regelungsentwurf und erläuternder Bericht) beauftragt. Dieser Auftrag beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit Umsetzungsfragen zur Einführung einer Zielvorgabe. Soweit es sich als erforderlich erweist, kann das EDI im Rahmen der Umsetzungsarbeiten auch externe Unterstützung, beispielsweise für Studien, hinzuziehen. Weiter hat das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung zur Zielvorgabe in Auftrag gegeben, die auch Fragen der Implementierung behandeln wird. Die verschiedenen Interessengruppen werden im Rahmen der Vernehmlassung Gelegenheit erhalten, die Vorlage und deren Umsetzbarkeit ausführlich zu beurteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 8. März 2019 teilte der Bundesrat mit, dass er die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) prüfe und dass er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt habe, eine entsprechende Vorlage bis Ende 2019 zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche uns nicht bekannten Entscheide sind in der Zwischenzeit gefällt worden, sodass der Bundesrat am 23. Mai 2019 in seiner Medienmitteilung über die Sitzung "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" festhalten kann, dass eine Zielvorgabe Teil des zweiten Kostendämpfungspakets sein werde?</p><p>2. Ist aufgrund der Kommunikation des Bundesrates vom 23. Mai 2019 die Annahme richtig, dass die Prüfung der Verfassungsmässigkeit einer Zielvorgabe für das Gesamtkostenwachstum bzw. eines Globalbudgets zusammen mit dem Bundesamt für Justiz bereits erfolgt ist?</p><p>3. Welche Dispositionen für die Prüfung der Verfassungskonformität von Gesamtkostenzielen und insbesondere deren Vereinbarkeit mit dem Versicherungsprinzip hatte der Bundesrat vorgenommen?</p><p>4. War durch den Bundesrat geplant, neben dem Bundesamt für Justiz auch Expertenrat von ausserhalb der Verwaltung für die Prüfung der Verfassungskonformität beizuziehen?</p><p>5. Ist es zutreffend, dass der Bundesrat nicht vorgesehen hat, die mit der Umsetzung einer (verbindlichen) Zielvorgabe für das Gesamtkostenwachstum verbundenen schwierigsten Durchführungsprobleme mittels einer Machbarkeitsstudie zu evaluieren, sondern vielmehr die Beantwortung der Implementierungsfragen, welche zentral ist für das gute Funktionieren des Gesundheitswesens, dem EDI überlässt?</p>
    • Zielvorgabe für das Wachstum in der OKP. Beschlossene Sache?

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