Die Schweiz muss die Hongkong-Konvention unterzeichnen, damit ihre Altschiffe auf sichere und umweltverträgliche Art recyclet werden

ShortId
19.3800
Id
20193800
Updated
28.07.2023 02:36
Language
de
Title
Die Schweiz muss die Hongkong-Konvention unterzeichnen, damit ihre Altschiffe auf sichere und umweltverträgliche Art recyclet werden
AdditionalIndexing
48;08;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat zwar keinen Meereszugang, ist aber Sitz einiger wichtiger Reedereien. Was die Zahl der Schiffe betrifft, liegt die Schweiz weltweit auf Platz 20, bei der Zahl der an den Stränden Südostasiens abgewrackten Schiffe pro Jahr sogar auf Platz 15. Etwa 90 Containerschiffe von Schweizer Unternehmen sind in den letzten zehn Jahren auf den Stränden von Bangladesch, Pakistan oder Indien gelandet. Was das Management ihrer Altschiffe angeht, ist die Schweiz somit einer der Hauptverschmutzer. Altschiffe gelten als Abfälle und müssen abgewrackt und recyclet werden. Dies schreibt das Basler Übereinkommen vor, die einzige geltende völkerrechtliche Regelung in diesem Bereich, mit der die Länder der südlichen Halbkugel davor geschützt werden sollen, zur Müllhalde für giftstoffhaltige Schiffe zu werden. </p><p>Die Schifffahrtsindustrie nutzt die Lücken im Abkommen aus und wrackt weiterhin Schiffe an den Küsten des Südens ab. Eine im Mai 2009 in Hongkong verabschiedete internationale Konvention zur Reduktion der Risiken für die Sicherheit der Arbeiterinnen und Arbeiter, für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Abwrackung von Schiffen wurde nur von sehr wenigen Staaten ratifiziert. Die meisten Schiffe unter europäischer Flagge werden also immer noch in Asien abgewrackt, ohne dass man sich um die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte kümmert und kontrolliert, ob die Umweltstandards eingehalten werden. Die Arbeitskräfte sind oft giftigen Chemikalien ausgesetzt (Asbest, Blei, Quecksilber, Arsen und Cadmium), arbeiten oft ohne Schutzausrüstung und haben ein erhöhtes Risiko für Krankheiten, die langsam fortschreiten, aber tödlich sind und erst nach vielen Jahren ausbrechen können. Die Quote tödlicher Unfälle ist übrigens 2 Promille (im Vergleich zu 0,34 Promille beim Bergbau), weshalb diese Industrie oft als die gefährlichste der Welt angesehen wird. Auch die Folgen für die Umwelt sind aufgrund der Verschmutzung durch diese Chemikalien verheerend. Die Küsten-Ökosysteme werden durch diese Aktivität also stark belastet. Auf einer der Stätten zum Beispiel war der Quecksilberanteil um 15 500 Prozent höher als auf einem Testgelände!</p>
  • <p>Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Motion Mazzone 19.3165 ausgeführt, unterstehen Hochseeschiffe immer der Rechtsordnung desjenigen Staates, dessen Flagge das Schiff führt (Flaggenstaatprinzip). Nach heutigem Kenntnisstand des Bundesrates ist noch nie ein Schiff unter Schweizer Flagge verschrottet worden. Die Schiffe werden vor dem Ende ihrer Lebensdauer verkauft und fahren noch mehrere Jahre unter anderen Flaggen weiter.</p><p>Schiffseigner können die Flagge für ihre Schiffe jederzeit frei wählen. Damit stehen die Rechtsordnungen der Flaggenstaaten zueinander in Konkurrenz. Die in den internationalen Übereinkommen festgehaltenen, weltweit anwendbaren Vorschriften können für Ausgleich zwischen den konkurrierenden Rechtsordnungen der Flaggenstaaten sorgen. Sie sind für Verbesserungen bei Arbeits-, Umwelt- und Sicherheitsstandards bedeutsam. Das gilt auch für die Verschrottung von Schiffen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Hongkong-Konvention. Sie setzt am Schiff selbst an (Bau, Recycling, Abwrackung) und nimmt insbesondere die Werften in die Pflicht. Aufgrund der Bedingungen zum Inkrafttreten wird die Konvention ihre Wirkung erst entfalten, wenn sich die grossen Schifffahrts-, Schiffbau- und Schiffentsorgungsländer (z. B. China, Korea, Liberia, Marshall Islands, Pakistan, Bangladesch, Indien) auch darauf verpflichten. Der Bundesrat wird deshalb den Beitritt prüfen, sobald eine grössere Zahl der vorgenannten Staaten die Konvention ratifiziert hat.</p><p>Grundlegendes Instrument der Hongkong-Konvention ist das Inventar über die in einem Schiff verbauten Gefahrgüter. Gemäss EU-Verordnung Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen müssen Schiffe, die die Häfen und Anlegestellen der EU-Staaten anlaufen, ein Gefahrstoffinventar mitführen. Diese Häfen und Anlegestellen sind für Schiffe unter Schweizer Flagge wichtig. Für sie wird die Pflicht, ein Gefahrstoffinventar mitzuführen, am 31. Dezember 2020 verbindlich. Deshalb liegt es im Interesse der Eigner und Reeder, dass sie sich um ein Gefahrgutinventar bemühen. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt wird dazu eine Empfehlung abgeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Es darf nicht sein, dass die Schweiz einer der Hauptverschmutzer in Südostasien ist. Der Bundesrat wird ersucht, die Hongkong-Konvention zu unterzeichnen und sich für einen verantwortungsvollen Umgang bei der Abwrackung von Schweizer Altschiffen einzusetzen.</p>
  • Die Schweiz muss die Hongkong-Konvention unterzeichnen, damit ihre Altschiffe auf sichere und umweltverträgliche Art recyclet werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat zwar keinen Meereszugang, ist aber Sitz einiger wichtiger Reedereien. Was die Zahl der Schiffe betrifft, liegt die Schweiz weltweit auf Platz 20, bei der Zahl der an den Stränden Südostasiens abgewrackten Schiffe pro Jahr sogar auf Platz 15. Etwa 90 Containerschiffe von Schweizer Unternehmen sind in den letzten zehn Jahren auf den Stränden von Bangladesch, Pakistan oder Indien gelandet. Was das Management ihrer Altschiffe angeht, ist die Schweiz somit einer der Hauptverschmutzer. Altschiffe gelten als Abfälle und müssen abgewrackt und recyclet werden. Dies schreibt das Basler Übereinkommen vor, die einzige geltende völkerrechtliche Regelung in diesem Bereich, mit der die Länder der südlichen Halbkugel davor geschützt werden sollen, zur Müllhalde für giftstoffhaltige Schiffe zu werden. </p><p>Die Schifffahrtsindustrie nutzt die Lücken im Abkommen aus und wrackt weiterhin Schiffe an den Küsten des Südens ab. Eine im Mai 2009 in Hongkong verabschiedete internationale Konvention zur Reduktion der Risiken für die Sicherheit der Arbeiterinnen und Arbeiter, für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Abwrackung von Schiffen wurde nur von sehr wenigen Staaten ratifiziert. Die meisten Schiffe unter europäischer Flagge werden also immer noch in Asien abgewrackt, ohne dass man sich um die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte kümmert und kontrolliert, ob die Umweltstandards eingehalten werden. Die Arbeitskräfte sind oft giftigen Chemikalien ausgesetzt (Asbest, Blei, Quecksilber, Arsen und Cadmium), arbeiten oft ohne Schutzausrüstung und haben ein erhöhtes Risiko für Krankheiten, die langsam fortschreiten, aber tödlich sind und erst nach vielen Jahren ausbrechen können. Die Quote tödlicher Unfälle ist übrigens 2 Promille (im Vergleich zu 0,34 Promille beim Bergbau), weshalb diese Industrie oft als die gefährlichste der Welt angesehen wird. Auch die Folgen für die Umwelt sind aufgrund der Verschmutzung durch diese Chemikalien verheerend. Die Küsten-Ökosysteme werden durch diese Aktivität also stark belastet. Auf einer der Stätten zum Beispiel war der Quecksilberanteil um 15 500 Prozent höher als auf einem Testgelände!</p>
    • <p>Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Motion Mazzone 19.3165 ausgeführt, unterstehen Hochseeschiffe immer der Rechtsordnung desjenigen Staates, dessen Flagge das Schiff führt (Flaggenstaatprinzip). Nach heutigem Kenntnisstand des Bundesrates ist noch nie ein Schiff unter Schweizer Flagge verschrottet worden. Die Schiffe werden vor dem Ende ihrer Lebensdauer verkauft und fahren noch mehrere Jahre unter anderen Flaggen weiter.</p><p>Schiffseigner können die Flagge für ihre Schiffe jederzeit frei wählen. Damit stehen die Rechtsordnungen der Flaggenstaaten zueinander in Konkurrenz. Die in den internationalen Übereinkommen festgehaltenen, weltweit anwendbaren Vorschriften können für Ausgleich zwischen den konkurrierenden Rechtsordnungen der Flaggenstaaten sorgen. Sie sind für Verbesserungen bei Arbeits-, Umwelt- und Sicherheitsstandards bedeutsam. Das gilt auch für die Verschrottung von Schiffen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Hongkong-Konvention. Sie setzt am Schiff selbst an (Bau, Recycling, Abwrackung) und nimmt insbesondere die Werften in die Pflicht. Aufgrund der Bedingungen zum Inkrafttreten wird die Konvention ihre Wirkung erst entfalten, wenn sich die grossen Schifffahrts-, Schiffbau- und Schiffentsorgungsländer (z. B. China, Korea, Liberia, Marshall Islands, Pakistan, Bangladesch, Indien) auch darauf verpflichten. Der Bundesrat wird deshalb den Beitritt prüfen, sobald eine grössere Zahl der vorgenannten Staaten die Konvention ratifiziert hat.</p><p>Grundlegendes Instrument der Hongkong-Konvention ist das Inventar über die in einem Schiff verbauten Gefahrgüter. Gemäss EU-Verordnung Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen müssen Schiffe, die die Häfen und Anlegestellen der EU-Staaten anlaufen, ein Gefahrstoffinventar mitführen. Diese Häfen und Anlegestellen sind für Schiffe unter Schweizer Flagge wichtig. Für sie wird die Pflicht, ein Gefahrstoffinventar mitzuführen, am 31. Dezember 2020 verbindlich. Deshalb liegt es im Interesse der Eigner und Reeder, dass sie sich um ein Gefahrgutinventar bemühen. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt wird dazu eine Empfehlung abgeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Es darf nicht sein, dass die Schweiz einer der Hauptverschmutzer in Südostasien ist. Der Bundesrat wird ersucht, die Hongkong-Konvention zu unterzeichnen und sich für einen verantwortungsvollen Umgang bei der Abwrackung von Schweizer Altschiffen einzusetzen.</p>
    • Die Schweiz muss die Hongkong-Konvention unterzeichnen, damit ihre Altschiffe auf sichere und umweltverträgliche Art recyclet werden

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