Strategie gegen teure Medikamente

ShortId
19.3801
Id
20193801
Updated
28.07.2023 02:37
Language
de
Title
Strategie gegen teure Medikamente
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Preisfestsetzung für Arzneimittel basiert auf dem Auslandpreisvergleich (APV) mit neun Referenzländern mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen im Pharmabereich sowie dem therapeutischen Quervergleich (TQV) mit patentgeschützten Arzneimitteln zur Behandlung derselben Erkrankung. Es wird davon ausgegangen, dass mit Berücksichtigung dieser Kriterien die Kosten für Forschung und Entwicklung honoriert werden. Die effektiven Forschungs- und Entwicklungskosten sind jedoch nicht bekannt und werden nicht für die Preisfestsetzung berücksichtigt.</p><p>Aufgrund der sehr hohen Preisforderungen und der fehlenden Transparenz steht die Pharmaindustrie vermehrt im Verdacht, dass zugunsten von Gewinnmaximierung über steuer- und prämienfinanzierte Sozialversicherungssysteme Preise finanziert werden, die weit über den tatsächlich anfallenden Kosten, d. h. Kosten für Forschung und Entwicklung, Herstellung, Arbeit, Verwaltung, Lagerhaltung usw. liegen. Der Bundesrat anerkennt, dass Pharmaunternehmen für die anfallenden Investitionen gewinnbringend entschädigt werden sollen, damit mit einem Teil des Gewinns Risiken ausgeglichen werden können und Reinvestitionen in die Entwicklung neuer innovativer Arzneimittel möglich bleiben.</p><p>Der Ruf nach mehr Transparenz zu den tatsächlich für die Pharmaunternehmen anfallenden Kosten ist aus Sicht des Bundesrates jedoch legitim. Entsprechend unterstützt der Bundesrat internationale Bemühungen, die zu einer höheren Transparenz und zur Kostendämpfung im Bereich der vergütungspflichtigen Arzneimittel führen. Für den Bundesrat ist es jedoch zentral, dass das System der Preisfestsetzung von Arzneimitteln auf zuverlässigen und einfach umsetzbaren Kriterien beruht. Die WHO selber stellt fest, dass auf effektiven Kosten basierte Preisfestsetzung (sog. "cost-based pricing" oder "cost-up-based pricing") aufgrund der praktischen Herausforderungen bei der Beschaffung zuverlässiger Kosteninformationen international nur selten und nur für bestimmte Arzneimittel verwendet wird. Es wäre mit grossen Unsicherheiten und Umsetzungsproblemen verbunden, die effektiven Kosten für Forschung und Entwicklung für die Preisfestsetzung von Arzneimitteln zu berücksichtigen. Diese sind von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig und können deshalb stark variieren. Zudem ist unklar, was alles unter den Begriff von Forschungs- und Entwicklungskosten fällt. So könnten beispielsweise auch Gemeinkosten oder Gebühren für die Markteinführung, fehlgeschlagene Medikamentenentwicklungen und viele weitere Faktoren mitberücksichtigt werden. Der Bundesrat erachtet daher den Einbezug des Kriteriums der Kosten für Forschung und Entwicklung in die Preisfestsetzung von Arzneimitteln als nicht zielführend.</p><p>2. Auch das Ausmass der Verwendung von öffentlich finanzierter Grundlagenforschung der staatlichen Hochschulen und anderer Institutionen für die Entwicklung neuer Arzneimittel dürfte kaum bestimmbar sein, da die Grundlagenforschung - viel weniger als die anwendungsorientierte Forschung - in der Regel nicht einzelnen Arzneimitteln zugewiesen werden kann.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist ebenfalls besorgt über die hohen Preisforderungen der Pharmaindustrie für neue Arzneimittel und deren Kostenfolgen. Mit dem TQV besteht im Arzneimittelbereich ein Preisfestsetzungskriterium, das den im Bundesgesetz über die Krankenversicherung verankerten Kosten-Nutzen-basierten Ansatz zur Preisfestlegung verfolgt. Der TQV wird jedoch immer häufiger durch den APV übersteuert, und es entstehen Preise, die weit über denjenigen der Vergleichsarzneimittel liegen. Die im Ausland ausgewiesenen Listenpreise entsprechen oftmals nicht den tatsächlich bezahlten Preisen. Das Kriterium des APV wird deshalb zunehmend vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln zu einem unzuverlässigen Preisfestsetzungskriterium. Bezüglich der effektiv vergüteten Nettopreise setzt sich die Schweiz deshalb in internationalen Gremien (WHO, OECD) für mehr Transparenz ein.</p><p>Damit finanzierbare Preise festgelegt werden können und der Zugang zu hochpreisigen Arzneimitteln aufrechterhalten werden kann, werden vermehrt Preismodelle mit Rückvergütungen, Volumenbegrenzungen, Pay for Performance umgesetzt. Der Bundesrat erwägt derzeit, die rechtlichen Grundlagen für Preismodelle zu konkretisieren und zu festigen. Im Rahmen des vom Bundesrat im März 2018 beschlossenen Kostendämpfungsprogramms werden derzeit auch für den Bereich der Arzneimittel von Experten vorgeschlagene und weitere Massnahmen geprüft. In diesem Zusammenhang wird unweigerlich die Frage, welcher Nutzen zu welchen Kosten in der Schweiz finanzierbar ist, erörtert werden müssen.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Barrile 18.3677, "Etwas unternehmen gegen die hohen Preise für patentgeschützte Arzneimittel", festhält, erachtet er Zwangslizenzen nicht als geeignetes Mittel, um Arzneimittelpreise zu senken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Während der Zugang zu innovativen Behandlungsmethoden einstmals nur in Entwicklungsländern ein Problem war, haben nun auch langsam die reichen Länder damit zu kämpfen. Dies, seitdem einige Pharmaunternehmen die Preise ihrer Medikamente auf völlig undurchschaubare Weise so hoch ansetzen, dass sie unser auf Solidarität beruhendes System gefährden. Eine von Italien am 6. Juni 2019 an der Weltgesundheitsversammlung eingereichte Resolution wirft einerseits Licht auf die gut gehüteten Geheimnisse zur Art und Weise, wie Medikamentenpreise festgelegt werden. Andererseits stellt sie unbequeme Fragen zu den Regierungen, die von besonderen Abmachungen profitieren. </p><p>Die hohen Medikamentenpreise haben das Gesundheitssystem im Griff. Die Medikamente retten zwar Leben, aber ihre Kosten erreichen jedes Jahr die Milliardengrenze. Innerhalb von fünf Jahren sind die Rückerstattungen der Krankenkassen für Krebsmedikamente um 54 Prozent gestiegen; die Preise sind ausserdem völlig losgelöst von den Herstellungskosten. Die Kriterien für die Festlegung der Medikamentenpreise sind unzureichend. Es ist nun nötig, dass die Behörden Druck auf die Preise ausüben, dies aber, ohne dabei die Patientenversorgung zu gefährden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen wird der Bundesrat im Anschluss an die an der Weltgesundheitsversammlung eingereichte Resolution ergreifen, um die Pharmaunternehmen zu verpflichten preiszugeben, wie hoch der Anteil der Kosten für Forschung und Entwicklung am Medikamentenpreis ist?</p><p>2. Einige Pharmaunternehmen profitieren von der Grundlagenforschung, die durch die öffentliche Hand finanziert wird. Inwieweit wird dies bei den von den Pharmaunternehmen deklarierten Forschungs- und Entwicklungskosten berücksichtigt?</p><p>3. Erwägt der Bundesrat in Vorbereitung auf die Markteinführung von innovativen Medikamenten gegen Krankheiten wie zum Beispiel Alzheimer, die Kriterien für die Festlegung der Preise anzupassen, um den Kollaps des sozialen und solidarischen Versicherungssystems zu verhindern?</p><p>4. Wenn nein, welche Massnahmen wird er sonst ergreifen, um die Kosten für innovative Behandlungen im Zaum zu halten?</p><p>5. Falls die Pharmaunternehmen weiterhin solche Wucherpreise für ihre Medikamente verlangen, könnte der Zugang zu diesen in naher Zukunft eingeschränkt werden. Sieht der Bundesrat vor, bei einigen Medikamenten auf Zwangslizenzen zurückzugreifen, falls die Pharmaindustrie ihre Preise nicht auf das Niveau der tatsächlichen Kosten senkt?</p>
  • Strategie gegen teure Medikamente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Preisfestsetzung für Arzneimittel basiert auf dem Auslandpreisvergleich (APV) mit neun Referenzländern mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen im Pharmabereich sowie dem therapeutischen Quervergleich (TQV) mit patentgeschützten Arzneimitteln zur Behandlung derselben Erkrankung. Es wird davon ausgegangen, dass mit Berücksichtigung dieser Kriterien die Kosten für Forschung und Entwicklung honoriert werden. Die effektiven Forschungs- und Entwicklungskosten sind jedoch nicht bekannt und werden nicht für die Preisfestsetzung berücksichtigt.</p><p>Aufgrund der sehr hohen Preisforderungen und der fehlenden Transparenz steht die Pharmaindustrie vermehrt im Verdacht, dass zugunsten von Gewinnmaximierung über steuer- und prämienfinanzierte Sozialversicherungssysteme Preise finanziert werden, die weit über den tatsächlich anfallenden Kosten, d. h. Kosten für Forschung und Entwicklung, Herstellung, Arbeit, Verwaltung, Lagerhaltung usw. liegen. Der Bundesrat anerkennt, dass Pharmaunternehmen für die anfallenden Investitionen gewinnbringend entschädigt werden sollen, damit mit einem Teil des Gewinns Risiken ausgeglichen werden können und Reinvestitionen in die Entwicklung neuer innovativer Arzneimittel möglich bleiben.</p><p>Der Ruf nach mehr Transparenz zu den tatsächlich für die Pharmaunternehmen anfallenden Kosten ist aus Sicht des Bundesrates jedoch legitim. Entsprechend unterstützt der Bundesrat internationale Bemühungen, die zu einer höheren Transparenz und zur Kostendämpfung im Bereich der vergütungspflichtigen Arzneimittel führen. Für den Bundesrat ist es jedoch zentral, dass das System der Preisfestsetzung von Arzneimitteln auf zuverlässigen und einfach umsetzbaren Kriterien beruht. Die WHO selber stellt fest, dass auf effektiven Kosten basierte Preisfestsetzung (sog. "cost-based pricing" oder "cost-up-based pricing") aufgrund der praktischen Herausforderungen bei der Beschaffung zuverlässiger Kosteninformationen international nur selten und nur für bestimmte Arzneimittel verwendet wird. Es wäre mit grossen Unsicherheiten und Umsetzungsproblemen verbunden, die effektiven Kosten für Forschung und Entwicklung für die Preisfestsetzung von Arzneimitteln zu berücksichtigen. Diese sind von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig und können deshalb stark variieren. Zudem ist unklar, was alles unter den Begriff von Forschungs- und Entwicklungskosten fällt. So könnten beispielsweise auch Gemeinkosten oder Gebühren für die Markteinführung, fehlgeschlagene Medikamentenentwicklungen und viele weitere Faktoren mitberücksichtigt werden. Der Bundesrat erachtet daher den Einbezug des Kriteriums der Kosten für Forschung und Entwicklung in die Preisfestsetzung von Arzneimitteln als nicht zielführend.</p><p>2. Auch das Ausmass der Verwendung von öffentlich finanzierter Grundlagenforschung der staatlichen Hochschulen und anderer Institutionen für die Entwicklung neuer Arzneimittel dürfte kaum bestimmbar sein, da die Grundlagenforschung - viel weniger als die anwendungsorientierte Forschung - in der Regel nicht einzelnen Arzneimitteln zugewiesen werden kann.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist ebenfalls besorgt über die hohen Preisforderungen der Pharmaindustrie für neue Arzneimittel und deren Kostenfolgen. Mit dem TQV besteht im Arzneimittelbereich ein Preisfestsetzungskriterium, das den im Bundesgesetz über die Krankenversicherung verankerten Kosten-Nutzen-basierten Ansatz zur Preisfestlegung verfolgt. Der TQV wird jedoch immer häufiger durch den APV übersteuert, und es entstehen Preise, die weit über denjenigen der Vergleichsarzneimittel liegen. Die im Ausland ausgewiesenen Listenpreise entsprechen oftmals nicht den tatsächlich bezahlten Preisen. Das Kriterium des APV wird deshalb zunehmend vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln zu einem unzuverlässigen Preisfestsetzungskriterium. Bezüglich der effektiv vergüteten Nettopreise setzt sich die Schweiz deshalb in internationalen Gremien (WHO, OECD) für mehr Transparenz ein.</p><p>Damit finanzierbare Preise festgelegt werden können und der Zugang zu hochpreisigen Arzneimitteln aufrechterhalten werden kann, werden vermehrt Preismodelle mit Rückvergütungen, Volumenbegrenzungen, Pay for Performance umgesetzt. Der Bundesrat erwägt derzeit, die rechtlichen Grundlagen für Preismodelle zu konkretisieren und zu festigen. Im Rahmen des vom Bundesrat im März 2018 beschlossenen Kostendämpfungsprogramms werden derzeit auch für den Bereich der Arzneimittel von Experten vorgeschlagene und weitere Massnahmen geprüft. In diesem Zusammenhang wird unweigerlich die Frage, welcher Nutzen zu welchen Kosten in der Schweiz finanzierbar ist, erörtert werden müssen.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Barrile 18.3677, "Etwas unternehmen gegen die hohen Preise für patentgeschützte Arzneimittel", festhält, erachtet er Zwangslizenzen nicht als geeignetes Mittel, um Arzneimittelpreise zu senken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Während der Zugang zu innovativen Behandlungsmethoden einstmals nur in Entwicklungsländern ein Problem war, haben nun auch langsam die reichen Länder damit zu kämpfen. Dies, seitdem einige Pharmaunternehmen die Preise ihrer Medikamente auf völlig undurchschaubare Weise so hoch ansetzen, dass sie unser auf Solidarität beruhendes System gefährden. Eine von Italien am 6. Juni 2019 an der Weltgesundheitsversammlung eingereichte Resolution wirft einerseits Licht auf die gut gehüteten Geheimnisse zur Art und Weise, wie Medikamentenpreise festgelegt werden. Andererseits stellt sie unbequeme Fragen zu den Regierungen, die von besonderen Abmachungen profitieren. </p><p>Die hohen Medikamentenpreise haben das Gesundheitssystem im Griff. Die Medikamente retten zwar Leben, aber ihre Kosten erreichen jedes Jahr die Milliardengrenze. Innerhalb von fünf Jahren sind die Rückerstattungen der Krankenkassen für Krebsmedikamente um 54 Prozent gestiegen; die Preise sind ausserdem völlig losgelöst von den Herstellungskosten. Die Kriterien für die Festlegung der Medikamentenpreise sind unzureichend. Es ist nun nötig, dass die Behörden Druck auf die Preise ausüben, dies aber, ohne dabei die Patientenversorgung zu gefährden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen wird der Bundesrat im Anschluss an die an der Weltgesundheitsversammlung eingereichte Resolution ergreifen, um die Pharmaunternehmen zu verpflichten preiszugeben, wie hoch der Anteil der Kosten für Forschung und Entwicklung am Medikamentenpreis ist?</p><p>2. Einige Pharmaunternehmen profitieren von der Grundlagenforschung, die durch die öffentliche Hand finanziert wird. Inwieweit wird dies bei den von den Pharmaunternehmen deklarierten Forschungs- und Entwicklungskosten berücksichtigt?</p><p>3. Erwägt der Bundesrat in Vorbereitung auf die Markteinführung von innovativen Medikamenten gegen Krankheiten wie zum Beispiel Alzheimer, die Kriterien für die Festlegung der Preise anzupassen, um den Kollaps des sozialen und solidarischen Versicherungssystems zu verhindern?</p><p>4. Wenn nein, welche Massnahmen wird er sonst ergreifen, um die Kosten für innovative Behandlungen im Zaum zu halten?</p><p>5. Falls die Pharmaunternehmen weiterhin solche Wucherpreise für ihre Medikamente verlangen, könnte der Zugang zu diesen in naher Zukunft eingeschränkt werden. Sieht der Bundesrat vor, bei einigen Medikamenten auf Zwangslizenzen zurückzugreifen, falls die Pharmaindustrie ihre Preise nicht auf das Niveau der tatsächlichen Kosten senkt?</p>
    • Strategie gegen teure Medikamente

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