Beiträge der zweiten Säule auch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen

ShortId
19.3803
Id
20193803
Updated
28.07.2023 02:37
Language
de
Title
Beiträge der zweiten Säule auch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen
AdditionalIndexing
28;2836;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eines der Probleme, die sich der Frau im Laufe ihres Lebens stellen, ist das Fehlen von Beitragsjahren in der zweiten Säule, falls sie nach der Geburt des Kindes die Arbeit aufgibt oder nur noch Teilzeit arbeitet. Das gleiche Problem kann auch bei Männern auftreten, falls sie ihren Anstellungsgrad reduzieren oder die Arbeit aufgeben, um sich an der Kindererziehung zu beteiligen.</p><p>Am 14. Juni 2019 zeigte sich erneut, dass für die Frauen die Schmälerung ihres Altersguthabens aus der beruflichen Vorsorge eine Hauptsorge ist, neben dem Anliegen der Lohngleichheit natürlich.</p><p>Es gibt zwar bereits Erziehungsgutschriften als Entschädigung für die Einbussen in der ersten Säule für Eltern, die sich während einiger Monate oder Jahre der Kindererziehung gewidmet haben. In der beruflichen Vorsorge ist aber keine Ausgleichsmassnahme vorgesehen.</p><p>Von der Geburt eines Kindes bis zu seiner Einschulung sollte ein Mechanismus dafür sorgen, dass Beitragslücken, die für einen Elternteil in der obligatorischen zweiten Säule entstehen, ganz oder zumindest teilweise geschlossen werden. Hierfür könnte eine Ausrichtung über die Auffangeinrichtung in Betracht gezogen werden. Falls die Mutter vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig war, würde ihr ein Mindestbetrag nach BVG gutgeschrieben.</p><p>Mit dieser Massnahme würde verhindert, dass fehlende Beitragsjahre in der zweiten Säule zu Benachteiligungen führen. Ausserdem würde eine der Ungleichbehandlungen, die Frauen im Laufe ihres Berufslebens erfahren, zumindest teilweise ausgeglichen.</p>
  • <p>Wie die Motionärin richtig feststellt, besteht in der zweiten Säule zwischen Männern und Frauen und insbesondere Müttern ein signifikanter Unterschied bei den Altersrenten (Gender Pension Gap, GPG). Gemäss dem vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veröffentlichten Forschungsbericht "Gender Pension Gap in der Schweiz. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Altersrenten" fallen die Renten von Frauen mit Kindern gut 25 Prozent tiefer aus als jene von Frauen ohne Kinder. Ausserdem beträgt der GPG bei Personen mit Kindern 41 Prozent, bei Personen ohne Kinder hingegen nur 17 Prozent. Der GPG ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen unterbrechen oder reduzieren, namentlich aufgrund der Erziehungs- und Betreuungspflichten. Die Studie zeigt, dass der GPG eindeutig vom Umfang der Erwerbsbeteiligung der Frauen abhängt. Demnach ist es entscheidend, dass Frauen, die dies wünschen, ihre Erwerbsbeteiligung erhöhen können, um ihre berufliche Vorsorge zu verbessern. Damit Frauen und Paare mit Kindern ihre Erziehungsaufgaben wahrnehmen und gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, die ihnen eine angemessene individuelle Altersrente sichert, müssen genügend bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. </p><p>Die in der Motion dargestellte Regelung hätte jedoch zur Folge, dass die Arbeitgeber sowie alle nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) obligatorisch versicherten Personen für die Subventionierung der Beitragslücken der in der Motion bezeichneten Personen aufkommen müssten. Dadurch würde für die obligatorische zweite Säule ein erhebliches neues Finanzierungsproblem entstehen. Die zweite Säule befindet sich aber bereits jetzt in einem finanziellen Ungleichgewicht, insbesondere aufgrund des derzeitigen Mindestumwandlungssatzes und der Entwicklung der Renditen. Ausserdem würden sich durch die Motion die Sozialabgaben erhöhen, was für die Frauen und insbesondere die Mütter eine weitere Hürde für die Erwerbsbeteiligung bedeuten würde. Das wiederum hätte nicht nur negative Folgen für die berufliche Vorsorge der Frauen, sondern aufgrund der weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels auch für die Schweizer Wirtschaft.</p><p>Ferner käme die Motion nur Versicherten mit einem bestimmten Familienmodell und einer bestimmten Erwerbssituation zugute, während sie sich zum Nachteil und auf Kosten aller anderen Versicherten auswirken würde. Somit würden die fehlenden Beiträge der in der Motion genannten Personen subventioniert, nicht aber von anderen Personen, die ebenfalls Vorsorgelücken aufweisen, beispielsweise nach einem Stellenverlust.</p><p>Auch würde die Motion dem Grundsatz zuwiderlaufen, dass die berufliche Vorsorge untrennbar mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und dem Vorhandensein eines Arbeitsverhältnisses zusammenhängt, insofern sie hauptsächlich auf die Entschädigung von Erwerbseinbussen zielt. Entsprechend handelt es sich beim von der Motion vorgeschlagenen Mechanismus um ein systemfremdes Element zur heutigen zweiten Säule.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Finanzierungsmechanismus vorzuschlagen, damit das Manko in den Beiträgen der obligatorischen zweiten Säule, das für Mütter und Väter entsteht, die nach der Geburt des Kindes die Arbeitszeit reduzieren oder die Erwerbstätigkeit einstellen, ganz oder zumindest teilweise ausgeglichen wird. Diese Finanzierung soll bis zur Einschulung des Kindes laufen.</p><p>Den Müttern, die vor der Schwangerschaft nicht erwerbstätig waren, soll ein Mindestbetrag nach BVG gutgeschrieben werden.</p>
  • Beiträge der zweiten Säule auch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eines der Probleme, die sich der Frau im Laufe ihres Lebens stellen, ist das Fehlen von Beitragsjahren in der zweiten Säule, falls sie nach der Geburt des Kindes die Arbeit aufgibt oder nur noch Teilzeit arbeitet. Das gleiche Problem kann auch bei Männern auftreten, falls sie ihren Anstellungsgrad reduzieren oder die Arbeit aufgeben, um sich an der Kindererziehung zu beteiligen.</p><p>Am 14. Juni 2019 zeigte sich erneut, dass für die Frauen die Schmälerung ihres Altersguthabens aus der beruflichen Vorsorge eine Hauptsorge ist, neben dem Anliegen der Lohngleichheit natürlich.</p><p>Es gibt zwar bereits Erziehungsgutschriften als Entschädigung für die Einbussen in der ersten Säule für Eltern, die sich während einiger Monate oder Jahre der Kindererziehung gewidmet haben. In der beruflichen Vorsorge ist aber keine Ausgleichsmassnahme vorgesehen.</p><p>Von der Geburt eines Kindes bis zu seiner Einschulung sollte ein Mechanismus dafür sorgen, dass Beitragslücken, die für einen Elternteil in der obligatorischen zweiten Säule entstehen, ganz oder zumindest teilweise geschlossen werden. Hierfür könnte eine Ausrichtung über die Auffangeinrichtung in Betracht gezogen werden. Falls die Mutter vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig war, würde ihr ein Mindestbetrag nach BVG gutgeschrieben.</p><p>Mit dieser Massnahme würde verhindert, dass fehlende Beitragsjahre in der zweiten Säule zu Benachteiligungen führen. Ausserdem würde eine der Ungleichbehandlungen, die Frauen im Laufe ihres Berufslebens erfahren, zumindest teilweise ausgeglichen.</p>
    • <p>Wie die Motionärin richtig feststellt, besteht in der zweiten Säule zwischen Männern und Frauen und insbesondere Müttern ein signifikanter Unterschied bei den Altersrenten (Gender Pension Gap, GPG). Gemäss dem vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veröffentlichten Forschungsbericht "Gender Pension Gap in der Schweiz. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Altersrenten" fallen die Renten von Frauen mit Kindern gut 25 Prozent tiefer aus als jene von Frauen ohne Kinder. Ausserdem beträgt der GPG bei Personen mit Kindern 41 Prozent, bei Personen ohne Kinder hingegen nur 17 Prozent. Der GPG ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen unterbrechen oder reduzieren, namentlich aufgrund der Erziehungs- und Betreuungspflichten. Die Studie zeigt, dass der GPG eindeutig vom Umfang der Erwerbsbeteiligung der Frauen abhängt. Demnach ist es entscheidend, dass Frauen, die dies wünschen, ihre Erwerbsbeteiligung erhöhen können, um ihre berufliche Vorsorge zu verbessern. Damit Frauen und Paare mit Kindern ihre Erziehungsaufgaben wahrnehmen und gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, die ihnen eine angemessene individuelle Altersrente sichert, müssen genügend bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. </p><p>Die in der Motion dargestellte Regelung hätte jedoch zur Folge, dass die Arbeitgeber sowie alle nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) obligatorisch versicherten Personen für die Subventionierung der Beitragslücken der in der Motion bezeichneten Personen aufkommen müssten. Dadurch würde für die obligatorische zweite Säule ein erhebliches neues Finanzierungsproblem entstehen. Die zweite Säule befindet sich aber bereits jetzt in einem finanziellen Ungleichgewicht, insbesondere aufgrund des derzeitigen Mindestumwandlungssatzes und der Entwicklung der Renditen. Ausserdem würden sich durch die Motion die Sozialabgaben erhöhen, was für die Frauen und insbesondere die Mütter eine weitere Hürde für die Erwerbsbeteiligung bedeuten würde. Das wiederum hätte nicht nur negative Folgen für die berufliche Vorsorge der Frauen, sondern aufgrund der weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels auch für die Schweizer Wirtschaft.</p><p>Ferner käme die Motion nur Versicherten mit einem bestimmten Familienmodell und einer bestimmten Erwerbssituation zugute, während sie sich zum Nachteil und auf Kosten aller anderen Versicherten auswirken würde. Somit würden die fehlenden Beiträge der in der Motion genannten Personen subventioniert, nicht aber von anderen Personen, die ebenfalls Vorsorgelücken aufweisen, beispielsweise nach einem Stellenverlust.</p><p>Auch würde die Motion dem Grundsatz zuwiderlaufen, dass die berufliche Vorsorge untrennbar mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und dem Vorhandensein eines Arbeitsverhältnisses zusammenhängt, insofern sie hauptsächlich auf die Entschädigung von Erwerbseinbussen zielt. Entsprechend handelt es sich beim von der Motion vorgeschlagenen Mechanismus um ein systemfremdes Element zur heutigen zweiten Säule.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Finanzierungsmechanismus vorzuschlagen, damit das Manko in den Beiträgen der obligatorischen zweiten Säule, das für Mütter und Väter entsteht, die nach der Geburt des Kindes die Arbeitszeit reduzieren oder die Erwerbstätigkeit einstellen, ganz oder zumindest teilweise ausgeglichen wird. Diese Finanzierung soll bis zur Einschulung des Kindes laufen.</p><p>Den Müttern, die vor der Schwangerschaft nicht erwerbstätig waren, soll ein Mindestbetrag nach BVG gutgeschrieben werden.</p>
    • Beiträge der zweiten Säule auch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen

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