Frankreich erlässt Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft. Eine Inspiration für die Schweiz?

ShortId
19.3810
Id
20193810
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Frankreich erlässt Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft. Eine Inspiration für die Schweiz?
AdditionalIndexing
15;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat verfolgt die Erfahrungen mit den in der Interpellation erwähnten Massnahmen in Frankreich und der EU aufmerksam. Sie werden bei der Erarbeitung des Berichtes zur grünen Wirtschaft berücksichtigt.</p><p>2. In der Schweiz ist der Grundsatz der Produzentenverantwortung für die Abfallbewirtschaftung im Bereich der elektrischen und elektronischen Geräte, Batterien und Getränkeverpackungen umgesetzt. So sind Hersteller und Importeure verpflichtet, ausgediente Produkte kostenlos zurückzunehmen und deren Recycling und Entsorgung zu finanzieren. Die Erfahrung zeigt, dass dank dieser Form der Produzentenverantwortung zwar ein Recyclingsystem aufgebaut werden konnte, welches den Umweltanforderungen gerecht wird. Die Forderung, wonach die Weiterverwendung, die Reparierbarkeit und die Rezyklierbarkeit von Produkten verbessert werden, ist indessen nicht erfüllt. Im Falle der Elektro- und Elektronikgeräte beispielsweise lassen es die heutigen Finanzierungssysteme nicht zu, dass die Sammelstellen in den Gemeinden ausgediente Geräte der Reparatur oder der Weiterverwendung zuführen. Eingesammelte Geräte müssen rezykliert werden. Mit der laufenden Totalrevision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) wird vorgeschlagen, dass noch funktionstüchtige oder reparierbare Geräte wieder in Verkehr gebracht werden dürfen.</p><p>Im Bereich der Verpackungen aus Plastik dagegen setzen gewisse Detailhändler die Herstellerverantwortung so um, dass sie Kunststoffflaschen auf freiwilliger Basis und kostenlos ohne gesetzlichen Zwang in den Verkaufsstellen zurücknehmen.</p><p>Schliesslich ist auch der Bereich der Baustoffe und der Bauabfälle zu erwähnen: Auch hier sind Bestrebungen im Gang, einerseits Sekundärrohstoffe und -materialien zu fördern und andererseits die Wiederverwertung zu erleichtern.</p><p>Das Bafu prüft eine Ausweitung des Grundsatzes der Kreislaufwirtschaft und der erweiterten Produzentenverantwortung auf zusätzliche Sparten von Abfällen, Materialien und Produkten insbesondere vor dem Hintergrund der erzielbaren ökologischen und ökonomischen Wirkung und unter Berücksichtigung der Schweizer Situation (vgl. z. B. den im Juni 2019 publizierten Umweltatlas zu den Lieferketten).</p><p>3. Im Bereich der Abfallentsorgung ist das Verursacherprinzip weitgehend umgesetzt. Zur Berücksichtigung der Umweltkosten in den Produktpreisen: Gemäss Umweltbericht Schweiz 2018 entstehen 73 Prozent der durch den Schweizer Konsum verursachten Umweltbelastungen im Ausland. Die Berücksichtigung der Umweltbelastung ausserhalb der Schweiz könnte beispielsweise über sogenannte Grenzausgleichsabgaben (Border Tax Adjustment) geschehen. Dabei müsste allerdings deren Kompatibilität mit dem WTO-Recht geprüft werden.</p><p>Im Übrigen hat die OECD 2017 im dritten Umweltprüfbericht der Schweiz darauf hingewiesen, dass die Schweiz teilweise noch mehr und stärkere Anreize setzen könnte, um die Umweltauswirkungen des hohen Konsums zu reduzieren und das Verursacherprinzip zu stärken. So schlägt die OECD beispielsweise vor, Emissionen von Ammoniak, Ozon-Vorläufern, Schwefeloxid und Feinstaub nach dem Verursacherprinzip weiter zu verringern.</p><p>4. Das UVEK verfolgt die Vorhaben in der EU und in anderen Ländern zur Verbesserung der Information über diese Produkteigenschaften. In seiner Stellungnahme zum Postulat Chevalley 18.4007 hat der Bundesrat dargelegt, dass die neuen Vorgaben der Europäischen Union zum Ökodesign gewisser elektrischer und elektronischer Geräte Anforderungen zum effizienten Einsatz von Ressourcen enthalten, indem sie die Reparierbarkeit und die Rezyklierbarkeit fördern. Diese Anforderungen betreffen namentlich die Dauer der Verfügbarkeit und die Lieferfrist von Ersatzteilen, die Zugänglichkeit von Informationen für die Reparatur, die Bereitstellung von Reparaturanleitungen und die erleichterte Durchführung von Reparaturen mithilfe von Standardwerkzeugen. Im Rahmen von Studien in Frankreich und im Auftrag der Europäischen Kommission werden Machbarkeit und Inhalt eines Reparierbarkeitsindex untersucht. Die Information der Kundinnen und Kunden beim Kauf würde diese bei der Wahl reparierbarer Produkte unterstützen. Auch die Hersteller sollten ihrer Verantwortung nachkommen, indem sie reparier- und rezyklierbare Produkte verkaufen. Zudem müssten sie sich zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von Reparaturstellen verpflichten. Diese würden gewährleisten, dass eine Reparatur deutlich günstiger ist als ein Neukauf.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst. Über das Ausmass gibt es allerdings nur wenig Informationen. Der Online-Handel hat das Problem akzentuiert. Aus einer deutschen Studie ist bekannt, dass knapp vier Prozent der zurückgesendeten Produkte als Abfall enden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die betroffenen Branchen zunächst eigenverantwortlich Massnahmen ergreifen. Er verfolgt auch die Erfahrungen in anderen Ländern, wie bspw. in Frankreich mit dem geplanten Verbot, recyclebare Waren zu vernichten, aufmerksam.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Frankreich legt ein ehrgeiziges Gesetzesprojekt zur Kreislaufwirtschaft vor. Es auferlegt den Produzenten mehr Verantwortung. So soll der Produzent die nachhaltige Entsorgung der Abfälle, die durch die von ihm auf den Markt gebrachten Produkte entstehen, im Voraus finanzieren. Diese Pflicht soll immer grössere Produktefamilien umfassen; die Kosten für die Entsorgung der Abfälle würden auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt. Ein Bonus-Malus-System soll zu Preisanpassungen, je nach ökologischem Fussabdruck eines Produkts, bis zu 20 Prozent führen. Unverkaufte Produkte dürfen nicht mehr vernichtet werden, sondern sie müssen wiederverwendet oder rezykliert werden. Zudem sollen die Konsumentinnen und Konsumenten namentlich über einen Reparierbarkeitsindex besser informiert werden über die Rezyklierbarkeit der Produkte, über deren Gehalt an rezyklierten Materialien sowie über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.</p><p>Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Könnte die eine oder andere dieser Innovationen dem Bundesrat nicht als Inspirationsquelle für seinen in Aussicht gestellten Aktionsplan Grüne Wirtschaft dienen?</p><p>2. Inwiefern und in welchen Bereichen setzt die Schweiz den Grundsatz, die Produzenten stärker in die Verantwortung zu ziehen, bereits um? Auf welche Sparten der nachhaltigen Bewirtschaftung der Abfälle (Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Vernichtung) erstreckt sich dieser Grundsatz in der Schweiz? Wie und in welchen anderen Sparten der nachhaltigen Bewirtschaftung der Abfälle und in welchen anderen Sektoren (Materialien und Produkte) könnte dieser Grundsatz in unserem Land eingeführt werden?</p><p>3. Widerspiegelt sich in den Augen des Bundesrates die Belastung der Umwelt, wie sie von den einzelnen Produkten ausgeht, in deren heutigen Preisen entsprechend dem Verursacherprinzip? Wie könnte man die Umweltkosten besser in die Warenpreise integrieren?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, die Konsumentinnen und Konsumenten würden in der Schweiz genügend über die Lebensdauer eines Produkts, dessen Wiederverwendung, Reparierbarkeit, Rezyklierbarkeit und Gehalt an rezyklierten Materialien informiert? Wie könnte diese Information verbessert werden?</p><p>5. Kommt es in der Schweiz auch vor, dass Unternehmen ihre nichtverkauften Produkte vernichten? Ist das Ausmass dieses Phänomens bekannt, und in welchen Bereichen kommt es vor? Tut Handeln not, um es zu vermeiden?</p>
  • Frankreich erlässt Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft. Eine Inspiration für die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat verfolgt die Erfahrungen mit den in der Interpellation erwähnten Massnahmen in Frankreich und der EU aufmerksam. Sie werden bei der Erarbeitung des Berichtes zur grünen Wirtschaft berücksichtigt.</p><p>2. In der Schweiz ist der Grundsatz der Produzentenverantwortung für die Abfallbewirtschaftung im Bereich der elektrischen und elektronischen Geräte, Batterien und Getränkeverpackungen umgesetzt. So sind Hersteller und Importeure verpflichtet, ausgediente Produkte kostenlos zurückzunehmen und deren Recycling und Entsorgung zu finanzieren. Die Erfahrung zeigt, dass dank dieser Form der Produzentenverantwortung zwar ein Recyclingsystem aufgebaut werden konnte, welches den Umweltanforderungen gerecht wird. Die Forderung, wonach die Weiterverwendung, die Reparierbarkeit und die Rezyklierbarkeit von Produkten verbessert werden, ist indessen nicht erfüllt. Im Falle der Elektro- und Elektronikgeräte beispielsweise lassen es die heutigen Finanzierungssysteme nicht zu, dass die Sammelstellen in den Gemeinden ausgediente Geräte der Reparatur oder der Weiterverwendung zuführen. Eingesammelte Geräte müssen rezykliert werden. Mit der laufenden Totalrevision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) wird vorgeschlagen, dass noch funktionstüchtige oder reparierbare Geräte wieder in Verkehr gebracht werden dürfen.</p><p>Im Bereich der Verpackungen aus Plastik dagegen setzen gewisse Detailhändler die Herstellerverantwortung so um, dass sie Kunststoffflaschen auf freiwilliger Basis und kostenlos ohne gesetzlichen Zwang in den Verkaufsstellen zurücknehmen.</p><p>Schliesslich ist auch der Bereich der Baustoffe und der Bauabfälle zu erwähnen: Auch hier sind Bestrebungen im Gang, einerseits Sekundärrohstoffe und -materialien zu fördern und andererseits die Wiederverwertung zu erleichtern.</p><p>Das Bafu prüft eine Ausweitung des Grundsatzes der Kreislaufwirtschaft und der erweiterten Produzentenverantwortung auf zusätzliche Sparten von Abfällen, Materialien und Produkten insbesondere vor dem Hintergrund der erzielbaren ökologischen und ökonomischen Wirkung und unter Berücksichtigung der Schweizer Situation (vgl. z. B. den im Juni 2019 publizierten Umweltatlas zu den Lieferketten).</p><p>3. Im Bereich der Abfallentsorgung ist das Verursacherprinzip weitgehend umgesetzt. Zur Berücksichtigung der Umweltkosten in den Produktpreisen: Gemäss Umweltbericht Schweiz 2018 entstehen 73 Prozent der durch den Schweizer Konsum verursachten Umweltbelastungen im Ausland. Die Berücksichtigung der Umweltbelastung ausserhalb der Schweiz könnte beispielsweise über sogenannte Grenzausgleichsabgaben (Border Tax Adjustment) geschehen. Dabei müsste allerdings deren Kompatibilität mit dem WTO-Recht geprüft werden.</p><p>Im Übrigen hat die OECD 2017 im dritten Umweltprüfbericht der Schweiz darauf hingewiesen, dass die Schweiz teilweise noch mehr und stärkere Anreize setzen könnte, um die Umweltauswirkungen des hohen Konsums zu reduzieren und das Verursacherprinzip zu stärken. So schlägt die OECD beispielsweise vor, Emissionen von Ammoniak, Ozon-Vorläufern, Schwefeloxid und Feinstaub nach dem Verursacherprinzip weiter zu verringern.</p><p>4. Das UVEK verfolgt die Vorhaben in der EU und in anderen Ländern zur Verbesserung der Information über diese Produkteigenschaften. In seiner Stellungnahme zum Postulat Chevalley 18.4007 hat der Bundesrat dargelegt, dass die neuen Vorgaben der Europäischen Union zum Ökodesign gewisser elektrischer und elektronischer Geräte Anforderungen zum effizienten Einsatz von Ressourcen enthalten, indem sie die Reparierbarkeit und die Rezyklierbarkeit fördern. Diese Anforderungen betreffen namentlich die Dauer der Verfügbarkeit und die Lieferfrist von Ersatzteilen, die Zugänglichkeit von Informationen für die Reparatur, die Bereitstellung von Reparaturanleitungen und die erleichterte Durchführung von Reparaturen mithilfe von Standardwerkzeugen. Im Rahmen von Studien in Frankreich und im Auftrag der Europäischen Kommission werden Machbarkeit und Inhalt eines Reparierbarkeitsindex untersucht. Die Information der Kundinnen und Kunden beim Kauf würde diese bei der Wahl reparierbarer Produkte unterstützen. Auch die Hersteller sollten ihrer Verantwortung nachkommen, indem sie reparier- und rezyklierbare Produkte verkaufen. Zudem müssten sie sich zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von Reparaturstellen verpflichten. Diese würden gewährleisten, dass eine Reparatur deutlich günstiger ist als ein Neukauf.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst. Über das Ausmass gibt es allerdings nur wenig Informationen. Der Online-Handel hat das Problem akzentuiert. Aus einer deutschen Studie ist bekannt, dass knapp vier Prozent der zurückgesendeten Produkte als Abfall enden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die betroffenen Branchen zunächst eigenverantwortlich Massnahmen ergreifen. Er verfolgt auch die Erfahrungen in anderen Ländern, wie bspw. in Frankreich mit dem geplanten Verbot, recyclebare Waren zu vernichten, aufmerksam.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Frankreich legt ein ehrgeiziges Gesetzesprojekt zur Kreislaufwirtschaft vor. Es auferlegt den Produzenten mehr Verantwortung. So soll der Produzent die nachhaltige Entsorgung der Abfälle, die durch die von ihm auf den Markt gebrachten Produkte entstehen, im Voraus finanzieren. Diese Pflicht soll immer grössere Produktefamilien umfassen; die Kosten für die Entsorgung der Abfälle würden auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt. Ein Bonus-Malus-System soll zu Preisanpassungen, je nach ökologischem Fussabdruck eines Produkts, bis zu 20 Prozent führen. Unverkaufte Produkte dürfen nicht mehr vernichtet werden, sondern sie müssen wiederverwendet oder rezykliert werden. Zudem sollen die Konsumentinnen und Konsumenten namentlich über einen Reparierbarkeitsindex besser informiert werden über die Rezyklierbarkeit der Produkte, über deren Gehalt an rezyklierten Materialien sowie über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.</p><p>Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Könnte die eine oder andere dieser Innovationen dem Bundesrat nicht als Inspirationsquelle für seinen in Aussicht gestellten Aktionsplan Grüne Wirtschaft dienen?</p><p>2. Inwiefern und in welchen Bereichen setzt die Schweiz den Grundsatz, die Produzenten stärker in die Verantwortung zu ziehen, bereits um? Auf welche Sparten der nachhaltigen Bewirtschaftung der Abfälle (Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Vernichtung) erstreckt sich dieser Grundsatz in der Schweiz? Wie und in welchen anderen Sparten der nachhaltigen Bewirtschaftung der Abfälle und in welchen anderen Sektoren (Materialien und Produkte) könnte dieser Grundsatz in unserem Land eingeführt werden?</p><p>3. Widerspiegelt sich in den Augen des Bundesrates die Belastung der Umwelt, wie sie von den einzelnen Produkten ausgeht, in deren heutigen Preisen entsprechend dem Verursacherprinzip? Wie könnte man die Umweltkosten besser in die Warenpreise integrieren?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, die Konsumentinnen und Konsumenten würden in der Schweiz genügend über die Lebensdauer eines Produkts, dessen Wiederverwendung, Reparierbarkeit, Rezyklierbarkeit und Gehalt an rezyklierten Materialien informiert? Wie könnte diese Information verbessert werden?</p><p>5. Kommt es in der Schweiz auch vor, dass Unternehmen ihre nichtverkauften Produkte vernichten? Ist das Ausmass dieses Phänomens bekannt, und in welchen Bereichen kommt es vor? Tut Handeln not, um es zu vermeiden?</p>
    • Frankreich erlässt Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft. Eine Inspiration für die Schweiz?

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