Stellenwert und Perspektiven der Elternbildung

ShortId
19.3811
Id
20193811
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Stellenwert und Perspektiven der Elternbildung
AdditionalIndexing
28;32;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Elternbildung vermittelt Eltern Kenntnisse und Fertigkeiten für die Erziehung von Kindern und das Zusammenleben in der Familie. In der Praxis kann Elternbildung auch in Kombination mit einer individuellen Beratung oder Begleitung der Eltern erfolgen. Die Übergänge zwischen Elternbildung sowie der Beratung und Begleitung von Eltern respektive Familien sind oftmals fliessend. Elternbildung umfasst eine breite Palette an unterschiedlichen Themen (Erziehung, Betreuung, Gesundheit, Finanzen usw.). Die Formen der Elternbildung (Publikationen, Kurse, Programme, Lernapps, Online-Trainings, Gesprächsgruppen usw.) variieren ebenfalls.</p><p>Elternbildung ist - sofern es sich dabei um Kurse handelt - gemäss Artikel 3 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) der strukturierten Bildung ausserhalb der formalen Bildung zuzurechnen. Aus Sicht des Bundesrates spielt die Weiterbildung für die Einzelnen sowie die Wirtschaft und die Gesellschaft eine wichtige Rolle. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden. Mit dem WeBiG, welches am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wird der Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. </p><p>Weiterbildung liegt primär in der Verantwortung des Einzelnen. Bund und Kantone tragen in Ergänzung zur individuellen Verantwortung und zum Angebot Privater dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können. Sie regeln die Weiterbildung, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben dies erfordert (Art. 5 WeBiG). Der Bund verhält sich im Weiterbildungsbereich subsidiär und greift nur dort ein, wo es spezifische öffentliche Interessen zu wahren gilt.</p><p>4. Im Familienbericht 2017 (<a href="http://www.bsv.admin.ch">www.bsv.admin.ch</a> &gt; Sozialpolitische Themen &gt; Familienpolitik &gt; Grundlagen &gt; Familienberichte) hält der Bundesrat fest, dass er mit seiner Familienpolitik prioritär die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern will. Der Bundesrat hat in diesem Bericht daher weder Ziele noch Massnahmen zur Elternbildung verabschiedet.</p><p>5. In der Schweiz bieten sowohl die öffentliche Hand als auch zahlreiche Organisationen Elternbildung an. Der Bund kann Elternbildung zum einen im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten und Programmen (z. B. kantonale Integrationsprogramme, Nationales Programm gegen Armut 2014-2018) fördern. Aufgrund der unter Ziffer 1 ausgeführten thematischen Breite der Elternbildung können Form und Umfang dieser Fördermassnahmen nicht abschliessend aufgelistet werden. Zum andern kann der Bund privaten Organisationen, die in der Elternbildung tätig sind, gestützt auf das WeBiG respektive über den jährlich durch das Parlament bewilligten Kredit "Familienorganisationen" Finanzhilfen gewähren. Zu diesen Organisationen zählt der nationale Dach- und Fachverband Elternbildung CH.</p><p>Bis Ende 2016 subventionierte der Bund Elternbildung CH über das Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung (SR 412.11; Erlass aufgehoben). Seit 2017 richtet der Bund Elternbildung CH gestützt auf Artikel 12 WeBiG Finanzhilfen für Leistungen in den Bereichen Öffentlichkeitsinformation, Koordination sowie Qualitätssicherung und -entwicklung aus.</p><p>Pro Familia Schweiz erhält Finanzhilfen aus dem Kredit "Familienorganisationen". In den Jahren 2014 und 2015 hat Pro Familia Schweiz Elternbildung CH mit der Erbringung eines Teils der Leistungen beauftragt, welche Pro Familia Schweiz auf der Basis eines Leistungsvertrages mit dem Bund vereinbart hatte.</p><p>Insgesamt hat der Bund Elternbildung CH in den Jahren 2014 bis 2018 mit rund 890 000 Franken unterstützt. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>"Elternsein ist der wichtigste Beruf der Welt", sagte der amerikanische Psychologe Marshal B. Rosenberg. Unabhängig davon, ob diese Aussage geteilt wird oder nicht - unbestritten dürfte sein, dass Eltern eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe gegenüber ihren Kindern und gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen und gesellschaftliche Leistungsträgerinnen und Leistungsträger sind. Elternbildung als Unterstützung für die Erziehungsberechtigten hat in der Schweiz eine lange Tradition und geht bis ins Jahr 1900 zurück, als die erste Mütterschule zur Senkung der Säuglingssterblichkeit errichtet wurde. Ziel der Elternbildung ist die Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern und die Förderung der Lebenskompetenz der Kinder. Sie findet kommunal, kantonal und national statt und richtet sich an alle Familienformen in verschiedenen Lebensphasen und berücksichtigt persönliche, kulturelle und sprachliche Ressourcen. Gesellschaftlicher Wandel und die Digitalisierung verändern Bildungs- und Unterstützungsangebote. Sie machen sie jedoch nicht überflüssig, im Gegenteil: Die Vielfalt und Diversität von Familien und die gewachsene soziale Heterogenität schaffen neue Herausforderungen und neuen Bedarf, auch für die Elternbildung.</p><p>Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welchen gesellschaftlichen und politischen Stellenwert misst der Bundesrat der Elternbildung bei?</p><p>2. Wo sieht der Bundesrat die Rolle des Staates in der Elternbildung und wo die private Eigenverantwortung?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Zuständigkeit des Bundes für die Elternbildung gegenüber den Kantonen und Gemeinden?</p><p>4. Gibt es konkrete Schlussfolgerungen und Zielsetzungen des Bundesrates in Bezug auf die Elternbildung aufgrund des aktuellen Familienberichtes aus dem Jahr 2017?</p><p>5. In welchem Umfang - finanziell oder in anderer Form - hat der Bund in den vergangenen fünf Jahren Aktivitäten zur Elternbildung unterstützt?</p>
  • Stellenwert und Perspektiven der Elternbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Elternbildung vermittelt Eltern Kenntnisse und Fertigkeiten für die Erziehung von Kindern und das Zusammenleben in der Familie. In der Praxis kann Elternbildung auch in Kombination mit einer individuellen Beratung oder Begleitung der Eltern erfolgen. Die Übergänge zwischen Elternbildung sowie der Beratung und Begleitung von Eltern respektive Familien sind oftmals fliessend. Elternbildung umfasst eine breite Palette an unterschiedlichen Themen (Erziehung, Betreuung, Gesundheit, Finanzen usw.). Die Formen der Elternbildung (Publikationen, Kurse, Programme, Lernapps, Online-Trainings, Gesprächsgruppen usw.) variieren ebenfalls.</p><p>Elternbildung ist - sofern es sich dabei um Kurse handelt - gemäss Artikel 3 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) der strukturierten Bildung ausserhalb der formalen Bildung zuzurechnen. Aus Sicht des Bundesrates spielt die Weiterbildung für die Einzelnen sowie die Wirtschaft und die Gesellschaft eine wichtige Rolle. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden. Mit dem WeBiG, welches am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wird der Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. </p><p>Weiterbildung liegt primär in der Verantwortung des Einzelnen. Bund und Kantone tragen in Ergänzung zur individuellen Verantwortung und zum Angebot Privater dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können. Sie regeln die Weiterbildung, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben dies erfordert (Art. 5 WeBiG). Der Bund verhält sich im Weiterbildungsbereich subsidiär und greift nur dort ein, wo es spezifische öffentliche Interessen zu wahren gilt.</p><p>4. Im Familienbericht 2017 (<a href="http://www.bsv.admin.ch">www.bsv.admin.ch</a> &gt; Sozialpolitische Themen &gt; Familienpolitik &gt; Grundlagen &gt; Familienberichte) hält der Bundesrat fest, dass er mit seiner Familienpolitik prioritär die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern will. Der Bundesrat hat in diesem Bericht daher weder Ziele noch Massnahmen zur Elternbildung verabschiedet.</p><p>5. In der Schweiz bieten sowohl die öffentliche Hand als auch zahlreiche Organisationen Elternbildung an. Der Bund kann Elternbildung zum einen im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten und Programmen (z. B. kantonale Integrationsprogramme, Nationales Programm gegen Armut 2014-2018) fördern. Aufgrund der unter Ziffer 1 ausgeführten thematischen Breite der Elternbildung können Form und Umfang dieser Fördermassnahmen nicht abschliessend aufgelistet werden. Zum andern kann der Bund privaten Organisationen, die in der Elternbildung tätig sind, gestützt auf das WeBiG respektive über den jährlich durch das Parlament bewilligten Kredit "Familienorganisationen" Finanzhilfen gewähren. Zu diesen Organisationen zählt der nationale Dach- und Fachverband Elternbildung CH.</p><p>Bis Ende 2016 subventionierte der Bund Elternbildung CH über das Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung (SR 412.11; Erlass aufgehoben). Seit 2017 richtet der Bund Elternbildung CH gestützt auf Artikel 12 WeBiG Finanzhilfen für Leistungen in den Bereichen Öffentlichkeitsinformation, Koordination sowie Qualitätssicherung und -entwicklung aus.</p><p>Pro Familia Schweiz erhält Finanzhilfen aus dem Kredit "Familienorganisationen". In den Jahren 2014 und 2015 hat Pro Familia Schweiz Elternbildung CH mit der Erbringung eines Teils der Leistungen beauftragt, welche Pro Familia Schweiz auf der Basis eines Leistungsvertrages mit dem Bund vereinbart hatte.</p><p>Insgesamt hat der Bund Elternbildung CH in den Jahren 2014 bis 2018 mit rund 890 000 Franken unterstützt. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>"Elternsein ist der wichtigste Beruf der Welt", sagte der amerikanische Psychologe Marshal B. Rosenberg. Unabhängig davon, ob diese Aussage geteilt wird oder nicht - unbestritten dürfte sein, dass Eltern eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe gegenüber ihren Kindern und gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen und gesellschaftliche Leistungsträgerinnen und Leistungsträger sind. Elternbildung als Unterstützung für die Erziehungsberechtigten hat in der Schweiz eine lange Tradition und geht bis ins Jahr 1900 zurück, als die erste Mütterschule zur Senkung der Säuglingssterblichkeit errichtet wurde. Ziel der Elternbildung ist die Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern und die Förderung der Lebenskompetenz der Kinder. Sie findet kommunal, kantonal und national statt und richtet sich an alle Familienformen in verschiedenen Lebensphasen und berücksichtigt persönliche, kulturelle und sprachliche Ressourcen. Gesellschaftlicher Wandel und die Digitalisierung verändern Bildungs- und Unterstützungsangebote. Sie machen sie jedoch nicht überflüssig, im Gegenteil: Die Vielfalt und Diversität von Familien und die gewachsene soziale Heterogenität schaffen neue Herausforderungen und neuen Bedarf, auch für die Elternbildung.</p><p>Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welchen gesellschaftlichen und politischen Stellenwert misst der Bundesrat der Elternbildung bei?</p><p>2. Wo sieht der Bundesrat die Rolle des Staates in der Elternbildung und wo die private Eigenverantwortung?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Zuständigkeit des Bundes für die Elternbildung gegenüber den Kantonen und Gemeinden?</p><p>4. Gibt es konkrete Schlussfolgerungen und Zielsetzungen des Bundesrates in Bezug auf die Elternbildung aufgrund des aktuellen Familienberichtes aus dem Jahr 2017?</p><p>5. In welchem Umfang - finanziell oder in anderer Form - hat der Bund in den vergangenen fünf Jahren Aktivitäten zur Elternbildung unterstützt?</p>
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