Gefährliche Strommasten dezimieren die Vogelwelt

ShortId
19.3812
Id
20193812
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Gefährliche Strommasten dezimieren die Vogelwelt
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist die Problematik des Stromtodes von Vögeln durchaus bewusst. Entsprechend hat er mit dem Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) vom 6. September 2017 bereits Massnahmen zur Sanierung von Strommasten und Fahrleitungen, welche für Vögel gefährlich sein können, vorgesehen. Stromschlagsichere Anlagen verhindern einerseits Betriebsstörungen oder Beschädigungen, andererseits leisten die Vogelschutzmassnahmen einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von seltenen und gefährdeten Vogelarten.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bereitet zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti) sowie dem Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Anpassung der Leitungsverordnung (LeV; SR 734.31) und der entsprechenden Vorschriften im Eisenbahnrecht vor. Dabei wird eine aktive Sanierungspflicht für die betroffenen Anlagen geprüft. Es wird geprüft, ob die vom Interpellanten genannten technischen Aspekte in die Verordnungen aufzunehmen sind. Die Vernehmlassung ist für das erste Quartal 2020 geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Menschliche Aktivitäten prägen unser Land auf markante Weise, und oft gehen sie auf Kosten der Tier- und Pflanzenwelt. Umso wichtiger ist es deshalb, im Verhältnis zwischen dem menschlichen Tun und der Umwelt das richtige Augenmass zu wahren. In der Schweiz stellen zahlreiche Strommasten eine Gefahr für unsere Vögel dar. So fallen hier Uhus, Weissstörche und andere grosse Vögel wegen ihrer Flügelspannweite oft Stromleitungen zum Opfer. In einer Veröffentlichung des Bundes sind die gefährlichen Strommasten nun identifiziert worden. Sie sollten ersetzt werden oder werden an gewissen Orten bereits ersetzt.</p><p>Die Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung) sieht im heutigen Artikel 30 Folgendes vor: "Sofern es die örtlichen Gegebenheiten erfordern, sind auf den Tragwerken Vorkehren zu treffen, damit Vögel möglichst keine Erd- und Kurzschlüsse einleiten können." In der Praxis bedeutet die Anwendung dieser Norm, dass diese Vorkehren an den Masten erst getroffen werden, nachdem Vögel durch einen Stromschlag getötet worden sind, das heisst stets im Nachhinein und nur an den betreffenden Strommasten. Ist der Bundesrat bereit, künftig eine proaktive Strategie anzuwenden und die leicht als gefährlich erkennbaren Masten systematisch zu sanieren, um zu verhindern, dass Vögel nur deshalb in grosser Zahl sterben, weil die Sanierung bloss schrittweise vorankommt?</p><p>2. Des Weiteren sieht der Aktionsplan Biodiversität Schweiz bereits die Sanierung der Strommasten der SBB und eines Teils des Mittelspannungsnetzes vor. Ist der Bundesrat bereit, Artikel 30 der Leitungsverordnung zu ändern und klarer zu formulieren, damit diese Sanierung schneller und umfassend durchgeführt werden kann? Denn die gefährlichen Strommasten haben klar erkennbare technische Merkmale, die von den örtlichen Verhältnissen unabhängig sind.</p><p>3. Die Masten elektrischer Leitungen sind besonders dann für Vögel gefährlich, wenn diese gleichzeitig Stromleiter unterschiedlicher Spannung berühren oder gleichzeitig mit einem Erdungs- und einem Stromleiter in Kontakt kommen können. Ist der Bundesrat bereit, diese technischen Merkmale aufzulisten und in Artikel 30 der Leitungsverordnung aufzunehmen, damit die gefährlichen Masten systematisch saniert werden können?</p>
  • Gefährliche Strommasten dezimieren die Vogelwelt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist die Problematik des Stromtodes von Vögeln durchaus bewusst. Entsprechend hat er mit dem Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) vom 6. September 2017 bereits Massnahmen zur Sanierung von Strommasten und Fahrleitungen, welche für Vögel gefährlich sein können, vorgesehen. Stromschlagsichere Anlagen verhindern einerseits Betriebsstörungen oder Beschädigungen, andererseits leisten die Vogelschutzmassnahmen einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von seltenen und gefährdeten Vogelarten.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bereitet zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti) sowie dem Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Anpassung der Leitungsverordnung (LeV; SR 734.31) und der entsprechenden Vorschriften im Eisenbahnrecht vor. Dabei wird eine aktive Sanierungspflicht für die betroffenen Anlagen geprüft. Es wird geprüft, ob die vom Interpellanten genannten technischen Aspekte in die Verordnungen aufzunehmen sind. Die Vernehmlassung ist für das erste Quartal 2020 geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Menschliche Aktivitäten prägen unser Land auf markante Weise, und oft gehen sie auf Kosten der Tier- und Pflanzenwelt. Umso wichtiger ist es deshalb, im Verhältnis zwischen dem menschlichen Tun und der Umwelt das richtige Augenmass zu wahren. In der Schweiz stellen zahlreiche Strommasten eine Gefahr für unsere Vögel dar. So fallen hier Uhus, Weissstörche und andere grosse Vögel wegen ihrer Flügelspannweite oft Stromleitungen zum Opfer. In einer Veröffentlichung des Bundes sind die gefährlichen Strommasten nun identifiziert worden. Sie sollten ersetzt werden oder werden an gewissen Orten bereits ersetzt.</p><p>Die Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung) sieht im heutigen Artikel 30 Folgendes vor: "Sofern es die örtlichen Gegebenheiten erfordern, sind auf den Tragwerken Vorkehren zu treffen, damit Vögel möglichst keine Erd- und Kurzschlüsse einleiten können." In der Praxis bedeutet die Anwendung dieser Norm, dass diese Vorkehren an den Masten erst getroffen werden, nachdem Vögel durch einen Stromschlag getötet worden sind, das heisst stets im Nachhinein und nur an den betreffenden Strommasten. Ist der Bundesrat bereit, künftig eine proaktive Strategie anzuwenden und die leicht als gefährlich erkennbaren Masten systematisch zu sanieren, um zu verhindern, dass Vögel nur deshalb in grosser Zahl sterben, weil die Sanierung bloss schrittweise vorankommt?</p><p>2. Des Weiteren sieht der Aktionsplan Biodiversität Schweiz bereits die Sanierung der Strommasten der SBB und eines Teils des Mittelspannungsnetzes vor. Ist der Bundesrat bereit, Artikel 30 der Leitungsverordnung zu ändern und klarer zu formulieren, damit diese Sanierung schneller und umfassend durchgeführt werden kann? Denn die gefährlichen Strommasten haben klar erkennbare technische Merkmale, die von den örtlichen Verhältnissen unabhängig sind.</p><p>3. Die Masten elektrischer Leitungen sind besonders dann für Vögel gefährlich, wenn diese gleichzeitig Stromleiter unterschiedlicher Spannung berühren oder gleichzeitig mit einem Erdungs- und einem Stromleiter in Kontakt kommen können. Ist der Bundesrat bereit, diese technischen Merkmale aufzulisten und in Artikel 30 der Leitungsverordnung aufzunehmen, damit die gefährlichen Masten systematisch saniert werden können?</p>
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