Für eine freie und frühzeitige Planung der letzten Lebensphase

ShortId
19.3813
Id
20193813
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Für eine freie und frühzeitige Planung der letzten Lebensphase
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-5.<b></b>Die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms "Lebensende" (NFP 67) bestätigen den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, in Würde und selbstbestimmt, angemessen begleitet sowie möglichst frei von Ängsten und Schmerzen die letzte Lebenszeit verbringen und sterben zu können. Das scheint aber in der Schweiz noch nicht überall möglich zu sein.</p><p>Zu einem selbstbestimmten Entscheid gehört erstens, dass die verschiedenen Betreuungsangebote, vor allem Palliative Care, bekannt sind und bei Bedarf zur Verfügung stehen. Zweitens muss auch die gesundheitliche Vorausplanung gestärkt werden, damit die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten besser berücksichtigt werden können. </p><p>Mit dem Postulat 18.3384 "Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende", das der Ständerat am 13. Juni 2018 überwiesen hat, wird der Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den betroffenen Organisationen und Fachpersonen einen Bericht mit Empfehlungen zu erarbeiten, um die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende zu verbessern. Der Bericht soll aufzeigen, wie Angebote der Palliative Care in allen Regionen der Schweiz nachhaltig verankert und finanziert werden können. Er soll zudem darstellen, wie die gesundheitliche Vorausplanung im Gesundheitswesen besser verankert werden kann, und aufzeigen, wie die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Information zum Thema "Lebensende" sichergestellt werden können. </p><p>Der Bericht in Erfüllung dieses Postulates wird zurzeit erarbeitet und voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden. Er wird wie dargelegt die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen umfassend beantworten. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Krankheit und das nahende Lebensende sind für die Betroffenen, deren Familien und die Pflegefachleute schwierige und komplexe Zeiten. Um in solchen Situationen die bestmögliche Begleitung zu bieten und um Dramen und unnötige Spannungen zu vermeiden, hat der Bund in Zusammenarbeit mit Palliatives.ch die Strategie Gesundheit 2020 beschlossen. Damit soll das Instrument zur Vorausplanung der Betreuung und Behandlung für Situationen der Urteilsunfähigkeit (englisch: Advance Care Planning, ACP) gefördert werden. Dieses Instrument erlaubt es allen, unabhängig von ihrer Gesundheit und ihrem Alter, sich über ihre Werte und ihre Präferenzen zu äussern und eine Person zu ernennen, die sie in Behandlungsfragen vertritt. Damit können sie frühzeitig planen, wie sie bei Krankheit oder Unfall behandelt werden wollen, wenn sie zu jenem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Dank dieser Vorausplanung lässt sich die Angst vor Krankheit und Tod besänftigen und die Frage einer Organtransplantation ansprechen.</p><p>Auch wenn sich in den Altersheimen und bei fortschreitenden chronischen Krankheiten die Planung verbessert hat, so muss man doch immer noch feststellen, dass trotz der Strategie Gesundheit 2020 die Information der Öffentlichkeit nur zaghaft vonstattengeht und oft zu spät kommt, nämlich wenn eine Person die Urteilsfähigkeit bereits verloren hat. Um diese Art von Planung und die Palliativpflege weiterzuentwickeln, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, das positive Image der ACP und der Palliativpflege mit Informations- und Unterstützungskampagnen weiter zu stärken und so die Strategie Gesundheit 2020 fortzuführen? </p><p>2. Ist er bereit, die Aus- und Weiterbildung der Pflegefachpersonen in diesem Bereich und die Schaffung mobiler Palliativpflegeteams, die in Altersheimen oder bei den Betroffenen zu Hause zum Einsatz gelangen würden, zu unterstützen?</p><p>3. Ist er bereit, ein klares und auf Bundesebene harmonisiertes Dokument auszuarbeiten, das der Diskussion zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient zur Vorausplanung zugrunde gelegt werden kann?</p><p>4. Ist er bereit, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit die Zeit, die die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt für die Information und das Gespräch über das ACP benötigt, von der Grundversicherung vergütet wird?</p><p>5. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass der Wille der Patientinnen und Patienten im elektronischen Patientendossier eingetragen wird, sofern sie das wünschen?</p>
  • Für eine freie und frühzeitige Planung der letzten Lebensphase
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-5.<b></b>Die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms "Lebensende" (NFP 67) bestätigen den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, in Würde und selbstbestimmt, angemessen begleitet sowie möglichst frei von Ängsten und Schmerzen die letzte Lebenszeit verbringen und sterben zu können. Das scheint aber in der Schweiz noch nicht überall möglich zu sein.</p><p>Zu einem selbstbestimmten Entscheid gehört erstens, dass die verschiedenen Betreuungsangebote, vor allem Palliative Care, bekannt sind und bei Bedarf zur Verfügung stehen. Zweitens muss auch die gesundheitliche Vorausplanung gestärkt werden, damit die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten besser berücksichtigt werden können. </p><p>Mit dem Postulat 18.3384 "Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende", das der Ständerat am 13. Juni 2018 überwiesen hat, wird der Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den betroffenen Organisationen und Fachpersonen einen Bericht mit Empfehlungen zu erarbeiten, um die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende zu verbessern. Der Bericht soll aufzeigen, wie Angebote der Palliative Care in allen Regionen der Schweiz nachhaltig verankert und finanziert werden können. Er soll zudem darstellen, wie die gesundheitliche Vorausplanung im Gesundheitswesen besser verankert werden kann, und aufzeigen, wie die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Information zum Thema "Lebensende" sichergestellt werden können. </p><p>Der Bericht in Erfüllung dieses Postulates wird zurzeit erarbeitet und voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden. Er wird wie dargelegt die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen umfassend beantworten. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Krankheit und das nahende Lebensende sind für die Betroffenen, deren Familien und die Pflegefachleute schwierige und komplexe Zeiten. Um in solchen Situationen die bestmögliche Begleitung zu bieten und um Dramen und unnötige Spannungen zu vermeiden, hat der Bund in Zusammenarbeit mit Palliatives.ch die Strategie Gesundheit 2020 beschlossen. Damit soll das Instrument zur Vorausplanung der Betreuung und Behandlung für Situationen der Urteilsunfähigkeit (englisch: Advance Care Planning, ACP) gefördert werden. Dieses Instrument erlaubt es allen, unabhängig von ihrer Gesundheit und ihrem Alter, sich über ihre Werte und ihre Präferenzen zu äussern und eine Person zu ernennen, die sie in Behandlungsfragen vertritt. Damit können sie frühzeitig planen, wie sie bei Krankheit oder Unfall behandelt werden wollen, wenn sie zu jenem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Dank dieser Vorausplanung lässt sich die Angst vor Krankheit und Tod besänftigen und die Frage einer Organtransplantation ansprechen.</p><p>Auch wenn sich in den Altersheimen und bei fortschreitenden chronischen Krankheiten die Planung verbessert hat, so muss man doch immer noch feststellen, dass trotz der Strategie Gesundheit 2020 die Information der Öffentlichkeit nur zaghaft vonstattengeht und oft zu spät kommt, nämlich wenn eine Person die Urteilsfähigkeit bereits verloren hat. Um diese Art von Planung und die Palliativpflege weiterzuentwickeln, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, das positive Image der ACP und der Palliativpflege mit Informations- und Unterstützungskampagnen weiter zu stärken und so die Strategie Gesundheit 2020 fortzuführen? </p><p>2. Ist er bereit, die Aus- und Weiterbildung der Pflegefachpersonen in diesem Bereich und die Schaffung mobiler Palliativpflegeteams, die in Altersheimen oder bei den Betroffenen zu Hause zum Einsatz gelangen würden, zu unterstützen?</p><p>3. Ist er bereit, ein klares und auf Bundesebene harmonisiertes Dokument auszuarbeiten, das der Diskussion zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient zur Vorausplanung zugrunde gelegt werden kann?</p><p>4. Ist er bereit, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit die Zeit, die die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt für die Information und das Gespräch über das ACP benötigt, von der Grundversicherung vergütet wird?</p><p>5. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass der Wille der Patientinnen und Patienten im elektronischen Patientendossier eingetragen wird, sofern sie das wünschen?</p>
    • Für eine freie und frühzeitige Planung der letzten Lebensphase

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