Die Antispeziesisten können sich nicht alles erlauben

ShortId
19.3815
Id
20193815
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Die Antispeziesisten können sich nicht alles erlauben
AdditionalIndexing
04;1216;2841;55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zum Antispeziesismus - einer Form des Tierschutz-Aktivismus - habe ich im Juni 2018 eine Frage eingereicht, um zu erfahren, welche Haltung der Bundesrat gegenüber den Angriffen hat, die insbesondere in der Westschweiz auf Metzgereien verübt wurden. Der Bundesrat hat geantwortet, dass der Nachrichtendienst gegen alle Organisationen, die die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben oder fördern, Präventivmassnahmen ergreift.</p><p>Im August 2018, nachdem auf ein gutes Dutzend Metzgereien in der Westschweiz Anschläge verübt worden waren, haben sich die Antispeziesisten in den Medien Gehör verschaffen können und auf mehrere Punkte aufmerksam gemacht. Folgendes geht aus den Medienberichten hervor:</p><p>1. Die Bewegung der Antispeziesisten gibt es in der Schweiz seit mindestens 25 Jahren, und sie hat sich in den letzten Jahren radikalisiert.</p><p>2. Einige dieser Bewegung angehörende Aktivistinnen und Aktivisten haben Metzgereien mit Steinen beworfen, sind in den privaten Bereich der Produktion eingedrungen oder haben Einschüchterungsversuche unternommen.</p><p>3. Der zivile Ungehorsam ist für diese Art von Bewegungen zu einem unentbehrlichen Mittel geworden; die Aktivistinnen und Aktivisten rufen zu Angriffen auf, um der Schlachtindustrie zu schaden und so zu zeigen, dass sie die Existenz dieser kranken Orte nicht hinnehmen wollen. In einem Interview im Februar 2019 sagte eine Antispeziesistin, dass der Ungehorsam keine Wahl, sondern eine bürgerliche Pflicht sei.</p><p>4. Mit Steinen beworfen wird alles, was Sinnbild der Fleischindustrie ist, vom Hof bis zum Teller (Viehzüchterinnen und -züchter, Angestellte von Schlachthöfen, Konsumentinnen und Konsumenten usw.).</p><p>Der Respekt gegenüber Tieren, die Einhaltung von Hygieneregeln und Gewohnheitsänderungen hin zu verantwortungsvollem Konsum - für diese Anliegen darf man sich weder mit zivilem Ungehorsam noch mit Gewalt Gehör verschaffen, vor allem nicht in einer Demokratie wie der Schweiz. Aus Respekt vor unseren Institutionen, unseren Bäuerinnen und Bauern und Handwerkerinnen und Handwerkern sowie der guten und verantwortungsvollen Arbeit, die sie leisten, ist es notwendig, gesetzlich vorgesehene Präventivmassnahmen gegen die Antispeziesisten zu ergreifen.</p>
  • <p>Die zuständigen Behörden beobachten die gewalttätig-extremistischen Tierrechtsbewegungen mit dem Ziel, Gewaltaktionen frühzeitig zu erkennen und Massnahmen zu deren Verhinderung zu ergreifen. Wenn es dennoch zu gewaltsamen Aktionen kommt, wird strafrechtlich gegen die Urheberinnen und Urheber vorgegangen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verfolgt die Entwicklung der Bedrohungslage laufend und sammelt relevante Informationen über Aktivitäten im Bereich gewalttätiger Extremismus. Solche Aktivitäten sind im Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121) definiert als Bestrebungen von Organisationen oder Personen, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten.</p><p>Der Tierrechtsextremismus ist kein neues Phänomen in der Schweiz. Bis 2014/15 wurden regelmässig gewalttätige Aktionen im Namen des Tierschutzes verübt. Auffällig war 2018 eine Häufung von Ereignissen im Zusammenhang mit Tierrechtsextremismus, häufig unter dem Motiv des Antispeziesismus. Die verzeichneten Ereignisse lassen sich insbesondere in gewalttätige Aktionen gegen die Jagd (z. B. Beschädigung von Jagdhochsitzen, vor allem im Kanton Zürich) sowie Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit dem Fleischverzehr (z. B. Sachbeschädigungen an Unternehmen in der fleischverarbeitenden Branche, vor allem in der Westschweiz) zusammenfassen.</p><p>Das Jahr 2018 hat gezeigt, dass eine bestehende Szene des Tierrechtsextremismus mit neuen Exponenten nach langen Jahren der Ruhe wieder gewaltsam agieren kann. Die gewalttätigen Aktionen können durch verschiedene Personen und Gruppierungen durchgeführt werden. Weiter wurde festgestellt, dass die gewaltbereiten Tierrechtsextremismus-Bewegungen in der Schweiz über Kontakte ins nahegelegene Ausland verfügen, über welche auch internationale Kampagnen und damit Aktionen ihren Weg in die Schweiz finden.</p><p>Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Organisation oder Person gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorbereitet oder durchführt, ergreift der NDB sämtliche geeigneten präventiven Massnahmen gemäss NDG, wie z. B. Beobachtungen oder präventive Gespräche. Eine Ausnahme bilden die genehmigungspflichtigen Massnahmen wie Telefon- und E-Mail-Kontrollen, die per Gesetz im Bereich des Gewaltextremismus nicht gestattet sind. Alle nützlichen Informationen übermittelt der NDB seinen Partnern, insbesondere den Strafverfolgungsbehörden. Auch die kantonalen Sicherheitsbehörden treffen die notwendigen Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen. Zudem nehmen sie im Einzelereignis ihre Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wahr. Im Kanton Genf sind nach intensiven Ermittlungen zahlreiche Personen festgenommen worden, und ein Strafverfahren ist im Gange. Dementsprechend wird der Forderung des Motionärs bereits mit der heutigen Praxis Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzlich vorgesehene Präventivmassnahmen gegen die Tierschutzbewegung der Antispeziesisten zu ergreifen.</p>
  • Die Antispeziesisten können sich nicht alles erlauben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zum Antispeziesismus - einer Form des Tierschutz-Aktivismus - habe ich im Juni 2018 eine Frage eingereicht, um zu erfahren, welche Haltung der Bundesrat gegenüber den Angriffen hat, die insbesondere in der Westschweiz auf Metzgereien verübt wurden. Der Bundesrat hat geantwortet, dass der Nachrichtendienst gegen alle Organisationen, die die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben oder fördern, Präventivmassnahmen ergreift.</p><p>Im August 2018, nachdem auf ein gutes Dutzend Metzgereien in der Westschweiz Anschläge verübt worden waren, haben sich die Antispeziesisten in den Medien Gehör verschaffen können und auf mehrere Punkte aufmerksam gemacht. Folgendes geht aus den Medienberichten hervor:</p><p>1. Die Bewegung der Antispeziesisten gibt es in der Schweiz seit mindestens 25 Jahren, und sie hat sich in den letzten Jahren radikalisiert.</p><p>2. Einige dieser Bewegung angehörende Aktivistinnen und Aktivisten haben Metzgereien mit Steinen beworfen, sind in den privaten Bereich der Produktion eingedrungen oder haben Einschüchterungsversuche unternommen.</p><p>3. Der zivile Ungehorsam ist für diese Art von Bewegungen zu einem unentbehrlichen Mittel geworden; die Aktivistinnen und Aktivisten rufen zu Angriffen auf, um der Schlachtindustrie zu schaden und so zu zeigen, dass sie die Existenz dieser kranken Orte nicht hinnehmen wollen. In einem Interview im Februar 2019 sagte eine Antispeziesistin, dass der Ungehorsam keine Wahl, sondern eine bürgerliche Pflicht sei.</p><p>4. Mit Steinen beworfen wird alles, was Sinnbild der Fleischindustrie ist, vom Hof bis zum Teller (Viehzüchterinnen und -züchter, Angestellte von Schlachthöfen, Konsumentinnen und Konsumenten usw.).</p><p>Der Respekt gegenüber Tieren, die Einhaltung von Hygieneregeln und Gewohnheitsänderungen hin zu verantwortungsvollem Konsum - für diese Anliegen darf man sich weder mit zivilem Ungehorsam noch mit Gewalt Gehör verschaffen, vor allem nicht in einer Demokratie wie der Schweiz. Aus Respekt vor unseren Institutionen, unseren Bäuerinnen und Bauern und Handwerkerinnen und Handwerkern sowie der guten und verantwortungsvollen Arbeit, die sie leisten, ist es notwendig, gesetzlich vorgesehene Präventivmassnahmen gegen die Antispeziesisten zu ergreifen.</p>
    • <p>Die zuständigen Behörden beobachten die gewalttätig-extremistischen Tierrechtsbewegungen mit dem Ziel, Gewaltaktionen frühzeitig zu erkennen und Massnahmen zu deren Verhinderung zu ergreifen. Wenn es dennoch zu gewaltsamen Aktionen kommt, wird strafrechtlich gegen die Urheberinnen und Urheber vorgegangen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verfolgt die Entwicklung der Bedrohungslage laufend und sammelt relevante Informationen über Aktivitäten im Bereich gewalttätiger Extremismus. Solche Aktivitäten sind im Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121) definiert als Bestrebungen von Organisationen oder Personen, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten.</p><p>Der Tierrechtsextremismus ist kein neues Phänomen in der Schweiz. Bis 2014/15 wurden regelmässig gewalttätige Aktionen im Namen des Tierschutzes verübt. Auffällig war 2018 eine Häufung von Ereignissen im Zusammenhang mit Tierrechtsextremismus, häufig unter dem Motiv des Antispeziesismus. Die verzeichneten Ereignisse lassen sich insbesondere in gewalttätige Aktionen gegen die Jagd (z. B. Beschädigung von Jagdhochsitzen, vor allem im Kanton Zürich) sowie Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit dem Fleischverzehr (z. B. Sachbeschädigungen an Unternehmen in der fleischverarbeitenden Branche, vor allem in der Westschweiz) zusammenfassen.</p><p>Das Jahr 2018 hat gezeigt, dass eine bestehende Szene des Tierrechtsextremismus mit neuen Exponenten nach langen Jahren der Ruhe wieder gewaltsam agieren kann. Die gewalttätigen Aktionen können durch verschiedene Personen und Gruppierungen durchgeführt werden. Weiter wurde festgestellt, dass die gewaltbereiten Tierrechtsextremismus-Bewegungen in der Schweiz über Kontakte ins nahegelegene Ausland verfügen, über welche auch internationale Kampagnen und damit Aktionen ihren Weg in die Schweiz finden.</p><p>Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Organisation oder Person gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorbereitet oder durchführt, ergreift der NDB sämtliche geeigneten präventiven Massnahmen gemäss NDG, wie z. B. Beobachtungen oder präventive Gespräche. Eine Ausnahme bilden die genehmigungspflichtigen Massnahmen wie Telefon- und E-Mail-Kontrollen, die per Gesetz im Bereich des Gewaltextremismus nicht gestattet sind. Alle nützlichen Informationen übermittelt der NDB seinen Partnern, insbesondere den Strafverfolgungsbehörden. Auch die kantonalen Sicherheitsbehörden treffen die notwendigen Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen. Zudem nehmen sie im Einzelereignis ihre Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wahr. Im Kanton Genf sind nach intensiven Ermittlungen zahlreiche Personen festgenommen worden, und ein Strafverfahren ist im Gange. Dementsprechend wird der Forderung des Motionärs bereits mit der heutigen Praxis Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzlich vorgesehene Präventivmassnahmen gegen die Tierschutzbewegung der Antispeziesisten zu ergreifen.</p>
    • Die Antispeziesisten können sich nicht alles erlauben

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