Sind GDI-Benziner noch gefährlicher als Dieselfahrzeuge?

ShortId
19.3816
Id
20193816
Updated
28.07.2023 02:31
Language
de
Title
Sind GDI-Benziner noch gefährlicher als Dieselfahrzeuge?
AdditionalIndexing
48;2841;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Direkteinspritzer, welche seit Jahren in Verkehr gelangten, stossen im Durchschnitt 63-mal so viele ultrafeine Russpartikel aus wie ein sechs Jahre altes Dieselauto mit Partikelfilter, maximal sogar bis zu 1000-mal mehr Partikel. Auf diesen Russpartikeln haften 6 bis 38-mal mehr krebserregende Substanzen als auf den Russemissionen von Dieselautos. Diese Russpartikel transportieren diese krebserzeugenden Substanzen, die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), via Lunge in die Blutbahn des menschlichen Körpers. Einmal eingeatmet, bleiben solch kleine Partikel gemäss Empa-Forscher Norbert Heeb faktisch für immer im Körper. Das Krebspotenzial dieser Abgase lag gemäss der interdisziplinären Gasomep-Studie bis zu 17-mal höher als beim untersuchten Dieselfahrzeug mit Partikelfilter. Zudem lag bei den an der Empa gemessenen Autos das krebserzeugende Benzo(a)pyren bis zu 1700-fach über dem Grenzwert der EU-Richtlinie zur Luft. Erst seit dem 1. September 2018 müssen neu zugelassene Fahrzeuge mit GDI-Motoren die gleichen Partikelgrenzwerte einhalten wie Dieselmotoren.</p>
  • <p>1./5. Das zwischen 2013 und 2017 durchgeführte interinstitutionelle Forschungsprojekt Gasomep wurde vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und vom Bundesamt für Energie (BFE) finanziell unterstützt. Unabhängig vom Forschungsprojekt Gasomep ist schon lange bekannt, dass GDI-Motoren Russpartikel ausstossen. Mit der Abgasnorm Euro 5 wurde deshalb schon ab 2009 die Partikelmasse begrenzt. 2014 wurde dann mit der neuen Euro-6-Norm zusätzlich ein Partikelanzahl-Grenzwert eingeführt und später noch verschärft, sodass seit September 2018 Neufahrzeuge nur noch mit Partikelfilter zugelassen werden können.</p><p>2. Ende des ersten Quartals 2019 sind rund 980 000 benzinbetriebene Personenwagen mit Direkteinspritzung in Verkehr gestanden. Davon sind 5,6 Prozent mit einem Partikelfilter ausgerüstet. Bei den Neuzulassungen zeigen jedoch die verschärften Vorschriften Wirkung: Während im Jahr 2018 erst rund 18 Prozent der erstmals immatrikulierten Fahrzeuge mit einem Filter ausgerüstet waren, sind es im laufenden Jahr bereits 74 Prozent.</p><p>3. Die Nachrüstung einer modernen Abgasanlage eines Personenwagens mit dauerhaft wirksamen Komponenten ist aus technischer Sicht kaum möglich. Daher existieren für GDI-Motoren keine international gültigen Standards für Nachrüstfilter. Solche sind angesichts der inzwischen verschärften Abgasvorschriften für Neuzulassungen und der fortschreitenden Erneuerung der Fahrzeugflotte (siehe Antwort 2) kaum zu erwarten.</p><p>4. Die von der Europäischen Union kontinuierlich verschärften Abgasvorschriften werden von der Schweiz zeitgleich übernommen.</p><p>6. Zu umweltrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Thorens Goumaz 16.4026, "Volkswagen-Affäre. Vereinfachtes Verfahren für Konsumentinnen und Konsumenten, Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften und Beachtung des Vorsorgeprinzips", geäussert. Die entsprechenden Ausführungen in Antwort 2 sind nach wie vor gültig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Seit wann hat der Bundesrat Kenntnis der neuen Risiken für die Gesundheit aus der Empa-Studie Gasomep, die von Benzinautos mit Direkteinspritzung (GDI-Motoren) ausgehen?</p><p>2. Wie viele Fahrzeuge in der Schweiz sind davon betroffen, und wie viele waren bei der Zulassungskontrolle ohne und wie viele mit einem wirksamen GDI-Partikelfilter (Abscheidung zirka 98 Prozent) ausgestattet?</p><p>3. Wäre es aufgrund der gemäss Studie grossen gesundheitlichen Risiken, die von den GDI-Fahrzeugen ohne Partikelfilter ausgehen, nicht sinnvoll, auch bestehende GDI-Benzinfahrzeuge mit einem wirksamen Partikelfilter nachzurüsten?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass Neuzulassungen dem technisch möglichen Stand entsprechen?</p><p>5. Muss nicht davon ausgegangen werden, dass die Hersteller seit Jahren von diesen massiven neuen gesundheitsschädigenden Wirkungen wissen mussten und dies (wieder) bewusst verschwiegen? </p><p>6. Wäre aus den bisherigen Skandalen mit zu viel CO2, zu viel NOx und immer wieder zu vielen Partikeln im Realbetrieb nicht abzuleiten, dass die Automobilbranche wegen bewusstem, mehrfachem und schwerem Verletzen von Umweltrecht und Gesundheitsschutz haftbar gemacht werden sollte und auf Schadenersatz einzuklagen wäre?</p>
  • Sind GDI-Benziner noch gefährlicher als Dieselfahrzeuge?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Direkteinspritzer, welche seit Jahren in Verkehr gelangten, stossen im Durchschnitt 63-mal so viele ultrafeine Russpartikel aus wie ein sechs Jahre altes Dieselauto mit Partikelfilter, maximal sogar bis zu 1000-mal mehr Partikel. Auf diesen Russpartikeln haften 6 bis 38-mal mehr krebserregende Substanzen als auf den Russemissionen von Dieselautos. Diese Russpartikel transportieren diese krebserzeugenden Substanzen, die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), via Lunge in die Blutbahn des menschlichen Körpers. Einmal eingeatmet, bleiben solch kleine Partikel gemäss Empa-Forscher Norbert Heeb faktisch für immer im Körper. Das Krebspotenzial dieser Abgase lag gemäss der interdisziplinären Gasomep-Studie bis zu 17-mal höher als beim untersuchten Dieselfahrzeug mit Partikelfilter. Zudem lag bei den an der Empa gemessenen Autos das krebserzeugende Benzo(a)pyren bis zu 1700-fach über dem Grenzwert der EU-Richtlinie zur Luft. Erst seit dem 1. September 2018 müssen neu zugelassene Fahrzeuge mit GDI-Motoren die gleichen Partikelgrenzwerte einhalten wie Dieselmotoren.</p>
    • <p>1./5. Das zwischen 2013 und 2017 durchgeführte interinstitutionelle Forschungsprojekt Gasomep wurde vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und vom Bundesamt für Energie (BFE) finanziell unterstützt. Unabhängig vom Forschungsprojekt Gasomep ist schon lange bekannt, dass GDI-Motoren Russpartikel ausstossen. Mit der Abgasnorm Euro 5 wurde deshalb schon ab 2009 die Partikelmasse begrenzt. 2014 wurde dann mit der neuen Euro-6-Norm zusätzlich ein Partikelanzahl-Grenzwert eingeführt und später noch verschärft, sodass seit September 2018 Neufahrzeuge nur noch mit Partikelfilter zugelassen werden können.</p><p>2. Ende des ersten Quartals 2019 sind rund 980 000 benzinbetriebene Personenwagen mit Direkteinspritzung in Verkehr gestanden. Davon sind 5,6 Prozent mit einem Partikelfilter ausgerüstet. Bei den Neuzulassungen zeigen jedoch die verschärften Vorschriften Wirkung: Während im Jahr 2018 erst rund 18 Prozent der erstmals immatrikulierten Fahrzeuge mit einem Filter ausgerüstet waren, sind es im laufenden Jahr bereits 74 Prozent.</p><p>3. Die Nachrüstung einer modernen Abgasanlage eines Personenwagens mit dauerhaft wirksamen Komponenten ist aus technischer Sicht kaum möglich. Daher existieren für GDI-Motoren keine international gültigen Standards für Nachrüstfilter. Solche sind angesichts der inzwischen verschärften Abgasvorschriften für Neuzulassungen und der fortschreitenden Erneuerung der Fahrzeugflotte (siehe Antwort 2) kaum zu erwarten.</p><p>4. Die von der Europäischen Union kontinuierlich verschärften Abgasvorschriften werden von der Schweiz zeitgleich übernommen.</p><p>6. Zu umweltrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Thorens Goumaz 16.4026, "Volkswagen-Affäre. Vereinfachtes Verfahren für Konsumentinnen und Konsumenten, Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften und Beachtung des Vorsorgeprinzips", geäussert. Die entsprechenden Ausführungen in Antwort 2 sind nach wie vor gültig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Seit wann hat der Bundesrat Kenntnis der neuen Risiken für die Gesundheit aus der Empa-Studie Gasomep, die von Benzinautos mit Direkteinspritzung (GDI-Motoren) ausgehen?</p><p>2. Wie viele Fahrzeuge in der Schweiz sind davon betroffen, und wie viele waren bei der Zulassungskontrolle ohne und wie viele mit einem wirksamen GDI-Partikelfilter (Abscheidung zirka 98 Prozent) ausgestattet?</p><p>3. Wäre es aufgrund der gemäss Studie grossen gesundheitlichen Risiken, die von den GDI-Fahrzeugen ohne Partikelfilter ausgehen, nicht sinnvoll, auch bestehende GDI-Benzinfahrzeuge mit einem wirksamen Partikelfilter nachzurüsten?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass Neuzulassungen dem technisch möglichen Stand entsprechen?</p><p>5. Muss nicht davon ausgegangen werden, dass die Hersteller seit Jahren von diesen massiven neuen gesundheitsschädigenden Wirkungen wissen mussten und dies (wieder) bewusst verschwiegen? </p><p>6. Wäre aus den bisherigen Skandalen mit zu viel CO2, zu viel NOx und immer wieder zu vielen Partikeln im Realbetrieb nicht abzuleiten, dass die Automobilbranche wegen bewusstem, mehrfachem und schwerem Verletzen von Umweltrecht und Gesundheitsschutz haftbar gemacht werden sollte und auf Schadenersatz einzuklagen wäre?</p>
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