Welche konkreten Massnahmen wurden seit der Annahme des neuen Verfassungsartikels 104a über eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft umgesetzt?

ShortId
19.3821
Id
20193821
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Welche konkreten Massnahmen wurden seit der Annahme des neuen Verfassungsartikels 104a über eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft umgesetzt?
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Welche konkreten Massnahmen wurden seit Annahme des neuen Verfassungsartikels 104a über eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft umgesetzt?</p><p>An einer Medienkonferenz im bernischen Limpach versuchte der Schweizer Bauernverband (SBV) kürzlich aufzuzeigen, dass sich eine Annahme der Pestizid-Initiativen verheerend auf die heutige Landwirtschaft auswirken würde.</p><p>Der SBV unterliess es dabei zu erwähnen, dass eine klare Mehrheit (über 78 Prozent der Stimmenden) dem Gegenvorschlag zu seiner Volksinitiative zugestimmt und einen raschen Umbau der heutigen Agrarpolitik hin zu einer standortangepassten, nachhaltigen Landwirtschaft gefordert hatte. Er unterliess es weiter zu erwähnen, dass die Bäuerinnen und Bauern zahlreicher Mitgliedorganisationen, wie etwa Demeter Schweiz, Bio Suisse oder IP Suisse, seit Jahrzehnten täglich den Beweis erbringen, dass eine solche Landwirtschaft möglich ist, und stellte sie damit öffentlich bloss.</p><p>Pikanterweise hatte das Bafu bei einer Untersuchung im Limpach, einem unscheinbaren, aber für die Schweiz repräsentativen Kleingewässer, einen wahren Cocktail an Pestiziden aus der Landwirtschaft gefunden: 38 Herbizide, 22 Fungizide und 9 Insektizide. Dieser Cocktail überraschte nicht, da 34 Prozent der Fläche entlang des Limpachs landwirtschaftlich genutzt werden.</p>
  • <p>1. Artikel 104a BV wurde am 27. September 2017 von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Als Ziele wurden damit unter anderen die Halbierung der Risiken sowie die Förderung von Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz festgelegt. Über den Stand der Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans wird auf der Internetseite des BLW jährlich berichtet. </p><p>Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2017 neue Ressourceneffizienzbeiträge, befristet bis 2021, für die Phasenfütterung von Schweinen und für die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rebbau, in Obstanlagen und beim Anbau von Zuckerrüben verabschiedet. Weiter hat er mit dem Verordnungspaket 2018 die Einführung eines neuen Ressourceneffizienzbeitrages für die Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche sowie die Verlängerung des Ressourceneffizienzbeitrages für den Einsatz von präziser Applikationstechnik und der schonenden Bodenbearbeitung von 2019 auf 2021 beschlossen. </p><p>Weitere umfassende Massnahmen für eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft sollen mit der Agrarpolitik 2022 plus umgesetzt werden. Mit dieser Reform will der Bundesrat die agrarpolitischen Rahmenbedingungen im Umweltbereich verbessern und damit die Umweltbelastung sowie den Verbrauch an nichterneuerbaren Ressourcen weiter reduzieren. Auch enthält die AP 22 plus gemäss Vernehmlassungsunterlage ein Massnahmenpaket zur Trinkwasser-Initiative. Damit soll die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche reduziert, im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko verboten und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt mit Produktionssystembeiträgen gefördert werden. Wenn trotzdem regional zu hohe Stoffeinträge im Gewässer festgestellt werden, sollen Bund und Kantone im Rahmen von regionalen landwirtschaftlichen Strategien regionsspezifische Massnahmen fördern. Zudem soll die Grundlage geschaffen werden, um die Anforderungen des ÖLN gezielt verschärfen zu können.</p><p>2. Da die Massnahmen erst seit dem 1. Januar 2018 in Kraft sind, lassen sich die Auswirkungen noch nicht messen. Mit der Umsetzung der für die Agrarpolitik 2022 plus vorgeschlagenen Massnahmen verfolgt der Bundesrat weiter gehende Ziele im Bereich der natürlichen Ressourcen. Für Stickstoff und Phosphor werden in der Botschaft zur AP 22 plus verbindliche Zwischenziele zur Reduktion der Überschüsse festgelegt. Die Überschüsse dieser Nährstoffe sollen bis 2025 um mindestens 10 Prozent und bis 2030 um mindestens 20 Prozent, jeweils gegenüber 2015, gesenkt werden. Es wird aufgezeigt, welche Massnahmen im Falle einer Zielverfehlung ergriffen werden.</p><p>3. Im Rahmen der Nationalen Beobachtung Oberflächengewässerqualität (Nawa) fanden seit 2012 keine weiteren Pestizidmessungen im Limpach statt. Die Befunde des Limpachs wurden aber durch die Nawa-Spezialkampagnen von 2015 und 2017 an kleineren Gewässern bestätigt. </p><p>Bund und Kantone bauen die Spurenstoffmessungen in Nawa zurzeit aus. Auch am Limpach ist eine entsprechende Messstelle vorgesehen.</p><p>4. Artikel 104a BV verlangt, dass der Bund die für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln notwendigen Voraussetzungen schafft. Der Artikel umfasst die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft von den Produktionsgrundlagen bis zum nachhaltigen Lebensmittelverbrauch. Die heutige Agrarpolitik des Bundes, die sich am Nachhaltigkeitskonzept ausrichtet, setzt bereits wesentliche Forderungen von Artikel 104a BV um. Eine kohärente Bildungs-, Beratungs-, Innovations- und Förderpolitik des Bundes schafft günstige Rahmenbedingungen für die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion bis zum Konsum. </p><p>5. Verschiedene private Labelorganisationen haben eigene Produktionsrichtlinien entwickelt und umgesetzt, die meist auf den freiwilligen Programmen des Bundes aufbauen. Die Anforderungen der Labels gehen zum Teil über die Bundesmassnahmen und Programme hinaus. Diese Zusatzleistungen werden am Markt abgegolten und unterstützen direkt das Verfassungsziel einer ökologischen, standortangepassten Landwirtschaft. Gesamtbetriebliche Produktionsrichtlinien, zum Beispiel IP-Suisse, Bio-Suisse und Demeter, kommen den Anforderungen einer standortangepassten Landwirtschaft sehr nahe. Mit der AP 22 plus beabsichtigt deshalb der Bundesrat, besonders ressourcenschonende, umwelt- und tierfreundliche Produktionssysteme stärker zu fördern und diese Dynamik damit noch wirksamer zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen wurden seit Annahme des Verfassungsartikels 104a umgesetzt, um die Ziele einer standortangepassten, nachhaltigen Landwirtschaft rasch erreichen zu können?</p><p>2. Welche messbaren Wirkungen zeigen die umgesetzten Massnahmen?</p><p>3. Hat das Bafu den Limpach seit 2012 noch einmal untersucht? Wenn ja, wie viele Pestizide wurden gefunden, und was schliesst der Bundesrat daraus? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Ist er auch der Ansicht, dass der Verfassungsartikel 104a insbesondere durch eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, unabhängige Bildungs-, Beratungs-, Innovations- und Förderpolitik umgesetzt werden kann?</p><p>5. Ist er auch der Ansicht, dass Organisationen wie Demeter Schweiz, Bio Suisse oder IP Suisse seit Jahrzehnten eine Bildungs- und Landwirtschaftspolitik betreiben, durch welche sie dem Verfassungsziel einer ökologischen, standortangepassten Landwirtschaft nahe kommen oder sich ihm zumindest rasch und mit klar messbarem Erfolg annähern?</p>
  • Welche konkreten Massnahmen wurden seit der Annahme des neuen Verfassungsartikels 104a über eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft umgesetzt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Welche konkreten Massnahmen wurden seit Annahme des neuen Verfassungsartikels 104a über eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft umgesetzt?</p><p>An einer Medienkonferenz im bernischen Limpach versuchte der Schweizer Bauernverband (SBV) kürzlich aufzuzeigen, dass sich eine Annahme der Pestizid-Initiativen verheerend auf die heutige Landwirtschaft auswirken würde.</p><p>Der SBV unterliess es dabei zu erwähnen, dass eine klare Mehrheit (über 78 Prozent der Stimmenden) dem Gegenvorschlag zu seiner Volksinitiative zugestimmt und einen raschen Umbau der heutigen Agrarpolitik hin zu einer standortangepassten, nachhaltigen Landwirtschaft gefordert hatte. Er unterliess es weiter zu erwähnen, dass die Bäuerinnen und Bauern zahlreicher Mitgliedorganisationen, wie etwa Demeter Schweiz, Bio Suisse oder IP Suisse, seit Jahrzehnten täglich den Beweis erbringen, dass eine solche Landwirtschaft möglich ist, und stellte sie damit öffentlich bloss.</p><p>Pikanterweise hatte das Bafu bei einer Untersuchung im Limpach, einem unscheinbaren, aber für die Schweiz repräsentativen Kleingewässer, einen wahren Cocktail an Pestiziden aus der Landwirtschaft gefunden: 38 Herbizide, 22 Fungizide und 9 Insektizide. Dieser Cocktail überraschte nicht, da 34 Prozent der Fläche entlang des Limpachs landwirtschaftlich genutzt werden.</p>
    • <p>1. Artikel 104a BV wurde am 27. September 2017 von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Als Ziele wurden damit unter anderen die Halbierung der Risiken sowie die Förderung von Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz festgelegt. Über den Stand der Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans wird auf der Internetseite des BLW jährlich berichtet. </p><p>Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2017 neue Ressourceneffizienzbeiträge, befristet bis 2021, für die Phasenfütterung von Schweinen und für die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rebbau, in Obstanlagen und beim Anbau von Zuckerrüben verabschiedet. Weiter hat er mit dem Verordnungspaket 2018 die Einführung eines neuen Ressourceneffizienzbeitrages für die Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche sowie die Verlängerung des Ressourceneffizienzbeitrages für den Einsatz von präziser Applikationstechnik und der schonenden Bodenbearbeitung von 2019 auf 2021 beschlossen. </p><p>Weitere umfassende Massnahmen für eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft sollen mit der Agrarpolitik 2022 plus umgesetzt werden. Mit dieser Reform will der Bundesrat die agrarpolitischen Rahmenbedingungen im Umweltbereich verbessern und damit die Umweltbelastung sowie den Verbrauch an nichterneuerbaren Ressourcen weiter reduzieren. Auch enthält die AP 22 plus gemäss Vernehmlassungsunterlage ein Massnahmenpaket zur Trinkwasser-Initiative. Damit soll die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche reduziert, im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko verboten und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt mit Produktionssystembeiträgen gefördert werden. Wenn trotzdem regional zu hohe Stoffeinträge im Gewässer festgestellt werden, sollen Bund und Kantone im Rahmen von regionalen landwirtschaftlichen Strategien regionsspezifische Massnahmen fördern. Zudem soll die Grundlage geschaffen werden, um die Anforderungen des ÖLN gezielt verschärfen zu können.</p><p>2. Da die Massnahmen erst seit dem 1. Januar 2018 in Kraft sind, lassen sich die Auswirkungen noch nicht messen. Mit der Umsetzung der für die Agrarpolitik 2022 plus vorgeschlagenen Massnahmen verfolgt der Bundesrat weiter gehende Ziele im Bereich der natürlichen Ressourcen. Für Stickstoff und Phosphor werden in der Botschaft zur AP 22 plus verbindliche Zwischenziele zur Reduktion der Überschüsse festgelegt. Die Überschüsse dieser Nährstoffe sollen bis 2025 um mindestens 10 Prozent und bis 2030 um mindestens 20 Prozent, jeweils gegenüber 2015, gesenkt werden. Es wird aufgezeigt, welche Massnahmen im Falle einer Zielverfehlung ergriffen werden.</p><p>3. Im Rahmen der Nationalen Beobachtung Oberflächengewässerqualität (Nawa) fanden seit 2012 keine weiteren Pestizidmessungen im Limpach statt. Die Befunde des Limpachs wurden aber durch die Nawa-Spezialkampagnen von 2015 und 2017 an kleineren Gewässern bestätigt. </p><p>Bund und Kantone bauen die Spurenstoffmessungen in Nawa zurzeit aus. Auch am Limpach ist eine entsprechende Messstelle vorgesehen.</p><p>4. Artikel 104a BV verlangt, dass der Bund die für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln notwendigen Voraussetzungen schafft. Der Artikel umfasst die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft von den Produktionsgrundlagen bis zum nachhaltigen Lebensmittelverbrauch. Die heutige Agrarpolitik des Bundes, die sich am Nachhaltigkeitskonzept ausrichtet, setzt bereits wesentliche Forderungen von Artikel 104a BV um. Eine kohärente Bildungs-, Beratungs-, Innovations- und Förderpolitik des Bundes schafft günstige Rahmenbedingungen für die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion bis zum Konsum. </p><p>5. Verschiedene private Labelorganisationen haben eigene Produktionsrichtlinien entwickelt und umgesetzt, die meist auf den freiwilligen Programmen des Bundes aufbauen. Die Anforderungen der Labels gehen zum Teil über die Bundesmassnahmen und Programme hinaus. Diese Zusatzleistungen werden am Markt abgegolten und unterstützen direkt das Verfassungsziel einer ökologischen, standortangepassten Landwirtschaft. Gesamtbetriebliche Produktionsrichtlinien, zum Beispiel IP-Suisse, Bio-Suisse und Demeter, kommen den Anforderungen einer standortangepassten Landwirtschaft sehr nahe. Mit der AP 22 plus beabsichtigt deshalb der Bundesrat, besonders ressourcenschonende, umwelt- und tierfreundliche Produktionssysteme stärker zu fördern und diese Dynamik damit noch wirksamer zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen wurden seit Annahme des Verfassungsartikels 104a umgesetzt, um die Ziele einer standortangepassten, nachhaltigen Landwirtschaft rasch erreichen zu können?</p><p>2. Welche messbaren Wirkungen zeigen die umgesetzten Massnahmen?</p><p>3. Hat das Bafu den Limpach seit 2012 noch einmal untersucht? Wenn ja, wie viele Pestizide wurden gefunden, und was schliesst der Bundesrat daraus? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Ist er auch der Ansicht, dass der Verfassungsartikel 104a insbesondere durch eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, unabhängige Bildungs-, Beratungs-, Innovations- und Förderpolitik umgesetzt werden kann?</p><p>5. Ist er auch der Ansicht, dass Organisationen wie Demeter Schweiz, Bio Suisse oder IP Suisse seit Jahrzehnten eine Bildungs- und Landwirtschaftspolitik betreiben, durch welche sie dem Verfassungsziel einer ökologischen, standortangepassten Landwirtschaft nahe kommen oder sich ihm zumindest rasch und mit klar messbarem Erfolg annähern?</p>
    • Welche konkreten Massnahmen wurden seit der Annahme des neuen Verfassungsartikels 104a über eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft umgesetzt?

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