Wohnen. Der Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern entgegentreten

ShortId
19.3835
Id
20193835
Updated
28.07.2023 02:26
Language
de
Title
Wohnen. Der Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern entgegentreten
AdditionalIndexing
2846;1236;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass trotz des verfassungsmässigen Rechts auf Gleichbehandlung rassistische oder fremdenfeindliche Diskriminierungen im gesellschaftlichen Alltag vorkommen können, gerade auch im Wohnungswesen. Diese Form von Diskriminierung muss bekämpft werden. </p><p>Die vom Interpellanten erwähnte Studie liefert Informationen zu diesem Thema und die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Bundes (FRB) widmet dem Wohnen in ihrem alle zwei Jahre erscheinenden Bericht zur rassistischen Diskriminierung in der Schweiz ein eigenes Kapitel.</p><p>Neben der Herkunft und den finanziellen Mitteln gibt es zahlreiche weitere Faktoren, die dazu führen können, dass die Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt nicht gewahrt wird. Dazu gehören unter anderem die mangelnde Kenntnis des Marktes, ein fehlendes Netzwerk, häufige Wohnungswechsel oder ein niedriges Bildungsniveau. Um hier Abhilfe zu schaffen, stellen sowohl der Bund als auch einige Kantone und Gemeinden Ausländerinnen und Ausländern mehrsprachige Informationen darüber zur Verfügung, wie der Wohnungsmarkt funktioniert und wie gute nachbarschaftliche Beziehungen entstehen. Angesichts der häufig komplexen konkreten Probleme ist die Beratung für Personen, welche Opfer von Diskriminierung werden, sehr wichtig. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) schaffen die Kantone zusätzliche Beratungsangebote in Ergänzung zu den bereits bestehenden öffentlichen und privaten Beratungsstellen, die unter anderem über das Mietrecht informieren. Weitere Institutionen bieten individuelle Unterstützung an, um den Wohnungsuchenden beim Bewerbungsdossier für eine Wohnung zu helfen sowie um ihre Wohnkompetenzen zu stärken. Das BWO veröffentlicht auf seiner Internetseite weitere Beispiele unter der Rubrik "Wie wir wohnen" (Wohnen und soziale Integration).</p><p>Diskriminierende Ausschlussmechanismen verletzen nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern haben auch Auswirkungen auf das Wohnumfeld und die Quartierentwicklung. Das kann zu einer Zunahme der Segregation in urbanen Quartieren und einer Verstärkung der ungleichen Verteilung sozioökonomischer Bevölkerungsmerkmale auf die Regionen und Agglomerationen der Schweiz führen. Die öffentlichen Institutionen haben somit ein Interesse daran, im Rahmen ihrer Siedlungs- und Quartierentwicklungspolitik ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben zu fördern. Dazu können sie sich beispielsweise an Programmen zur Begleitung der sozialen und kulturellen Integrationsprozesse beteiligen, wie dem Projekt "Netzwerk Lebendige Quartiere" oder dem Programm "Periurban".</p><p>Die Vermieterinnen und Vermieter müssen beim Abschluss eines Mietvertrags unter den Bewerberinnen und Bewerbern aber weiterhin frei auswählen können, denn sie tragen letztlich das Risiko im Zusammenhang mit der Vermietung. Sie sollen daher auch selbst und in Kenntnis der Sachlage über die Zusammensetzung der Mieterschaft ihrer Liegenschaften entscheiden können. Die vom Interpellanten erwähnte Studie zeigt, dass bei einem grösseren Wohnungsangebot auch die Chancen steigen, eine Wohnung zu finden. Die Rahmenbedingungen müssen daher weiterhin gut und Immobilieninvestitionen attraktiv bleiben. </p><p>Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat momentan nicht für sinnvoll, Kampagnen zur Sensibilisierung von Vermieterinnen und Vermietern zu lancieren sowie Massnahmen und mögliche Sanktionen vorzusehen. Er will jedoch zu gegebener Zeit erneut prüfen, ob in Absprache mit den Dachverbänden im Wohnungswesen sowie mit den anderen für diese Fragen zuständigen Kantonsbehörden Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen eingeleitet werden sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen durchgeführte universitäre Studie zeigt, dass auf dem Wohnungsmarkt eine Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern grassiert, wenn es um den Abschluss von Mietverträgen geht. Am meisten diskriminiert werden Personen, deren Namen albanisch oder türkisch klingen. Dieses diskriminierende Verhalten von Vermieterinnen und Vermietern gegenüber Personen mit fremdländisch klingenden Namen ist schlicht inakzeptabel. Dass die Immobilienwirtschaft nicht gegen dieses Verhalten vorgeht, ist sehr bedauerlich.</p><p>Das Recht auf Wohnen ist ein fundamentales Recht. Deshalb muss jede und jeder - egal ob Schweizerin oder Schweizer, mit oder ohne Migrationshintergrund, oder Ausländerin oder Ausländer - ohne rassistische oder fremdenfeindliche Fallstricke Zugang zu einer menschenwürdigen Wohnung haben, die den eigenen Möglichkeiten entspricht.</p><p>1. Teilt der Bundesrat das Anliegen, dass rassistische und fremdenfeindliche Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt zu bekämpfen sind?</p><p>Wenn ja:</p><p>2. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Immobilienwirtschaft Kampagnen zur Sensibilisierung von Vermieterinnen und Vermietern zu lancieren?</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen und Sanktionen zu prüfen, um rassistische und fremdenfeindliche Verhaltensweisen beim Abschluss von Mietverträgen zu verhindern?</p>
  • Wohnen. Der Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern entgegentreten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass trotz des verfassungsmässigen Rechts auf Gleichbehandlung rassistische oder fremdenfeindliche Diskriminierungen im gesellschaftlichen Alltag vorkommen können, gerade auch im Wohnungswesen. Diese Form von Diskriminierung muss bekämpft werden. </p><p>Die vom Interpellanten erwähnte Studie liefert Informationen zu diesem Thema und die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Bundes (FRB) widmet dem Wohnen in ihrem alle zwei Jahre erscheinenden Bericht zur rassistischen Diskriminierung in der Schweiz ein eigenes Kapitel.</p><p>Neben der Herkunft und den finanziellen Mitteln gibt es zahlreiche weitere Faktoren, die dazu führen können, dass die Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt nicht gewahrt wird. Dazu gehören unter anderem die mangelnde Kenntnis des Marktes, ein fehlendes Netzwerk, häufige Wohnungswechsel oder ein niedriges Bildungsniveau. Um hier Abhilfe zu schaffen, stellen sowohl der Bund als auch einige Kantone und Gemeinden Ausländerinnen und Ausländern mehrsprachige Informationen darüber zur Verfügung, wie der Wohnungsmarkt funktioniert und wie gute nachbarschaftliche Beziehungen entstehen. Angesichts der häufig komplexen konkreten Probleme ist die Beratung für Personen, welche Opfer von Diskriminierung werden, sehr wichtig. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) schaffen die Kantone zusätzliche Beratungsangebote in Ergänzung zu den bereits bestehenden öffentlichen und privaten Beratungsstellen, die unter anderem über das Mietrecht informieren. Weitere Institutionen bieten individuelle Unterstützung an, um den Wohnungsuchenden beim Bewerbungsdossier für eine Wohnung zu helfen sowie um ihre Wohnkompetenzen zu stärken. Das BWO veröffentlicht auf seiner Internetseite weitere Beispiele unter der Rubrik "Wie wir wohnen" (Wohnen und soziale Integration).</p><p>Diskriminierende Ausschlussmechanismen verletzen nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern haben auch Auswirkungen auf das Wohnumfeld und die Quartierentwicklung. Das kann zu einer Zunahme der Segregation in urbanen Quartieren und einer Verstärkung der ungleichen Verteilung sozioökonomischer Bevölkerungsmerkmale auf die Regionen und Agglomerationen der Schweiz führen. Die öffentlichen Institutionen haben somit ein Interesse daran, im Rahmen ihrer Siedlungs- und Quartierentwicklungspolitik ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben zu fördern. Dazu können sie sich beispielsweise an Programmen zur Begleitung der sozialen und kulturellen Integrationsprozesse beteiligen, wie dem Projekt "Netzwerk Lebendige Quartiere" oder dem Programm "Periurban".</p><p>Die Vermieterinnen und Vermieter müssen beim Abschluss eines Mietvertrags unter den Bewerberinnen und Bewerbern aber weiterhin frei auswählen können, denn sie tragen letztlich das Risiko im Zusammenhang mit der Vermietung. Sie sollen daher auch selbst und in Kenntnis der Sachlage über die Zusammensetzung der Mieterschaft ihrer Liegenschaften entscheiden können. Die vom Interpellanten erwähnte Studie zeigt, dass bei einem grösseren Wohnungsangebot auch die Chancen steigen, eine Wohnung zu finden. Die Rahmenbedingungen müssen daher weiterhin gut und Immobilieninvestitionen attraktiv bleiben. </p><p>Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat momentan nicht für sinnvoll, Kampagnen zur Sensibilisierung von Vermieterinnen und Vermietern zu lancieren sowie Massnahmen und mögliche Sanktionen vorzusehen. Er will jedoch zu gegebener Zeit erneut prüfen, ob in Absprache mit den Dachverbänden im Wohnungswesen sowie mit den anderen für diese Fragen zuständigen Kantonsbehörden Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen eingeleitet werden sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen durchgeführte universitäre Studie zeigt, dass auf dem Wohnungsmarkt eine Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern grassiert, wenn es um den Abschluss von Mietverträgen geht. Am meisten diskriminiert werden Personen, deren Namen albanisch oder türkisch klingen. Dieses diskriminierende Verhalten von Vermieterinnen und Vermietern gegenüber Personen mit fremdländisch klingenden Namen ist schlicht inakzeptabel. Dass die Immobilienwirtschaft nicht gegen dieses Verhalten vorgeht, ist sehr bedauerlich.</p><p>Das Recht auf Wohnen ist ein fundamentales Recht. Deshalb muss jede und jeder - egal ob Schweizerin oder Schweizer, mit oder ohne Migrationshintergrund, oder Ausländerin oder Ausländer - ohne rassistische oder fremdenfeindliche Fallstricke Zugang zu einer menschenwürdigen Wohnung haben, die den eigenen Möglichkeiten entspricht.</p><p>1. Teilt der Bundesrat das Anliegen, dass rassistische und fremdenfeindliche Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt zu bekämpfen sind?</p><p>Wenn ja:</p><p>2. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Immobilienwirtschaft Kampagnen zur Sensibilisierung von Vermieterinnen und Vermietern zu lancieren?</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen und Sanktionen zu prüfen, um rassistische und fremdenfeindliche Verhaltensweisen beim Abschluss von Mietverträgen zu verhindern?</p>
    • Wohnen. Der Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern entgegentreten

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