Rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung der LGBTIQ-Menschen in der Schweiz

ShortId
19.3838
Id
20193838
Updated
28.07.2023 02:26
Language
de
Title
Rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung der LGBTIQ-Menschen in der Schweiz
AdditionalIndexing
28;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./4. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulates Naef 12.3543 festgehalten, welche Projekte im Bereich LGBTI bereits abgeschlossen oder aufgegleist wurden und welche Empfehlungen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) er vertiefter prüfen werde. Der Bundesrat hielt in diesem Bericht insbesondere fest, dass das Schweizer Recht ausreichenden Schutz vor Diskriminierung bietet, vor allem im Bereich des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus erklärte er sich bereit, die vom SKMR identifizierten Lücken im privatrechtlichen Schutz zu prüfen und gegebenenfalls zu beseitigen.</p><p>Bereits seit 2013 können gleichgeschlechtliche Paare bei der Eintragung der Partnerschaft erklären, dass sie einen gemeinsamen Namen tragen wollen. Auch die Stiefkindadoption ist seit dem 1. Januar 2018 für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen faktischen Lebensgemeinschaft umgesetzt.</p><p>Der Bundesrat hat darüber hinaus verschiedene Massnahmen zum Schutz gegen Diskriminierungen geprüft, deren Umsetzung derzeit jedoch noch hängig ist. Das Parlament hat in Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Reynard 13.407, "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", einer Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm zugestimmt, um neben rassistischen und antisemitischen auch homophobe Äusserungen und Handlungen vom Gesetz erfassen zu lassen. Keine Aufnahme fand hingegen das Kriterium der Geschlechteridentität, da dessen Tragweite dem Parlament zu unbestimmt war. Gegen diese vom Parlament am 14. Dezember 2018 beschlossene Änderung der Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311) und 171c Absatz 1 des Militärstrafgesetzes (MStG, SR 321) ist allerdings das Referendum zustande gekommen. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich 2020 stattfinden.</p><p>Das bereits Umgesetzte und die weiteren eingeleiteten Schritte erachtet der Bundesrat als hinreichend.</p><p>2./3. In seinem Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Schaffung einer zentralen Behördenstelle für den LGBTI-Bereich nicht angezeigt sei. An dieser Einschätzung hält der Bundesrat fest, zumal sich bereits verschiedene Stellen in der Bundesverwaltung mit spezifischen Diskriminierungsthemen auseinandersetzen. Diese Stellen haben sich untereinander vernetzt, sodass bei konkreten Geschäften jeweils alle relevanten Akteure mit dem nötigen Fachwissen einbezogen werden können. Dieses Verwaltungsnetzwerk hat sich in den letzten Jahren etabliert, beispielsweise in Zusammenhang mit der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen zu diesen Themen oder bei der Vorbereitung von Staatenberichten zu internationalen Abkommen. Zahlreiche Fragestellungen im LGBTIQ-Bereich liegen zudem in kantonaler und kommunaler Kompetenz. Zur besseren Verankerung des Themas in den Kantonen tragen verschiedene Aktivitäten des SKMR bei. Dieses plant etwa eine Fachtagung zum Thema Intergeschlechtlichkeit, welche sich an einen breiten Adressatenkreis richtet und am 8. November 2019 stattfinden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss der Rainbow-Map der Ilga Europe liegt die Schweiz bei einem Europavergleich der LGBTIQ-Rechte auf Platz 27 von insgesamt 49. Diese mehr als mittelmässige Rangierung ist insbesondere einerseits der Verzögerung der Inkraftsetzung der Erweiterung des Antidiskrimierungsartikels um den Straftatbestand der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung geschuldet und andererseits der immer noch fehlenden Einführung der Ehe für alle. Gleichzeitig hat aber die Untersuchung "Institutionelle Verankerung von LGBTI-Themen in der Schweiz" des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) aus dem Jahr 2014 gezeigt, dass in den meisten Kantonen eine Verankerung des Themas fehlt - kaum eine Institution der öffentlichen Hand fühlt sich zuständig und nimmt die Arbeit auf. In diesem Bericht wurde die Ausarbeitung von Empfehlungen in Aussicht gestellt. </p><p>2015 folgte der Bericht "Der Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen" des SKMR und 2016 der Bericht des Bundesrates "Recht auf Schutz vor Diskriminierung" als Antwort auf das Postulat Naef 12.3543, in welchem verschiedene Massnahmen aufgelistet wurden.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchen Bereichen sieht der Bundesrat den grössten Handlungsbedarf, um die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LGBTIQ-Menschen zu garantieren?</p><p>2. Mit welchen Mitteln kann der Bundesrat das Themenfeld besser in den Institutionen des Bundes verankern?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, das Themenfeld in den Kantonen besser zu verankern?</p><p>4. Wie weit ist der Stand der Umsetzung der im Bericht "Recht auf Schutz vor Diskriminierung" geprüften Massnahmen?</p>
  • Rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung der LGBTIQ-Menschen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./4. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulates Naef 12.3543 festgehalten, welche Projekte im Bereich LGBTI bereits abgeschlossen oder aufgegleist wurden und welche Empfehlungen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) er vertiefter prüfen werde. Der Bundesrat hielt in diesem Bericht insbesondere fest, dass das Schweizer Recht ausreichenden Schutz vor Diskriminierung bietet, vor allem im Bereich des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus erklärte er sich bereit, die vom SKMR identifizierten Lücken im privatrechtlichen Schutz zu prüfen und gegebenenfalls zu beseitigen.</p><p>Bereits seit 2013 können gleichgeschlechtliche Paare bei der Eintragung der Partnerschaft erklären, dass sie einen gemeinsamen Namen tragen wollen. Auch die Stiefkindadoption ist seit dem 1. Januar 2018 für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen faktischen Lebensgemeinschaft umgesetzt.</p><p>Der Bundesrat hat darüber hinaus verschiedene Massnahmen zum Schutz gegen Diskriminierungen geprüft, deren Umsetzung derzeit jedoch noch hängig ist. Das Parlament hat in Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Reynard 13.407, "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", einer Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm zugestimmt, um neben rassistischen und antisemitischen auch homophobe Äusserungen und Handlungen vom Gesetz erfassen zu lassen. Keine Aufnahme fand hingegen das Kriterium der Geschlechteridentität, da dessen Tragweite dem Parlament zu unbestimmt war. Gegen diese vom Parlament am 14. Dezember 2018 beschlossene Änderung der Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311) und 171c Absatz 1 des Militärstrafgesetzes (MStG, SR 321) ist allerdings das Referendum zustande gekommen. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich 2020 stattfinden.</p><p>Das bereits Umgesetzte und die weiteren eingeleiteten Schritte erachtet der Bundesrat als hinreichend.</p><p>2./3. In seinem Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Schaffung einer zentralen Behördenstelle für den LGBTI-Bereich nicht angezeigt sei. An dieser Einschätzung hält der Bundesrat fest, zumal sich bereits verschiedene Stellen in der Bundesverwaltung mit spezifischen Diskriminierungsthemen auseinandersetzen. Diese Stellen haben sich untereinander vernetzt, sodass bei konkreten Geschäften jeweils alle relevanten Akteure mit dem nötigen Fachwissen einbezogen werden können. Dieses Verwaltungsnetzwerk hat sich in den letzten Jahren etabliert, beispielsweise in Zusammenhang mit der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen zu diesen Themen oder bei der Vorbereitung von Staatenberichten zu internationalen Abkommen. Zahlreiche Fragestellungen im LGBTIQ-Bereich liegen zudem in kantonaler und kommunaler Kompetenz. Zur besseren Verankerung des Themas in den Kantonen tragen verschiedene Aktivitäten des SKMR bei. Dieses plant etwa eine Fachtagung zum Thema Intergeschlechtlichkeit, welche sich an einen breiten Adressatenkreis richtet und am 8. November 2019 stattfinden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss der Rainbow-Map der Ilga Europe liegt die Schweiz bei einem Europavergleich der LGBTIQ-Rechte auf Platz 27 von insgesamt 49. Diese mehr als mittelmässige Rangierung ist insbesondere einerseits der Verzögerung der Inkraftsetzung der Erweiterung des Antidiskrimierungsartikels um den Straftatbestand der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung geschuldet und andererseits der immer noch fehlenden Einführung der Ehe für alle. Gleichzeitig hat aber die Untersuchung "Institutionelle Verankerung von LGBTI-Themen in der Schweiz" des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) aus dem Jahr 2014 gezeigt, dass in den meisten Kantonen eine Verankerung des Themas fehlt - kaum eine Institution der öffentlichen Hand fühlt sich zuständig und nimmt die Arbeit auf. In diesem Bericht wurde die Ausarbeitung von Empfehlungen in Aussicht gestellt. </p><p>2015 folgte der Bericht "Der Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen" des SKMR und 2016 der Bericht des Bundesrates "Recht auf Schutz vor Diskriminierung" als Antwort auf das Postulat Naef 12.3543, in welchem verschiedene Massnahmen aufgelistet wurden.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchen Bereichen sieht der Bundesrat den grössten Handlungsbedarf, um die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LGBTIQ-Menschen zu garantieren?</p><p>2. Mit welchen Mitteln kann der Bundesrat das Themenfeld besser in den Institutionen des Bundes verankern?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, das Themenfeld in den Kantonen besser zu verankern?</p><p>4. Wie weit ist der Stand der Umsetzung der im Bericht "Recht auf Schutz vor Diskriminierung" geprüften Massnahmen?</p>
    • Rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung der LGBTIQ-Menschen in der Schweiz

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