Doppelversicherung in der Krankenversicherung. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?

ShortId
19.3841
Id
20193841
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Doppelversicherung in der Krankenversicherung. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Problematik der Doppelversicherung in der Krankengrundversicherung ist dem Bundesrat bekannt. Er geht davon aus, dass davon hauptsächlich Versicherte in Zahlungsverzug betroffen sind, die den Versicherer wechseln, obwohl Artikel 64a Absatz 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ihnen das untersagt. Der alte Versicherer muss dem neuen mitteilen, dass die versicherte Person den Versicherer nicht wechseln kann, solange diese die ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig beglichen hat (Art. 105l Abs. 3 der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Diese gesetzlichen Bestimmungen sollten Fälle von Doppelversicherung verhindern.</p><p>Im Jahr 2017 befanden sich einige Tausend Versicherte in einer Doppelversicherungssituation (Quellen: anonymisierte Individualdaten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2017 [Efind-Formulare]).</p><p>2./3. Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) vereinbart, dass die Kantone diesem die konkreten Doppelversicherungsfälle melden. Im März 2019 hat die GDK ein entsprechendes Schreiben an die Kantone geschickt. So kann das BAG die Problematik besser einschätzen und die umzusetzenden Massnahmen definieren. Es ist auch zu prüfen, ob die Kommunikation betreffend Doppelversicherungen zwischen den Versicherern funktioniert.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Verbot des Versichererwechsels für Versicherte in Zahlungsverzug bedeutende Kosten für die Betroffenen und für den Kanton nach sich zieht, wenn sie bei einem Versicherer versichert sind, der hohe Prämien erhebt. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Marti Min Li 19.3441, "Steigende Zahl von Betreibungen bei Krankenkassenprämienausständen?", festgehalten, dass er in dieser Hinsicht Handlungsbedarf sieht.</p><p>Sobald das BAG die von den Kantonen gemeldeten konkreten Doppelversicherungsfälle analysiert und die Gründe dafür ermittelt hat, wird der Bundesrat prüfen, welche Massnahmen zu treffen sind.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die obengenannte Interpellation ausgeführt hat, behandelt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates derzeit die Problematik der Nichtzahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen (Art. 64a KVG) im Rahmen verschiedener Dossiers. </p><p>Ausserdem ist es auch notwendig, dass die Versicherten rasch reagieren, wenn sie mit einer Doppelversicherungssituation konfrontiert sind, um so die Schuldenspirale zu vermeiden. Sie müssen fristgerecht die Rechtswege beschreiten, die ihnen im Rahmen eines allfälligen Betreibungsverfahrens zur Verfügung stehen (insbesondere Rechtsvorschlag, Rückforderungsklage).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Krankenkassenprämien steigen von Jahr zu Jahr. Für viele Personen sind diese Fixkosten eine grosse Belastung, und ein Wechsel zu einer billigeren Grundversicherung liegt nahe. Anstelle einer finanziellen Entlastung können dadurch aber plötzlich zwei Prämienrechnungen ins Haus flattern. </p><p>Das Bundesgericht schliesst zwar eine Doppelversicherung im Zusammenhang mit dem Wechsel der obligatorischen Krankenversicherung aus und sagt, dass das neue Versicherungsverhältnis erst entstehen kann, wenn das bisherige beendet ist. In der Praxis treffen die Schuldenberatungsstellen jedoch immer wieder auf Personen, die bei zwei Krankenkassen grundversichert sind und monatlich zwei Rechnungen erhalten. Bestehen trotz der Unzulässigkeit zwei obligatorische Krankenversicherungen, muss nachträglich das neue Versicherungsverhältnis aufgelöst bzw. rückabgewickelt werden. Die Erfahrungen der Schuldenberatung zeigen, dass von der Kenntnisnahme der Doppelversicherung bis zur Auflösung sehr viel Zeit vergehen kann. Für die Personen ist es oft schwierig, selbst eine Rückabwicklung zu erreichen, und auch mit der Unterstützung einer Schuldenberatung gestalten sich die Verhandlungen mit den Krankenkassen nicht immer einfach.</p><p>Für die betroffenen Versicherten ist es meist nicht möglich, beide Prämien zu bezahlen, was rasch zu Betreibungen und Pfändungen führt. Da beim Existenzminimum die laufenden Steuern nicht berücksichtigt werden, hat dies meistens eine weitere Verschuldung zur Folge. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kennt der Bundesrat die Problematik der Doppelversicherung in der Grundversicherung, und liegen ihm dazu aktuelle Zahlen vor?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat dafür sorgen, dass Doppelversicherungen nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch ausgeschlossen sind?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen kann verhindert werden, dass ein Versicherter aufgrund von nichtgerechtfertigten Betreibungen gepfändet wird und im schlimmsten Fall in eine Schuldenspirale gerät?</p>
  • Doppelversicherung in der Krankenversicherung. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Problematik der Doppelversicherung in der Krankengrundversicherung ist dem Bundesrat bekannt. Er geht davon aus, dass davon hauptsächlich Versicherte in Zahlungsverzug betroffen sind, die den Versicherer wechseln, obwohl Artikel 64a Absatz 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ihnen das untersagt. Der alte Versicherer muss dem neuen mitteilen, dass die versicherte Person den Versicherer nicht wechseln kann, solange diese die ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig beglichen hat (Art. 105l Abs. 3 der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Diese gesetzlichen Bestimmungen sollten Fälle von Doppelversicherung verhindern.</p><p>Im Jahr 2017 befanden sich einige Tausend Versicherte in einer Doppelversicherungssituation (Quellen: anonymisierte Individualdaten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2017 [Efind-Formulare]).</p><p>2./3. Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) vereinbart, dass die Kantone diesem die konkreten Doppelversicherungsfälle melden. Im März 2019 hat die GDK ein entsprechendes Schreiben an die Kantone geschickt. So kann das BAG die Problematik besser einschätzen und die umzusetzenden Massnahmen definieren. Es ist auch zu prüfen, ob die Kommunikation betreffend Doppelversicherungen zwischen den Versicherern funktioniert.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Verbot des Versichererwechsels für Versicherte in Zahlungsverzug bedeutende Kosten für die Betroffenen und für den Kanton nach sich zieht, wenn sie bei einem Versicherer versichert sind, der hohe Prämien erhebt. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Marti Min Li 19.3441, "Steigende Zahl von Betreibungen bei Krankenkassenprämienausständen?", festgehalten, dass er in dieser Hinsicht Handlungsbedarf sieht.</p><p>Sobald das BAG die von den Kantonen gemeldeten konkreten Doppelversicherungsfälle analysiert und die Gründe dafür ermittelt hat, wird der Bundesrat prüfen, welche Massnahmen zu treffen sind.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die obengenannte Interpellation ausgeführt hat, behandelt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates derzeit die Problematik der Nichtzahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen (Art. 64a KVG) im Rahmen verschiedener Dossiers. </p><p>Ausserdem ist es auch notwendig, dass die Versicherten rasch reagieren, wenn sie mit einer Doppelversicherungssituation konfrontiert sind, um so die Schuldenspirale zu vermeiden. Sie müssen fristgerecht die Rechtswege beschreiten, die ihnen im Rahmen eines allfälligen Betreibungsverfahrens zur Verfügung stehen (insbesondere Rechtsvorschlag, Rückforderungsklage).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Krankenkassenprämien steigen von Jahr zu Jahr. Für viele Personen sind diese Fixkosten eine grosse Belastung, und ein Wechsel zu einer billigeren Grundversicherung liegt nahe. Anstelle einer finanziellen Entlastung können dadurch aber plötzlich zwei Prämienrechnungen ins Haus flattern. </p><p>Das Bundesgericht schliesst zwar eine Doppelversicherung im Zusammenhang mit dem Wechsel der obligatorischen Krankenversicherung aus und sagt, dass das neue Versicherungsverhältnis erst entstehen kann, wenn das bisherige beendet ist. In der Praxis treffen die Schuldenberatungsstellen jedoch immer wieder auf Personen, die bei zwei Krankenkassen grundversichert sind und monatlich zwei Rechnungen erhalten. Bestehen trotz der Unzulässigkeit zwei obligatorische Krankenversicherungen, muss nachträglich das neue Versicherungsverhältnis aufgelöst bzw. rückabgewickelt werden. Die Erfahrungen der Schuldenberatung zeigen, dass von der Kenntnisnahme der Doppelversicherung bis zur Auflösung sehr viel Zeit vergehen kann. Für die Personen ist es oft schwierig, selbst eine Rückabwicklung zu erreichen, und auch mit der Unterstützung einer Schuldenberatung gestalten sich die Verhandlungen mit den Krankenkassen nicht immer einfach.</p><p>Für die betroffenen Versicherten ist es meist nicht möglich, beide Prämien zu bezahlen, was rasch zu Betreibungen und Pfändungen führt. Da beim Existenzminimum die laufenden Steuern nicht berücksichtigt werden, hat dies meistens eine weitere Verschuldung zur Folge. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kennt der Bundesrat die Problematik der Doppelversicherung in der Grundversicherung, und liegen ihm dazu aktuelle Zahlen vor?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat dafür sorgen, dass Doppelversicherungen nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch ausgeschlossen sind?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen kann verhindert werden, dass ein Versicherter aufgrund von nichtgerechtfertigten Betreibungen gepfändet wird und im schlimmsten Fall in eine Schuldenspirale gerät?</p>
    • Doppelversicherung in der Krankenversicherung. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?

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